Kurt Baumann · SVP
Grosser Rat (TG)06.12.2023
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Bauprogramm Hochbauten 2024–2027 unter dem Titel "b. zu beschliessende Objektkredite Neubauten, Umbauten" zum Kredit "Jagdschiessstand" in der Höhe von 9,06 Mio. Franken, Seite 216 der Botschaft und Ziffer 4.3 des Beschlussesentwurfes. Unsere Fraktion hat sich intensiv mit dem Objektkredit befasst. Dabei stellten wir Folgendes fest: Die Kosten für die neue Jagdschiessanlage im Heckemos sind mit 9,06 Mio. Franken veranschlagt. Anlässlich der Beratungen zum revidierten Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel lag die Kostenprognose bei 6,5 Mio. Franken. Die Steigerung um über einen Drittel ist beträchtlich und unseres Erachtens eindeutig zu hoch. Berücksichtigt man die in der Zwischenzeit aufgelaufene Bauteuerung, beträgt die Kostensteigerung immer noch rund einen Viertel. Insbesondere erscheint uns der Kaufpreis für das benötigte Land als deutlich zu hoch. Die vorliegende Dokumentation zum Objektkredit ist aus unserer Sicht ungenügend, und es bleiben verschiedene Fragen offen. Es fehlen Angaben über die jährlichen Folgekosten für den Kanton, nachdem die Anlage in Betrieb geht. Es wird erwähnt, dass der Verein Jagd Thurgau bereit sei, die neue Anlage im Auftrag des Kantons Thurgau zu betreiben. Zu welchen Konditionen dies erfolgen soll und auf welcher Basis eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Darüber, ob eine solche Vereinbarung überhaupt schon vorliegend ist, gibt die Dokumentation keine Auskunft. Weiter ist uns nicht klar, ob das Land für den Bau des Kugelfangs der 100-Meter-Schiessanlage vertraglich bereits gesichert ist. Der Projektbeschrieb fällt im Vergleich zu anderen Objektkrediten sehr knapp aus. Als Beispiel möchte ich die Dokumentation zum Neubau des Milchviehstalls Arenenberg erwähnen, der damals 2,5 Mio. Franken gekostet hat. Der Kostenvoranschlag auf Seite 5 weist ein Honorar von 430'000 Franken aus. Dieser Betrag scheint uns sehr hoch zu sein, da im Projektbeschrieb von einem einfachen, unbeheizten Ausbaustandard gesprochen wird. In Anbetracht der knapp werdenden Kantonsfinanzen erachten wir es als verantwortungsvoll, jedes Projekt auf die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit zu prüfen. In der Dokumentation wird erwähnt, dass eine Auslagerung des jagdlichen Schiesswesens auf Anlagen in angrenzenden Kantonen unter anderem aufgrund zu geringer Kapazitäten keine Lösung sei. Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) beauftragte das zuständige Departement, diese Frage noch einmal zu klären. Den Mitgliedern des Grossen Rates wurde dazu mit Datum vom 16. November 2023 eine Dokumentation zugestellt. Die Abklärungen haben ergeben, dass die neue, seit letztem Sommer in Betrieb stehende Anlage WiDSTUD in Bülach die rund 700 Thurgauer Jägerinnen und Jäger problemlos aufnehmen könnte. Dies steht somit im Widerspruch zur vorliegenden Kreditdokumentation. Uns ist klar, dass für eine vertiefte Prüfung der Option "Auslagerung auf bestehende Anlagen" mehr Zeit benötigt wird, als seit dem 16. November 2023 zur Verfügung stand. Wir legen zudem Wert darauf, dass eine solche Prüfung mit der Thurgauer Jägerschaft, mit dem Verein Jagd Thurgau, gründlich geprüft wird. Denn nebst den Vorteilen sind mit einer solchen Lösung auch Nachteile verbunden. Eine dazu notwendige Interessenabwägung unter Einbezug aller Beteiligten liegt noch nicht vor. Eine Auslagerung auf bestehende Anlagen wäre aufgrund der gesetzlichen Grundlage zumindest nicht auszuschliessen. § 14b des revidierten Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel schreibt nicht explizit vor, dass eine Anlage im Thurgau liegen muss. Zudem ermöglicht die Bestimmung in Abs. 2 des besagten Paragrafen, den Betrieb an Dritte auszulagern. Wir bedauern, dass es offenbar nicht möglich ist, die bestehende Jagdschiessanlage in Weinfelden weiter zu betreiben. Dies wäre für die Thurgauer Jägerinnen und Jäger sicherlich die beste Lösung. Wir fragen uns, ob hier wirklich das letzte Wort gesprochen ist. Mit einer solchen Lösung könnten wir darauf verzichten, dass der Wirtschaft rund 17'000 Quadratmeter wertvolles Industrieland entzogen wird und unternutzt ist. Im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion stelle ich den Antrag auf Rückweisung des Objektkredits "Jagdschiessstand" von 9,06 Mio. Franken. Mit der Rückweisung verbinden wir folgende Erwartungen an den Regierungsrat: Die Option "Auslagerung des Jagdschiesswesens auf ausserkantonale Anlagen" sei unter engem Einbezug von Jagd Thurgau fundiert zu prüfen. Für den Fall, dass eine Auslagerung aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, erwarten wir, dass die Kosten für ein Projekt "Jagdschiessanlage Thurgau" substanziell zu senken sind. Insbesondere erwarten wir für den Kaufpreis des Landes eine Nachverhandlung des Voranschlags. Wir erwarten mit einer neuen Botschaft für den Kredit "Jagdschiessstand" zudem die Eckwerte einer Leistungsvereinbarung mit Jagd Thurgau für den Betrieb. Wir schlagen zudem vor, dass bei einer Überarbeitung des Projekts Synergien mit der bestehenden Schiessanlage im Heckemos zu prüfen sind. Wir bitten den Regierungsrat darum, bei einer Überarbeitung des Projekts den Verein Jagd Thurgau, und damit die Nutzer einer solchen Anlage, in die Planung mit einzubeziehen. Nach unseren Informationen ist dies bei der vorliegenden Fassung des Projekts nicht erfolgt. Es muss uns gelingen, dass für unsere Jägerinnen und Jäger am Ende eine angemessene und aus Sicht des Staatshaushaltes vertretbare Lösung gefunden wird. Zudem schlagen wir dem Regierungsrat vor, für den Fall der Realisierung einer neuen Jagdschiessanlage im Kanton Thurgau eine öffentliche-private Partnerschaft zu prüfen. Nach unseren Informationen sind solche Partnerschaften in ausserkantonalen Anlagen gelungen. Auch hier könnte sich die Zusammenarbeit mit Jagd Thurgau möglicherweise lohnen. Wir erwarten eine zeitnahe Überarbeitung des Projekts und eine erneute Botschaft an den Grossen Rat. Im Namen der SVP-Fraktion lege ich grossen Wert auf die Feststellung, dass unser Rückweisungsantrag keinesfalls als Misstrauen gegenüber der Thurgauer Jägerschaft verstanden wird. Wir stehen hinter der Milizjagd Thurgau und schätzen die grossen Leistungen, welche die Thurgauer Jägerinnen und Jäger erbringen. In den letzten Tagen erreichten uns mehrere Schreiben und E-Mails aus den Kreisen der Jägerschaft. Die darin erwähnten Leistungen treffen zu. Wir verdanken diese ausdrücklich. Gleichzeitig bitten wir um Anerkennung unserer Arbeit als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Im Auftrag der Thurgauer Bevölkerung sind wir verpflichtet, die Ausgaben unseres Kantons zu prüfen und dort, wo nötig, kritisch zu begleiten. Ich danke den Ratsmitgliedern für die Unterstützung unseres Rückweisungsantrags.