Kantonsrat
Zug(ZG)SwitzerlandZG126'837 Residents80 Seats
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- LeadDer Regierungsrat schickt das neue Gesetz über die Transparenz in der Politik in die Vernehmlassung. Mit der Vorlage wird der Volksentscheid vom 22. September 2024 umgesetzt. Künftig sollen grössere finanzielle Zuwendungen an Parteien und bedeutende Kampagnen auf kantonaler Ebene sowie Interessenbindungen gewählter Amtsträgerinnen und Amtsträger offengelegt werden. Gemeinden, Parteien, Behörden und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 2. November 2026 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.
- LeadDer Regierungsrat des Kantons Zug hat die neue Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung (EV RPG) in erster Lesung verabschiedet und gibt sie bis 20. Mai 2026 in die Vernehmlassung. Hintergrund ist die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt und einen raschen kantonalen Nachvollzug erfordert. Kernpunkte der Vorlage sind die Einführung einer pauschal berechneten Abbruchprämie für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone, die Umsetzung des bundesrechtlichen Stabilisierungsziels für Gebäude und versiegelte Flächen sowie Anpassungen und Stärkung der Baupolizei ausserhalb der Bauzonen. Mit der EV RPG stellt der Regierungsrat sicher, dass die bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht und rechtsklar umgesetzt werden können.
- LeadDer Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Einwohner- und Bürgergemeinden sowie die im Kantonsrat vertretenen Parteien sind eingeladen, bis am 4. Mai 2026 Stellung zu nehmen. Gesundheitsdirektion / Direktionssekretariat
- LeadDer Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Die Anpassung des kantonalen Richtplans umfasst vielfältige Themen. Verschiebung einer Siedlungsbegrenzungslinie in Hünenberg für den neuen Ökihof, die Ergänzung der Bedingungen für bodenunabhängige Landwirtschaftszonen (Kapitel L 1), die Streichung des Schwerpunkts Erholung im Gubel (L 11) und das überarbeitete Kies- und Deponiekonzept (E 3, E 4, und E 11). Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern. Baudirektion/Amt für Raum und Verkehr
- Lead21. September 2025Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1)Der Regierungsrat hat am 16. September 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug eröffnet. Die Teilrevision betrifft die erbrechtliche Aufsicht. Neu soll weitestgehend das Kantonsgericht anstelle der Gemeinderäte für die erbrechtliche Aufsicht zuständig sein. Damit werden künftig Abgrenzungsfragen vermieden, die Gemeinden werden entlastet und der Rechtsweg für die Bevölkerung wird vereinfacht. Einzig die Aufsicht über die Erbschaftsbehörden wird neu direkt beim Regierungsrat liegen. Gegen Entscheide be-treffend die erbrechtliche Aufsicht ist neu das Obergericht als Beschwerdeinstanz vorgesehen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
- Lead28. August 2025Änderung Schulsubventions-VerordnungDer Regierungsrat will die Praxis der Auszahlung des Kantonsbeitrags an die Zuger Musikschulen präzise und verständlich verankern. Die Formulierungen wurden im Austausch mit Verantwortlichen der Zuger Musikschulen erarbeitet und werden bis am 4. Dezember 2025 vernehmlasst. Nach diesem Zeitfenster für Rückmeldungen erfolgt die 2. Lesung im Regierungsrat. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat
- LeadVernehmlassung zur Teilrevision des Polizeigesetzes eröffnet: Der Regierungsrat will eine effizientere und effektivere Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeibehörden ermöglichen. Zudem soll die Ermittlungs- und Präventionsarbeit der Zuger Polizei gestärkt werden. Hierfür möchte der Regierungsrat insbesondere Gesetzesgrundlagen für den interkantonalen Datenaustausch sowie ein umfassenderes kantonales Bedrohungsmanagement schaffen. Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, dass die Zuger Polizei die Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich des Menschenhandels und schwerer Betäubungsmitteldelikte verstärkt. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und interessierte Kreise ein, zur geplanten Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 3. November 2025.
- LeadDer Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zu einer Revision der Zulassungsverordnung durchzuführen. Mit der Änderung soll in der Hauptsache eine neue Bestimmung für Praxisnachfolgen geschaffen werden, die auch dann anwendbar ist, wenn die betreffende Höchstzahl überschritten ist. Ebenso sollen im spitalambulanten Bereich ausserordentliche Zulassungen dort möglich werden, wo eine Verlagerung hin zu ambulanten Angeboten behördlich vorgeschrieben ist. Erläuterungen zu diesen und zu den übrigen Anpassungen sind den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen. Die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 17. Oktober 2025 zum Revisionsvorhaben Stellung zu nehmen. Gesundheitsdirektion / Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG; BGS 721.111) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 30. September 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Baudirektion/Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer (GewG; BGS 731.1) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. Oktober 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Baudirektion/Direktionssekretariat
- Lead8. Mai 2025Revision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung inkl. AnhangDer Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für eine revidierte Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung inkl. Anhang in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gemeinden, Schulen und Kindertagesstätten sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 29. August 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, die Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG) vom 29. Januar 1981 (BGS 152.3) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden und Parteien sind eingeladen, bis zum 30. Juni 2025, zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.
- Lead27. März 2025Änderung der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV) vom 7. Juli 1992 (BGS 412.111)Die beabsichtigte Änderung der Schulverordnung führt die neuen Bestimmungen des Schulgesetzes zur schulergänzenden Betreuung näher aus. Hintergrund ist das Programm «Zug+», das eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherstellen soll. Künftig wird eine Betreuung für Kinder ab dem Kindergarten, einschliesslich Ferienzeiten, gewährleistet. Die Gemeinden bleiben für die konkrete Ausgestaltung zuständig, erhalten jedoch einen finanziellen Beitrag vom Kanton. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem Modulangebote, Qualitätsanforderungen und Kostenpauschalen. Die Betreuung erfolgt in modularer Form und orientiert sich an den Blockzeiten der Schulen. Eine Ferienbetreuung ist für acht Wochen im Jahr vorgesehen, ausgenommen sind Weihnachtsferien und gesetzliche Feiertage. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat
- LeadDurch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) vom 5. Juni 1982 (BGS 412.113). Die Änderungen werden im Rahmen einer Totalrevision umgesetzt. Aus den Änderungen im Promotionsreglement ergeben sich auch wenige Änderungen im Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR) vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112). Darüber hinaus sind einzelne Anpassungen in den Grundsätzen Beurteilen und Fördern (B&F) notwendig. Dabei handelt es sich insbesondere um terminologische Anpassungen. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Promotionsreglements, des Schulreglements sowie der Grundsätze Beurteilen und Fördern (B&F) in 1. Lesung verabschiedet und die Bildungsdirektion beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung bis am 15. Juni 2025 in die Vernehmlassung zu geben.
- LeadDer Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) in die Vernehmlassung zu geben. Gemeinden, Parteien, sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Für Ihre schriftliche Vernehmlassung benutzen Sie bitte das Antwortformular. Das ausgefüllte Formular senden Sie (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis spätestens 2. Juni 2025 an info.gd@zg.ch. Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat
- Lead18. Februar 2025Teilrevision des Ombudsgesetzes vom 27. Mai 2010 (BGS 156.1) und des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 (BGS 157.1)Vernehmlassung zur Teilrevision des Ombudsgesetzes und des Datenschutzgesetzes eröffnet: Mit der Teilrevision wird die rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der Ombudsstelle und der Datenschutzstelle gestärkt. Der Regie-rungsrat soll dem Kantonsrat in Zukunft keinen abweichenden Antrag zum Budgetentwurf der beiden Fachstellen mehr unterbreiten, sich aber gleichwohl gegenüber dem Kantonsrat dazu äussern können. Der restliche Budgetprozess bleibt unverändert. Mit der Teilrevision wird die teilerheblich erklärte Motion (Vorlage Nr. 3544.1 -17269) umgesetzt. Der Regierungsrat lädt die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zur Gesetzesänderung bis am Montag, 19. Mai 2025 Stellung zu nehmen.
- LeadDer Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Im ersten Teil sind Anträge der Stadt Zug aufgeführt, die im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision Differenzen zum kantonalen Richtplan festgestellt hat. Sie möchte diese bereinigen. Die Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug ist der Nachvollzug der Ablehnung dieser Vorhaben in der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024. Im Weiteren sollen im Lorzentobel zwei Kraftwerkszentralen zusammengeschlossen und ein Teilstück der Lorze zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern. Baudirektion/Amt für Raum und Verkehr
- Lead24. November 2024Änderung des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz)Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für ein revidiertes Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 21. März 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
- Lead30. Oktober 2024Revision des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe und neue Verordnung zum Gesetz über die BeherbergungsabgabeDer Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende Januar 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Volkswirtschaftsdirektion / Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Spitalgesetzes betreffend Steuerung von Pflegeheimeintritten in die Vernehmlassung zu geben. Um die Selbstständigkeit von betagten Personen möglichst lange zu erhalten, sollen sich pflege- und hilfsbedürftige Personen und deren Angehörige im Kanton Zug fachkompetent und umfassend beraten lassen können. Neu sollen die Gemeinden bei einer Verknappung der Pflegebetten die Eintritte in ein Pflegeheim aktiv steuern können. Damit wird sichergestellt, dass diejenigen Personen, die zwingend einen Pflegeplatz benötigen, diesen auch erhalten. Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat
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