Änderung der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV) vom 7. Juli 1992 (BGS 412.111)
(V 2025-03-28)Kantonsrat Zug (ZG)28.03.2025
Profile
- Type
- Vernehmlassung
- State
- abgeschlossen
- Parliament
- Kantonsrat Zug (ZG)
- Number
- V 2025-03-28
- Start
- 28.03.2025
References & source
- Official record
- Official profile
- External ID
- cf525b25-4fde-45e6-b12a-213c32336824
Contributions(1)
- Direktion für Bildung und Kultur
Timeline(2)
- FristRegierung
- Eingereicht
Documents(5)
Texts(1)
- Lead27. März 2025Die beabsichtigte Änderung der Schulverordnung führt die neuen Bestimmungen des Schulgesetzes zur schulergänzenden Betreuung näher aus. Hintergrund ist das Programm «Zug+», das eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherstellen soll. Künftig wird eine Betreuung für Kinder ab dem Kindergarten, einschliesslich Ferienzeiten, gewährleistet. Die Gemeinden bleiben für die konkrete Ausgestaltung zuständig, erhalten jedoch einen finanziellen Beitrag vom Kanton. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem Modulangebote, Qualitätsanforderungen und Kostenpauschalen. Die Betreuung erfolgt in modularer Form und orientiert sich an den Blockzeiten der Schulen. Eine Ferienbetreuung ist für acht Wochen im Jahr vorgesehen, ausgenommen sind Weihnachtsferien und gesetzliche Feiertage. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat
Data: OpenParlData · CC BY 4.0