Zollikofen
- Beschreibung
Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Baureglementsänderung ZPP Q «Steinibachgrube», Art. 32a, und die Überbauungsvorschriften Nr. 36 «Steinbachgrube» aufgrund der beschlossenen Änderungen des Grossen Gemeinderates von Zollikofen (Sitzung vom 27.05.2026) zur erneuten, zweiten öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. Juli bis und mit 28. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.
Der Gemeinderat
- Beschreibung
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 28 «Schäferei»
Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Juli bis und mit 14. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.
Der Gemeinderat
- Beschreibung
Zusammenfassung
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Steinibachgrube in eine Zone mit Planungspflicht einzuzonen.
Dem Vorhaben liegt ein qualitatives Richtprojekt zugrunde, dass in einem ausführlichen Workshopprozess mit einer etablierten Jury aus den Fachbereichen Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur erarbeitet wurde. Das Resultat wurde im Baureglementsartikel zur Zone mit Planungspflicht abgebildet und wird in der Überbauungsordnung, die der Einzonung folgt, präzisiert werden.
Die Dichte der Überbauung wurde vom Kanton vorgegeben. Die Voraussetzungen für eine Einzonung sind aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr und des eher minderwertigen Kulturlands ideal. Ebenfalls ist das Gebiet einfach mit Strasse, Wärme, Wasser und Abwasser zu erschliessen, da die Infrastruktur bereits bis an die Parzellengrenze reicht. Für die Vergrösserung der Abwasserinfrastruktur ist mit Kosten zu Lasten der Spezialfinanzierung von rund Fr. 400'000.00 zu rechnen.
Für die bestehenden Naturwerte, die durch die Bebauung verloren gehen, wurde ein umfassendes Konzept für den Realersatz erarbeitet.
Beschluss
A) In eigener Kompetenz:
1. Die stillschweigende Abschreibung der Motion Marceline Stettler (parteilos/GFL) und Mitunterzeichnende betreffend «Die Vorarbeiten zur Einzonung der Steinibachgrube sistieren» wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Erschliessungskosten von Fr. 400'000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser für den Ersatz der Mischwasserkanalisation im Burgerweg bis Bernstrasse werden zur Kenntnis genommen.
B) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Der Änderung von Zonenplan und Baureglement Art. 32a ZPP Q «Steinibachgrube» (Einzonung der Parzelle Zollikofen Gbbl. Nr. 243) wird zugestimmt.
- Beschreibung26. April 2026Jahresrechnung 2025, Genehmigung
Zusammenfassung
Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Zollikofen schliesst im allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2.32 Mio. ab.
Das Budget hatte einen Aufwandüberschuss von Fr. 1.66 Mio. vorgesehen. Zum besseren Resultat beigetragen hat ein einmaliger Planungsmehrwert von Fr. 1.5 Mio. Beim Fiskalertrag sind Mehrerträge von Fr. 1.63 Mio. zu verzeichnen. Mehrerträge von Fr. 0.42 Mio. bei den direkten Steuern natürlicher Personen resultieren vorwiegend aus Quellensteuern. Die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen fielen erwartungsgemäss aus. Bei den Sonderveranlagungen ergab sich ein Mehrertrag von Fr. 0.4 Mio. Der Ertrag aus Liegenschaftssteuern war um Fr. 0.43 Mio. höher. Der Mehrertrag ist vor allem auf das Abarbeiten von Liegenschaftsbewertungen aus baulichen Veränderungen durch die kantonale Steuerverwaltung zurückzuführen. Aus Erbschafts- und Schenkungssteuern konnte ein höherer Ertrag von Fr. 0.44 Mio. vereinnahmt werden.
Bei den Gemeindeanteilen an die Finanz- und Lastenausgleichssysteme ergab sich im Vergleich zum Budget ein Minderaufwand von gesamthaft Fr. 0.22 Mio.
In weiteren Aufgabenbereichen sind zahlreiche Saldoverbesserungen im Vergleich zum Budget feststellbar, welche ebenfalls zum guten Rechnungsergebnis beigetragen haben. Der Finanzhaushalt verfügt per Bilanzstichtag über keine externen Schuldverbindlichkeiten.
Der massgebende Bilanzüberschuss des allgemeinen Haushalts beträgt per Bilanzstichtag Fr. 27.1 Mio., was etwa 14 Steueranlagezehnteln entspricht.
Die Nettoinvestitionen des Gesamthaushalts betrugen Fr. 2.31 Mio. Mit Fr. 1.65 Mio. fallen die Nettoinvestitionen im allgemeinen Haushalt um Fr. 2.57 Mio. tiefer als vorgesehen aus. Bei den spezialfinanzierten Bereichen wurden die Investitionsausgaben um Fr. 1.4 Mio. unterschritten. Es gilt zu beachten, dass es sich um zeitliche Verschiebungen der Ausgaben handelt und nicht um effektive Minderausgaben gegenüber den bewilligten oder vorgesehenen Krediten.
Beschluss
1. Von der Berichterstattung für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (Funktion 2130) für das Jahr 2025 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands von Fr. 432'413.80 wird Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2025, welche im allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2’323'208.31 abschliesst, wird genehmigt.
- Beschreibung26. April 2026Jahresbericht 2025, Kenntnisnahme
Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage besteht aus drei Teilen:
- Jahresbericht 2025, Textteil
- Jahresbericht 2025, Zahlen & Tabellen
- Umsetzungsprogramm, Berichterstattung 2025
Beschluss1. Der Jahresbericht 2025 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Berichterstattung 2025 zum Umsetzungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung
Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel Art. 122 Abs. 7 und 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1). Es ist beabsichtigt, die Änderung des Zonenplanes im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
1. Erschliessungs-Überbauungsordnung «Tannenrain» bestehend aus
- Überbauungsplan Tannenrain vom 16. März 2026
- Landerwerbsplan Tannenrain vom 4. März 2026
- Erläuterungsbericht Tannenrain vom 16. März 2026
2. Änderung Zonenplan bestehend aus Zonenplanänderung zur Erschliessungs-ÜO «Tannenrain»
3. Baugesuch
- Situationsplan M 1:500
- Querprofilen M 1:100
- Normalprofil M 1:50
- Längenprofil M 1:200/1:50
- Technischer Bericht
- Signalisations- und Markierungsplan
Auflage- und Einsprachestelle
Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen. Während den Öffnungszeiten. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Zollikofen unter Vernehmlassungsverfahren (Nutzungsplanung) und über eBau verfügbar. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen vor Ort verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist
vom 21. April bis 21. Mai 2026.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
- Beschreibung12. April 2026Brandschutz in Zollikofen
Zusammenfassung
Die Interpellation wurde vom Gemeinderat schriftlich beantwortet.
Beschluss
Die Antwort des Gemeinderats wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung12. April 2026Situation Primarschule
Zusammenfassung
Die Interpellation wurde vom Gemeinderat schriftlich beantwortet.
Beschluss
Die Antwort des Gemeinderats wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung12. April 2026Betreuungsfinanzierung
Zusammenfassung
Die Interpellation wurde vom Gemeinderat schriftlich beantwortet.
Beschluss
Die Antwort des Gemeinderats wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung
Zusammenfassung
Die im November 2025 von Flavio Baumann (GFL) und Mitunterzeichnenden eingereichte Motion verlangt ein Reglement für eine Spezialfinanzierung zur Vorfinanzierung von Hochbauten des Verwaltungsvermögens. Die Motion sieht vor, dass die Ertragsüberschüsse der Erfolgsrechnung künftig zweckgebunden für die Abschreibungen von Hochbauten des Verwaltungsvermögens zurückgelegt werden. Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben nicht und beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären.
Spezialfinanzierungen sollen grundsätzlich nur dort gebildet werden, wo zwischen der erfüllten Aufgabe und dem dafür direkt erbrachten Entgelt ein Kausalzusammenhang besteht. Wird ein Fonds geschaffen, werden die Gelder zweckgebunden, was für den kommunalen Finanzhaushalt unnötige Einschränkungen nach sich zieht. Sogenannte Sonderkassen sind im öffentlichen Finanzhaushalt unerwünscht und wurden bisher sowohl vom Gemeinderat als auch vom Grossen Gemeinderat abgelehnt.Beschluss
Die Motion Flavio Baumann (GFL) und Mitunterzeichnende betreffend «Spezialfinanzierung zur Vorfinanzierung von Hochbauten des Verwaltungsvermögen» wird erheblich erklärt.
- Beschreibung12. April 2026Einführung einer Stellvertretungsregelung im Parlament
Zusammenfassung
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Motion «Einführung einer Stellvertretungsregelung im Parlament» erheblich zu erklären. Die Motion will die Vereinbarkeit von politischem Engagement mit Beruf, Ausbildung und familiären Verpflichtungen verbessern. Stellvertretungsmodelle haben sich in mehreren Gemeinden als taugliches Mittel zur Stärkung der politischen Teilhabe erwiesen.
Beschluss
Die Motion Petra Spichiger (SP) und Mitunterzeichnende betreffend «Einführung einer Stellvertretungsregelung im Parlament» wird erheblich erklärt.
- Beschreibung
Zusammenfassung
Vor sechs Jahren wurde mit der Überarbeitung des Konzeptes «Medien und Informatik der Schule Zollikofen» entschieden, die Schülerinnen und Schüler mit Chrome-Geräten auszurüsten. Der Ersatz der nun fünfjährigen Hardware soll im Herbst 2026 erfolgen. Ersetzt werden rund 900 Chrome-Geräte, diverse Apple-Geräte für kreatives Arbeiten, Ladeschränke und Drucker. Die Kosten für den Gesamtersatz belaufen sich auf Fr. 560'000.00. Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit von Fr. 145'000.00 für den Ersatz der ICT-Infrastruktur auf der Sekundarstufe I unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den Grossen Gemeinderat bereits in eigener Kompetenz genehmigt. Für den Ersatz der Geräte auf der Primarstufe beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat, einen Verpflichtungskredit von Fr. 415'000.00 zu bewilligen.
Beschluss
Der Verpflichtungskredit von Fr. 415'000.00 (inkl. MWST) für die Ersatzbeschaffung der ICT-Infrastruktur Primarstufe wird zu Lasten der Investitionsrechnung (Konto 2120.5200.04) bewilligt.
- Beschreibung12. April 2026Bildungsreglement, Änderung
Zusammenfassung
Zukünftig sollen pro Schuljahr in der Sekundarstufe I noch zwei anstelle von drei Wintersportlagern stattfinden.
Ab Schuljahr 2027/28 wird die Anzahl Wintersportlager in der Sekundarstufe I der Gemeinde Zollikofen von drei auf zwei Lager reduziert. Das Finden der Lagerhäuser, die steigenden Kosten durch teurer werdende Wintersporttickets und das Fehlen von Skimaterial für die wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern sind Gründe, welche die Durchführung von drei Skilagern pro Schuljahr erschweren. Zukünftig soll daher in den 9. Klassen kein Wintersportlager stattfinden; die 7. und 8. Klassen werden wie gewohnt nach der Sportwoche in ein Skilager fahren. In den 9. Klassen werden in dieser Zeit Projekttage durchgeführt. Die Änderung bedarf einer Anpassung des Bildungsreglements.
Beschluss
Der Gemeinderat zieht das Geschäft zurück.
- Beschreibung28. Januar 2026Gewerbeland Meielen Süd, Verkauf
Zusammenfassung
Der Gemeinderat will ein im Baurecht abgegebenes Grundstück in der Meielen-Süd (Länggasse) dem bisherigen Baurechtnehmer verkaufen. Das Gewerbeland (Bodenparzelle) soll mit den Gebäuden (Baurechtsparzelle) vereinigt werden. Dies begünstigt die vom Baurechtnehmer beabsichtigte Veräusserung des Areals infolge altersbedingter Firmennachfolge. Ausserdem kann die Gemeinde damit vermeiden, dass die Liegenschaft später wieder in ihr Eigentum zurückfällt und eine Heimfallentschädigung fällig wird. Mit dem Verkauf des Gewerbelandes wird das betroffene Unternehmen in Bezug auf die Abgabe von vormaligem Gemeindeland in der Meielen-Süd anderen Firmen gleichgestellt. Der Verkaufserlös beträgt Fr. 0.76 Mio. Der Preis beruht auf einem externen Immobiliengutachten. Mit dem Verkauf der Bodenparzelle entfällt der jährliche Baurechtszins von rund Fr. 25'700.00.
Beschluss
Der Verkauf der Landparzelle Zollikofen-Grundbuchblatt Nr. 2128 zum Preis von Fr. 760'000.00 (abzüglich Landanteil für Gehweg) an die Immo-Team GmbH mit Sitz in Zollikofen wird abgelehnt.
- Beschreibung
Aktuell sind im Anhang der Kantonalen Kulturförderungsverordnung (KKFV) 15 Kulturinstitutionen vom Regierungsrat als «regional bedeutend» bezeichnet. Es sind dies für die Region Bern-Mittelland:
- BeJazz (Köniz)
- Bernisches Historisches Museum (Bern)
- Buskers Bern (Bern)
- Camerata Bern (Bern)
- DAS Theater an der Effingerstrasse (Bern)
- Bühnen Bern (Bern)
- Kornhausbibliothek (Bern)
- Kornhausforum (Bern)
- Kulturhof Schloss Köniz (Köniz)
- La Cappella (Bern)
- Swiss Jazz Orchestra (Bern)
- Schlossmuseum Jegenstorf (Jegenstorf)
- Bären Buchsi (Münchenbuchsee)
- Heiter Fahne (Köniz und Bern)
- Berner Puppen Theater (Bern)Diese Kulturinstitutionen werden vom Kanton, der Standortgemeinde und den übrigen Gemeinden der Region Bern-Mittelland gemeinsam finanziert. Mit ihnen wurden Leistungsverträge für die Periode 2024 bis 2027 abgeschlossen.
Aufgrund der Umfrage zur Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen in der Region Bern-Mittelland hat der Gemeinderat am 17. März 2025 beschlossen, das Schweizerische Blindenmuseum in Zollkofen als Kulturinstitutionen zur Aufnahme vorzuschlagen. Andere Gemeinden haben zwei weitere Institutionen zur Aufnahme beantragt. Die nun vorliegende Konsultation zur KKFV der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) respektive der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen (Anhang 1 zu Artikel 10) enthält folgende zwei neuen Institutionen:
- Sensorium Rüttihubelbad (Walkringen)
- Theater Szene (Bern)Die BKD schlägt vor, die von Zollikofen beantragte Aufnahme des Schweizerischen Blindenmuseums – «anders sehen» nicht in die Liste der gemeinsam unterstützten Kulturinstitutionen aufzunehmen. Dies entgegen der Empfehlung der Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland.
- Beschreibung14. Januar 2026Flüsterbelag auf Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen
Zusammenfassung
Die Interpellation wurde vom Gemeinderat schriftlich beantwortet.
Beschluss
Die Antwort des Gemeinderats wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung14. Januar 2026Entwicklung des Investitionsanteils und der finanziellen Investitionsfähigkeit von Zollikofen
Zusammenfassung
Die Interpellation wurde vom Gemeinderat schriftlich beantwortet.
Beschluss
Die Antwort des Gemeinderats wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung14. Januar 2026Pilotprojekt Smartvote
Zusammenfassung
Mit der eingereichten Motion Armin Thommen (GLP) und Mitunterzeichnende betreffend «Pilotprojekt smartvote» soll der Einsatz der Online-Wahlhilfe «smartvote» für die Gemeindewahlen 2028 geprüft werden. Die Abklärung soll sowohl die inhaltliche und organisatorische Umsetzung wie auch eine anschliessende Evaluation umfassen.
Smartvote ermöglicht einen Vergleich der politischen Positionen von Wählerinnen und Wählern mit jenen der kandidierenden Personen. Das Angebot wird bereits in mehreren Gemeinden erfolgreich eingesetzt.
Der Einsatz von «smartvote» erleichtert die politische Orientierung und ermöglicht eine optimierte Teilnahme an den Wahlen. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb dem Grossen Gemeinderat, die Motion erheblich zu erklären.Beschluss
Die Motion wird erheblich erklärt.
- Beschreibung14. Januar 2026Integration nachhaltiger Kriterien und des Prinzips der Kreislaufwirtschaft in Hoch- und Tiefbauprojekten der Gemeinde
Zusammenfassung
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Motion von Armin Thommen (GLP) und Mitunterzeichnende betreffend «Integration nachhaltiger Kriterien und des Prinzips der Kreislaufwirtschaft in Hoch- und Tiefbauprojekten der Gemeinde» für erheblich zu erklären und gleichzeitig abzuschreiben. Der Gemeinderat hat im Rahmen eines kantonalen Pilotprojekts die überarbeitete Beschaffungsverordnung mit Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung, die die Forderungen der Motion grösstenteils erfüllen, verabschiedet. Die Richtlinien sind seit 1. Dezember 2025 gültig.
Beschluss
Die Motion wird erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
- Beschreibung14. Januar 2026Gewerbeland Meielen Süd, Verkauf
Zusammenfassung
Der Gemeinderat will ein im Baurecht abgegebenes Grundstück in der Meielen-Süd (Länggasse) dem bisherigen Baurechtnehmer verkaufen. Das Gewerbeland (Bodenparzelle) soll mit den Gebäuden (Baurechtsparzelle) vereinigt werden. Dies begünstigt die vom Baurechtnehmer beabsichtigte Veräusserung des Areals infolge altersbedingter Firmennachfolge. Ausserdem kann die Gemeinde damit vermeiden, dass die Liegenschaft später wieder in ihr Eigentum zurückfällt und eine Heimfallentschädigung fällig wird. Mit dem Verkauf des Gewerbelandes wird das betroffene Unternehmen in Bezug auf die Abgabe von vormaligem Gemeindeland in der Meielen-Süd anderen Firmen gleichgestellt. Der Verkaufserlös beträgt Fr. 0.74 Mio., im Gegenzug entfällt der jährliche Baurechtszins von rund Fr. 25'700.00.
Beschluss
Der Gemeinderat zieht das Geschäft zurück.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0