Zollikofen
- Type
- Stadt
- Country
- Switzerland
- Canton
- BE
- Has parliament
- Yes
- Population
- 10'306
- Seats (legislative)
- 40
- Seats (executive)
- 7
- Beschreibung
Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Baureglementsänderung ZPP Q «Steinibachgrube», Art. 32a, und die Überbauungsvorschriften Nr. 36 «Steinbachgrube» aufgrund der beschlossenen Änderungen des Grossen Gemeinderates von Zollikofen (Sitzung vom 27.05.2026) zur erneuten, zweiten öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. Juli bis und mit 28. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.
Der Gemeinderat
- Beschreibung
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 28 «Schäferei»
Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Juli bis und mit 14. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.
Der Gemeinderat
- Beschreibung26. April 2026Jahresbericht 2025, Kenntnisnahme
Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage besteht aus drei Teilen:
- Jahresbericht 2025, Textteil
- Jahresbericht 2025, Zahlen & Tabellen
- Umsetzungsprogramm, Berichterstattung 2025
Beschluss1. Der Jahresbericht 2025 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Berichterstattung 2025 zum Umsetzungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
- Beschreibung26. April 2026Jahresrechnung 2025, Genehmigung
Zusammenfassung
Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Zollikofen schliesst im allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2.32 Mio. ab.
Das Budget hatte einen Aufwandüberschuss von Fr. 1.66 Mio. vorgesehen. Zum besseren Resultat beigetragen hat ein einmaliger Planungsmehrwert von Fr. 1.5 Mio. Beim Fiskalertrag sind Mehrerträge von Fr. 1.63 Mio. zu verzeichnen. Mehrerträge von Fr. 0.42 Mio. bei den direkten Steuern natürlicher Personen resultieren vorwiegend aus Quellensteuern. Die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen fielen erwartungsgemäss aus. Bei den Sonderveranlagungen ergab sich ein Mehrertrag von Fr. 0.4 Mio. Der Ertrag aus Liegenschaftssteuern war um Fr. 0.43 Mio. höher. Der Mehrertrag ist vor allem auf das Abarbeiten von Liegenschaftsbewertungen aus baulichen Veränderungen durch die kantonale Steuerverwaltung zurückzuführen. Aus Erbschafts- und Schenkungssteuern konnte ein höherer Ertrag von Fr. 0.44 Mio. vereinnahmt werden.
Bei den Gemeindeanteilen an die Finanz- und Lastenausgleichssysteme ergab sich im Vergleich zum Budget ein Minderaufwand von gesamthaft Fr. 0.22 Mio.
In weiteren Aufgabenbereichen sind zahlreiche Saldoverbesserungen im Vergleich zum Budget feststellbar, welche ebenfalls zum guten Rechnungsergebnis beigetragen haben. Der Finanzhaushalt verfügt per Bilanzstichtag über keine externen Schuldverbindlichkeiten.
Der massgebende Bilanzüberschuss des allgemeinen Haushalts beträgt per Bilanzstichtag Fr. 27.1 Mio., was etwa 14 Steueranlagezehnteln entspricht.
Die Nettoinvestitionen des Gesamthaushalts betrugen Fr. 2.31 Mio. Mit Fr. 1.65 Mio. fallen die Nettoinvestitionen im allgemeinen Haushalt um Fr. 2.57 Mio. tiefer als vorgesehen aus. Bei den spezialfinanzierten Bereichen wurden die Investitionsausgaben um Fr. 1.4 Mio. unterschritten. Es gilt zu beachten, dass es sich um zeitliche Verschiebungen der Ausgaben handelt und nicht um effektive Minderausgaben gegenüber den bewilligten oder vorgesehenen Krediten.
Beschluss
1. Von der Berichterstattung für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (Funktion 2130) für das Jahr 2025 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands von Fr. 432'413.80 wird Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2025, welche im allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2’323'208.31 abschliesst, wird genehmigt.
- Beschreibung
Zusammenfassung
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Steinibachgrube in eine Zone mit Planungspflicht einzuzonen.
Dem Vorhaben liegt ein qualitatives Richtprojekt zugrunde, dass in einem ausführlichen Workshopprozess mit einer etablierten Jury aus den Fachbereichen Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur erarbeitet wurde. Das Resultat wurde im Baureglementsartikel zur Zone mit Planungspflicht abgebildet und wird in der Überbauungsordnung, die der Einzonung folgt, präzisiert werden.
Die Dichte der Überbauung wurde vom Kanton vorgegeben. Die Voraussetzungen für eine Einzonung sind aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr und des eher minderwertigen Kulturlands ideal. Ebenfalls ist das Gebiet einfach mit Strasse, Wärme, Wasser und Abwasser zu erschliessen, da die Infrastruktur bereits bis an die Parzellengrenze reicht. Für die Vergrösserung der Abwasserinfrastruktur ist mit Kosten zu Lasten der Spezialfinanzierung von rund Fr. 400'000.00 zu rechnen.
Für die bestehenden Naturwerte, die durch die Bebauung verloren gehen, wurde ein umfassendes Konzept für den Realersatz erarbeitet.
Beschluss
A) In eigener Kompetenz:
1. Die stillschweigende Abschreibung der Motion Marceline Stettler (parteilos/GFL) und Mitunterzeichnende betreffend «Die Vorarbeiten zur Einzonung der Steinibachgrube sistieren» wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Erschliessungskosten von Fr. 400'000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser für den Ersatz der Mischwasserkanalisation im Burgerweg bis Bernstrasse werden zur Kenntnis genommen.
B) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Der Änderung von Zonenplan und Baureglement Art. 32a ZPP Q «Steinibachgrube» (Einzonung der Parzelle Zollikofen Gbbl. Nr. 243) wird zugestimmt.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0