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Vernehmlassung zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege

(V 116683)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)05.07.2024
Profile
Type
Vernehmlassung
State
Erledigt
Number
V 116683
Start
05.07.2024
References & source
Official record
Official profile
External ID
116683
Timeline(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Documents(4)
Texts(1)
  • LeadHTML
    5. Juli 2024

    Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Urner Stimmvolk der Änderung des kantonalen Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (Kantonales Fuss- und Wanderweggesetz [KFWG]; RB 50.1161) zugestimmt. Am 1. Januar 2021 ist das geänderte Fuss- und Wanderweggesetz in Kraft getreten. Damit ist neu im KFWG auch die Planung, die Realisierung und der Unterhalt von Bikewegen geregelt. Gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 KFWG wird der Regierungsrat beauftragt, die Ausrichtung von Beiträgen in einem Reglement festzulegen.

    Das vorliegende Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege führt das KFWG in folgenden Bereichen näher aus (Art. 1 Abs. 1 Reglement):

    • Die Beiträge des Kantons an die Einwohnergemeinden für die Anlage, den  Unterhalt und die Kenn-zeichnung von Nebenwanderwegen und Nebenbikewegen (Art. 15 Abs. 3 KFWG);
    • Die Kostenbeteiligung des für den Wander- oder Bikeweg zuständigen Gemeinwesens, wenn ein Strassen- oder Wegstück verschiedene Funktionen erfüllt (Art. 14 Abs. 2 KFWG);
    • Den Ersatz von Wander- und Bikewegen (Art. 12 KFWG).

    Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 1. Juli 2024 die Justizdirektion ermächtigt, zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen bestehen aus dem Entwurf des Reglements, dem dazugehörigen er-läuternden Bericht, den Weisungen über die Ansätze für den Unterhalt von Wander- und Bikewegen und der Liste der Vernehmlassungsadressaten.

    Gerne laden wir Sie hiermit zur Stellungnahme ein. Ihre Anregungen sind bis zum 30. September 2024 per E-Mail (adi.arnold@ur.ch) oder schriftlich einzureichen an folgende Adresse:

    Justizdirektion Uri, Amt für Raumentwicklung, Abteilung Wander- und Bikewege, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf.

    Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Abteilung Wander- und Bikewege, Herr Adi Arnold, gerne zur Verfügung (Tel. 041 875 24 27).

    Freundliche Grüsse

    Daniel Furrer, Justizdirektor

Data: OpenParlData · CC BY 4.0