Änderung der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV) vom 7. Juli 1992 (BGS 412.111)

(V 2025-03-28)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Zug (ZG)28.03.2025
Profile
Type
Vernehmlassung
State
abgeschlossen
Number
V 2025-03-28
Start
28.03.2025
References & source
Official record
Official profile
External ID
cf525b25-4fde-45e6-b12a-213c32336824
Contributions(1)
  • Direktion für Bildung und KulturFederführendes Departement
Timeline(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texts(1)
  • LeadTEXT
    27. März 2025
    Die beabsichtigte Änderung der Schulverordnung führt die neuen Bestimmungen des Schulgesetzes zur schulergänzenden Betreuung näher aus. Hintergrund ist das Programm «Zug+», das eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherstellen soll. Künftig wird eine Betreuung für Kinder ab dem Kindergarten, einschliesslich Ferienzeiten, gewährleistet. Die Gemeinden bleiben für die konkrete Ausgestaltung zuständig, erhalten jedoch einen finanziellen Beitrag vom Kanton. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem Modulangebote, Qualitätsanforderungen und Kostenpauschalen. Die Betreuung erfolgt in modularer Form und orientiert sich an den Blockzeiten der Schulen. Eine Ferienbetreuung ist für acht Wochen im Jahr vorgesehen, ausgenommen sind Weihnachtsferien und gesetzliche Feiertage. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0