Marcel Preiss
GLP
Grosser RatWeinfelden
Mandate
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- GLP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Weinfelden
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 5. November 1963
- Occupation
- Landwirt/Unternehmer
Contact
- m.preiss@bluewin.ch
- Phone
- 079 344 17 60
- Address
- Neuhausweg 1a
8570 Weinfelden
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 10.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(799)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Ja
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(1)
- —Politische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(53)
- KantonsratSpeechGrosser RatDer Tätigkeitsbericht des Datenschutz- und Öffentlich keitsbeauftragten zeigt einmal mehr: Datenschutz ist längst keine reine Fachfrage mehr, sondern eine zentrale Vertrauensfrage. Gerade dort, wo der Staat mit sensiblen Daten arbeitet und digitale Systeme einsetzt, braucht es klare Regeln, nachvollziehbare Zustän digkeiten und wirksame Kontrollen. Ich möchte deshalb unterstreichen, wie wichtig ein verbindlicher und gleichzeitig praxistauglicher Umgang mit Daten ist. Sensibilisierung ist wichtig, aber sie reicht alleine nicht aus. Mitarbeiter müssen durch klare Vorgaben, funk tionierende Prozesse und geeignete technische Massnahmen unterstützt werden. Gleichzeitig möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, den ich aus eigener Erfahrung kenne. Im Zusammenhang mit einem sehr umfangreichen Geschäft in der Gemeinde Weinfelden, bei dem Investitionen von nahezu 6 Mio. Franken Steuergeld zur Diskussion standen, wurden mir wichtige Unterlagen zwar zur Einsicht vorgelegt, ich durfte diese jedoch lediglich in einem separaten Raum einsehen. Kopieren oder eine Mitnahme der Unterlagen war nicht erlaubt. Es blieb mir lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Noti zen zu machen oder mit dem Handy Aufnahmen zu erstellen. Mir ist bewusst, dass dabei datenschutzrechtliche Überlegungen eine Rolle spielen. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ein solches Vorgehen dem eigentlichen Ziel dient. Wenn Unterlagen nicht mit fachlich kompetenten Beraterinnen und Beratern geprüft werden können, wird eine sorg fältige und fundierte Beurteilung komplexer Sachgeschäfte erheblich erschwert. Daten schutz darf nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle- und Aufsichtsfunktionen faktisch eingeschränkt werden. Es braucht deshalb eine ausgewogene Lösung. Der Schutz berechtigter Interessen und sensibler Daten ist wichtig, gleichzeitig müssen Par lamentarierinnen und Parlamentarier ihre Aufgaben wahrnehmen und bedeutende Ge schäfte mit öffentlichen Geldern seriös prüfen können. Datenschutz und Transparenz dürfen keine Gegensätze sein, sondern müssen sich sinnvoll ergänzen. Ich danke dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten für seine engagierte Art. Der Bericht macht deutlich, dass Datenschutz nicht als Hindernis verstanden werden sollte, sondern als Grundlage für eine verlässliche, transparente und glaubwürdige Verwaltung. Zum Schluss hätte ich noch eine kleine Anmerkung. Falls die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR) in nächster Zeit vielleicht eine kleine Revision erleben sollte, fände ich es sinnvoll und zielführend, wenn wir den Tätigkeitsbericht in einem separaten Traktandum behandeln würden, dann könnten wir vielleicht das ganze Thema ein bisschen intensiver beleuchten.
- KantonsratSpeechGrosser RatDie Gebäudeversicherung Thurgau erfüllt für unseren Kanton eine zentrale Aufgabe. Sie sorgt nicht nur für Versicherungsschutz, sondern trägt wesentlich zur Prävention, Schadensverhütung und Sicherheit in unserem Kanton bei. Gerade in Zeiten zunehmender Naturereignisse, wachsender Infrastrukturwerte und steigender Anforderungen an Resilienz und Prävention bleibt eine finanzielle, solide, professionell geführte Gebäudeversicherung von grosser Bedeutung. Der vorliegende Geschäftsbericht zeigt insgesamt ein stabiles Bild. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass die Gebäudeversicherung Thurgau ihre Kernaufgaben zuverlässig wahrnimmt und gleichzeitig langfristige Herausforderungen im Blick behält. Dazu gehören die Auswirkungen des Klimawandels, steigendes Schadenpotenzial sowie die Frage, wie Prävention und Digitalisierung weiterentwickelt werden können. Mit ihrem sogenannten Synergiedreieck widerspiegelt sich der dreifache Schutz. Mit ihrem Handeln und dem Zusammenspiel von Prävention, Intervention (Feuerwehr) und obligatorischer Gebäudeversicherung erfüllt sie ihre gesteckten Ziele. Aus Sicht der GLP ist zudem wichtig, dass die Gebäudeversicherung Thurgau ihre finanzielle Stabilität bewahrt und gleichzeitig ihre Leistungen effizient bringt. Dank eines schadenarmen Jahres 2025 und einem erfreulichen Ergebnis in der Kapitalanlage kann die Gebäudeversicherung Thurgau im Jahr 2026 bei den Versicherungsprämien einen Rabatt zugunsten der Gebäudeeigentümerschaft im Thurgau gewähren. Gerade im öffentlichen Umfeld erwarten wir Transparenz, nachvollziehbare Prozesse und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Versicherten. Im Rahmen der Beratung wurden auch verschiedene Fragen zu den Abläufen, Ressourcen und der Weiterentwicklung staatlicher Aufgaben diskutiert. Dabei zeigt sich mehrfach, dass Digitalisierung zwar Effizienzgewinne ermöglicht, kurzfristig aber oft zunächst zusätzliche Ressourcen bindet. Gleichzeitig wird deutlich, dass viele staatliche Aufgaben komplexer werden und qualifiziertes Personal weiterhin entscheidend bleibt. Die Diskussion rund um Aufsicht, Prävention und Vollzug zeigt zudem, wie wichtig ausreichende personelle Ressourcen und klare Prioritäten bleiben. Diese Erkenntnis entstand nicht erst seit Crans-Montana. Dies betrifft nicht nur einzelne Ämter, sondern ist eine generelle Herausforderung der öffentlichen Verwaltung. Auch bei der Thurgauer Gebäudeversicherung wird es künftig entscheidend sein, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Massnahmen konsequent weiterzuentwickeln. Die GLP-Fraktion dankt allen Mitarbeitern der Gebäudeversicherung sowie der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr. Die GLP-Fraktion ist geschlossen für Eintreten.
- KantonsratSpeechGrosser RatNeben dem im Jahresbericht aufgeführten Ergebnis möchte ich drei Themenbereiche ansprechen, die sowohl aus Sicht der GLP-Fraktion als auch aufgrund der Rückmeldungen aus den Feuerwehren besondere Aufmerksamkeit verdienen. Beschaffungswesen: Bereits im vergangenen Jahr wurde auf die Vorteile der zentralen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen hingewiesen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass dieser Weg konsequent weitergeführt werden sollte. Die zentrale Beschaffung ermöglicht eine deutliche Entlastung der einzelnen Feuerwehren von aufwendigen Ausschreibungs- und Beschaffungsprozessen. Gleichzeitig können durch die grösseren Beschaffungsvolumen bessere Konditionen erzielt werden, was letztlich zu spürbaren Einsparungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führt. Zudem werden Fahrzeugstandards vereinheitlicht, was Ausbildung, Unterhalt und Einsatzbereitschaft erleichtert. Besonders kleinere Feuerwehren profitieren von diesem Modell, da sie oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um komplexe Beschaffungsprojekte eigenständig abzuwickeln. Die GLP unterstützt deshalb die konsequente Weiterentwicklung und Förderung der zentralen Beschaffung. Ausbildung: Ein weiterer positiver Entwicklungsschritt ist die verstärkte Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren. Die Rückmeldung aus der Feuerwehr zeigt deutlich, dass dadurch die Qualität der Ausbildung in den vergangenen Jahren markant gesteigert werden konnte. Von der Maschinistenausbildung über die Fachkurse bis zur Kaderschulung wurden sowohl die fachliche Qualität als auch die Professionalität verbessert. Gut ausgebildete Feuerwehrangehörige bilden das Fundament einer erfolgreichen Brand- und Schadensbekämpfung. Eine hohe Ausbildungsqualität erhöht die Sicherheit der Einsatzkräfte und verbessert gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im Einsatzfall. Die GLP ist deshalb der Ansicht, dass auch künftig ausreichend Ressourcen für die Aus- und Weiterbildung bereitgestellt und diesem Bereich weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden sollte. Zum dritten Thema, Prämienpolitik: Das erneut sehr gute Rechnungsergebnis 2025 hatte dazu geführt, dass das risikotragende Kapital um weitere 42.7 Mio. Franken erhöht werden konnte und inzwischen rund 90 % des Zielwertes erreicht sind. Die GLP anerkennt ausdrücklich die solide finanzielle Entwicklung der Gebäudeversicherung. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, wie die Versicherten an dieser positiven Entwicklung beteiligt werden könnten. Die deutliche Prämienerhöhung des Jahres 2022 wurde mit der damaligen Kapitalausstattung begründet. Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, spätestens beim Erreichen des Zielwertes von 100 % eine teilweise Rückführung dieser Prämienerhöhung zu prüfen und umzusetzen. Aus Sicht der GLP sollte nicht erst gewartet werden, bis das Eigenkapital den maximal vorgesehenen Wert von 820 Mio. Franken erreicht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Gebäudeversicherung nicht über eine Staatsgarantie verfügt, im Gegenzug aber von einem interkantonalen Risikoausgleich profitiert. Diese Rahmenbedingungen rechtfertigen eine ausgewogene Prämienpolitik, welche die finanzielle Stabilität sicherstellt, gleichzeitig aber auch die Versicherten angemessen an dem guten Ergebnis teilhaben lässt. Die GLP-Fraktion beantragt dem Verwaltungsrat, spätestens beim Erreichen von 100 % des Zielwertes des risikotragenden Kapitals eine teilweise Rückführung der im Jahr 2022 beschlossenen Prämienerhöhung zu prüfen und dem Grossen Rat entsprechend Vorschläge zu unterbreiten.
- KantonsratSpeechGrosser RatDie vorliegende Parlamentarische Initiative greift ein Thema auf, das weit über eine umweltpolitische Einzelmassnahme hinausgeht. Es geht um die Frage, wie wir im Kanton Thurgau langfristig mit unseren natürlichen Grundlagen, unseren Materialien und unseren wirtschaftlichen Ressourcen umgehen wollen. Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme zutreffend fest, dass auf Bundesebene in den letzten Jahren wichtige gesetzliche Fortschritte erzielt wurden. Das Umweltgesetz wurde ergänzt, die Kreislaufwirtschaft rechtlich gestärkt und der Kanton ist im Vollzug gefordert. Diese Einschätzung ist korrekt. Sie greift aus meiner Sicht jedoch zu kurz. Denn die Initiative verlangt keine neuen Detailvorschriften und keine zusätzlichen Regulierungsanforderungen. Sie verlangt eine verfassungsrechtliche Standortbestimmung – ein klares Bekenntnis dazu, dass der schonende Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern eine grundlegende staatliche Aufgabe ist. Sie ist vergleichbar mit der Wasser-, Energie- oder Raumplanung. Wie konkret dieses Thema ist, zeigt ein Blick auf ein Beispiel aus unserem eigenen Kanton. In der Kehrichtverbrennungsanlage in Weinfelden werden jährlich rund 155’000 Tonnen Abfall verbrannt. Diese enorme Menge besteht zu einem Grossteil aus Rohstoffen, die wir langfristig dank einer konsequent gestärkten Kreislaufwirtschaft gar nicht mehr verbrennen müssten. Zwar entsteht aus diesem Verbrennen wertvolle Energie in Form von Dampf und Strom, gleichzeitig fällt jedoch auch ein erheblicher Rückstand an: 31’885 Tonnen Schlacke, wie aus dem Jahres- und Managementbericht 2024 zu entnehmen ist. Das Pikante daran ist die Tatsache, dass von dieser gigantischen Menge nicht ein Gramm im Kanton Thurgau verbleibt. Die Schlacke wird ausserkantonal entsorgt – vermutlich auch deshalb, weil es in unserem Kanton keine geeigneten Sondermülldeponien gibt. Diese Situation wirft eine berechtigte Frage auf: Was geschieht, wenn in naher Zukunft die Kantone verpflichtet werden sollten, ihren Sondermüll selber im eigenen Kanton zu entsorgen? Wie gehen wir dann mit diesem Problem um? Welche Flächen, welche Akzeptanz und welche Lösungen stehen uns zur Verfügung? Laut Thurgauer Zeitung vom 19. Februar wird in zwei Jahren eine Vernehmlassung betreffend Standort gestartet. Wir sind gespannt auf das Resultat und auf die Akzeptanz durch die betroffenen Standortgemeinden. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir nicht erst reagieren, wenn der Druck steigt, sondern heute die nötigen Aufgaben annehmen. Eine gestärkte Kreislaufwirtschaft setzt früh an – bei der Vermeidung, bei der Wiederverwendung und bei der hochwertigen stofflichen Verwendung. Sie reduziert nicht nur Emissionen, sondern auch Abhängigkeiten und Folgekosten. Eine Verankerung dieses Denkens auf Verfassungsstufe gibt dem Ganzen mehr Gewicht. Sie schafft Orientierung, klärt die Legitimität für langfristige Investitionen und setzt ein klares Zeichen, dass der Kanton Thurgau Verantwortung übernimmt – vorausschauend, pragmatisch und generationengerecht. Dass hier in anderen Kantonen quer durch alle Parteien – auch aus Exekutiven von bürgerlichen Kantonen – eine Standort- und Lebensqualitätssteigerung gesehen wird, verwundert mich nicht. Geben Sie sich einen Ruck und verschaffen Sie dem Thurgau auch einen Pioniervorsprung. Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal, diese Initiative ist sinnvoll formuliert, offen in der Umsetzung und anschlussfähig an bestehendes Recht. Sie zwingt niemanden zu sofortigen Lösungen, aber sie verpflichtet uns, den richtigen Weg einzuschlagen. Ich bitte Sie deshalb, der Parlamentarischen Initiative wohlwollend zu begegnen und ihr die notwendige Unterstützung zu geben. Danke.
- KantonsratSpeechGrosser RatZuerst meinen obligaten Dank an die Verwaltung für die präzise Beantwortung der Motion. Mit der vorliegenden Motion wird gefordert, dass das Ruhegehalt für Mitglieder des Regierungsrates abzuschaffen und stattdessen eine berufliche Vorsorge analog den übrigen Kantonsangestellten sichergestellt werden sollte. Die eingehende Analyse der geltenden Regelung, die veränderten Rahmenbedingungen, der Arbeitsmarkt sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sprechen klar für eine Reform. Die heutige Ruhegehaltsregelung stammt aus einer Zeit, in der weder die obligatorische berufliche Vorsorge bestand noch vergleichbare soziale Sicherungsmechanismen existierten. Diese Voraussetzungen haben sich grundlegend verändert. Heute verfügen alle Erwerbstätigen, auch Magistratspersonen, über solide Möglichkeiten der Selbstvorsorge und des Vermögensaufbaus. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Regierungsmitglieder weiterhin eine Sonderregelung beanspruchen sollen, die den übrigen Kantonsangestellten nicht zusteht. Eine moderne, liberale Staatspolitik stellt sicher, dass gleiche Rahmenbedingungen für alle gelten sollten. Ein Regierungsrat verdient während seiner Amtszeit sehr gut. Gerade deshalb ist es zumutbar, dass er, wie jede andere Führungsperson in der Privatwirtschaft, für die Zeit nach dem Amt selbst vorsorgt. Es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigungen mehr für ein unbefristetes Ruhegehalt zulasten der Staatskasse. Zudem steht es Regierungsmitgliedern frei, ihre Vorsorgelücke privat zu versichern. Der Versicherungsmarkt bietet entsprechende Produkte an. Wer ein hohes Einkommen bezieht, kann seine Vorsorge individuell gestalten – ohne die Allgemeinheit zu belasten. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung muss ebenfalls für Erwerbsunterbrüche oder berufliche Neuorientierung selber vorsorgen. Gleiches muss für die Exekutive gelten. Die Regierung führt aus, ein Ruhegehalt sei nötig, um Unabhängigkeit zu sichern und das Amt attraktiv zu halten. Diese Argumente haben heute nur noch beschränkt Gültigkeit. Ehemalige Regierungsmitglieder sind aufgrund ihrer öffentlichen Bekanntheit und ihres Netzwerks erfahrungsgemäss sehr gut vermittelbar. Verwaltungsratsmandate, Aufgaben im öffentlichen Sektor oder Führungspositionen in der Privatwirtschaft stehen ihnen häufiger offen als dem Durchschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung. Der tatsächliche Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt ist erheblich, ein Ruhegehalt ist dafür nicht erforderlich. Unabhängigkeit wird durch klare Regeln zu Interessensbindungen, Transparenz sowie durch institutionelle Checks and Balances gesichert, nicht durch lebenslange finanzielle Ansprüche. Die aktuellen Ruhegehälter und Leistungen an Hinterlassene belasten die Staatsrechnung jährlich mit über 640’000 Franken – ohne jeglichen Gegenwert. Aufgrund der Besitzstandsgarantie werden diese Ausgaben jährlich weiterlaufen. Gerade deshalb ist jetzt eine Reform notwendig, damit wenigstens die zukünftigen Amtsperioden keine weiteren Verpflichtungen zulasten kommender Generationen aufbauen. Eine Übergangsentschädigung als begrenzte Lösung, wie sie mehrere Kantone eingeführt haben, kann diskutiert werden. Entscheidend ist jedoch: Die unbefristete, grosszügige Ruhegehaltsregelung muss abgeschafft werden. Im Bündnerland letztes Jahr im November wurde ein klares Zeichen abgegeben von der Bevölkerung mit 64 %. Wir wollen das ja im Thurgau nicht ausreizen. Mit der Abschaffung des Ruhegehalts setzt der Grosse Rat ein klares Zeichen für Genügsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern, für gleiche Behandlung aller Erwerbstätigen, für Eigenverantwortung auch in hohen öffentlichen Ämtern, für ein modernes Staatsverständnis, das Privilegien hinterfragt, wo sie nicht mehr gerechtfertigt sind. Dieser Schritt stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution. Es zeigt, dass politische Verantwortung nicht mit persönlichen Sonderrechten verbunden sein darf. Liebe Ratskolleginnen und -kollegen, die GLPFraktion bittet euch, die Motion gutzuheissen und den Regierungsrat zu beauftragen, die Ruhegehaltsregelung abzuschaffen sowie eine zeitgemässe und faire Vorsorgelösung analog den übrigen Kantonsangestellten vorzulegen. Dies ermöglicht es dem Regierungsrat, uns – dem Grossen Rat – eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten – wie er es versprochen hat.
Contributions(15)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeMehr Verhältnismässigkeit und Rechtssicherheit in der LandwirtschaftNo. 24/EA 137/329
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinSonderbewilligung bei VerbotenNo. 24/EA 133/325
- MotionMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinBedrohung durch Gewässerwechsel von Schiffen und Booten?No. 24/EA 127/294
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinPachtflächen, Distanzen und KlimawirkungNo. 24/EA 126/293
Memberships(9)
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Beobachter/-insince 29.04.2026
- Ständige Kommission
- Spezialkommission
- Ständige Kommission
- Ständige Kommission
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0