Kantonsrat
Zug(ZG)SwitzerlandZG126'837 Residents80 Seats
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- Lead12. September 2024Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die FamilienzulagenDer Regierungsrat plant, die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug auf Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse Zug von 1,6 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens sinken. Gesundheitsdirektion
- LeadDer Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juli 2024 die Finanzdirektion ermächtigt, das Geschäft «Mehrwert für alle»; Änderung Steuergesetz – 9. Revisionspaket, in die Vernehmlassung zu geben. Alle Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten sind eingeladen, Ihre Stellungnahme bis am Sonntag, 15. September 2024 abzugeben. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
- Lead10. Juli 2024Totalrevision Gesetz über AusbildungsbeiträgeIm Januar 2020 hat die Direktion für Bildung und Kultur für den Kanton Zug gegenüber der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Beitritt zum Stipendienkonkordat erklärt. In der Folge hat der Regierungsrat die Leitlinien für eine materielle Anpassung und das formelle Vorgehen in Sachen Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 3. Mai 1984 (BGS 416.21) sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 7. August 1984 (BGS 416.211) festgelegt. Die Direktion für Bildung und Kultur hat vor diesem Hintergrund und in diesem Rahmen Entwürfe für eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge ausgearbeitet. Diese enthalten zudem die Grundlagen für die Umstellung auf eine papierlose Einreichung von Gesuchen sowie die Grundlagen für die Ausrichtung von Arbeitsmarktstipendien. Mit Beschluss vom 9. Juli 2024 hat der Regierungsrat die Direktion für Bildung und Kultur beauftragt, das diesbezügliche Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
- Lead10. Juli 2024Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären SpitalbehandlungenDie «Vorlage betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen» schafft die Voraussetzungen, dass der Kanton in diesen beiden Jahren fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen kann. Dadurch werden die Prämien 2026 / 2027 der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Zug durchschnittlich rund 18 Prozent tiefer ausfallen. Auf diesem Weg werden Ertragsüberschüsse im Umfang von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung weitergegeben. Gesundheitsdirektion
- LeadDer Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) sowie der Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates vom 21. Oktober 1976 (BGS 141.2) verabschiedet. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung in die Vernehmlassung zu geben. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse in erster Lesung beraten. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis in die Vernehmlassung zu geben. Mit der Teilrevision des Pensionskassengesetzes sollen Massnahmen ergriffen werden, um das gesunkene Leistungsniveau wieder anzuheben. Zudem erfolgen zur besseren Verständlichkeit Anpassungen des Pensionskassengesetzes. Die interessierten Kreise sind gebeten, bis Freitag, 30. August 2024 ihre Stellungnahmen ausschliesslich mittels beigefügtem Vernehmlassungsraster (Beilage 5) als Worddokument an info.fd@zg.ch einzureichen. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
- LeadDas Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Zug wird umfassend revidiert. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage wurden sowohl seit längerem bestehende als auch neue Revisionsanliegen berücksichtigt. Diese beinhalten unter anderem Regelungen hinsichtlich Wohnsitzerfordernisse, Anpassungen in Bezug auf den Heimatschein und Anpassungen zu den Ausstandsgründen für Mitglieder der Stimmbüros. Weitere Änderungen betreffen Ungültigkeitsgründe bei der brieflichen Stimmabgabe und die Auszählung der Wahlzettel durch die Gemeinden. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für barrierefreie Wahlunterlagen für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf betreffend die Änderungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen in die Vernehmlassung zu schicken. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben. Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf betreffend die Änderung der Verfassung des Kantons Zug und die Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen in die Vernehmlassung zu schicken. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
- LeadMit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer; Gesetz über Standortentwicklung (GSE) durchzuführen. Die von der OECD angestossene weltweite Mindeststeuer beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Kantons Zug. Indem die erwarteten Mehrerträge in soziale Massnahmen, die Stärkung nachhaltiger Infrastruktur sowie Nachhaltigkeits- und Innovationsimpulse für Zuger Unternehmen investiert werden, kompensiert der Regierungsrat die drohenden Nachteile. Um ein nachhaltiges Wachstum und die Innovationskraft im Kanton zu unterstützen, soll ein System mit direkten Förderbeiträgen an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation eingeführt werden. Als rechtliche Grundlage soll ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» inklusive Vollziehungsverordnung geschaffen werden. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
- LeadDer Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, den Entwurf der Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) in die externe Vernehmlassung zu geben. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Freitag, 5. Juli 2024 ihre Stellungnahme einzureichen. Im Rahmen dieser Teilrevision werden diejenigen Gebühren gestrichen, bzw. gesenkt, welche Leistungen betreffen, die von einem grossen Teil der Zuger Bevölkerung im Verlaufe des Lebens bezogen werden. Im Übrigen sollen diejenigen Gebühren abgeschafft werden, die Leistungen mit einem geringen Verwaltungsaufwand betreffen und nicht mehr zeitgemäss sind. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
- Lead17. März 2024Teilrevision des Reglements zum SchulgesetzDurch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement zum Schulgesetz. Die Änderungen werden im Rahmen einer Teil- und nicht Totalrevision umgesetzt, weil der Bereich der «Besonderen Förderung» aktuell von Änderungen ausgenommen ist. Dies ist damit begründet, dass 2024 und 2025 die generelle Überprüfung des «Konzepts Sonderpädagogik» und der «Richtlinien Besondere Förderung» ansteht. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Reglements zum Schulgesetz in 1. Lesung verabschiedet und das Amt für gemeindliche Schulen beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung bis Ende Mai in die Vernehmlassung zu geben.
- Lead14. März 2024Totalrevision des ÜbertrittsreglementsDer Bildungsrat beabsichtigt, das bisherige Übertrittsverfahren mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) mit einem geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen. Damit will der Bildungsrat im Sinne der Absicht der teilerheblich erklärten kantonsrätlichen Motion Balmer/Wiederkehr (Vorlage Nr. 3174) den Zugang zum Langzeitgymnasium steuern und damit die Sekundarschule resp. den dualen Bildungsweg stärken. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Übertrittsreglements in 1. Lesung verabschiedet und das Amt für gemeindliche Schulen beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung bis Ende September in die Vernehmlassung zu geben.
- LeadDer Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Revision des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes in die externe Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 3. Juni 2024 sich dazu zu äussern, ob Warenselbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal auch ausserhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet sein dürfen.
- Lead19. Februar 2024Totalrevision Normalarbeitsvertrag PrivathaushaltDer Bund hat mit einem Modell-NAV Empfehlungen für die 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten erlassen. Die Volkswirtschaftsdirektion hat deshalb den bestehenden kantonalen Normalarbeitsvertrag Privathaushalt entsprechend ergänzt mit neuen Bestimmungen zu Präsenz- und Arbeitszeiten und weiteren Ansprüchen der Arbeitnehmenden wie die Übernahme der Anreisekosten, die Ausstattung des Zimmers und das Führen der Arbeitszeitdokumentation. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 30. April 2024 zum Entwurf Stellung zu nehmen. Volkswirtschaftsdirektion/Direktionssekretariat
- Lead1. Februar 2024Änderung der Verordnung zum SchulgesetzIm Zuge von «Finanzen 2019» sind die Privatschulen nicht mehr gebunden, im Bereich der externen Evaluation verpflichtend mit der Abteilung Externe Schulevaluation zusammenzuarbeiten. Bezüglich der Sonderschulen ist diese Zusammenarbeit ausgeschlossen. Diese Anpassungen werden nun in der Schulverordnung festgehalten. Weiter wird im Schulgesetz die Durchführung von kantonalen Leistungstests geregelt. Die Funktion, Organisation und Verwendung der Ergebnisse sowie die Festlegung, wer welche Ergebnisse erhält, werden hingegen in der Schulverordnung festgehalten. Zudem wird beabsichtigt, dass neu auch Berufsbildnerinnen und -bildner sowie mündige Schülerinnen und Schüler sowie mündige Lernende zur Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst berechtigt sind. Schliesslich werden grammatikalische Anpassungen vorgenommen und geschlechtergerechte Begrifflichkeiten verwendet. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat
- Lead17. Dezember 2023Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der PflegeDer Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP) in die Vernehmlassung zu geben. Die Leistungserbringer und deren Verbände, der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, sowie die Gemeinden und alle weiteren Interessierten sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen.
- Lead12. September 2023Teilrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern vom 25. Januar 1996 (Gastgewerbegesetz, GGG; BGS 943.11)Vernehmlassung zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes eröffnet: Das geltende Gastgewerbegesetz enthält ein Verbot, alkoholhaltige Getränke an Betrunkene abzugeben. Diese Vorschrift erweist sich in der Praxis als kaum umsetzbar. Gestützt auf eine vom Kantonsrat teilerheblich erklärte Motion soll dieses Verbot daher aufgehoben werden. Damit wird auf die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten und auf das Verantwortungsbewusstsein der Gastgewerbebetriebe vertraut. Die Gesetzesänderung liegt im Entwurf vor. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 13. Dezember 2023.
- LeadDie Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Gebiete mit raumplanerischem Koordinationsbedarf). Die Waldnaturschutzgebiete werden erweitert; bei den Seen und Fliessgewässer steht eine Aktualisierung der Renaturierungsmassnahmen an. Um den Nährstoffgehalt des Zugersees zu senken, sind weitergehende, insbesondere auch see-interne, Massnahmen vonnöten. Beim Vorhaben «Bügel» in Rotkreuz sind Anpassungen fällig in den Bestimmungen. Die Güterumladestation Zug soll nicht mehr Teil des Richtplans sein. Das Kapitel Velowegnetze erfährt aufgrund des neuen nationalen Velogesetz eine grössere Erneuerung. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.
- LeadDer Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, den Entwurf für eine Totalrevision der Verordnung zum Energiegesetz samt begleitendem Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, bis zum 15. November 2023 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.
- LeadIm Rahmen einer laufenden Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes hat die vorberatende Kommission entschieden, dass die Frage betreffend die Anrechnung einer Sozialhilfeabhängigkeit von Eltern bei einem selbständig eingereichten Einbürgerungsgesuch Minderjähriger ebenfalls aufgenommen werden soll. Aus den aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Einbürgerung wird nicht klar, ob bei selbständig eingereichten Gesuchen von Minderjährigen, die sich während des Einbürgerungsverfahrens noch in keiner formalen Bildung befinden und mit Unterstützungsgeldern ihrer sozialhilfeabhängigen Eltern unterhalten werden, der Sozialhilfebezug der Eltern der Erteilung der Einbürgerungsbewilligung entgegensteht. Die Direktion des Innern schlägt nun eine Bestimmung vor, wonach die geordneten Verhältnisse der Eltern zu prüfen sind und ein allfälliger Sozialhilfebezug der Eltern den Minderjährigen somit angelastet wird, wenn Minderjährige ein Einbürgerungsgesuch selbständig einreichen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0