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- Lead13. Mai 2026Bundesgesetz über BauprodukteDie Schweizer Bauproduktegesetzgebung (Bauproduktegesetz, BauPG, SR 933.0 und Bauprodukteverordnung, BauPV, SR 933.01) regelt, wie Bauprodukte in der Schweiz auf den Markt kommen dürfen. Diese Bestimmungen sind äquivalent mit der europäischen Bauprodukteverordnung von 2011 (Verordnung (EU) 305/2011, Construction Products Regulation CPR-2011). Die Äquivalenz die-ser Erlasse ist die Voraussetzung für das Kapitel 16 des bilateralen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81). In der EU wurde die CPR revidiert. Die CPR-2024 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Um den Marktzugang für die Schweizer Unternehmen zum Markt der Europäischen Union (EU) im Bereich der Bauprodukte zu erhalten, muss die Äquivalenz der Schweizer Erlasse mit der CPR-2024 wieder hergestellt werden, damit das MRA weitergeführt werden kann. Das bedeutet, dass die geltenden schweizerischen Rechtsvorschriften für Bauprodukte überarbeitet werden müssen. Im Rahmen dieser Revision sollen die Regelungen der CPR-2024 in der Bauproduktegesetzgebung abgebildet werden.
- LeadDer Vorentwurf füllt Lücken bei den Bestimmungen der GBV, die Erbfälle betreffen, und beseitigt Inkonsistenzen und Gesetzeswidrigkeiten. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an den revidierten Art. 92 Abs. 1 IPRG. Die GBV-Bestimmungen zum Trust können als Folge dieser Änderungen gestrafft und leserlicher gestaltet werden.
- LeadDie Kommission für Rechtsfragen des Ständerates unterbreitet eine Vorlage zur Änderung von Artikel 276 des Strafgesetzbuches. Dieser bestraft die Aufforderung und die Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten. Die Vorlage soll die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch diese Bestimmung verringern, indem künftig auf die Bestrafung der blossen öffentlichen Aufforderung zum Ungehorsam verzichtet wird.
- LeadDie vorliegende Revision bezweckt, für eine befristete Dauer von drei Jahren eine Regelung einzuführen, welche das Mischen von Lebensmitteln aus Standorten mit erhöhter Belastung durch per und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ermöglicht, mit dem Ziel die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte einzuhalten. Zudem werden die PFAS Höchstwerte im Trinkwasser angepasst. Im Rahmen dieser Revision wird die Motion 25.3421 « PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten » umgesetzt.
- Lead30. April 2026Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)Die Reform AHV 2030 zielt im Wesentlichen darauf ab, die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 zu sichern. Zudem will der Bundesrat die Bestimmungen zur Altersvorsorge der 1. und 2. Säule ergänzen, um die Massnahmen zur Förderung der Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus zu verstärken. Schliesslich soll mit der Reform die Versicherung an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden, indem die Modernisierung vorangetrieben und die notwendigen Grundlagen für die Entwicklung flexiblerer Rentenmodelle geschaffen werden.
- LeadGegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist die Änderung des Energiegesetzes zur Umsetzung der Motion 23.3936 Grossen «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum». Grundeigentümer und -eigentümerinnen von Wohnliegenschaften sollen künftig dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen, sofern dies Mietende und Personen mit Stockwerkeigentum verlangen.
- LeadDie Änderung der PBV (SR 942.211) betrifft die Umsetzung der Motion Pfister Gerhard (22.4544) «Versteckte Quersubventionierung beim Automobilleasing. Fehlende Kostentransparenz». Es soll die PBV ergänzt werden, indem Anbieter von Fahrzeugleasingangeboten verpflichtet werden, die durch Gesellschaften desselben Unternehmens oder durch Vertriebspartner erhaltenen Finanzierungsbeiträge offenzulegen und zu beziffern, soweit diese sich vergünstigend auf den im Rahmen des Leasingvertrags zu bezahlenden Preis oder den effektiven Jahreszins auswirken. Dies gilt gleichermassen für Angebote wie auch Werbung. Die Änderung der KFZV betrifft die Umsetzung der Motion 22.3838 Gugger «Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im KFZ-Markt». Durch eine Anpas-sung der KFZV, soll klargestellt werden, dass die Kündigungsfristen gemäss Artikel 8 KFZV auch auf Agenturverträge Anwendung finden.
- LeadZur Umsetzung der Motionen 26.3004 und 26.3009 schlägt der Bundesrat eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) und der Gütertransportverordnung (GüTV) vor. Er beantragt zudem einen neuen Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs.
- LeadDie Holzhandelsverordnung (HHV) soll angepasst werden, um die Importe aus der EU zu vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Schweizer Unternehmen zu stärken. Für Holz und Holzerzeugnisse mit nachgewiesener EU konformer Erstinverkehrbringung soll künftig eine vereinfachte Sorgfaltspflicht möglich sein. Die entsprechenden Änderungen sind dem Entwurf der revidierten Verordnung zu entnehmen.
- Lead15. April 2026Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich)Sichere, verlässliche und jederzeit verfügbare Fernmeldeinfrastrukturen bilden eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies führt in der Telekommunikation zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis, welches sich insbesondere bei den Mobilfunknetzen manifestiert. Die geplanten Neuregelungen bezwecken deshalb, gestützt auf bereits geltende gesetzliche Grundlagen, strengere Sicherheitsanforderungen für die Anschaffung und den Betrieb von Fernmeldeanlagen. Daneben enthält die Vorlage auch Massnahmen, dass Infrastrukturen des Kernnetzes «Core Network» grundsätzlich in der Schweiz betrieben werden müssen. Des Weiteren sind weitere Anpassungen geplant wie zum Beispiel bei der Verwendung von Adressierungsressourcen (Global Titles) oder der untergeordneten Zuteilung von Schweizer Rufnummern geplant.
- LeadDie Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist ein zentraler Faktor für den schweizerischen Wirtschaftsstandort sowie für die Sicherheit der Bevölkerung im digitalen Raum. Der Schutz vor Cyberbedrohungen ist deshalb zu einer unverzichtbaren Aufgabe des Bundes geworden, gerade auch im Lichte einer möglichen Zuspitzung der aktuellen geopolitischen Lage. Der Bundesrat schlägt daher Massnahmen vor, die einerseits die Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen erhöhen und andererseits die Verfügbarkeit des Notkommunikationssystems sowie den Jugend- und Konsumentenschutz stärken sollen. Zudem soll im Zuge der vorliegenden Vernehmlassung geklärt werden, ob Vorgaben zur Mitbenutzung passiver Infrastrukturen den Infrastrukturausbau im Fernmeldebereich begünstigen könnten. Schliesslich soll eine erweiterte Datengrundlage geschaffen werden, um einen effizienten Vollzug des Fernmelderechts zu gewährleisten.
- Lead13. April 2026Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin)Die vorliegende Gesetzesrevision ermöglicht den Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Zudem erhalten die kantonalen Kontrollbehörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen. Schliesslich wird im Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen vom 26. September 2025 (TJPG) eine Lücke geschlossen, damit die zuständigen Stellen im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unstimmigkeiten melden dürfen
- LeadMit der Totalrevision der StMmV werden primär folgende Ziele verfolgt: 1. Die StMmV entspricht dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik (Referenz auf die aktuellen technischen Normen). 2. Das Anliegen der Aufsichtsbehörden nach einer feineren Unterteilung der Messmittelkategorien wird umgesetzt. 3. Messmittel in der Verwendung der ABC-Einsatzorganisationen sowie aktive Personendosimeter und Radonexposimeter sollen der StMmV unterstellt werden. Mit der Teilrevision der EichGebV sollen zwei Ziele erreicht werden: 1. Sicherstellung der Kongruenz der verwendeten Begrifflichkeiten in der StMmV und der EichGebV um Missverständnissen bei der Bestimmung der Eichgebühren vorzubeugen. 2. Angleichung der Gebühren an die effektiven Kosten, welche durch die Eichung oder Kontrolle von Messmitteln für ionisierende Strahlung bei den ermächtigten Eichstellen entstehen.
- Lead7. April 2026Änderung der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher DatenBis Ende 2027 soll im Rahmen des Projekts AFIS2026 das Informationssystem AFIS durch das neue „Automated Biometric Identification System (ABIS)“ abgelöst werden. Ziel ist die technologische Aktualisierung des bestehenden Moduls zum Abgleich von Finger- und Handflächenabdrücken sowie, als zentrale Neuerung, die Möglichkeit zum Abgleich von Gesichtsbildern. Hierzu sind die rechtlichen Grundlagen zu präzisieren und an den aktuellen Stand der forensischen Standards anzupassen. Das ABIS bleibt damit ein wichtiges Instrument für die Strafverfolgungsbehörden, aber auch für die Identifizierung von Personen im Aufgabenbereich des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Einführung des ABIS erfordert eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, konkret: eine Änderung der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten. Die Änderung erfolgt in der Form einer Teilrevision.
- LeadDurch die Möglichkeit der digitalen Erfassung und Übermittlung von Daten ausländischer Gäste der Hotellerie oder anderer Betriebe, welche gegen Entgelt Beherbergung anbieten, soll das Meldewesen in der Beherbergung vereinfacht werden. Der Bundesrat setzt damit die Motion Gmür-Schönenberger 21.4426 «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung» um.
- Lead2. April 2026Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV; Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25. 4399)Mit der Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung sollen die gleich lautenden Motionen 25.4392 und 25.4399 umgesetzt werden. Die Motionen fordern, dass die administrative Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften erst für Geschäftsjahre angewendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen.
- LeadDer Bundesrat schlägt mit der Revision die Anpassung verschiedener Kostenpositionen vor. Damit kann dem tatsächlich anfallenden Aufwand besser Rechnung getragen werden und das Verursacherprinzip gestärkt werden.
- Lead2. April 2026Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen (SR 0.351.1)Das Dritte Zusatzprotokoll modernisiert die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Grundübereinkommen und bringt insb. Neuerungen im Bereich der elektronischen Übermittlung von Rechtshilfeersuchen, der Einvernahme per Videokonferenz sowie der grenzüberschreitenden technischen Überwachungsmassnahmen. Die Schweiz hat das Zusatzprotokoll im September 2025 unterzeichnet und eine rasche Ratifikation ist aus operativen Gründen wichtig.
- Lead31. März 2026Abkommen über Klimawandel, Handel und NachhaltigkeitDas Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) wurde am 15. November 2024 von Costa Rica, Island, Neuseeland und der Schweiz unterzeichnet. Mit rechtsverbindlichen handelspolitischen Disziplinen leistet das ACCTS einen Beitrag zu klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen.
- Lead24. März 2026Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) – Anpassung der Tarifkategorien bei der UnternehmensabgabeDie heute in Artikel 67b Absatz 2 RTVV festgelegten Tarife und Tarifkategorien bei der Unternehmensabgabe müssen aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 27. November 2024 angepasst werden. Diese werden neu im Anhang 4 zur RTVV geregelt.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0