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Marcel Preiss · GLP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)04.03.2026
Die vorliegende Parlamentarische Initiative greift ein Thema auf, das weit über eine umweltpolitische Einzelmassnahme hinausgeht. Es geht um die Frage, wie wir im Kanton Thurgau langfristig mit unseren natürlichen Grundlagen, unseren Materialien und unseren wirtschaftlichen Ressourcen umgehen wollen. Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme zutreffend fest, dass auf Bundesebene in den letzten Jahren wichtige gesetzliche Fortschritte erzielt wurden. Das Umweltgesetz wurde ergänzt, die Kreislaufwirtschaft rechtlich gestärkt und der Kanton ist im Vollzug gefordert. Diese Einschätzung ist korrekt. Sie greift aus meiner Sicht jedoch zu kurz. Denn die Initiative verlangt keine neuen Detailvorschriften und keine zusätzlichen Regulierungsanforderungen. Sie verlangt eine verfassungsrechtliche Standortbestimmung – ein klares Bekenntnis dazu, dass der schonende Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern eine grundlegende staatliche Aufgabe ist. Sie ist vergleichbar mit der Wasser-, Energie- oder Raumplanung. Wie konkret dieses Thema ist, zeigt ein Blick auf ein Beispiel aus unserem eigenen Kanton. In der Kehrichtverbrennungsanlage in Weinfelden werden jährlich rund 155’000 Tonnen Abfall verbrannt. Diese enorme Menge besteht zu einem Grossteil aus Rohstoffen, die wir langfristig dank einer konsequent gestärkten Kreislaufwirtschaft gar nicht mehr verbrennen müssten. Zwar entsteht aus diesem Verbrennen wertvolle Energie in Form von Dampf und Strom, gleichzeitig fällt jedoch auch ein erheblicher Rückstand an: 31’885 Tonnen Schlacke, wie aus dem Jahres- und Managementbericht 2024 zu entnehmen ist. Das Pikante daran ist die Tatsache, dass von dieser gigantischen Menge nicht ein Gramm im Kanton Thurgau verbleibt. Die Schlacke wird ausserkantonal entsorgt – vermutlich auch deshalb, weil es in unserem Kanton keine geeigneten Sondermülldeponien gibt. Diese Situation wirft eine berechtigte Frage auf: Was geschieht, wenn in naher Zukunft die Kantone verpflichtet werden sollten, ihren Sondermüll selber im eigenen Kanton zu entsorgen? Wie gehen wir dann mit diesem Problem um? Welche Flächen, welche Akzeptanz und welche Lösungen stehen uns zur Verfügung? Laut Thurgauer Zeitung vom 19. Februar wird in zwei Jahren eine Vernehmlassung betreffend Standort gestartet. Wir sind gespannt auf das Resultat und auf die Akzeptanz durch die betroffenen Standortgemeinden. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir nicht erst reagieren, wenn der Druck steigt, sondern heute die nötigen Aufgaben annehmen. Eine gestärkte Kreislaufwirtschaft setzt früh an – bei der Vermeidung, bei der Wiederverwendung und bei der hochwertigen stofflichen Verwendung. Sie reduziert nicht nur Emissionen, sondern auch Abhängigkeiten und Folgekosten. Eine Verankerung dieses Denkens auf Verfassungsstufe gibt dem Ganzen mehr Gewicht. Sie schafft Orientierung, klärt die Legitimität für langfristige Investitionen und setzt ein klares Zeichen, dass der Kanton Thurgau Verantwortung übernimmt – vorausschauend, pragmatisch und generationengerecht. Dass hier in anderen Kantonen quer durch alle Parteien – auch aus Exekutiven von bürgerlichen Kantonen – eine Standort- und Lebensqualitätssteigerung gesehen wird, verwundert mich nicht. Geben Sie sich einen Ruck und verschaffen Sie dem Thurgau auch einen Pioniervorsprung. Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal, diese Initiative ist sinnvoll formuliert, offen in der Umsetzung und anschlussfähig an bestehendes Recht. Sie zwingt niemanden zu sofortigen Lösungen, aber sie verpflichtet uns, den richtigen Weg einzuschlagen. Ich bitte Sie deshalb, der Parlamentarischen Initiative wohlwollend zu begegnen und ihr die notwendige Unterstützung zu geben. Danke.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0