Vernehmlassung zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege
(V 116683)- Type
- Vernehmlassung
- State
- Erledigt
- Parliament
- Landrat Uri (UR)
- Number
- V 116683
- Start
- 05.07.2024
- Official record
- Official profile
- External ID
- 116683
- FristRegierung
- Eingereicht
- Lead5. Juli 2024
Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Urner Stimmvolk der Änderung des kantonalen Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (Kantonales Fuss- und Wanderweggesetz [KFWG]; RB 50.1161) zugestimmt. Am 1. Januar 2021 ist das geänderte Fuss- und Wanderweggesetz in Kraft getreten. Damit ist neu im KFWG auch die Planung, die Realisierung und der Unterhalt von Bikewegen geregelt. Gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 KFWG wird der Regierungsrat beauftragt, die Ausrichtung von Beiträgen in einem Reglement festzulegen.
Das vorliegende Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege führt das KFWG in folgenden Bereichen näher aus (Art. 1 Abs. 1 Reglement):
- Die Beiträge des Kantons an die Einwohnergemeinden für die Anlage, den Unterhalt und die Kenn-zeichnung von Nebenwanderwegen und Nebenbikewegen (Art. 15 Abs. 3 KFWG);
- Die Kostenbeteiligung des für den Wander- oder Bikeweg zuständigen Gemeinwesens, wenn ein Strassen- oder Wegstück verschiedene Funktionen erfüllt (Art. 14 Abs. 2 KFWG);
- Den Ersatz von Wander- und Bikewegen (Art. 12 KFWG).
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 1. Juli 2024 die Justizdirektion ermächtigt, zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen bestehen aus dem Entwurf des Reglements, dem dazugehörigen er-läuternden Bericht, den Weisungen über die Ansätze für den Unterhalt von Wander- und Bikewegen und der Liste der Vernehmlassungsadressaten.
Gerne laden wir Sie hiermit zur Stellungnahme ein. Ihre Anregungen sind bis zum 30. September 2024 per E-Mail (adi.arnold@ur.ch) oder schriftlich einzureichen an folgende Adresse:
Justizdirektion Uri, Amt für Raumentwicklung, Abteilung Wander- und Bikewege, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf.Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Abteilung Wander- und Bikewege, Herr Adi Arnold, gerne zur Verfügung (Tel. 041 875 24 27).
Freundliche Grüsse
Daniel Furrer, Justizdirektor
Data: OpenParlData · CC BY 4.0