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Sicherheit für Fussgänger auf dem Schulweg und im Zentrum

(G-Nr. 9709)MotionAbgeschrieben
Interlaken (BE)16.10.2018
Profile
Full title
Motion Romang, Sicherheit für Fussgänger auf dem Schulweg und im Zentrum
Type
Motion
State
Abgeschrieben
Parliament
Interlaken (BE)
Number
G-Nr. 9709
Start
16.10.2018
References & source
Official record
Official profile
External ID
G-Nr. 9709
Contributions(1)
Timeline(4)
  • AbschreibungAbgeschrieben
    Grosser Gemeinderat Interlaken
  • BeantwortungBeantwortet
    Gemeinderat Interlaken
  • BegründungBegründet
  • EinreichungEingereicht
Texts(2)
  • BegründungTEXT
    12. Dezember 2018
    Grosser Gemeinderat vom 12. Dezember 2018 Hans Romang stellt fest, dass Interlaken lebe, was gut sei. Interlaken lebe dank der Einheimischen und der Gäste aus aller Welt. Leben heisse auch, sich zu Fuss, auf dem Velo, im Auto, im Bus, im Rollstuhl, an Krücken, schnell oder langsam zu bewegen. Das bringe Verkehr, den Interlaken lenke, was auch gut sei. Es gebe aber noch Einiges zu tun. Ein Punkt seien die Fussgängerquerungen im Zentrum. Der heutige Zustand sei unbefriedigend. Er bringe Unsicherheit für alle, besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie die Kinder auf dem Schulweg, die Gehbehinderten oder die Älteren. Er sehe drei neuralgische Stellen in der Gemeinde. Die Rosenstrasse sei auf dem Schul­weg zum Guisan-Schulhaus eine Schlüsselstelle. Das sei schon länger bekannt. Der Westbahnhof sei mit dem neuen Platz und dem bald renovierten Gebäude ein Schmuckstück. Schulkinder aus dem Westen querten dort täglich und Gäste aus aller Welt beträten dort erstmals Interlakner Boden. Eine grosszügig gestaltete Querung hin zum Zentrum sei Pflicht. Die Flaniermeile Höheweg – Bahnhofstrasse werde beim Postplatz unterbrochen. Ein Fussgänger-Wirrwarr sei die Folge. Die Flaniermeile sollte auch als klare Linie für die Fussgänger betont werden. Gerne könne der Ge­meinderat weitere neuralgische Punkte in seine Antwort einfliessen lassen. Betreffend die techni­sche Umsetzung lasse die Motion bewusst Spielraum offen. Massstab sei einzig die Wirksamkeit. Alle drei betroffenen Strassenabschnitte seien stark befahren, was Massnahmen umso wichtiger mache. Die Gefahr übertrage sich trotz Tempo 30-Zonen auch auf den Verkehr auf der Strasse. Oft höre man, dass Fussgängerquerungen in 30er-Zonen nicht möglich seien. Vor dem Guisan-Schul­haus sehe man, dass das offensichtlich nicht stimme. Die Sachlage auf nationaler Ebene, aber auch im Kanton und bei Fachverbänden, sei klar: Fussgängerquerungen seien möglich und örtlich eben gerade richtig und sinnvoll. Es gebe seit 2002 eine eidgenössische Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen. Dort stehe, dass in Tempo 30-Zonen Fussgänger­streifen angebracht werden dürften, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfor­derten, namentlich bei Schulen und Heimen. Zwischen 2002 und 2012 habe der Bundesrat weitere hinreichende Gründe für die Markierung von Fussgängerstreifen in Tempo 30-Zonen genannt, so ein ",erhebliches Verkehrsaufkommen", oder ",ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs",. Der Bundesrat als massgebendes Organ für die Umsetzung der Verordnung habe also nicht nur den Fall Schulweg explizit in die Verordnung aufgenommen, sondern auch Fälle wie den Postplatz mit hohem Verkehrsaufkommen oder den Westbahnhof mit Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in seine Präzisierungen eingeschlossen. In seiner Antwort auf eine Motion von 2012 habe der Bundesrat festgehalten, bei Tempo 30-Zonen auf Quartierstras­sen und anderen siedlungsorientierten Strassen obliege es im Einzelfall der örtlich zuständigen Be­hörde zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorläge. Und werde ausnahms­weise eine Hauptachse in eine Tempo 30-Zone einbezogen, finde der Grundsatz des Verzichts auf Fussgängerstreifen keine Anwendung. Ein Fussgängerstreifen könne in solchen Fällen immer dann angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien. Die Rechtslage sei damit klar. Poli­tisch werde die Relevanz des Vorstosses durch die Liste der Mitunterzeichnenden signalisiert.
  • Text des VorstossesTEXT
    16. Oktober 2018
    Wir verlangen vom Gemeinderat, dass die neuralgischen Stellen mit Fussgängerüberquerungen gesi­chert werden. Konkret: - Überfahrbares Trottoir, Fussgängerstreifen o. ä. Rosenstrasse bei der Einmündung in die Ge­neral-Guisan-Strasse zur Sicherung des Schulweges aus Richtung Ost zum Guisan-Schulhaus. - Fussgängerquerung, allenfalls baulich leicht erhöht, Bahnhofstrasse auf Höhe Westbahnhof zur Sicherung des Schulweges aus Richtung West (u. a. Überbauung Herreney) zum Guisan-Schul­haus, Sicherung und Lenkung eines Hauptverkehrsstromes von allen betroffenen Personengrup­pen an einer hoch frequentierten Stelle. - Fussgängerquerung Marktgasse beim Postplatz, Marktgasse baulich leicht erhöht mit klarerer Steuerwirkung, z. B. überfahrbares Trottoir, zur Betonung der Fussgängerhauptachse Höheweg-Bahnhofstrasse insbesondere aus touristischer Sicht und damit zur Sicherung und Lenkung eines Hauptverkehrsstromes von allen betroffenen Personengruppen. Der Gemeinderat wird beauftragt, einen Massnahmenplan vorzulegen inkl. Terminierung und Finan­zierung der erforderlichen baulichen oder verkehrstechnischen Massnahmen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0