Interlaken
SwitzerlandBE5'610 Residents30 Seats
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- BegründungGrosser Gemeinderat vom 24. Juni 2025 Motionär Roger Rüegger erklärt, die Verkehrssituation an der Kreuzung Bahnhofstrasse – Kanalpromenade – Fabrikstrasse sei seit längerer Zeit unbefriedigend. Insbesondere zu Stosszeiten komme es durch haltende Busse an der Haltestelle H regelmässig zu Rückstaus, die den Verkehrsfluss stark behinderten und zu langen Wartezeiten für Autofahrer, Lieferdienste und öffentliche Verkehrsmittel führten. Diese Situation sei sowohl für die Anwohnenden als auch für Gäste der Tourismusregion unzumutbar und wirke sich negativ auf die Standortqualität von Interlaken aus. Die heutige Position der Haltestelle H erweise sich als ungeeignet, da sie unmittelbar im Strassenraum liege und damit bei jedem Halt den gesamten Verkehr blockiere. Eine Verlegung der Haltestelle an einen besser geeigneten Ort – beispielsweise in unmittelbarer Nähe am Bahnhof West – könnte die Situation verbessern und sei daher ein zentraler Bestandteil dieser Motion. Darüber hinaus könne der Gemeinderat weitere Massnahmen vorschlagen, die zur Entlastung der Kreuzung beitragen könnten. Es sei im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden, dass rasch und wirkungsvoll gehandelt werde. Der Gemeinderat solle dem Grossen Gemeinderat deshalb einen Lösungsvorschlag unterbreiten, der konkret aufzeige, wo, wann, wie und mit welchen Kosten eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden könne. Die Verbesserung des Verkehrsflusses an dieser neuralgischen Stelle sei nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Sicherheit und der Standortattraktivität unserer Gemeinde.
- Text des VorstossesDer Gemeinderat wird aufgefordert, Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Bahnhofstrasse - Kanalpromenade - Fabrikstrasse zu erlassen und dem GGR eine Änderung des heutigen Zustandes vorzuschlagen. Insbesondere soll verhindert werden, dass der Verkehr durch haltende Busse an der Haltestelle H regelmässig minutenlang blockiert wird. Die Aufhebung der Haltestelle H und verschieben auf eine andere Haltestelle muss zwingend in der Lösung enthalten sein. Wenn der Gemeinderat andere Möglichkeiten sieht, wie die Situation noch zusätzlich verbessert werden kann, sind diese ausdrücklich erwünscht. Der Gemeinderat soll dem GGR einen Lösungsvorschlag unterbreiten und aufzeigen, was in welcher Zeit und zu welchen Kosten gemacht werden muss, damit die heutige unbefriedigende Situation entschärft werden kann.
- Text des VorstossesDer Gemeinderat wird aufgefordert zu prüfen, welche Anpassungen im Kurtaxenreglement notwendig sind, um Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe zeitgemäss, transparenter und verbindlicher zu regeln. Im Speziellen ist der Artikel 3 Bemessung anzupassen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Die Maximalbeträge der Kurtaxe sind unter Berücksichtigung der Preisentwicklung zu erhöhen. - Der Gemeinderat soll einen Weg aufzeigen, wie künftig die Höhe der Kurtaxe nach Anhören der Tourismusorganisation Interlaken und nicht einzig durch diese festgelegt werden kann. Des Weiteren sind folgende Themen zu prüfen: - Aufhebung Unterscheidung Sommer- und Wintertarif (Artikel 3 Bemessung) - Überprüfung des Prozesses und der Kontrolle und Rechenschaftsablegung über die Verwendung der Kurtaxe durch die Organe (Aufsichtspflicht Gemeinderat) (Artikel 6 Bezug, Ziffer 4) - Die Möglichkeit der Verwendung der Kurtaxe soll klarer eruiert werden und die Definition was rechtlich «im Interesse der Gäste» bedeutet, geklärt und möglichst grosszügig ausgelegt werden. (Artikel 12 Verwendung) - Es ist eine Vereinheitlichung des Kurtaxenregimes mit den zur Destination Interlaken gehörenden Gemeinden anzustreben. Dies mit dem Ziel, die Inkassomassnahmen bei Plattformbetreibenden zu vereinfachen und zu automatisieren. Dem Grossen Gemeinderat sind entsprechend notwendige Änderungen im Kurtaxenreglement zu unterbreiten. Der Gemeinderat hat zu prüfen, ob für die Ausarbeitung der Anpassungen im Kurtaxenreglement eine nicht ständige Kommission oder eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den Parteien und dem Tourismus einzuberufen ist.  ,
- BegründungGrosser Gemeinderat vom 10. Dezember 2024 Motionärin Manuela Nyffeler führt aus, dass das Kurtaxenreglement letztmals im Jahr 2019 geändert wurde. Seither gab es die Corona-Pandemie mit spürbaren Auswirkungen auf den Tourismus und die Gemeindefinanzen. Heute besuchten die Gäste im Sommer wie im Winter in grosser Zahl unsere Region. Mit allen Vor- und Nachteilen. Das Buchungs- und Reiseverhalten der Gäste habe sich in den letzten Jahren massgeblich verändert. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und mit Blick in die Zukunft sei nun der richtige Zeitpunkt, das Kurtaxenreglement genau zu prüfen und anzupassen – insbesondere in Bezug auf die Bemessung der Kurtaxe und die Verwendung der Einnahmen. Diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigten, dass das Verständnis und der Goodwill gegenüber dem (Massen-)Tourismus seine Grenzen erreicht habe und dringend Massnahmen getroffen werden müssten. Am Wahlsonntag vom 24. November 2024 habe die Bevölkerung in Interlaken über das Budget 2025 abgestimmt. Die Stimmbeteiligung sei mit 45.2 % recht hoch gewesen, die Zustimmung mit 50.8 % aber sehr knapp ausgefallen. Sie deuteten die vielen Nein-Stimmen zu einem grossen Teil als Unzufriedenheit und Unverständnis darüber, dass die Einheimischen mehr Steuern bezahlen sollten, obwohl Massen von Touristen in unsere Region strömten und bereit seien, hier Geld auszugeben. Die Bevölkerung müsse mehr von diesen Einnahmen profitieren können und dies im Alltag spüren. Die Kurtaxe müsse der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Die Kosten für die Infrastruktur und deren Unterhalt würden steigen, nicht aber die Einnahmen. Schon mehrmals sei im Parlament gesagt worden, dass der Gemeinderat in dieser Hinsicht aktiv werden solle. Der Gemeindepräsident habe vorhin über seine entsprechenden Vorstösse berichtet. Bisher habe es Rückzahlungen aus Kurtaxen im Umfang von 200'000 Franken gegeben, durch TOI an die Gemeinden. Für die Zukunft fehle jedoch eine verbindliche und klare Regelung für die Mittelverwendung und allfällige Mittelrückflüsse. Zuletzt sei die Kurtaxe auf CHF 2.20 im Winter und CHF 2.50 im Sommer angesetzt worden – dieser Beschluss stamme allerdings aus dem Jahr 2005, das sei bald 20 Jahre her. Eine Erhöhung und damit Anpassung an die Preisentwicklung sei dringend angezeigt. Ein Vergleich mit den umliegenden Tourismusgemeinden zeige, dass die meisten in den letzten Jahren ihre Arbeit gemacht und ihre Kurtaxe erhöht hätten. Einige Beispiele aus der Region Berner Oberland (pro erwachsene Person, pro Nacht, exkl. Beherbergungsabgabe von CHF 1.–): - Grindelwald CHF 4.20 - Adelboden CHF 4.20 - Thun CHF 3.50 - Spiez CHF 3.50 Interlaken dürfte sich ebenfalls eine Anpassung erlauben. Im Hinblick auf die zahlreichen Investitionen, die in den nächsten Jahren anstünden und von denen nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch die Gäste der Destination massgeblich profitieren würden, sähen sie die Zeit gekommen, eine Basis für die Zukunft zu schaffen. Das Parlament brauche mehr Einflussnahme und verfüge als Steuerungsinstrument über das Kurtaxenreglement. Die Motion habe zum Ziel, das Reglement gemeinsam mit Vertretungen aus Tourismus und Hotellerie anzupassen, um eine solide Grundlage für eine zeitgemässe, transparente und verbindliche Erhebung und Verwendung der Kurtaxeneinnahmen zu schaffen. Gleichzeitig solle geprüft werden, inwiefern die Abrechnung der Kurtaxe, beispielsweise über Plattformbetreibende, vereinfacht werden könne. Die Einnahmen sollten nicht nur den Touristen dienen, sondern auch der Region und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern von Nutzen sein.
- Begründung17. Oktober 2023SanierungskonzeptGrosser Gemeinderat vom 17. Oktober 2023 Motionär Adrian Aulbach erklärt, er habe die beiden Motionen zusammen eingereicht, weil sie einen gewissen Zusammenhang hätten. Es habe in letzter Zeit mehrere unangenehme Überraschungen gegeben, u.a. sei die Heizung in der Aula ausgefallen, im Gemeindehaus drohte die Heizung auszufallen und musste zügig ersetzt bzw. der Ersatz beschlossen werden. Jedes Mal sei im GGR bemängelt worden, dass man zu wenig mitreden könne. Auch das Volk habe nicht wirklich die Möglichkeit abzulehnen, was dringlich sei. Der Gemeinderat werde ebenso vor vollendete Tatsachen gestellt und müsse schnellstmöglich eine Lösung vorlegen. Es gebe nicht immer die beste und günstigste Lösung bei solchen Hauruckübungen. Wenn man nicht längerfristig planen könne, ob etwa zuerst isoliert und dann die Heizung mit weniger Leistung ersetzt werden solle. Weiter gebe es Projekte, die mehrmals geplant wurden, dann aber zum falschen Zeitpunkt gekommen seien und abgeschrieben wurden. Bei der Aula zum Beispiel habe man letztes Mal eine halbe Million Planungskosten abgeschrieben. Eine grundlegendere Planung sowie die Kenntnis des Zustands der Gebäude und des Bedarfs würde eine sinnvolle Planung und die Nutzung von Synergien ermöglichen und Kosten senken. Zudem wäre es eine gute Grundlage für zukunftsfähige Ideen aus dem Gemeinderat, dem GGR oder dem Volk.
- Text des Vorstosses22. August 2023SanierungskonzeptDer Gemeinderat wird gebeten, einen Zustandsbericht und ein Sanierungskonzept für die Gebäude in Gemeindebesitz erstellen zu lassen. Ziel ist es, die langfristige Instandhaltung und Effizienz der Liegenschaften sowie die Planbarkeit und Finanzierung der dazu nötigen Investitionen sicherzustellen. Das Sanierungskonzept soll die zu erwartenden notwendigen sowie empfohlenen Investitionen sowie den Zeithorizont, in dem diese zu erwarten sind, ausweisen. Betreffend energetischem Zustand sollen sich Bericht und Konzept am GEAK orientieren und insbesondere Alter und Art der Heizung sowie deren Spitzenleistung und jährlichen Energiebedarf ausweisen.
- Text des Vorstosses(Stand 27. Juni 2023) Ausgangslage: Die in die Jahre gekommenen Freizeit- und Sportanlagen auf dem Bödeli, wie das Eisportzentrum und das Bödelibad, müssen renoviert werden, um den heutigen Ansprüchen sowie den regulatorischen energetischen Vorgaben entsprechen zu können. Für die Gemeinden stehen substanzielle Investitionen an, um die heutigen Anlagen längerfristig betreiben zu können. Die FDP-Fraktion möchte kurz- und mittelfristig die bestehenden Anlagen in Betrieb halten und hierfür die nötigen Sanierungskredite sprechen, langfristig aber auch über neue Konzepte und Anlagen diskutieren. Auftrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wird eine Machbarkeits- und Bedarfsanalyse in Auftrag geben, welche folgende Punkte abklärt oder miteinbezieht (die Auflistung ist nicht abschliessend und darf vom Gemeinderat ergänzt werden): - Besteht ein Bedarf an einem Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, welches nicht nur das Eissportzentrum, Hallenbad und Freibad ersetzen würde, sondern auch weitere Aktivitäten und Sportarten (Handball, Volleyball, Unihockey u.s.) abdeckt? - Besteht ein Bedarf nach weiteren Aktivitäten wie ein Fun- oder Aqua-Park, die sinnvoll integriert werden könnten? - Was für mögliche Synergien gibt es? - Könnte ein solches durch die jetzige Trägerschaft, bestenfalls unter Miteinbezug privater Investitionen und oder Betreiber, längerfristig kostendeckend bis rentabel betrieben werden? - Welche Möglichkeiten bezüglich Partnerschaften mit privaten wie auch öffentlichen Organisationen wie Bund und Kantone (Leistungssport, Nationale Leistungszentren) würde ein solches Projekt langfristig ergeben? Dort wo notwendig und sinnvoll spricht sich der Gemeinderat mit der Einfachen Gesellschaft und oder den beteiligten Gemeinden ab. Die Analyse soll als Entscheidungsgrundlage dienen, ob die Idee eines Sport- und Freizeitzentrums Jungfrau Region weiterverfolgt wird. Der Gemeinderat soll eine kurzfristige Lösung zur Sanierung im Bestand mit den beteiligten Partnern anstreben, um den jetzigen Betrieb sicherzustellen. Vor weiteren Aus- oder Neubauprojekten sollen aber zwingend die oben erwähnten Abklärungen gemacht werden, und so eine Zusammenführung geprüft werden.
- Begründung26. Januar 2021Ergänzung Bildungsreglement mit ElternratGrosser Gemeinderat vom 26. Januar 2021 Manuela Nyffeler informiert, dass die Schulkommission per 31. Dezember 2016 aufgelöst worden sei. Da es in der Gemeinde Interlaken zu diesem Zeitpunkt keinen aktiven Elternverein gab, wurde das Thema Elternrat damals nicht vertieft geprüft respektive nicht im Schulreglement aufgenommen. Dies habe sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise geändert. Eine Gruppe von engagierten Eltern arbeite seit Frühling 2020 zusammen, dies mit dem Ziel die Schule zu unterstützen und dafür in der Schule Interlaken einen Elternrat zu bilden. In der multikulturellen Schule sei es von grosser Bedeutung, dass alle an einem Strang ziehen. Die Gruppe wurde bei der Erarbeitung des Konzepts vom Verein Schule und Elternhaus beraten und sei bereits mit der Schulleitung in Kontakt getreten. Der Elternrat soll nicht lediglich als lose Interessengruppe oder einen Verein funktionieren, sondern als festes Bindeglied zwischen Eltern und Schule anerkannt und etabliert werden. Der Rat solle institutionalisiert und in die Schulorganisation eingebunden werden. Dafür müsse im Bildungsreglement ein entsprechender Artikel eingefügt werden. Der Grosse Gemeinderat ist (gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 lit. e des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000, ISR 101.1) abschliessend für das Bildungsreglement zuständig. Der Elternrat solle ehrenamtlich funktionieren und sich nicht in Methodik und Pädagogik einmischen. Hauptziel seien interkulturelle Anliegen, Gewaltprävention, Verbesserung des Lern- und Schulklimas, Unterstützung der Schule bei Anlässen und Projekten und Verbesserung des Zusammenwirkens von Eltern und Schule. Mit der Motion wird der Gemeinderat aufgefordert, das Bildungsreglement so anzupassen, dass die Möglichkeit eines Elternrates an der Schule Interlaken vorgesehen werde. Wichtig sei, dass bei der Umsetzung auf eine angemessene Vertretung der Schulstandorte und Stufen geachtet und ein fester Wahlmodus festgelegt wird. Es müsse klar definiert werden, wie Information und Kommunikation zwischen Schule und Elternrat funktionieren solle. Ein Einbezug der Tagesschule und Schulsozialarbeit sei wichtig. Die Motionärin empfiehlt, dass der Bereich Bildung mit der Arbeitsgruppe Elternrat in Kontakt trete und gemeinsam mit der Schulleitung das entworfene Konzept fertigstelle. Dem GGR soll baldmöglichst das angepasste Bildungsreglement zur Abstimmung vorgelegt werden, dies mit dem Ziel, dass der Elternrat auf das Schuljahr 2021/2022 offiziell starten könne.
- Text des Vorstosses8. Dezember 2020Ergänzung Bildungsreglement mit ElternratDer Gemeinderat wird aufgefordert, das Bildungsreglement so anpassen, als die Möglichkeit mindestens eines Elternrats an der Schule Interlaken (unter Einschluss von Kindergarten und Tagesschule) vorgesehen wird. Folgende Eckpunkte sollen beachtet respektive konkretisiert werden: - Mindestens ein Elternrat (zu prüfen ist, ob statt nur eines Elternrats je ein Elternrat für die Kindergarten- und Primarstufe zusammen sowie für die Sekundarstufe 1, unter Einschluss von Elternvertretungen mit einem oder mehreren Kindern in der Tagesschule, sinnvoller ist). - Schlanke Organisation, mit angemessenen Elternvertretungen der Stufen (Zyklen), der zwei Standorte (Ost/West) sowie der Tagesschule. - Festlegung Wahlmodus sowie Klärung allfälliger Sitzungsgelder und Budget Elternrat. - Noch genauer zu definierende Informationspflicht der Leitungen der Schule und Tagesschule gegenüber dem Elternrat. - Noch genauer zu definierender Zweck und Kompetenzen des Elternrats, bspw. · Informations- und Diskussionsforum bezüglich aktuellen, die Schulstandorte betreffenden Themen, · Bearbeitung von Anregungen zur Schule und Tagesschule von Eltern und allenfalls Weitergabe an die Leitungen der Schule und Tagesschule, · Projekte initiieren und/oder unterstützen, welche die Ziele und Grundsätze gemäss Artikel 3 des Bildungsreglements fördern. Dem Gemeinderat kann die Kompetenz übertragen werden, Einzelheiten zu regeln.
- Text des Vorstosses25. August 2020Ladesäulenpflicht bei NeubautenElektroautos werden kontinuierlich günstiger und nähern sich dem Anschaffungspreis von vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor an. Dank tieferen Betriebskosten sind sie schon heute nicht nur die klimafreundlichere, sondern oft auch die langfristig günstigere Option. Diese Option bleibt aktuell aber jenen wenigen vorbehalten, die das Auto zu Hause oder in selteneren Fällen am Arbeitsplatz laden können, was oft nur bei Wohneigentum der Fall ist. Der Gemeinderat wird daher gebeten, eine Änderung der Parkplatzpflicht im Baureglement vorzulegen, bei der: 1. die Parkplatzpflicht um einen Anteil an Parkplätzen mit Lademöglichkeit erweitert wird, 2. für zu wenig gebaute Parkplätze mit Lademöglichkeit eine erhöhte Ersatzabgabe anfällt, 3. die zusätzliche Abgabe für den Bau öffentlicher Ladestationen verwendet wird.
- BegründungSitzung des Grossen Gemeinderats vom 11. Dezember 2018 Antonie Meyes Schürch bemerkt, in der Juni-Sitzung habe der Gemeinderat auf eine Anfrage von Hans Romang erklärt, es sei bekannt, dass die Situation im Bödelibad nicht gut sei. Der Gemeinderat werde den Geschäftsführer und eine Delegation des Verwaltungsrats treffen. Der Gemeinderat möchte die unbefriedigende Situation verbessern. Ein halbes Jahr später sei nicht bekannt, dass der Gemeinderat erfolgreich interveniert habe. Bereits vor sechs Jahren habe sie für die SVP eine Anfrage zum Bödelibad gemacht. Die zwei ersten Fragen seien gewesen „Wie beurteilt der Gemeinderat Interlaken die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung? Was für Verbesserungsmöglichkeiten gibt es?", und ",Wie beurteilt der Gemeinderat Interlaken die Geschäftsführung? Inwiefern besteht Handlungsbedarf im Interesse der Gemeinde Interlaken als eine der Hauptaktionärin des Bödelibads?“ Später habe der Gemeinderat geantwortet, es sei nicht Sache des Gemeinderats sich öffentlich zur Geschäftsführung zu äussern. Die Sporthalle, die zum Bödelibad gehöre, sei stark defizitär und das Freibad werde ab 2014 für über eine Million Franken saniert werden. Wenn im Freibad in den letzten Jahren etwas investiert worden sei, dann sei das gut versteckt worden. Sie jedenfalls habe nichts gesehen, das in den letzten sechs Jahr saniert worden wäre. Einzig ein schitteres Häuschen sei diesen Sommer während der Badesaison endlich abgerissen worden. Immer mehr Leute vom Bödeli gingen nicht mehr in unser Bad. Das sei nicht nur verändertes Kundenverhalten. Das habe noch andere Gründe. Das Restaurant sei verwaist, das Fitnesscenter gehöre jetzt zur Physiotherapie, die Kinderstunde gebe es schon lang nicht mehr, die Sporthalle sei lieber leer als voll und dann wäre ja auch noch die Minigolfanlage. Viele Eintritte ins Bad würden nur noch auf die Abonnemente und die Schulen entfallen. Sie verwiese auf den Jahresbericht 2017 der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG. Es fehle an der Transparenz, was gut oder nicht gut laufe und was verbessert werden könnte. Der Gemeinderat dürfe nicht mehr länger warten und müsse handeln. 66 Prozent der Aktien gehörten den drei Bödeligemeinden, davon 29 Prozent der Gemeinde Interlaken. Interlaken zahle wegen der Leistungsvereinbarung jedes Jahr über 240‘000 Franken an das Bödelibad, das heisse 240’000 Franken für eine wichtige Infrastruktur unserer Gemeinde. Das Bödeli hätte das Hallenbad mit der schönsten Aussicht und auch ein ganz spezielles Freibad. Dieses biete die Möglichkeit, dem Dichtestress der Stadt und am See zu entfliehen. Platz habe es genug, Schatten auch. Nehmt die Kinder und einen Ball mit. Wenn wir Glück hätten, wirte nächsten Sommer der Gleiche in der Sommerbeiz wie dieses Jahre. Und wenn es regne, rennt ins Hallenbad. Und ein anderes Mal gehe es dann noch auf den Minigolfplatz. Das 1930 erbaute Freibad sei ein architektonisches Juwel. Sie bitte den Gemeinderat, die Motion um externe Überprüfung des Bödelibad zu unterstützen, wie das praktisch alle Mitglieder des Grossen Gemeinderat möchten. Umwandlung in ein Postulat und Erheblicherklärung Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 7. Mai 2019 Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen. Gemeinderat Hans-Rudolf Burkhard bestätigt, dass sich der Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG bewusst sei, dass es dringend Reformen brauche. Der Verwaltungsrat habe deshalb bereits beschlossen, eine externe Firma mit der Überprüfung der Strukturen der Aktiengesellschaft zu beauftragen. Der Gemeinderat könne die in der Motion gewünschten Themen einbringen. Es spreche nichts gegen die Erheblicherklärung des Vorstosses. Die in der Motion verlangten Abklärungen lägen nicht in der Zuständigkeit des Grossen Gemeinderats. Bei Erheblicherklärung hätte die Motion die Wirkung einer Richtlinienmotion. Ein Postulat könne hingegen jede ",Angelegenheit der Gemeinde", betreffen. Ein erheblich erklärtes Postulat sei im Grossen Gemeinderat unabhängig vom Gegenstand des Postulats zu beantworten. Der Motionärin werde deshalb empfohlen, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Antonie Meyes Schürch hat zur Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat des Bödelibads eine Überprüfung beschlossen habe. Die Überprüfung müsse zwingend durch eine unabhängige Firma ohne Nähe zu Verwaltungsratsmitgliedern oder der Betriebsleitung erfolgen. Alle Themen des Textes ihres Vorstosses müssten geprüft werden. Der Auftrag müsse rasch erteilt und ausgeführt werden. Entgegen der Publikation im Anzeiger zur Generalversammlung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG sei der Jahresbericht bis heute nicht auf der Homepage des Bödelibads aufgeschaltet. Gemäss Jahresbericht, den sie sich trotzdem habe beschaffen können, sehe sich der Verwaltungsrat nicht für die Sporthalle zuständig. Es sei völlig unverständlich, wenn der Verwaltungsrat schreibe, er habe sich wegen des parlamentarischen Vorstosses in Interlaken nicht um wichtige Geschäfte kümmern können. Auf dem Investitionskonto des Bödelibads müsste viel mehr Geld vorhanden sein, wenn man die Gemeindebeiträge mit den ausgewiesenen Investitionen vergleiche. Sie rufe die Bevölkerung auf, das Bödelibad zu besuchen. Jeder Eintritt trage zur Verbesserung der Situation bei. Lorenz Schütz dankt der Motionärin für ihren Einsatz. Offenbar gebe es irgendwo ein schwarzes Loch, das ihn an gewisse andere Länder erinnere. Er unterstütze für die EVP/EDU die Erheblicherklärung. Alle Punkte des Vorstosses müssten untersucht werden. Nicht der Verwaltungsrat sei das Problem des Bödelibads, sondern dessen Betriebsleitung. Es müsse etwas gehen. Susanne von Hintzenstern dankt der Motionärin ebenfalls. Die Zeit dränge. Es sei in den letzten Jahren viel zu wenig gegangen. Die Führungsprobleme hätten viel früher angegangen werden können. Welche Firma werde die Abklärungen vornehmen und wie sehe der Zeitplan aus? Auch für Corinne Schmidhauser ist die Überprüfung der Strukturen dringlich. Der Unmut in der Bevölkerung sei gross. Es gehe nicht darum, das Bödelibad schlecht zu machen, sondern besser. Wenn nichts gehe, müssten die Leistungen der Gemeinden gemäss Leistungsvertrag überprüft und allenfalls gekürzt werden. Antonie Meyes Schürch wandelt die Motion in ein Postulat um und dankt dem Gemeinderat, dass er am Ball bleibe und Druck mache. Schade sei, dass es im heutigen Zeitpunkt rechtlich nicht mehr möglich sei, die Dringlichkeit des Vorstosses zu beschliessen. Gemeinderat Hans-Rudolf Burkhard bestätigt, dass auch für den Verwaltungsrat klar sei, dass eine Firma von ausserhalb des Bödeli zugezogen werden müsse. Bezüglich der Organisationsstrukturen sei bereits Dr. Daniel Arn von der Firma Recht&,Governance in Bern mandatiert worden. Beschluss: Der parlamentarische Vorstoss Meyes Schürch, externe Überprüfung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, wird einstimmig als Postulat erheblich erklärt. Bericht und Antrag des Gemeinderats für den 7. Mai 2019
- Text des Vorstosses27. August 2019Sanierung Bahnhofplatz Interlaken OstGemäss Medienbericht vom 27. August 2019 plant der Gemeinderat spätestens Anfang 2020 dem Grossen Gemeinderat eine Kreditvorlage für die Sanierung des Bahnhofplatzes Interlaken Ost vorzulegen. Dem Gemeinderat wird beantragt, dass dem Grossen Gemeinderat mindestens zwei Sanierungsvarianten vorgelegt werden, wovon eine Variante den Rückbau des Brunnens beinhalten soll. Die Sanierung soll nach Möglichkeit folgende Punkte berücksichtigen: 1. Auf dem Platz sind möglichst viele Grünelemente einzuplanen. 2. Die Verkehrsführung und Signalisation sollen deutlicher dargestellt werden. 3. Für das Abholen/Bringen von Passagieren sind zusätzliche Halteplätze für PKWs vorzusehen. 4. Es ist eine Touristeninformation (Stadtplan, erste Infos) einzuplanen.
- Text des Vorstosses7. Mai 2019BiodiversitätNaturnah gestaltete Siedlungsräume sind gesundheitsfördernd, attraktiv, wirtschaftlich interessant und eine langfristige Investition in die Qualität des Ortes. Naturnahe Flächen sind von unschätzbarem Wert für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität als unsere Lebensgrundlage. Ohne biologische Vielfalt keine Bestäubung und keine Nahrung, keine saubere Luft, keine Rohstoffe für Medikamente, keine Blumen und keine Vögel zu unserer Freude. Insbesondere im Hinblick auf die anstehende Ortsplanungsrevision wird der Gemeinderat gebeten, in einem Bericht Zustand, Entwicklung und Handlungsmöglichkeiten für mehr Biodiversität in Interlaken darzulegen und sich dabei speziell den folgenden Aspekten zu widmen: 1. Welche Flächen und Objekte auf dem Gemeindegebiet von Interlaken dienen schon heute als hochwertiger Lebensraum oder stellen die Vernetzung von Lebensräumen sicher? Sind einfache Massnahmen für eine weitere Aufwertung sinnvoll und möglich? 2. Welche Flächen oder Bereiche in Interlaken haben das Potenzial, mit verhältnismässigem Aufwand und in Abstimmung mit der übrigen Nutzung für die Zukunft als hochwertiger Lebensraum oder Vernetzungsgebiet aufgewertet zu werden? Dabei soll auch die Situation ausserhalb der Gemeindegrenzen einbezogen werden (Vernetzung mit anderen Gebieten, Sachplan Biodiversität des Kantons Bern). 3. Welche Massnahmen ergreift die Gemeinde schon heute, um die Biodiversität nicht nur zu erhalten, sondern auch zu fördern? 4. Welche planungs- und baurechtlichen Optionen bieten sich der Gemeinde, die Biodiversität zu fördern und auch in Zukunft auf ein lebenswertes Interlaken hinzuwirken? Bei dieser Auslegung empfiehlt es sich nicht nur, zwischen gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften, weiteren Flächen öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie privatrechtlichen Besitzverhältnissen zu unterscheiden, sondern es soll auch explizit auf Grundlagen und Erfahrungen aus andern Gemeinden und Kantonen zurückgegriffen werden. Welche weiteren Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sind denkbar (z. B. Unterhalt, spezifische Artenförderung, freiwillige Massnahmen, Zertifikate, Bildung)?
- Begründung12. Dezember 2018Sicherheit für Fussgänger auf dem Schulweg und im ZentrumGrosser Gemeinderat vom 12. Dezember 2018 Hans Romang stellt fest, dass Interlaken lebe, was gut sei. Interlaken lebe dank der Einheimischen und der Gäste aus aller Welt. Leben heisse auch, sich zu Fuss, auf dem Velo, im Auto, im Bus, im Rollstuhl, an Krücken, schnell oder langsam zu bewegen. Das bringe Verkehr, den Interlaken lenke, was auch gut sei. Es gebe aber noch Einiges zu tun. Ein Punkt seien die Fussgängerquerungen im Zentrum. Der heutige Zustand sei unbefriedigend. Er bringe Unsicherheit für alle, besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie die Kinder auf dem Schulweg, die Gehbehinderten oder die Älteren. Er sehe drei neuralgische Stellen in der Gemeinde. Die Rosenstrasse sei auf dem Schulweg zum Guisan-Schulhaus eine Schlüsselstelle. Das sei schon länger bekannt. Der Westbahnhof sei mit dem neuen Platz und dem bald renovierten Gebäude ein Schmuckstück. Schulkinder aus dem Westen querten dort täglich und Gäste aus aller Welt beträten dort erstmals Interlakner Boden. Eine grosszügig gestaltete Querung hin zum Zentrum sei Pflicht. Die Flaniermeile Höheweg – Bahnhofstrasse werde beim Postplatz unterbrochen. Ein Fussgänger-Wirrwarr sei die Folge. Die Flaniermeile sollte auch als klare Linie für die Fussgänger betont werden. Gerne könne der Gemeinderat weitere neuralgische Punkte in seine Antwort einfliessen lassen. Betreffend die technische Umsetzung lasse die Motion bewusst Spielraum offen. Massstab sei einzig die Wirksamkeit. Alle drei betroffenen Strassenabschnitte seien stark befahren, was Massnahmen umso wichtiger mache. Die Gefahr übertrage sich trotz Tempo 30-Zonen auch auf den Verkehr auf der Strasse. Oft höre man, dass Fussgängerquerungen in 30er-Zonen nicht möglich seien. Vor dem Guisan-Schulhaus sehe man, dass das offensichtlich nicht stimme. Die Sachlage auf nationaler Ebene, aber auch im Kanton und bei Fachverbänden, sei klar: Fussgängerquerungen seien möglich und örtlich eben gerade richtig und sinnvoll. Es gebe seit 2002 eine eidgenössische Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen. Dort stehe, dass in Tempo 30-Zonen Fussgängerstreifen angebracht werden dürften, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erforderten, namentlich bei Schulen und Heimen. Zwischen 2002 und 2012 habe der Bundesrat weitere hinreichende Gründe für die Markierung von Fussgängerstreifen in Tempo 30-Zonen genannt, so ein ",erhebliches Verkehrsaufkommen", oder ",ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs",. Der Bundesrat als massgebendes Organ für die Umsetzung der Verordnung habe also nicht nur den Fall Schulweg explizit in die Verordnung aufgenommen, sondern auch Fälle wie den Postplatz mit hohem Verkehrsaufkommen oder den Westbahnhof mit Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in seine Präzisierungen eingeschlossen. In seiner Antwort auf eine Motion von 2012 habe der Bundesrat festgehalten, bei Tempo 30-Zonen auf Quartierstrassen und anderen siedlungsorientierten Strassen obliege es im Einzelfall der örtlich zuständigen Behörde zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorläge. Und werde ausnahmsweise eine Hauptachse in eine Tempo 30-Zone einbezogen, finde der Grundsatz des Verzichts auf Fussgängerstreifen keine Anwendung. Ein Fussgängerstreifen könne in solchen Fällen immer dann angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien. Die Rechtslage sei damit klar. Politisch werde die Relevanz des Vorstosses durch die Liste der Mitunterzeichnenden signalisiert.
- Text des Vorstosses16. Oktober 2018Externe Überprüfung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AGDer Gemeinderat Interlaken wird beauftragt beim Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG eine externe Überprüfung durch eine geeignete Fachperson zu beantragen. Es sind insbesondere folgende Bereiche zu begutachten: - finanzielle Situation der Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der nötigen Rückstellungen für sämtliche Anlagen, - Leistungsvereinbarungen mit den Trägergemeinden und der Einfluss der Trägergemeinden auf die Entscheidfindung im Verwaltungsrat, - strategische Schwerpunkte des Verwaltungsrates für die mittel- und langfristige Entwicklung des Unternehmens, - Aufsicht der Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat, - Geschäftsführung, insbesondere bezüglich Personalmanagement, Kundenfreundlichkeit, Umgang mit Mietern, Innovation sowie Massnahmen zur Attraktivitäts- und Ertragssteigerung in allen Bereichen. Zudem hat der Gutachter Verbesserungspotential aufzuzeigen. Der Gemeinderat Interlaken hat dem Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG gleichzeitig zu beantragen, das Gutachten innert einem Monat nach Abgabe dem Gemeinderat Interlaken und – soweit von andern Trägergemeinden gewünscht – auch diesen vorzulegen.
- Text des Vorstosses16. Oktober 2018Sicherheit für Fussgänger auf dem Schulweg und im ZentrumWir verlangen vom Gemeinderat, dass die neuralgischen Stellen mit Fussgängerüberquerungen gesichert werden. Konkret: - Überfahrbares Trottoir, Fussgängerstreifen o. ä. Rosenstrasse bei der Einmündung in die General-Guisan-Strasse zur Sicherung des Schulweges aus Richtung Ost zum Guisan-Schulhaus. - Fussgängerquerung, allenfalls baulich leicht erhöht, Bahnhofstrasse auf Höhe Westbahnhof zur Sicherung des Schulweges aus Richtung West (u. a. Überbauung Herreney) zum Guisan-Schulhaus, Sicherung und Lenkung eines Hauptverkehrsstromes von allen betroffenen Personengruppen an einer hoch frequentierten Stelle. - Fussgängerquerung Marktgasse beim Postplatz, Marktgasse baulich leicht erhöht mit klarerer Steuerwirkung, z. B. überfahrbares Trottoir, zur Betonung der Fussgängerhauptachse Höheweg-Bahnhofstrasse insbesondere aus touristischer Sicht und damit zur Sicherung und Lenkung eines Hauptverkehrsstromes von allen betroffenen Personengruppen. Der Gemeinderat wird beauftragt, einen Massnahmenplan vorzulegen inkl. Terminierung und Finanzierung der erforderlichen baulichen oder verkehrstechnischen Massnahmen.
- Text des Vorstosses16. August 2016Pflanzung von einheimischen Bäumen und SträuchernBei Gemeindeprojekten werden zur Begrünung ausschliesslich einheimische Baum- und Straucharten gepflanzt. Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Baureglement im Zuge der vom Kanton aufgrund der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25.5.2011 verlangten Anpassungen in der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement) dementsprechend zu ergänzen.
- Begründung10. Mai 2016KinderspielplätzeGrosser Gemeinderat vom 10. Mai 2016 Esther Schenk begründet ihre Motion damit, dass öffentliche Spielplätze wichtige Begegnungsorte seien für Jung und Alt. Sie würden das vielfältige Erholungsangebot im Gemeindegebiet bereichern. Die Auslastung auf dem Spielplatz Höhematte sei besonders im Sommer sehr hoch. Bei der Abstimmung zum Kindergarten West sei ein neuer Spielplatz im Westquartier versprochen worden. Er sei umso notwendiger, als der Aussenplatz des General-Guisan-Schulhauses schon heute Spielplatz gebraucht werde. Sie anerkenne, dass für den Kinderspielplatz Mittengraben vom Gemeinderat bereits ein Kredit für die Erneuerung bewilligt worden sei. Nun müsse der Spielplatz Höhematte vergrössert und der fehlende Spielplatz im Westquartier erstellt werden.
- Text des Vorstosses15. März 2016KinderspielplätzeIch fordere den Gemeinderat auf, den entfernten öffentlichen Spielplatz im Westquartier wieder zu planen und zu bauen. Der Spielplatz wurde beim Bau des Kindergartens aufgehoben und es wurde nie ein Neuer erstellt. Im Weiteren fordere ich den Gemeinderat auf, den Spielplatz auf der Höhematte zu vergrössern und zu erneuern. Auch der öffentliche Spielplatz im Ost-Quartier (neben der Musikschule) ist in einem schlechten Zustand und einer Sanierung bedürftig.
- Begründung26. März 2013FussgängerüberquerungenGGR-Sitzung vom 24. August 2010 Bernhard Weinekötter begründet seine Motion mit den vielen bestehenden und den noch geplanten Tempo 30-Zonen in Interlaken, in denen die Autofahrenden Vortritt hätten. Markierte Fussgängerquerungen seien jedoch für Kinder, ältere oder sehbehinderte Personen und Touristen wichtig. Fussgängerstreifen dienten der Risikominimierung. Verschiedene Umfragen in Interlaken hätten deutliche Ergebnisse zugunsten von Fussgängerstreifen ergeben. Auch aufgrund der Empfehlungen der Organisation Fussverkehr Schweiz sollten bei den in Interlaken gemessenen Frequenzen Fussgängerübergänge markiert werden. Der Gemeinderat habe zwar schon einiges versucht, aber noch wenig erreicht, weshalb es die Motion zur Unterstützung des Gemeinderats brauche. Beschlussfassung über Erheblicherklärung GGR-Sitzung vom 8. März 2011 Der Gemeinderat beantragt dir Frist zur Traktandierung der Beschlussfassung über die Erheblicherklärung um eine Sitzung zu verschieben. Bericht und Antrag des Gemeinderats Nachträglich hat der Gemeinderat den Antrag angepasst und beantragt neu eine Fristverlängerung bis zur Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 28. Juni 2011. Der Grosse Gemeinderat hat der Fristverlängerung bis zum 28. Juni 2011 zugestimmt. GGR-Sitzung vom 28. Juni 2011 Der Gemeinderat beantragt die Motion nicht erheblich zu erklären. Vorbemerkung Gemeinderat Bericht und Antrag des Gemeinderats für den 28.06.2011 Der Grosse Gemeinderat hat die Motion mit 18:7 Stimmen erheblich erklärt. Protokollauszug GGR 28.06.2011
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