Martin Brenner · FDP
Grosser Rat (TG)27.08.2025
Die Motion verfolgt die Absicht, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um in allen Thurgauer Gemeinden politische Werbung im öffentlichen Raum, entlang von Kantonstrassen, zuzulassen. Der Regierungsrat anerkennt in seiner Beantwortung die Feststellung der Motionäre, dass es einige Gemeinden gibt, welche auf ihrem Gebiet für die politische Werbung Einschränkungen machen oder diese gar grundsätzlich ablehnen. Er verweist in seiner Antwort auch auf die bestehende Richtlinie zur Wahlplakatierung, welche unter der Mitwirkung des Verbands Thurgauer Gemeinden und den im Grossen Rat vertretenen Parteien gemeinsam vereinbart wurde. Die FDP-Fraktion orientierte sich bei der Würdigung der Motion im Grundsatz an dieser Richtlinie, dies trotz des Umstandes, dass die Richtlinie, aufgrund der gemachten Erfahrungen im letzten Wahlkampf 2024 bei den im Wahlkampf involvierten Helfern und Helferinnen, den Grundeigentümern und den Verantwortlichen in den Gemeinden, durchaus kritisch beurteilt wurde. Wichtig sind der Fraktion jedoch auch die beiden Aspekte mit der allgemeinen Förderung der Meinungsbildung für Wahlen und Abstimmungen in der Öffentlichkeit und mit der Beachtung der Gemeindeautonomie in unserem Kanton. Im Weiteren stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Klärung und zukünftige Umsetzung wirklich über die Anpassung des Gesetzes gelöst werden müssen. Nach einer Abwägung von Vor- und Nachteilen bezüglich Unterstützung der Motion, spricht sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder für eine kritische Erheblicherklärung der Motion aus. Sie erkennt darin die Chance, in der weiteren Behandlung des Themas eine Klärung herbeizuführen und die politische Meinungsbildung auch für zukünftige Entscheidungen an der Urne im gesamten Kanton Thurgau zu ermöglichen. Sollte die Motion erheblich erklärt werden, würde die FDP-Fraktion den Fokus auf den konkreten zusätzlichen Nutzen richten. Alle Beteiligten an den Wahlen und Abstimmungen – die Parteien, die Gemeinden und der Kanton – sollen vom konkreten Nutzen und einer einfachen Umsetzung profitieren können und in ihrer teilweise ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt werden. Sollte dies beim Vorliegen einer Vorlage nicht der Fall sein, würde die Fraktion die spätere Verabschiedung ablehnen. Dass die Umsetzung der Motion im Sinne und der Orientierung der FDP-Fraktion durchaus möglich ist, zeigt der Kanton Solothurn. Dieser regelt die Umsetzung im Gesetz über die politischen Rechte und einer Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate. Das Gesetz wurde dabei mit einer einfachen Ergänzung angepasst und mit einem durchaus auch für unseren Kanton praktikablen Umsetzungsprozess eingeführt. Auch im Bewusstsein, dass damit nicht alle Probleme um die Wahlwerbung im Kanton Solothurn geregelt werden können, könnte der Blick in den Westen bei uns durchaus einen Lösungsansatz bieten. Aufgrund der Ausführungen wird sich eine Mehrheit der FDP-Fraktion für eine kritische Erheblicherklärung der Motion aussprechen.