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Ladesäulenpflicht bei Neubauten

(G-Nr. 10025)PostulatAbgeschrieben
Interlaken (BE)25.08.2020
Profile
Full title
Postulat Aulbach, Ladesäulenpflicht bei Neubauten
Type
Postulat
State
Abgeschrieben
Parliament
Interlaken (BE)
Number
G-Nr. 10025
Start
25.08.2020
References & source
Official record
Official profile
External ID
G-Nr. 10025
Contributions(1)
Timeline(4)
  • AbschreibungAbgeschrieben
    Grosser Gemeinderat Interlaken
  • Fristverlängerung
    Grosser Gemeinderat Interlaken
  • EinreichungEingereicht
  • ErheblicherklärungÜberwiesen
    Grosser Gemeinderat Interlaken
Texts(2)
  • Text des VorstossesTEXT
    25. August 2020
    Elektroautos werden kontinuierlich günstiger und nähern sich dem Anschaffungs­preis von vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor an. Dank tieferen Betriebskosten sind sie schon heute nicht nur die klimafreundlichere, sondern oft auch die langfristig günstigere Option. Diese Option bleibt aktuell aber jenen wenigen vorbehalten, die das Auto zu Hause oder in seltene­ren Fällen am Arbeitsplatz laden können, was oft nur bei Wohneigentum der Fall ist. Der Gemeinde­rat wird daher gebeten, eine Änderung der Parkplatzpflicht im Baureglement vorzulegen, bei der: 1. die Parkplatzpflicht um einen Anteil an Parkplätzen mit Lademöglichkeit erweitert wird, 2. für zu wenig gebaute Parkplätze mit Lademöglichkeit eine erhöhte Ersatzabgabe anfällt, 3. die zusätzliche Abgabe für den Bau öffentlicher Ladestationen verwendet wird.
  • BegründungTEXT
    Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 20. Oktober 2020. Adrian Aulbach bemerkt, Elektroautos würden fortlaufend günstiger und seien, wenn man die ge­samten Betriebskosten betrachte, heute oft schon günstiger als vergleichbare Autos mit Verbren­nungsmotor. Klimaschutz sei in diesem Bereich mittlerweile also keine Kostenfrage mehr und der Marktanteil von reinen Elektroautos wie auch von Plug-in-Hybriden steige zügig an. Vielen bleibe aber ein Elektroauto vorerst wegen fehlender Lademöglichkeit noch vorenthalten. Diese Personen könnten so nicht nur einen Beitrag weniger zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten, sie be­zahlten auch noch mehr für ihre Mobilität als Personen mit Wohneigentum, die selber eine Lade­möglichkeit zu Hause installieren lassen könnten. Dies sollte nicht nur aus einer ökologischen Per­spektive verhindert werden, auch aus einer sozialen Perspektive sei es nicht gut, wenn eine Spar­möglichkeit jenen vorbehalten bleibe, die eh schon besser dastehen würden. Auch wenn die Batte­rien immer schneller geladen werden könnten, bleibe langsames Laden über eine längere Dauer, etwa über Nacht zu Hause, der zu bevorzugende Weg, da es nicht nur günstiger, sondern auch schonender für das Stromnetz wie auch für die Batterie sei. Dementsprechend brauche es auch für Mietwohnungen ein Minimum an Ladeinfrastruktur. Das bestehende Instrument der Parkplatzerstel­lungspflicht solle hier genutzt werden, um nicht nur sicherzustellen, dass genug Parkplätze vorhan­den seien, sondern auch, dass auf einem Teil davon ein Auto geladen werden könne. Um der Dis­kussion vorwegzugreifen: Nein, der Markt regle dies nicht. Es gebe keinen Überschuss an Wohnun­gen, weshalb die Vermieter am längeren Hebel seien und einfach einen Bewerber ohne Sonder­wünsche wie eine Ladestation bevorzugen könnten. Ansonsten müsse man sich fragen, warum es die Parkplatzpflicht überhaupt brauche und weshalb der Markt dies nicht regle. Auch die Kosten seien moderat. Laut Metron koste der Bau einer Tiefgarage 35'000 bis 45'000 Franken pro Park­platz. Die Mehrkosten würden pro mit Lademöglichkeit ausgestattetem Parkplatz ca. 10 Prozent ausmachen, bei einer 10 bis 20 Prozent-Quote an ausgerüsteten Parkplätzen also 1 bis 2 Prozent auf die gesamte Garage. Zum Vergleich: Wenn von 20 Parkplätzen einer nicht vermietet werden könne, mache dies 5 Prozent Mehrkosten aus.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0