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Landrat

Uri(UR)KantonWith parliament
SwitzerlandUR36'433 Residents64 Seats
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    Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) ist 2017 in Kraft getreten. Mit einer Revision des EPDG in zwei Schritten will der Bundesrat die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung nachhaltig verbessern. Da die umfassende EPDG-Revision mehrere Jahre in Anspruch nimmt und frühestens 2027 zu erwarten ist, wird in einer vorgezogenen Teilrevision die Übergangsfinanzierung geregelt. Die Teilrevision soll bis Ende 2024 umgesetzt werden.

    Um den Verpflichtungen aus Bundesrecht nachkommen zu können und die Einführung des EPD im Kanton Uri zu fördern, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
    Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) am 20.Februar 2024 beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung zum elektronischen Patientendossier (EPDV) durchzuführen.

    Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme in elektronischer Form bis spätestens am 15. Mai 2024 an die folgende Adresse zu senden: afg@ur.ch 

    Bei Fragen steht Ihnen Alexandra Planzer, 041 875 2329, alexandra.planzer@ur.ch gerne zur Verfügung.

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    Im Kanton Uri sind die Zuständigkeiten für die ambulante und stationäre Langzeitpflege zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Diese Aufteilung erschwert jedoch die Umsetzung von integrierten Versorgungsmodellen. Zudem ist bereits heute bekannt, dass der demographische und gesellschaftliche Wandel sowie der Fachkräftemangel grosse Auswirkungen auf die Urner Langzeitpflege haben werden.

    Um eine Neuorganisation der Langzeitpflege zu prüfen, lancierten der Kanton Uri und die Gemeinden das Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri». Ziel des Projekts ist es, Varianten für die Neuorganisation der Langzeitpflege im Kanton Uri mit Empfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln. Die Eckpunkte der Neuorganisation sollen eine integrierte und koordinierte Langzeitpflegeversorgung (stationär und ambulant) aus «einer Hand» beinhalten und den Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz und Subsidiarität berücksichtigen.

    Im Rahmen des Projekts wurden acht Varianten für die künftigen Zuständigkeiten in der Langzeitpflege erarbeitet und verglichen. Die Ergebnisse sind in einem Schlussbericht zusammengefasst. Der Regierungsrat und der Urner Gemeindeverband haben beschlossen, bei den Gemeinden, den politischen Parteien, Wirtschaft Uri sowie den betroffenen Institutionen eine Vernehmlassung zum Bericht des Gemeinschaftsprojekts «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» durchzuführen.

    Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter: www.ur.ch/vernehmlassungen

    Wir laden Sie ein, uns Ihre Stellungnahme mit dem entsprechenden Formular (Word-Dokument) bis spätestens am 28. Februar 2024 an die folgende Adresse zu senden: afg@ur.ch

    Am 20. November 2023 findet um 16.00 Uhr im Pfarreizentrum Erstfeld eine Informationsveranstaltung zur Vernehmlassungsvorlage statt. 

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    Im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, RB. 10.8111) wurden Beiträge an Kunst-und-Bau-Projekte bei kantonalen Bauten und bei umfassenden Sanierungen vorgesehen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen nun das Verfahren sowie die Beitragshöhen formell geregelt werden.

    Am 24. Oktober 2023 hat der Regierungsrat den erarbeiteten Verordnungsentwurf zur Vernehmlassung freigegeben und die Bildungs- und Kulturdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. Die Vernehmlassung endete am 18. Dezember 2023. Die eingegangenen Antworten finden Sie im Auswertungsbericht.

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    Ein wesentlicher Teil der Anschlussgesetzgebung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz; RB 10.1111) ist die Revision der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; RB 10.1115). Die Revision hat zum Zweck, die aktuell gültige Verordnung formal und materiell auf das revidierte Bildungsgesetz abzustimmen. Die veraltete Schulverordnung soll als Volksschulverordnung wieder eine zeitgemässe Fassung erhalten. Ziel ist es, das erfolgreiche Urner System der Volksschule massvoll weiterzuentwickeln.

    Umfassende materielle Eingriffe in das System der Volksschule beinhaltet die Verordnungsrevision nicht. Zu den wesentlichen materiellen Änderungen zählen: die Gliederung der Volksschule in Zyklen gemäss Lehrplan 21; die Möglichkeit der gemeinsamen Führung von Kindergarten und Primarstufe; mehr Gestaltungsfreiheit bei den Oberstufenmodellen; die Senkung der maximal zulässigen Abteilungsgrössen; die Verschiebung einzelner Kompetenzen vom Schulrat an die Schulleitung sowie die Ermächtigung des Schulrats, einzelne operative Führungskompetenzen an die Schulleitung übertragen zu können; Erläuterungen zu Schulweg und Schülertransport; Vorgaben für die Gewährung von Langzeiturlaub; Erläuterungen zu den Schuldiensten; Anstellung der Lehrpersonen in Pensen; punktuelle Vertretung der Lehrpersonen an Schulratssitzungen; Anstellungsbedingungen des weiteren Personals.

    Während die Wirkungen der revidierten Verordnung in organisatorischer und personeller Hinsicht für Kanton und Gemeinden in einem sehr moderaten Rahmen bleiben dürften, sind punktuell substanzielle finanzielle Wirkungen möglich. Diese ergeben sich vorab aus der Senkung der maximal zulässigen Abteilungsgrössen.

    Die Vernehmlassung zur Revision der Schulverordnung dauerte nun vom 9. Oktober bis am 22. Dezember 2023.

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    Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Umsetzung in zwei Etappen vorzunehmen. Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament am 16. Dezember 2022 das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege».

    Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Tertiärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent aus. Die Ausbildungsoffensive besteht aus mehreren Elementen und verpflichtet die Kantone konkret zu folgenden Massnahmen:

    1. Beiträge an Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, die praktische Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte anbieten. Hierbei geht es um Praktikumsplätze für die Ausbildung Pflege HF und FH.
    2. Ausbildungsbeiträge an Personen, die den Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule (HF) oder die einen Bachelorstudiengang in Pflege an einer Fachhochschule (FH) absolvieren, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
    3. Beiträge an die Höheren Fachschulen, um eine Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse zu erreichen.
    4. Eine Ausbildungsverpflichtung für die Betriebe gemäss Punkt 1 einzuführen.

    Die Umsetzung soll in der Zentralschweiz möglichst einheitlich und koordiniert werden. Dazu hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) der OdA Gesundheit Zentralschweiz XUND einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf enthält daher bei den Unterstützungsbeiträgen an die Studierenden sowie bei der Ausbildungsverpflichtung der Betriebe das Zentralschweizer Modell.

    Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) am 31. August 2023 beauftragt, bei den Gemeinden, den politischen Parteien sowie den betroffenen Institutionen eine Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege durchzuführen.

    Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme in elektronischer Form (mittels Formular) bis spätestens am 30. November 2023 an die folgende Adresse zu senden: afg@ur.ch

    Am 4. Oktober 2023 findet um 18.00 Uhr im Pfarreizentrum Erstfeld eine öffentliche Orientierungs- und Diskussionsveranstaltung statt. Gerne laden wir Sie dazu ein.

    Bei Fragen steht Ihnen Beat Planzer, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, 041 875 2157/
    planzer.beat@ur.ch gerne zur Verfügung.

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit Beschluss vom 5. September 2023 beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG 2024) durchzuführen.

    Schwerpunkt dieser Vorlage bildet der Nachvollzug diverser neuer Bundeserlasse. Neben diesen zwingend erforderlichen Anpassungen soll zusätzlich die Motion Simon Stadler zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause umgesetzt werden. Ausserdem sollen die bislang unbegrenzten Steuerabzüge, namentlich der Kinderdrittbetreuungs- und der Fahrkostenabzug, neu mit einem Höchstbetrag versehen werden.

    Wir laden Sie ein, zum Bericht und Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie sich nur zum Betreuungsabzug (Art. 41 Abs. 1 Bst. h StG), der Begrenzung des Kinderdrittbetreuungs- und des Fahrkostenabzugs (Art. 38 Abs. 1 Bst. h und Art. 31 Abs. 1 Bst. a StG) vernehmen lassen. Bei den übrigen gesetzlichen Anpassungen besteht im kantonalen Recht kein Gestaltungsspielraum, da sie zwingenden Vorgaben des Bundesrechts entsprechen.

    Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung in digitaler Form (Word-Format) bis spätestens 13. Dezember 2023 per E-Mail an pius.imholz@ur.ch zu senden.

    Für die inhaltliche Beantwortung von Fragen steht Ihnen Pius Imholz, Vorsteher Amt für Steuern (Tel. 041 875 21 33), gerne zur Verfügung.

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    Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2023 das Gesetz über die Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden im Bereich Informatik und E-Government zur Vernehmlassung freigegeben und die Finanzdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.


    Wir laden Sie ein, zum eGovG bis zum 30. September 2023 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich auch in elektronischer Form, an folgende Adresse einzureichen:

    Finanzdirektion Uri
    Herr Pascal Arnold
    Klausenstrasse 2
    6460 Altdorf
    E-Mail: pascal.arnold@ur.ch

    Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen im Internet unter www.ur.ch/vernehmlassungen  (Aktuelles/Vernehmlassungen).
    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit
    Interesse entgegen. Die Gemeinden werden gebeten, die Verantwortlichen der Schulen selbst über diese Vernehmlassung zu informieren.

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    Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.

    Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.

    Der Bericht zur Vernehmlassung erläutert die Ausganglage und das Vorgehen für die Gesamtrevision, und widmet sich den Grundzügen der Gesetzesvorlage, den wichtigsten materiellen Änderungen, dem formalen Aufbau des Gesetzes und seine Wirkungen und Folgen für die Anschlussgesetzgebung. Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln werden vorgenommen und zeigen den weiteren Zeitplan sowie das weitere Vorgehen auf.

    Vernehmlassung

    Gerne unterbreiten wir Ihnen den Entwurf des neuen Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe. Sie finden die Unterlagen unter Dokumente.

    Wir laden Sie ein, uns Ihre Stellungnahme zum Gesetzesentwurf via Online-Formular https://antwort.ur.ch/s/sozialhilfegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bis Freitag, 8. September 2023, abzugeben.

    Weiteres Vorgehen

    Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat den Bericht und Antrag an den Landrat Ende 2023 verabschiedet. Anschliessend wird der Landrat die Vorlage Anfang 2024 behandeln. Die Volksabstimmung ist für den 22. September 2024 vorgesehen. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2025 geplant.

    Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an Nadine Arnold, Vorsteherin Amt für Soziales, Telefon 041 875 21 16 oder nadine.arnold@ur.ch.

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    Mit Inkrafttreten von Artikel 30 des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) – am 1. August 2023 – haben alle Schulträger in der Urner Volksschule den Zugang zur Schulsozialarbeit sicherzustellen.

    Die Vorgaben für die Schulträger im Bereich der Schulsozialarbeit regelt der Erziehungsrat in Weisungen. Der Erlass dieser Weisungen ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Einklang mit der bewährten Praxis in jenen Gemeinden, welche die Schulsozialarbeit bereits eingeführt haben.

    Die Vernehmlassung findet vom 17. April bis 24. Mai 2023 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
    - Schul- und Kreisschulräte
    - Gemeinderäte
    - Mittelschulrat
    - Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
    - Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
    - Politische Parteien des Kantons Uri
    - Urner Gemeindeverband

    Die Antworten zu dieser Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst und publiziert.

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    Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Vorhaben sowohl des Erziehungsrats als auch des Regierungsrats und des Landrats des Kantons Uri. Im Einklang damit steht der neue Artikel 27 des im Jahr 2022 revidierten Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz); er tritt am 1. August 2023 in Kraft und besagt unter anderem, dass der Kanton die Angebote der Gemeinden bei Tagesstrukturen und Tagesschulen, also bei der schulergänzenden Betreuung, mit Beiträgen unterstützt.

    Die Details der finanziellen Unterstützung des Kantons sind in der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung) zu regeln. Die Details zur Betreuung in Tagesstrukturen/Tagesschulen sind zu regeln in Weisungen des Erziehungsrats. Der Erlass dieser Weisungen ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung.

    Die Vernehmlassung findet vom 14. April bis 24. Mai 2023 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
    - Schul- und Kreisschulräte
    - Gemeinderäte
    - Mittelschulrat
    - Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
    - Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
    - Politische Parteien des Kantons Uri
    - Urner Gemeindeverband

    Die Antworten zu dieser Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst und publiziert.

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    Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt und beauftragt, zur Revision der kantonalen Vollziehungsverordnung über die Binnenschifffahrt eine Vernehmlassung durchzuführen. In der Vorlage geht es vor allem um die Aufhebung der Wintersperre für Kitesurferinnen und Kitesurfer. Die weiteren Änderungen sind von untergeordneter Natur.
    Da die direktbetroffenen Kreise bereits im vergangenen Jahr zum Thema Wintersperre angehört worden sind, hat der Regierungsrat entschieden, die Vernehmlassungsfrist zu verkürzen.
    Wir laden Sie höflich ein, zum Revisionsentwurf bis am 16. April 2023 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form auf dem bereitgestellten Formular, an folgende Adresse einzureichen:

    Sicherheitsdirektion Uri
    Direktionssekretariat
    Frau Alexandra Kälin
    Tellsgasse 5
    6460 Altdorf

    E-Mail: alexandra.kaelin@ur.ch

    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

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    Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Vorhaben sowohl des Regierungsrats als auch des Landrats des Kantons Uri. Im Einklang damit steht der neue Artikel 27 des im Jahr 2022 revidierten Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz); er tritt am 1. August 2023 in Kraft und besagt unter anderem, dass der Kanton die Angebote der Gemeinden bei Tagesstrukturen und Tagesschulen, also bei der schulergänzenden Betreuung, mit Beiträgen unterstützt.

    Die Details der finanziellen Unterstützung des Kantons sind in der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung) zu regeln. Die betreffenden Regeln, die der Regierungsrat vorsieht, sind Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung. Im Kern geht es darum, dass der Kanton den Gemeinden für die schulergänzende Betreuung künftig Beiträge in Form von Sockelbeiträgen und Belegungspauschalen leistet. Insgesamt soll der Beitrag des Kantons rund ein Drittel der (Betriebs-)Kosten der Gemeinden decken.

    Eine weitere Änderung der Schulischen Beitragsverordnung betrifft die Beratungsangebote für die Volksschule. Künftig soll der Erziehungsrat nebst der Erstberatung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) auch weitere Beratungsangebote als beitragsberechtigt definieren können.

    Die Vernehmlassung findet vom 1. März bis 30. April 2023 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:

    - Schul- und Kreisschulräte
    - Gemeinderäte
    - Mittelschulrat
    - Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
    - Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
    - Politische Parteien des Kantons Uri
    - Urner Gemeindeverband
    - Wirtschaft Uri

    Die Antworten zu dieser Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst und publiziert.

    Im Rahmen der Vernehmlassung wurden am 27. März 2023 und am 4. April 2023 zwei Informationsveranstaltung durchgeführt.

     

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    Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion an seiner Sitzung vom 14. Februar 2023 beauftragt, zur Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes (KUG; RB 40.7011) eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Am 30. September 2020 hat der Landrat die Motion Andreas Bilger, Seedorf, zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenlegung der Entsorgungsunternehmungen des Kantons Uri (Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung [ZAKU] und Abwasser Uri) als erheblich erklärt. Gemäss den Empfehlungen des Regierungsrats an den Landrat soll mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage für eine mögliche Zusammenlegung der beiden Organisationen geschaffen werden. Die Teilrevision soll zudem zum Anlass genommen werden, weitere notwendige Anpassungen vorzunehmen.

    Die Teilrevision umfasst folgende Schwerpunkte:

    • Die Möglichkeit zur Zusammenlegung der beiden Entsorgungsunternehmungen ZAKU und Abwasser Uri wird ins KUG aufgenommen.
    • Zahlreiche Gesetzesartikel, die ausschliesslich die Gründung der beiden Entsorgungsunternehmungen betreffen, werden aufgehoben. Damit wird das KUG schlanker und übersichtlicher.
    • Das KUG wird an das aktuelle Umwelt- und Gewässerschutzrecht des Bunds angepasst.
    • Um Unklarheiten auszuräumen und geänderten Gegebenheiten zu entsprechen, werden Präzisierungen sowie Verfahrensanpassungen in den Bereichen Abwasser und Grundwasserschutz vorgenommen.
    • Zum Erhalt und zur Stützung der dezentralen Besiedlung wird die Erschliessung der Weilerzonen mit den hauptsächlichsten Abwasseranlagen eingeführt.
    • Die Zuständigkeiten und Aufgaben hinsichtlich Versorgung der Bevölkerung mit genügend und einwandfreiem Wasser wird im KUG geregelt.
    • Zur Umsetzung der Motion von Landrätin Nora Sommer, Altdorf, zur Reduktion von unnötiger Verpackung wird der erforderliche Gesetzeserlass ins KUG aufgenommen.

    Die Vernehmlassung endet am 31. Mai 2023.

    Wir bitten Sie, die Online-Umfrage https://antwort.ur.ch/s/umweltgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder das Formular für die Vernehmlassung zu nutzen und uns dieses ausgefüllt, wenn möglich in elektronischer Form, an folgende Adresse zuzustellen:

    Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
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    Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Urner Kantonalbank (UKBG; RB 70.1311) durchzuführen. Das geltende Recht soll lediglich dort geändert werden, wo dies als notwendig erachtet wird. Bestimmungen, die sich bewährt haben, werden belassen. Die Teilrevision beinhaltet Anpassungen an veränderte regulatorische Bestimmungen und an ein sich gewandeltes Marktumfeld. Zudem wird der Zweck mit den Anforderungen des geänderten Branchenumfelds abgestimmt. Schliesslich werden weitere Artikel überarbeitet, um mit den vorerwähnten Anpassungen kongruent zu sein. Einige Änderungen dienen dazu, das Gesetz für zukünftige Regulierungen flexibler zu gestalten.

    Die Vernehmlassung endete am 20. März 2023.

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    Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion an seiner Sitzung vom 29. November 2022 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Teilrevison des PolG eine Vernehmlassung durchzuführen.
    Seit dem 1. Januar 2009 besitzt der Kanton Uri als einer der letzten Kantone einen Erlass, der die Polizeiarbeit auf der Stufe eines formellen Gesetzes zusammenfassend normiert. In den Folgejahren kam es zu zwei Teilrevisionen. Solche waren notwendig im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) und der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verdeckte Vorermittlung sowie zur Schliessung von erkannten Lücken. Das PolG wie auch die zwei Teilrevisionen wurden von der Politik wie auch der Bevölkerung gut aufgenommen und haben sich in der Praxis grundsätzlich gut bewährt. Lediglich vereinzelt kam es zu parlamentarischen Vorstössen zur Polizeigesetzgebung.
    In einigen Themenbereichen jedoch zeigte sich zusehends Handlungsbedarf. Insbesondere sind die Voraussetzungen für das polizeiliche Handeln klarer zu regeln. Weiter besteht Handlungsbedarf auf-grund des übergeordneten Rechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund wird im Regierungsprogramm 2020 - 2024+ auf ein Gesetzgebungsvorhaben betreffend dem PolG verwiesen (RRB vom 20. November 2020, Nr. 2020-709).

    Gerne laden wir Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis spätestens am Mittwoch, 15. März 2023,
    Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form auf dem bereitgestellten Fragebogen, an folgende Adresse einzureichen:

    Sicherheitsdirektion
    Vernehmlassung «Teilrevision PolG»
    Frau Alexandra Kälin
    Tellsgasse 5
    6460 Altdorf
    E-Mail: alexandra.kaelin@ur.ch

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    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 15. November 2022 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Totalrevision des Gesetzes über den Schutz von Personendaten eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) stammt aus dem Jahr 1994 und wurde letztmals auf den 1. Januar 2008 angepasst. Schon damals erfolgte die Revision hauptsachlich, um den europäischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Unabhängig von den beschriebenen Entwicklungen auf europäischer und eidgenössischer Ebene zeigen sich beim Vollzug des KDSG mittlerweile einige Schwächen. Das Gesetz hat mit den technischen Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung nicht mitgehalten und ist spürbar in die Jahre gekommen, so dass der Änderungsbedarf offenkundig ist. 

    Wir laden Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis spätestens Dienstag, 28. Februar 2023, Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form ans Direktionssekretariat (patricia.gherardi@ur.ch) oder per Post einzureichen.

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    Aufgrund geänderter Bundesgesetzgebung ist eine Totalrevision des kantonalen Reglements über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen (RB 30.2117) notwendig.

    Wir laden Sie höflich ein, uns zu den geplanten Reglementsänderungen Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens 16. Oktober 2022 an folgende Adresse: 

    Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion 
    Amt für Gesundheit
    Alexandra Planzer
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf 

    E-Mail: alexandra.planzer@ur.ch


    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens. Bei Fragen steht Ihnen Alexandra Planzer, Projektassistentin, 041 875 23 29, alexandra.planzer@ur.ch gerne zur Verfügung.

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit. 

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    Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion an seiner Sitzung vom 30. August 2022 ermächtigt und beauftragt, zur Revision der Kantonalen Jagdverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Wir laden Sie höflich ein, zum Verordnungsentwurf bis zum 15. Januar 2023 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form auf dem bereitgestellten Formular, an folgende Adresse einzureichen:

    Sicherheitsdirektion Uri
    Direktionssekretariat
    Frau Alexandra Kälin
    Lehnplatz 22
    6460 Altdorf

    E-Mail: alexandra.kaelin@ur.ch

    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

    Dimitri Moretti, Sicherheitsdirektor

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    Die Vernehmlassung findet zwischen dem 24. September 2021 und dem 23. Dezember 2021 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen werden:

    • Schul- und Kreisschulräte
    • Gemeinderäte
    • Mittelschulrat
    • Schulkommission des Berufs- und Weiterbildungszentrums Uri
    • Berufsbildungskommission
    • Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
    • Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
    • Lehrerinnen- und Lehrer der Urner Mittelschule (LUM)
    • Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
    • Kantonale Kinder- und Jugendkommission
    • Politische Parteien des Kantons Uri
    • Urner Gemeindeverband
    • Wirtschaft Uri

    Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Frageraster halten:

    A. Allgemein

    • Wie beurteilen Sie den Gesetzesentwurf im Allgemeinen?
    • Sind die Bestimmungen der einzelnen Artikel klar und verständlich?

    B. Spezifische Fragen

    • -  Ist für Sie die Revision des Gesetzes unter den im Bericht aufgezeigten Voraussetzungen nachvollziehbar?
    • -  Befürworten Sie die Zusammenführung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung mit dem Schulgesetz und die Verschiebung der volksschulspezifischen Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung?
    • -  Sind für Sie die vorgeschlagenen materiellen Neuerungen nachvollziehbar und angemessen? Namentlich gemeint sind:
      • Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen,
      • (finanzielle) Förderung von Forschung und Forschungsinstituten durch den Kanton,
      • Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit,
      • Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch Kanton und Gemeinden,
      • Sicherstellung des Zugangs zur Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler in Uri,
      • Schaffung von griffigen neuen Vorgaben zur Gewährung von Langzeiturlaub,
      • Verankerung von Funktion und Aufgabe der Schulleitung sowie der Schulischen Heilpädagogen und therapeutisch ausgebildeten Fachpersonen und Assistenzpersonen im Gesetz,
      • faire Altersentlastung für Teilzeitlehrpersonen,
      • Verankerung des Grundsatzes «Integration vor Separation» im Gesetz.

    C. Bemerkungen zu einzelnen Artikeln

    Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis zum 23. Dezember 2021 an:

    Bildungs- und Kulturdirektion
    Vernehmlassung «Revision Schulgesetz»
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf

    sonja.gisler@ur.ch

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

    Im Rahmen der Vernehmlassung führen wir zudem zweimal eine Informationsveranstaltung durch:

    • Montag, 8. November 2021, 18.30 bis 20.00 Uhr; Aula bwz uri, Altdorf
    • Montag, 22. November 2021, 18.30 bis 20.00 Uhr; Aula bwz uri, Altdorf

    Dazu laden wir Sie herzlich ein. Falls Sie teilnehmen möchten, teilen Sie uns bitte bitte bis am 22. Oktober 2021 mit, welcher Termin für Sie passend ist (Mail an sonja.gisler@ur.ch).

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, zum Entwurf zur Änderung der Personalverordnung (PV, RB 2.4211) eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Personalverordnung stammt aus dem Jahr 1999. Seit dem Erlass wurden nur einzelne, kleine Teilrevisionen durchgeführt. Nach zwei Jahrzehnten besteht das Bedürfnis, die Regelungen der Anstellungsverhältnisse aus einer Gesamtperspektive zu betrachten und den veränderten Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen.

    Ziel ist, dass die Anstellungsbedingungen für die nächsten Jahre wieder den aktuellen Bedürfnissen sowohl des Kantons als Arbeitgeber als auch der Angestellten entsprechen. Insbesondere soll auch Wert daraufgelegt werden, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber erhalten zu können.

    Die wichtigsten Neuerungen finden sich in den Bereichen Probezeit, Kündigungsschutz sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ferner sollen neu sogenannte «angepasste Arbeitsplätze» zur Verfügung stehen. Dies im Sinn von Praktika oder Trainingsplätzen für Personen ausserhalb der Kantonsverwaltung, die aufgrund von Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden.

    Schliesslich werden neu die Bestimmungen über die Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget-System in die Vorlage aufgenommen. Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2021.

    Wir laden Sie ein, zurTeilrevision der PV bis zum 20. November 2021 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, für Ihre Stellungnahme den vorbereiteten Fragebogen zu verwenden und uns diesen, wenn möglich in elektronischer Form, an folgende Adresse einzureichen:

    Finanzdirektion
    Amt für Personal
    Franz Gisler, Vorsteher
    Klausenstrasse 2
    6460 Altdorf

    E-Mail: franz.gisler@ur.ch 

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