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Landrat

Uri(UR)KantonWith parliament
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    Im Nachgang an die Revision des Bildungsgesetzes und die Revision der Schulverordnung ist es notwendig, die Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen auf die neuen gesetzlichen Grundlagen abzustimmen. Ausserdem stammen die Richtlinien aus dem Jahr 2008 (Anpassungen wurden per Erziehungsratsbeschlüsse in den Jahren 2012 und 2018 vorgenommen), weshalb es angezeigt ist, diese auf deren Aktualität zu prüfen und zu überarbeiten. 

    Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien betreffen die Struktur, die neue Förderungsmassnahme «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» und die Erhöhung der Ressourcen für die Integrative Förderung. 

    Die Vernehmlassung der Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule dauert vom 9. Januar bis 27. März 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:

    A. Allgemein

    • Wie beurteilen Sie die Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule im Allgemeinen?
    • Sind die Bestimmungen verständlich und klar?

    B. Spezifische Fragen

    • Erachten Sie die neue Struktur der Richtlinien als übersichtlich und verständlich? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass mit «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» eine zusätzliche, neue Förderungsmassnahme in den Richtlinien aufgenommen wird? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung auf der Primarstufe von bisher 0.79 Stellenprozent auf 0.9 Stellenprozent (plus Sockel bei weniger als 100 Schülerinnen und Schüler wie bisher) erhöht werden? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung bei integrierten Oberstufen von bisher 0.79 Stellenprozent auf 0.9 Stellenprozent (plus Sockel wie bisher) erhöht werden?
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung bei Oberstufen, an welchen Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen in zwei oder mehr Fächern separat in einer Klasse mit besonderer Organisationsform (Werkschule) beschult werden, von bisher 0.1 Stellenprozent auf 0.34 Stellenprozent (plus Sockel) erhöht werden? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die einzusetzenden Ressourcen für die Begabtenförderung weiterhin explizit aufgeführt werden? 

    C. Weitere Bemerkungen

    •  Haben Sie Bemerkungen zu weiteren Punkten?

     

    Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 27. März 2026 an:

    Bildungs- und Kulturdirektion
    Vernehmlassung «Überarbeitung Richtlinien Förderungsmassnahmen an der Volksschule»
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf
    rebeka.wirth@ur.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

    Im Rahmen der Vernehmlassung führen wir eine Informationsveranstaltung durch:
    Mittwoch, 4. Februar 2026, 19.00 bis ca. 20.15 Uhr, Aula bwz, Attinghauserstrasse 12, 6460 Altdorf. Dazu laden wir Sie herzlich ein. 

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Im Rahmen der Revision der Schulverordnung (neu: Volksschulverordnung) wollten der Regierungsrat und der Erziehungsrat unter anderem den wachsenden Herausforderungen in der Volksschule Rechnung tragen. Im Rahmen der Vernehmlassung vom Herbst 2023 schlugen sie daher eine Reduktion der maximal zulässigen Abteilungsgrössen vor. In den Vernehmlassungsantworten wurde der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen nicht bestritten, wohl aber die Idee, diese zusätzlichen Ressourcen via Reduktion der Abteilungsgrössen bereitzustellen. Infolge dieser Rückmeldungen wurde im Bericht und Antrag an den Landrat vorgeschlagen, die zulässigen Abteilungsgrössen nicht zu reduzieren, die Schulen aber zu verpflichten, für grosse Abteilungen zusätzliche Ressourcen bereitzustellen. Diesen Vorschlag passte der Landrat in der Beratung zur Revision der Volksschulverordnung dahingehend an, dass die Schulen zusätzliche Ressourcen bereitstellen können, aber nicht müssen. Damit verbunden war indes, dass der Kanton sich an den betreffenden Kosten nicht mehr zu beteiligen hat.

    Aus diesem Grund ergriff der Verein der Lehrerinnen und Lehrer Uri das Referendum gegen die Verordnung. Er forderte, grosse Abteilungen seien (wie vom Regierungsrat dem Landrat beantragt) zwingend mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten und der betreffende Artikel 9 der Verordnung sei entsprechend anzupassen. Nachdem das Referendum zustande gekommen war, fand am 30. November 2025 die Volksabstimmung statt, wobei das Urner Stimmvolk die Verordnung mit 72 Prozent Nein zu 28 Prozent Ja ablehnte. Somit muss die Revision der Verordnung neu aufgelegt werden.

    Da das Referendum klar auf die Anpassung von Artikel 9 abgezielt hatte, hat der nun zur Vernehmlassung vorliegende neue Verordnungsentwurf die zur Volksabstimmung gebrachte Vorlage übernommen – mit Ausnahme eben der Regelungen in Artikel 9. Hier schlagen der Erziehungsrat und der Regierungsrat eine neue Regelung vor, die den Anliegen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen optimal Rechnung trägt: Jede Schule soll verpflichtet werden, generell Ressourcen für herausfordernde Abteilungen bereitzustellen und diese im Einzelfall bedarfsgerecht einzusetzen. Nebst dieser neuen Regelung werden aufgrund der Verzögerungen, die durch das Referendum entstanden sind, für einige Artikel Übergangsfristen nötig.

    Die Vernehmlassung der Revision der Volksschulverordnung 2026 dauert vom 15. Dezember 2025 bis 1. März 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:

    A. Allgemein

    • Wie beurteilen Sie die Anpassungen in der Volksschulverordnung im Allgemeinen?
    • Sind die Bestimmungen im Artikel klar und verständlich?

    B. Spezifische Fragen zu Artikel 9 und Artikel 48

    • Sind Sie mit der Schaffung eines Ressourcenpools einverstanden?
    • Sind Sie mit der Aufteilung des Pools in einen Sockel pro Schule und einen variablen Anteil
      pro Schülerin und Schüler einverstanden?
    • Sind Sie mit der Höhe der vorgeschlagenen Prozentsätze einverstanden?
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Schulleitung die Ressourcen aus dem Pool bedarfsgerecht den Abteilungen zuteilt?
    • Sind Sie damit einverstanden, dass für die Umsetzung von Artikel 48 eine Übergangsfrist von einem Jahr gesetzt wird?

    C. Weitere Bemerkungen

    • Haben Sie weitere Anmerkungen zu anderen Artikeln?

     

    Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 1. März 2026 an:

    Bildungs- und Kulturdirektion
    Vernehmlassung «Revision Volksschulverordnung»
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf
    sonja.gisler@ur.ch

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz) ist seit 1998 in Kraft und erfuhr letztmals im Jahr 2013 eine Anpassung aufgrund der Einführung des Gesetzes über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Seither hat sich die Sozialhilfe schweizweit und auch kantonal in ihrer ganzen Palette stetig verändert und zusehends professionalisiert. Nachdem das revidierte Sozialhilfegesetz in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 abgelehnt wurde, hat der Landrat eine daraufhin eingereichte Motion für eine Gesamtrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe am 25. September 2025 erheblich erklärt.

    Die vorliegende Revision wurde, wie in der Motion gefordert, nicht vollständig neu erarbeitet, sondern auf der Grundlange der bisherigen Arbeiten gezielt angepasst. Dabei wurden auch die Ergebnisse der Vernehmlassung zur früheren Vorlage weiter berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen eine präzisere und verständlichere Regelung des Vermögensverzichts und -verzehrs sowie klare Grundsätze über die Bestimmungen der Sozialinspektion.

    Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Februar 2026.

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    Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion an seiner Sitzung vom 18. November 2025 ermächtigt und beauftragt, zur Revision der Kantonalen Jagdverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Wir laden Sie höflich ein, zum Verordnungsentwurf bis am 15. Februar 2026 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form auf dem bereitgestellten Formular, an folgende Adresse einzureichen:

    Sicherheitsdirektion Uri
    Direktionssekretariat
    Frau Alexandra Kälin
    Tellsgasse 5
    6460 Altdorf

    E-Mail: alexandra.kaelin@ur.ch

    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

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    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 19. August 2025 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte eine Vernehmlassung durchzuführen.
    Die geplanten Änderungen betreffen vorwiegend technische und organisatorische Vorschriften beispielsweise zu den bei stillen Wahlen geltenden Fristen, den Urnenöffnungszeiten, zum Zeitpunkt des Auszählungsbeginns und zum Zählen der Stimmen. Zudem soll eine neue Möglichkeit geschaffen werden, um die Stimmberechtigten besser zu informieren: Personen, die sich für ein zu besetzendes Amt interessieren, sollen ihre Kandidatur freiwillig bei der Gemeinde- oder Standeskanzlei melden können, damit diese veröffentlicht wird.
    Gerne laden wir Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis 30. November 2025 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form ans Direktionssekretariat (ds.jd@ur.ch) einzureichen.
    Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter den angefügten Dokumenten.
    Wir danken Ihnen für die wertvolle Mitwirkung und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

    Justizdirektion Uri

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    Der Regierungsrat hat das teilrevidierte kantonale Umweltgesetz (KUG; RB 40.7011) – nach dem positiven kantonalen Volksentscheid vom 3. März 2024 - auf den 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Darin werden auch die Zuständigkeiten bei der Wasserversorgung im Kanton Uri geregelt, um die Trinkwasserversorgung der Urner Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) erstellen.

    Der Regierungsrat genehmigt die GWP und bestimmt in einem Reglement die Mindestanforderungen und die für die Kantonsbeiträge massgeblichen Planungskosten. Das GWP-Reglement beinhaltet die Festlegung der Mindestanforderungen und der Kantonsbeiträge. Die GWP-Wegleitung konkretisiert die Mindestanforderungen für die Verhältnisse im Kanton Uri und soll als Pflichtenheft für den Technischen Bericht der GWP dienen. Diese berücksichtigen die Empfehlungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW). Die Anforderungen sind an die kleinräumigen Strukturen im Kanton Uri angepasst und beinhalten auch mögliche Vereinfachungen für kleine Wasserversorgungen.

    Das Amt für Umwelt hat in Begleitung mit Vertretungen der Gemeinden, Wasserversorgungen und Fachplanern sowie dem Laboratorium der Urkantone eine GWP-Wegleitung erarbeitet sowie das GWP-Reglement erstellt. Aufgrund der Betroffenheit der Gemeinden ist eine fakultative Vernehmlassung vorgesehen, der Regierungsrat hat das GWP-Reglement am 15. April 2025 zur Vernehmlassung freigegeben.

    Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) legt die Unterlagen den Betroffenen (siehe Verteiler) zur Vernehmlassung vor. Gerne können die Gemeinden die Unterlagen an die relevanten Wasserversorgungen auf Ihrem Gemeindegebiet weiterleiten, wir bitten Sie, schlussendlich eine koordinierte Stellungnahme pro Gemeinde abzugeben.

    Im Anhang finden Sie das Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung. Wir laden Sie ein, dieses GWP-Reglement kritisch durchzusehen und uns eine Stellungnahme abzugeben. Beigelegt ist auch die Wegleitung, die die konkreten fachlichen Anforderungen enthält. Gerne können Sie auch dazu eine koordinierte Rückmeldung abgeben.

    Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme und Rückmeldung den Online-Fragebogen unter folgendem Link: https://antwort.ur.ch/s/RGWPExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

    Unter "Dokumente" finden Sie das GWP-Reglement, die GWP-Wegleitung und den Fragebogen in elektronischer Form.

    Die Vernehmlassung dauert bis 15. Juli 2025. Gerne erwarten wir Ihre Rückmeldung bis zu diesem Termin.

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    Aufgrund der Erkenntnisse der vergangenen Jahre aus Praxis, Wissenschaft und Evaluationen ist es angezeigt, dass die bestehende Stundentafel für die Volksschule revidiert wird. Der vorliegende Vorschlag soll sowohl Bewährtes als auch Neues ermöglichen.

    Dank der Definition der Unterrichtszeit in Minuten statt in Lektionen ist es nicht mehr zwingend notwendig, den Unterricht in einem 45-Minuten-Rhythmus zu organisieren. Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit für das selbstorganisierte Lernen; somit kann die Lernzeit bedarfsgerechter eingesetzt und gezielt an den überfachlichen Kompetenzen gearbeitet werden.

    Die Vernehmlassung dauerte vom 8. April bis am 8. Juli 2025. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:

    - Schul- und Kreisschulräte
    - Gemeinderäte
    - Mittelschulrat
    - Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
    - Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
    - Lehrerinnen und Lehrer der Urner Mittelschule (LUM)
    - Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
    - Kantonale Kinder- und Jugendkommission
    - Politische Parteien des Kantons Uri
    - Urner Gemeindeverband
    - Landeskirchen Uri

    Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das Frageraster gemäss Frageboten halten. Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis zum 8. Juli 2025 an:
    Bildungs- und Kulturdirektion
    Vernehmlassung «Revision Stundentafeln»
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf
    sonja.gisler@ur.ch

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

    Im Rahmen der Vernehmlassung fand eine Orientierungs- und Diskussionsveranstaltung statt. 
    Mittwoch, 21. Mai 2025, 18.00 bis 20.00 Uhr, Aula Hagen, Bahnhofstrasse 36, 6460 Altdorf
    Falls Sie teilnehmen möchten, bitten wir Sie um Anmeldung bis am Freitag, 16. Mai 2025, via Mail an sonja.gisler@ur.ch.

    Die Schulbehörden haben sich im Rahmen der Schulpräsidienkonferenz vom 14. Mai 2025 ebenfalls mit der revidierten Stundentafel befasst.

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Gerne laden wir Sie zur Stellungnahme zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (EnG) und der kantonalen Energieverordnung (EnV) ein. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 25. März 2025 die Entwürfe dieser Rechtserlasse mit Bericht und Antrag an den Landrat zur Vernehmlassung freigegeben.

    Gegen die vom Landrat am 15. November 2023 verabschiedete Energieverordnung wurde das Referendum ergriffen. Begründet wurde dies mit der unverhältnismässigen Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie. Die Anliegen und Forderungen des Referendumskomitees richten sich aus der Sicht des Regierungsrats nicht allein gegen die kantonale Energieverordnung, sondern auch gegen die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie im neuen Energiegesetz, welches durch das Urner Stimmvolk im Oktober 2023 angenommen wurde. Damit die Forderungen des Referendums rechtssicher umgesetzt werden können, beantragt der Regierungsrat beim Landrat gleichzeitig mit der Anpassung der Energieverordnung eine Teilrevision des neuen kantonalen Energiegesetzes. Anders lassen sich die beiden demokratisch verabschiedeten Volksentscheide nicht in Einklang bringen. Die Teilrevision des Energiegesetzes ist dem Urner Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die entsprechenden Unterlagen inklusive einer Vorlage für Ihre Rückmeldungen finden Sie auf www.ur.ch/vernehmlassungen. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Juni 2025. Wir bitte Sie, Ihre Rückmeldung per elektronischer Excel-Vorlage an das Amt für Energie zu schicken.

    Die Vernehmlassungsantworten sind in einem Sammeldokument bei den untenstehenden Dokumenten veröffentlicht. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich beim Amt für Energie (+41 41 875 26 88, energie@ur.ch).

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    Am 5. Februar 2025 erklärte der Landrat die Motion von Landrat Jonas Imhof, Altdorf, zur Offenlegung von Interessenbindungen erheblich. Diese beauftragt den Regierungsrat, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, die sämtliche Landrats- sowie Regierungsmitglieder zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet und die Umsetzung dieser Pflicht regelt.

    Der Regierungsrat schlägt eine Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO) sowie eine Änderung der Verordnung über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung) vor. Darin werden künftig die Pflichten zur Offenlegung von Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats geregelt. Das Landammannamt wurde ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

    Wir laden Sie höflich ein, zur Vorlage bis zum 20. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form an folgende Adresse einzureichen: ds.la@ur.ch

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    Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit Beschluss vom 18. Februar 2025 ermächtigt und beauftragt, zur Teilrevision der Kantonalen Landwirtschaftsverordnung (KLWV; RB 60.1111) eine Vernehmlassung durchzuführen. 

    Wir laden Sie höflich ein, zum Revisionsentwurf bis zum 31. Mai 2025 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form an folgende Adresse einzureichen: ala.vd@ur.ch Die Unterlagen inklusive einer Vorlage für Ihre Rückmeldungen finden Sie bei den Dokumenten.

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    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt und beauftragt, zum Entwurf des Agglomerationsprogramms Unteres Reusstal 5. Generation die öffentliche Mitwirkung durchzuführen. Wir laden Sie herzlich ein, zum Entwurf des Agglomerationsprogramms Unteres Reusstal 5. Generation, bestehend aus Hauptbericht und Massnahmenband, Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form an folgende Adresse einzureichen: raumplanung@ur.ch.
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    Am 13. Dezember 2023 reichte die CVP - Die Mitte-Fraktion ein Postulat «zu einem tragbaren Finanzhaushalt ab 2024» ein. Dies mit dem Ziel, die kommenden Planjahre klar innerhalb der Schuldengrenze budgetieren und mittelfristig wieder zu ausgeglichenen Budgets zurückkehren zu können. Das Kernstück des Berichts bildete der Vorschlag eines Massnahmenpakets 2024. In der Folge arbeiteten sechs Arbeitsgruppen in mehreren Sitzungen ein Paket mit insgesamt 88 Massnahmen und einer Wirkung ab 2030 von 26,7 Mio. Franken sowie einer kumulierten Wirkung (2025 – 2030) von gut 114 Mio. Franken aus.

    Die mit dem Postulat erwartete rasche Wirkung einerseits und die finanziellen hohen Herausforderungen des Kantons anderseits, führten zu einem ambitionierten Zeitplan dieses Projekts. Damit der Zeitplan mit Landrat, Budgetprozess und allfällige Gesetzesanpassungen eingehalten werden kann, braucht es eine leicht verkürzte Vernehmlassungsfrist.

    Wir laden Sie daher höflich ein, zum ausgearbeiteten Massnahmenpaket 2024 bis zum 22. April 2025 Stellung zu nehmen.

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    Der Regierungsrat hat das Landammannamt an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 ermächtigt und beauftragt, zur Änderung des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der kantonalen Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz [OeG]; RB 2.2711) eine Vernehmlassung durchzuführen.
    Wir laden Sie höflich ein, zum Revisionsentwurf bis zum 25. Januar 2025 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form an folgende Adresse einzureichen: ds.la@ur.ch.

    Die Unterlagen inklusive einer Vorlage für Ihre Rückmeldungen finden Sie bei den angehängten Dokumenten.

    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

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    Der Regierungsrat hat das Obergericht des Kantons Uri ermächtigt, zur vorgeschlagenen Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Gerne laden wir Sie ein, zur Vorlage bis 31. Dezember 2024, Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form an obergericht@ur.ch oder per Post einzureichen.

    OBERGERICHT DES KANTONS URI
    Die Präsidentin

    Agnes H. Planzer Stüssi

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    Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Urner Stimmvolk der Änderung des kantonalen Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (Kantonales Fuss- und Wanderweggesetz [KFWG]; RB 50.1161) zugestimmt. Am 1. Januar 2021 ist das geänderte Fuss- und Wanderweggesetz in Kraft getreten. Damit ist neu im KFWG auch die Planung, die Realisierung und der Unterhalt von Bikewegen geregelt. Gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 KFWG wird der Regierungsrat beauftragt, die Ausrichtung von Beiträgen in einem Reglement festzulegen.

    Das vorliegende Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege führt das KFWG in folgenden Bereichen näher aus (Art. 1 Abs. 1 Reglement):

    • Die Beiträge des Kantons an die Einwohnergemeinden für die Anlage, den  Unterhalt und die Kenn-zeichnung von Nebenwanderwegen und Nebenbikewegen (Art. 15 Abs. 3 KFWG);
    • Die Kostenbeteiligung des für den Wander- oder Bikeweg zuständigen Gemeinwesens, wenn ein Strassen- oder Wegstück verschiedene Funktionen erfüllt (Art. 14 Abs. 2 KFWG);
    • Den Ersatz von Wander- und Bikewegen (Art. 12 KFWG).

    Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 1. Juli 2024 die Justizdirektion ermächtigt, zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen bestehen aus dem Entwurf des Reglements, dem dazugehörigen er-läuternden Bericht, den Weisungen über die Ansätze für den Unterhalt von Wander- und Bikewegen und der Liste der Vernehmlassungsadressaten.

    Gerne laden wir Sie hiermit zur Stellungnahme ein. Ihre Anregungen sind bis zum 30. September 2024 per E-Mail (adi.arnold@ur.ch) oder schriftlich einzureichen an folgende Adresse:

    Justizdirektion Uri, Amt für Raumentwicklung, Abteilung Wander- und Bikewege, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf.

    Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Abteilung Wander- und Bikewege, Herr Adi Arnold, gerne zur Verfügung (Tel. 041 875 24 27).

    Freundliche Grüsse

    Daniel Furrer, Justizdirektor

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    Der Regierungsrat hat die Baudirektion an seiner Sitzung vom
    25. Juni 2024 ermächtigt und beauftragt, zur Teilrevision der kantonalen Gewässernutzungsverordnung (GNV) eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Wir laden Sie höflich ein, zum Verordnungsentwurf bis zum 26. September 2024 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme, in elektronischer Form auf dem bereitgestellten Formular, an folgende Adresse einzureichen:

    Baudirektion Uri
    Amt für Energie
    Herr Stefan Müller
    Klausenstrasse 2
    6460 Altdorf

    E-Mail: stefan.mueller@ur.ch

    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

    Hermann Epp, Baudirektor

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    Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.

    Die Vernehmlassung dauert vom 28. Juni bis am 26. September 2024.

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    Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.

    Kern der Revision ist es daher, dem Kanton zu ermöglichen, der anbietenden Organisation beziehungsweise konkret der Musikschule Uri künftig einen höheren Beitragssatz für die Lohnkosten auszurichten. Das ermöglicht es der Musikschule Uri, die Schulgelder stabil zu halten und gleichzeitig eine chancengerechte Tarifierung einzuführen. Weiter soll der Kanton künftig die Möglichkeit haben, Angebote der Musikschule in der musikalischen Begabtenförderung finanziell zu unterstützen.

    In organisatorischer und personeller Hinsicht bleibt die Revision für Kanton (und Gemeinden) ohne Wirkung. Finanziell führt sie mittelfristig zu einem Mehraufwand beim Kanton von rund 88'000 Franken pro Jahr. Die zusätzlichen finanziellen Mittel kommen indes einer breiten Bevölkerung zugute: Mit rund tausend Lernenden gehört die Musikschule Uri zu den grössten Anbietern von ausserschulischen Aktivitäten in Uri.

    Die Vernehmlassung dauert vom 28. Juni bis am 26. September 2024.

     

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    Der Regierungsrat hat die Baudirektion mit Beschluss vom 26. März 2024 beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Enteignung (Expropriationsgesetz; RB 3.3211) durchzuführen.

    Die Gesetzesänderung basiert auf der Motion Alois Brand, Spiringen, zur Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen. Die Motion verlangt, die rechtlichen Grundlagen für den Kanton und die Gemeinden so anzupassen, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des Schätzungswertes entschädigt wird.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.ur.ch/vernehmlassungen

    Wir laden Sie hiermit ein, bis Freitag, 7. Juni 2024 Ihre Stellungnahme in digitaler Form per E-Mail im Word-Format an ds.bd@ur.ch einzureichen.

    Bei Fragen steht Ihnen Herr Kilian Baumann, Leiter Recht Baudirektion, Telefon +41 4l 875 26 05, E-Mail kilian.baumann@ur.ch, gerne zur Verfügung.

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    Im Februar 2019 überwies der Landrat eine Motion von Adriano Prandi für «Günstigere familienexterne Betreuung von Kindern auch in Uri». In der Folge erarbeitete die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eine Gesetzesvorlage. Im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts wurde das System zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri analysiert. Dabei zeigte sich, dass das heutige System die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht im gewünschten Masse fördert und nicht massgeblich zur Standortattraktivität des Kantons Uri beiträgt. Mit dem neuen Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) und der dazugehörigen Verordnung soll diesen Herausforderungen nun begegnet werden.

    Der Regierungsrat hat den Entwurf zum Gesetz und zur Verordnung zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Juli 2024.

    Am 22. April 2024, 16.30 bis 18.00 Uhr, findet im Landratssaal eine Informationsveranstaltung zum Kinderbetreuungsgesetz und zur Kinderbetrauungsverordnung statt. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat den Bericht und Antrag an den Landrat Ende August 2024 verabschiedet. Anschliessend soll der Landrat die Vorlage im November 2024 behandeln. Eine Volksabstimmung ist für den Herbst 2025 vorgesehen. Die frühestmögliche Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2026 möglich.

    Die Unterlagen für die Vernehmlassung sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0