Kurt Baumann
SVP
Grosser RatMünchwilen
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Münchwilen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 13. März 1958
- Occupation
- a. Gemeindepräsident
Contact
- Phone
- 078 617 87 09
- Address
- Breitholzstrasse 34
8370 Sirnach
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 10.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(506)
- JaGrosser RatRahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau (Weitere Geschäfte)Result: 103 Yes · 0 No · 8 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 43 Yes · 71 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatBeschluss des Grossen Rates über die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2022/2023 (Stand: November 2023) (Beschluss)Result: 92 Yes · 26 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Keine Stimmabgabe
- Ja
Interests(5)
- —Sortierwerk Bazenheid AG Sobag, Bazenheid · Verwaltungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —RBI Management AG, Müllheim · Verwaltungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Kommission Thurgau Gesundheit · Vorstand, MitgliedPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
- —Zweckverband Abfallverwertung ZAB, Bazenheid · Verwaltungsrat, PräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Murgstiftung, Littenheid · Stiftungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(166)
- KommissionspräsidentSpeechGrosser RatWie ich einleitend bemerkt habe, hat die Kommission keine materiellen Änderungen vorgenommen an der regierungsrätlichen Vorlage. Sie hat einzig die Marginalie von § 146a geändert. Ursprünglich hiess die Vorlage "Software für den Steuerbezug". Weil mit dieser Software nun nicht nur der eigentliche Bezug durchgeführt wird, sondern auch die Registerführung und andere Aufgaben, hat sich die Kommission auf diese kürzere Variante "Steuersoftware" geeinigt. Ansonsten habe ich keine weiteren Bemerkungen. Diskussion – nicht benützt. § 247 Diskussion – nicht benützt. II. Diskussion – nicht benützt. III. Diskussion – nicht benützt. IV. Diskussion – nicht benützt.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Bauprogramm Hochbauten 2024–2027 unter dem Titel "b. zu beschliessende Objektkredite Neubauten, Umbauten" zum Kredit "Jagdschiessstand" in der Höhe von 9,06 Mio. Franken, Seite 216 der Botschaft und Ziffer 4.3 des Beschlussesentwurfes. Unsere Fraktion hat sich intensiv mit dem Objektkredit befasst. Dabei stellten wir Folgendes fest: Die Kosten für die neue Jagdschiessanlage im Heckemos sind mit 9,06 Mio. Franken veranschlagt. Anlässlich der Beratungen zum revidierten Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel lag die Kostenprognose bei 6,5 Mio. Franken. Die Steigerung um über einen Drittel ist beträchtlich und unseres Erachtens eindeutig zu hoch. Berücksichtigt man die in der Zwischenzeit aufgelaufene Bauteuerung, beträgt die Kostensteigerung immer noch rund einen Viertel. Insbesondere erscheint uns der Kaufpreis für das benötigte Land als deutlich zu hoch. Die vorliegende Dokumentation zum Objektkredit ist aus unserer Sicht ungenügend, und es bleiben verschiedene Fragen offen. Es fehlen Angaben über die jährlichen Folgekosten für den Kanton, nachdem die Anlage in Betrieb geht. Es wird erwähnt, dass der Verein Jagd Thurgau bereit sei, die neue Anlage im Auftrag des Kantons Thurgau zu betreiben. Zu welchen Konditionen dies erfolgen soll und auf welcher Basis eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Darüber, ob eine solche Vereinbarung überhaupt schon vorliegend ist, gibt die Dokumentation keine Auskunft. Weiter ist uns nicht klar, ob das Land für den Bau des Kugelfangs der 100-Meter-Schiessanlage vertraglich bereits gesichert ist. Der Projektbeschrieb fällt im Vergleich zu anderen Objektkrediten sehr knapp aus. Als Beispiel möchte ich die Dokumentation zum Neubau des Milchviehstalls Arenenberg erwähnen, der damals 2,5 Mio. Franken gekostet hat. Der Kostenvoranschlag auf Seite 5 weist ein Honorar von 430'000 Franken aus. Dieser Betrag scheint uns sehr hoch zu sein, da im Projektbeschrieb von einem einfachen, unbeheizten Ausbaustandard gesprochen wird. In Anbetracht der knapp werdenden Kantonsfinanzen erachten wir es als verantwortungsvoll, jedes Projekt auf die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit zu prüfen. In der Dokumentation wird erwähnt, dass eine Auslagerung des jagdlichen Schiesswesens auf Anlagen in angrenzenden Kantonen unter anderem aufgrund zu geringer Kapazitäten keine Lösung sei. Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) beauftragte das zuständige Departement, diese Frage noch einmal zu klären. Den Mitgliedern des Grossen Rates wurde dazu mit Datum vom 16. November 2023 eine Dokumentation zugestellt. Die Abklärungen haben ergeben, dass die neue, seit letztem Sommer in Betrieb stehende Anlage WiDSTUD in Bülach die rund 700 Thurgauer Jägerinnen und Jäger problemlos aufnehmen könnte. Dies steht somit im Widerspruch zur vorliegenden Kreditdokumentation. Uns ist klar, dass für eine vertiefte Prüfung der Option "Auslagerung auf bestehende Anlagen" mehr Zeit benötigt wird, als seit dem 16. November 2023 zur Verfügung stand. Wir legen zudem Wert darauf, dass eine solche Prüfung mit der Thurgauer Jägerschaft, mit dem Verein Jagd Thurgau, gründlich geprüft wird. Denn nebst den Vorteilen sind mit einer solchen Lösung auch Nachteile verbunden. Eine dazu notwendige Interessenabwägung unter Einbezug aller Beteiligten liegt noch nicht vor. Eine Auslagerung auf bestehende Anlagen wäre aufgrund der gesetzlichen Grundlage zumindest nicht auszuschliessen. § 14b des revidierten Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel schreibt nicht explizit vor, dass eine Anlage im Thurgau liegen muss. Zudem ermöglicht die Bestimmung in Abs. 2 des besagten Paragrafen, den Betrieb an Dritte auszulagern. Wir bedauern, dass es offenbar nicht möglich ist, die bestehende Jagdschiessanlage in Weinfelden weiter zu betreiben. Dies wäre für die Thurgauer Jägerinnen und Jäger sicherlich die beste Lösung. Wir fragen uns, ob hier wirklich das letzte Wort gesprochen ist. Mit einer solchen Lösung könnten wir darauf verzichten, dass der Wirtschaft rund 17'000 Quadratmeter wertvolles Industrieland entzogen wird und unternutzt ist. Im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion stelle ich den Antrag auf Rückweisung des Objektkredits "Jagdschiessstand" von 9,06 Mio. Franken. Mit der Rückweisung verbinden wir folgende Erwartungen an den Regierungsrat: Die Option "Auslagerung des Jagdschiesswesens auf ausserkantonale Anlagen" sei unter engem Einbezug von Jagd Thurgau fundiert zu prüfen. Für den Fall, dass eine Auslagerung aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, erwarten wir, dass die Kosten für ein Projekt "Jagdschiessanlage Thurgau" substanziell zu senken sind. Insbesondere erwarten wir für den Kaufpreis des Landes eine Nachverhandlung des Voranschlags. Wir erwarten mit einer neuen Botschaft für den Kredit "Jagdschiessstand" zudem die Eckwerte einer Leistungsvereinbarung mit Jagd Thurgau für den Betrieb. Wir schlagen zudem vor, dass bei einer Überarbeitung des Projekts Synergien mit der bestehenden Schiessanlage im Heckemos zu prüfen sind. Wir bitten den Regierungsrat darum, bei einer Überarbeitung des Projekts den Verein Jagd Thurgau, und damit die Nutzer einer solchen Anlage, in die Planung mit einzubeziehen. Nach unseren Informationen ist dies bei der vorliegenden Fassung des Projekts nicht erfolgt. Es muss uns gelingen, dass für unsere Jägerinnen und Jäger am Ende eine angemessene und aus Sicht des Staatshaushaltes vertretbare Lösung gefunden wird. Zudem schlagen wir dem Regierungsrat vor, für den Fall der Realisierung einer neuen Jagdschiessanlage im Kanton Thurgau eine öffentliche-private Partnerschaft zu prüfen. Nach unseren Informationen sind solche Partnerschaften in ausserkantonalen Anlagen gelungen. Auch hier könnte sich die Zusammenarbeit mit Jagd Thurgau möglicherweise lohnen. Wir erwarten eine zeitnahe Überarbeitung des Projekts und eine erneute Botschaft an den Grossen Rat. Im Namen der SVP-Fraktion lege ich grossen Wert auf die Feststellung, dass unser Rückweisungsantrag keinesfalls als Misstrauen gegenüber der Thurgauer Jägerschaft verstanden wird. Wir stehen hinter der Milizjagd Thurgau und schätzen die grossen Leistungen, welche die Thurgauer Jägerinnen und Jäger erbringen. In den letzten Tagen erreichten uns mehrere Schreiben und E-Mails aus den Kreisen der Jägerschaft. Die darin erwähnten Leistungen treffen zu. Wir verdanken diese ausdrücklich. Gleichzeitig bitten wir um Anerkennung unserer Arbeit als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Im Auftrag der Thurgauer Bevölkerung sind wir verpflichtet, die Ausgaben unseres Kantons zu prüfen und dort, wo nötig, kritisch zu begleiten. Ich danke den Ratsmitgliedern für die Unterstützung unseres Rückweisungsantrags.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie GRÜNE-Fraktion behauptet, dass die Liste säumiger Prämienzahler gegen das Solidaritätsprinzip verstosse. Wie ich bereits beim Eintreten erwähnt habe, ist das Bezahlen der Krankenkassenprämie eine gesetzliche Pflicht, genauso wie das Bezahlen der Steuern. Wenn man die Steuern nicht bezahlt, kommt man ebenfalls auf eine Liste. Ist dies auch nicht solidarisch? Prämien nicht zu bezahlen, verstösst gegen das Solidaritätsprinzip. Irgendjemand muss die Kosten schliesslich bezahlen. Das Recht auf Versorgung ist sichergestellt. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Artikel zitiert. Ich orte ein seltsames Verständnis zum Thema der Zweitklassenmedizin. Offenbar gibt es eine Klasse, welche die Prämien bezahlt, und die andere Klasse bezahlt die Prämien nicht. Das Case Management im Kanton Thurgau ist in sehr vielen Gemeinden gut eingespielt. Wenn nun moniert wird, dass es keine Wirkung entfalte, ist dies eine Geringschätzung all jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier tagtäglich eine gute Arbeit leisten. Ich stelle fest, dass die GRÜNE-Fraktion zwar den Streichungsantrag stellt, aber keine Alternative zum Case Management und zum Führen der Liste darlegt. Ist es die Alternative, dass wir die Ausstände aus dem Topf der IPV bezahlen, wie dies andere Kantone machen? Das wäre auch nicht solidarisch. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDas Bezahlen der Krankenkassenprämien ist eine gesetzliche Pflicht für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in der Schweiz. Die Pflicht bedarf einer entsprechenden Überwachung seitens der Versicherer und der Behörden. Das Verweigern der Prämienzahlung, aus welchen Gründen auch immer, ist kein Kavaliersdelikt. Säumige Prämienzahlungen haben in jedem Fall für eine versicherte Person unangenehme Folgen. Sei dies, weil die medizinischen Leistungen eingeschränkt werden oder weil die Betreibung eingeleitet wird. Im Kanton Thurgau betreiben die allermeisten Gemeinden ein aktives und erfolgreiches Case Management. Das Kapitel 4.2 in der Botschaft des Regierungsrates belegt eindrücklich die Wirkung und den Erfolg dieser Arbeit. Grundlage der Arbeit bildet die Liste säumiger Prämienzahler. Die Aufgabe hat sich in den Gemeinden eingespielt. Nebst der Reduktion der Anzahl säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden mit der Arbeit viele betroffene Versicherte bei ihrer Pflicht zur Bezahlung der Prämie unterstützt. Die SVP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass für das Führen der Liste im Kanton Thurgau eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Dies zur Ablösung der bisherigen Bestimmungen auf Verordnungsstufe. Ebenfalls begrüssen wir die gesetzliche Verankerung der Ausbildungspflicht für den Pflegebereich. Wir unterstützten die Beschlüsse der Kommission, wonach die Ausbildungspflicht für den ambulanten und stationären Pflegebereich sowie der Pflege im Spitalbereich gleichermassen gelten soll. Obwohl dazu keine Vernehmlassung durchgeführt wurde, unterstützen wir die Ergänzungen im Gesetz. Damit kann im Kanton Thurgau eine erste konkrete gesetzliche Massnahme auf Basis der vom Volk genehmigten Pflegeinitiative umgesetzt werden. Die neue Bestimmung für den finanziellen Ausgleich von ungleich anfallenden Kosten in der ambulanten Pflege für Kinder und Jugendliche war ebenfalls nicht in der Vernehmlassung. Die Option ermöglicht es den Gemeinden, für diesen Bereich eine solidarische Finanzierungslösung umzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass die Entscheidung, dies zu tun oder zu lassen, grundsätzlich bei den Gemeinden bleibt. Wir begrüssen die neue Bestimmung. Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten und unterstützt die Fassung der vorberatenden Kommission.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch bin Mitantragsteller, und das mit Überzeugung. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Behindertenrechtskonvention in unserem Kanton respektieren, umsetzen müssen und umsetzen wollen. Seit dem Einreichen des Antrages und dem heutigen Tag ist einiges gegangen. Wie bereits mehrfach erwähnt wurde, hat der Regierungsrat rund zwei Monate nach dem Einreichen des Antrages beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um einen Grundlagenbericht zu erarbeiten. Das wusste ich beim Einreichen des Vorstosses noch nicht. Ebenso arbeitet eine Kommission daran, mit dem Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung Regeln aufzustellen und zu erarbeiten. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag heute ab, auch wenn ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass es wichtig ist, die Behindertenrechtskonvention einzuführen beziehungsweise zu respektieren. Wenn man den Text des Antrages genau liest, erkennt man bereits am Titel, dass es um ein Rahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten geht. Das greift nach meiner Meinung zu kurz. Im Regierungsratsbeschluss wird umfassend erwähnt, dass auch andere Bereiche wie Bildung, öffentlicher Verkehr, Freizeit usw. angeschaut werden. Ob dies nun ein Grundlagenbericht oder ein Rahmenkonzept ist, ist meines Erachtens vergleichbar. Die Antragstellerin hat erwähnt, dass ein Haus gebaut werde, ohne es zu planen. Man kann das auch anders sehen. Bevor man planen kann, muss man die Regeln kennen, die in Form eines Baugesetzes und eines Baureglementes vorliegen. Es sind genau jene Gesetzesgrundlagen, die mit dem angesprochenen Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nun erarbeitet werden. Ich bitte die Ratsmitglieder, den Antrag nicht erheblich zu erklären. Wenn wir nun ausserdem ein Rahmenkonzept auf den Weg schicken, binden wir zusätzliche Ressourcen. Wir sollten uns die Chance geben, im Grossen Rat zuerst das angesprochene Gesetz zu diskutieren und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe anzuschauen, die ihre Arbeit bis Ende Jahr abschliessen wird.
Contributions(15)
- MotionVorstösser/Vorstösserin
- InterpellationVorstösser/Vorstösserin
- Einfache AnfrageVorstösser/Vorstösserin
- MotionErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinEinheitliche Steuersoftware für Kanton und GemeindenNo. 20/MO 24/247
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichnendeSelbstbestimmung am Lebensende auch in PflegeeinrichtungenNo. 20/PI 13/598
Memberships(31)
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Präsidium14.08.2023 – 12.04.2024
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied09.01.2023 – 12.04.2024
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied15.08.2022 – 22.12.2022
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Präsidium27.06.2022 – 22.05.2024
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied13.09.2021 – 31.03.2022
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 21.05.2026
- Version 221.05.2026 – 31.12.2199
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