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MB

Martin Brenner

Active
FDP.Die LiberalenFDP
Grosser RatWeinfelden

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP
Parliamentary group
FDP
Electoral district
Weinfelden
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
6. Oktober 1973
Occupation
Selbstständiger Unternehmer, Dipl. Organisator
Contact
Address
Schützenstrasse 31
8570 Weinfelden
References & source
Source body
TG
Record updated
24.07.2026
First imported
14.08.2025
Interests(3)
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Speeches(7)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich möchte das Votum meines Fraktionskollegen Markus Bürgi mit einer persönlichen Perspektive noch ergänzen, einer Perspektive, die aus eigener Erfahrung als ehemaligem Mitglied einer Schulbehörde stammt. Auch wenn seit dem selbst erlebten Konflikt in einer Behörde schon einige Jahre vergangen sind, kann ich mich noch gut an die prägende Zeit erinnern. Während einiger Monate schwelte in der Behörde ein Konflikt, welcher dazu führte, dass das Gremium in der Zusammenarbeit nur noch bedingt funktionierte und in der Wahrnehmung der Verantwortung eingeschränkt war. Ich kenne daher das Gefühl der Blockade in einer solchen Situation sehr gut und kenne auch den Wunsch nach einer klaren gesetzlichen Lösung in einem solchem Fall. Ebenfalls kenne ich das Bedürfnis nach externer Unterstützung und nach Einflussnahme durch den Kanton. Somit kann ich aus diesen Gründen gut nachvollziehen, weshalb diese Motion eingereicht wurde. Die Absicht ist grundsätzlich gut gemeint. Doch wenn ich heute mit etwas zeitlichem Abstand auf diesen damaligen Konflikt zurückblicke, komme ich zu einem anderen Schluss. Ein Amtsenthebungsverfahren, wie es die Motion fordert, kann nicht die Lösung sein. Wenn ich auf meine Erkenntnisse aus der erlebten Konfliktsituation schaue, dann lag das eigentliche Problem nicht darin, dass es kein Instrument zur Amtsenthebung gegeben hat. Das Problem lag vielmehr im mangelnden Verständnis für die Funktionen und für die Zusammenarbeit in der Behörde als Gremium. Diese Fragen hätten frühzeitig geklärt werden müssen, idealerweise zu Beginn der Zusammenarbeit. Die Klärung darf jedoch nicht erst durch ein langwieriges Amtsenthebungsverfahren erfolgen. Die Motion zielt auf ein Amtsenthebungsverfahren eines einzelnen Mitglieds ab, eines Mitglieds, welches zusammen mit den weiteren Mitgliedern im Gremium die Gesamtverantwortung trägt und auch gemeinsam Entscheide fällt. Aus meiner Sicht von aussen wird der Gesamtverantwortung der Behörde als Gremium wenig Beachtung geschenkt und dies oft auch im Verständnis von bereits gewählten Mitgliedern oder an einer Wahl interessierten Personen. Das Gesetz im Kanton Thurgau regelt bezüglich der Bildung und Organisation von kommunalen Behörden nur wenig. Dies geschieht bewusst und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob die beabsichtigte, sicher umfangreich ausgeführte Regelung eines Amtsenthebungsverfahrens im Gesetz im Verhältnis und nicht im Widerspruch dazu stehen würde. Was jedoch die Verfassung des Kantons Thurgau regelt, ist die Abberufung des Grossen Rates – also von uns – oder des Regierungsrates, und diese Möglichkeit besteht schon seit mehr als 150 Jahren. Allenfalls wäre eine Erweiterung dieses Verfassungsartikels auf die kommunale Ebene ein Ansatz, welcher nach einer Abberufung Neuwahlen ermöglichen würde. Wobei es zu beachten gilt, dass es dabei nicht um die Abberufung von Einzelmitgliedern, sondern um die Abberufung von Gesamtgremien geht. Die Motion verfolgt auf den ersten Blick eine gut gemeinte Absicht, doch sie wird mit dem angedachten Amtsenthebungsverfahren weder die angesprochenen Probleme lösen noch – und das ist entscheidend – die eigentlichen Ursachen, die dazu führen, beheben. Es würde zudem die Belastung der verbleibenden Behördenmitglieder eher verlängern als verkürzen. Ich empfehle, die Motion nicht erheblich zu erklären.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die FDP-Fraktion dankt für die umfangreiche und detaillierte Beantwortung der Interpellation. Die Thematik mit straffälligen Asylmigrantinnen und -migranten beschäftigt die Bevölkerung. Oftmals wird das Thema unter vorgehaltener Hand geäussert. Menschen berichten von Betroffenheit im persönlichen Umfeld, von Unverständnis, dass effektive Rückführungen nicht möglich sein sollen. Mit dem Unverständnis wird oft auch von Hilflosigkeit gesprochen. Ich kann die Unzufriedenheit und Hilflosigkeit gut nachvollziehen, zum einen, weil ich im familiären Umfeld von der einschüchternden Wirkung nach einer Straftat durch einen straffälligen Asylmigranten Kenntnis genommen habe. Persönlich kann ich auch von zwei erlebten Situationen berichten, in welchen sich Asylmigranten nicht an die bei uns geltenden Regeln gehalten haben. Nachdem ich sie auf die geltenden Regeln angesprochen hatte, äusserten sie sich gegenüber mir und dem Ordnungspersonal, dass ihnen dies egal sei und ihnen nichts geschehen könne, weil man sie ja sowieso nicht ausschaffen könne. Entsprechend kann ich das Unverständnis und die Unzufriedenheit in der Bevölkerung gut nachvollziehen, und es gilt, der Thematik eine angepasste, prioritäre Beachtung zu schenken. Die Arbeit der Behörden und der involvierten Stellen wird von der FDP-Fraktion gewürdigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Kanton seine Verantwortung nach seinen Möglichkeiten wahrnimmt. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der effektiven Rückführungen liegt jedoch beim Bund. Die dazu entscheidenden Hebel sind in Bern angesiedelt. Für die FDP-Fraktion ist das Thema wichtig, und sie anerkennt, dass sehr wohl ein Handlungsbedarf besteht. Eine Dramatisierung des Themas für politische Zwecke ist jedoch ebenso wenig angebracht wie eine Verharmlosung der Thematik betreffend Rückführung von straffälligen Asylmigranten. So erwarten wir vom Regierungsrat, dass er als Interessenvertreter der Thurgauer Bevölkerung die Problematik vermehrt und mit Nachdruck in Bern einbringt, er damit seinen Anteil für die Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrages beitragen kann, zum Wohl unserer Bevölkerung und zur Stärkung des Vertrauens in die Glaubwürdigkeit in unseren Rechtsstaat. Besten Dank.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Die Motion verfolgt die Absicht, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um in allen Thurgauer Gemeinden politische Werbung im öffentlichen Raum, entlang von Kantonstrassen, zuzulassen. Der Regierungsrat anerkennt in seiner Beantwortung die Feststellung der Motionäre, dass es einige Gemeinden gibt, welche auf ihrem Gebiet für die politische Werbung Einschränkungen machen oder diese gar grundsätzlich ablehnen. Er verweist in seiner Antwort auch auf die bestehende Richtlinie zur Wahlplakatierung, welche unter der Mitwirkung des Verbands Thurgauer Gemeinden und den im Grossen Rat vertretenen Parteien gemeinsam vereinbart wurde. Die FDP-Fraktion orientierte sich bei der Würdigung der Motion im Grundsatz an dieser Richtlinie, dies trotz des Umstandes, dass die Richtlinie, aufgrund der gemachten Erfahrungen im letzten Wahlkampf 2024 bei den im Wahlkampf involvierten Helfern und Helferinnen, den Grundeigentümern und den Verantwortlichen in den Gemeinden, durchaus kritisch beurteilt wurde. Wichtig sind der Fraktion jedoch auch die beiden Aspekte mit der allgemeinen Förderung der Meinungsbildung für Wahlen und Abstimmungen in der Öffentlichkeit und mit der Beachtung der Gemeindeautonomie in unserem Kanton. Im Weiteren stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Klärung und zukünftige Umsetzung wirklich über die Anpassung des Gesetzes gelöst werden müssen. Nach einer Abwägung von Vor- und Nachteilen bezüglich Unterstützung der Motion, spricht sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder für eine kritische Erheblicherklärung der Motion aus. Sie erkennt darin die Chance, in der weiteren Behandlung des Themas eine Klärung herbeizuführen und die politische Meinungsbildung auch für zukünftige Entscheidungen an der Urne im gesamten Kanton Thurgau zu ermöglichen. Sollte die Motion erheblich erklärt werden, würde die FDP-Fraktion den Fokus auf den konkreten zusätzlichen Nutzen richten. Alle Beteiligten an den Wahlen und Abstimmungen – die Parteien, die Gemeinden und der Kanton – sollen vom konkreten Nutzen und einer einfachen Umsetzung profitieren können und in ihrer teilweise ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt werden. Sollte dies beim Vorliegen einer Vorlage nicht der Fall sein, würde die Fraktion die spätere Verabschiedung ablehnen. Dass die Umsetzung der Motion im Sinne und der Orientierung der FDP-Fraktion durchaus möglich ist, zeigt der Kanton Solothurn. Dieser regelt die Umsetzung im Gesetz über die politischen Rechte und einer Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate. Das Gesetz wurde dabei mit einer einfachen Ergänzung angepasst und mit einem durchaus auch für unseren Kanton praktikablen Umsetzungsprozess eingeführt. Auch im Bewusstsein, dass damit nicht alle Probleme um die Wahlwerbung im Kanton Solothurn geregelt werden können, könnte der Blick in den Westen bei uns durchaus einen Lösungsansatz bieten. Aufgrund der Ausführungen wird sich eine Mehrheit der FDP-Fraktion für eine kritische Erheblicherklärung der Motion aussprechen.
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich verlese hiermit das Votum des am Nachmittag abwesenden Fraktionskollegen Dean Kradolfer: Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Motion aus. Das Thurgauer Stimmvolk hat am 23. September 2012 den Netzbeschluss für die Bodensee-Thurtalstrasse und die Oberlandstrasse mit 54.6 % Ja-Stimmen angenommen. Wenngleich am 24. November 2024 die Volksabstimmung zum Nationalstrassenausbauschritt gesamtschweizerisch abgelehnt wurde, hat die Ostschweizer Bevölkerung dennoch ein deutliches Ja-Zeichen gesetzt. Für uns als Kantonsrätinnen und Kantonsräte entscheidend ist, dass insbesondere die Mehrheit der Thurgauer Stimmberechtigten dem Ausbauschritt zugestimmt hat. Die Bevölkerung des Kantons Thurgau ist nach wie vor bereit, zukunftsweisende Verkehrslösungen mitzutragen, welche die Ortskerne entlasten und die regionale Wirtschaft stärken. Dieses Votum des Volkes ist für uns im Grossen Rat des Kantons Thurgau nicht nur Hinweis, sondern ein klarer Auftrag. Die nun im Zentrum der Motion zur Standesinitiative stehenden Projekte sind nicht nur untergeordnete Einzelmassnahmen der jeweiligen Kantone, sondern für die gesamte Ostschweiz von grosser Bedeutung, insbesondere zur Entlastung von Engpässen und Ortsdurchfahrten. Die Korridorstudie des ASTRA zur N23 belegt, dass Umfahrungen von Weinfelden, Amriswil, Neukirch, Steinebrunn und die Anbindung von Romanshorn den Durchgangsverkehr um bis zu 30 % bis 60 % auf den Ortsdurchfahrten reduzieren würden. Damit würde in den betroffenen Gemeinden sowohl Sicherheit als auch Wohnqualität deutlich steigen. Wir benötigen aber nicht nur einzelne Umfahrungen, sondern die planerisch ausgereifte BTS, um die Ortschaften an der Achse Arbon bis Weinfelden nachhaltig zu entlasten und die für die Zukunft benötigte Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. In den letzten rund zehn Jahren lag das Wachstum des BIP in der Ostschweiz deutlich über dem Schweizer Durchschnitt. Diese Entwicklung ist weiterhin abhängig von einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, die den Waren- und Personenverkehr effizienter macht. Rund 99 % aller Unternehmen in der Ostschweiz sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, davon etwa 89 % mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Diese Firmen sind besonders auf gut ausgebaute Strassen- und Autobahnverbindungen angewiesen, um die Kundschaft, Lieferanten und Arbeitskräfte schnell und zuverlässig zu erreichen. Die in der Motion angesprochene Notwendigkeit der Ostschweizer Nationalstrassenvorhaben ist für den Regierungsrat ausgewiesen. Dass der Regierungsrat die Motion positiv beurteilt, ist zweifellos richtig und aus Sicht des Kantons Thurgau auch klar geboten. Die Motion verlangt nicht mehr und nicht weniger als ein klares politisches Signal aus dem Thurgau, dass wir gemeinsam mit den anderen Ostschweizer Kantonen für unsere regionalen Anliegen einstehen. Der Regierungsrat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bundesmittel begrenzt sind und deshalb jetzt die Zeit ist, Einfluss zu nehmen, damit unsere Projekte in den nächsten Ausbauschritt aufgenommen werden. Ein Verzicht auf die Standesinitiative wäre ein verheerendes Signal und ein massiver Rückschritt in der nationalen Debatte. Ja, es besteht sogar die akute Gefahr, dass das BTS-Projekt ganz aus der Planung gekippt wird, und das wäre weder im Interesse des Kantons Thurgau noch unserer Nachbarkantone. Wir bitten Sie daher dringend, die Motion für erheblich zu erklären. Besten Dank.
  5. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Die FDP-Fraktion hat die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes beraten und steht grundsätzlich hinter der Fassung der Kommission. Die Bestrebungen für die Förderung von mehr Biodiversität werden von der Fraktion unterstützt. Jedoch sollen im Planungs- und Baugesetz nicht noch zusätzliche Verpflichtungen bezüglich der Biodiversität zu den bereits vorhandenen aufgenommen werden. Sie kann jedoch mit der ergänzten Berücksichtigung der Biodiversität bei den Regelungen des Gestaltungsplanes mitgehen. Mit der Aufnahme des Meldeverfahrens im Gesetz für geringfügige Bauvorhaben, wie zum Beispiel für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wird die Absicht einer Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren verfolgt, welche im Grundsatz im Interesse der FDP sind. Es bestehen jedoch in der FDP-Fraktion auch Bedenken bezüglich der praktischen Umsetzung in den Gemeinden und der konfliktbehafteten Wirkung bei der Umsetzung des Meldeverfahrens. So wird befürchtet, dass ein erhebliches Konfliktpotenzial besteht, welches nachträgliche Verfahren auslösen könnte, die den administrativen Aufwand steigern und sich auf die beabsichtigte Beschleunigung und Vereinfachung gegenteilig auswirken könnten. Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten aus.
Contributions(4)
Memberships(4)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0