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Kantonsrat

Obwalden(OW)KantonWith parliament
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    p>.Die Regierungsräte der Kantone Obwalden und Nidwalden haben die Vernehmlassung für die Teilre­vision der Vereinbarung über das gemeinsame Informatikleistungszentrum (ILZ) eröffnet. 

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1. Juli 2026.

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur Revision zur kantonalen Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsvermittlungsgesetzgebung ein. 

    Die Kantone Obwalden und Nidwalden arbeiten beim Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) seit über 30 Jahren zusammen und führen in Hergiswil ein gemeinsames Regionales Arbeitsvermittlungszentrum und eine gemeinsame Arbeitslosenkasse. Die Zusammenarbeit der beiden Kantone ist in zwei entsprechenden  Interkantonalen Vereinbarungen geregelt (vgl. Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum [IKV RAV] und Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden [IKV ALK]).

    Auch im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen arbeiten die beiden Kantone seit jeher zusammen und betreiben gemeinsam die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die gemeinsame  LAM-Stelle in den Gesetzgebungen beider Kantone nicht rechtsgenüglich abgebildet und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen nicht explizit geregelt ist. 

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur To­talrevision zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) ein. Der Bund hat im Bereich der AHV die Aufsicht modernisiert. Aufgrund der Än­derungen des Bundes ergab sich Anpassungsbedarf bei den kantonalen Bestimmungen.

    Mit der Totalrevision sollen als wichtigste Änderungen eine Sozialversicherungsanstalt mit der Be­zeichnung "Sozialversicherungen Obwalden (SVOW)" für den Kanton Obwalden errichtet werden. Gleichzeitig wird eine Verwaltungskommission geschaffen, die für eine vom Kanton unabhängige Auf­sicht sorgt.

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    p>Am 6. Dezember 2024 reichte Kantonsrat Frank Henri Kurer sowie 24 Mitunterzeichnende eine Motion mit dem Titel "Optimierung der Kantonalen Denkmalpflege" ein. Am 20. März 2025 über-wies der Kantonsrat die Motion.

    Das Bildungs- und Kulturdepartement erarbeitete daraufhin einen Nachtrag zur Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung; GDB 451.21), welcher das Anliegen der Motion, die Denkmalschutzverordnung unter Beibehaltung des Obwaldner Systems im Bereich der provisorischen Unterschutzstellungen zu präzisieren, umsetzt. Der Regierungsrat hat den Nachtrag in erster Lesung beraten und das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026.

    Es findet eine Informationsveranstaltung dazu statt am:

    12. Januar 2026 um 17.30 Uhr im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Sarnen

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    p>Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Objektblatts 202 des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert. Gegenstand des Objektblatts ist ein Planungskorridor für den Ersatz und Ausbau auf die Spannungsebene von 380 kV einer bestehenden, zweisträngigen 220 kV-Leitung. Diese soll mehrheitlich als Freileitung zwischen dem Unterwerk Innertkirchen (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) und dem Mast Mast 1490x185 bei «Stächerain» (Gemeinde Luzern, Kanton Luzern) realisiert werden; Verkabelungsabschnitte sind zwischen dem Unterwerk Innertkirchen und «Eggi» (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) sowie «Erdbrust» (Gemeinde Giswil, Kanton Obwalden) und «Gfellen» (Gemeinde Entlebuch, Kanton Luzern) vorgesehen. Der Planungskorridor samt der anzuwendenden Übertragungstechnologien wird im Hinblick auf die nachfolgende Planung des Auflageprojekts vom Bundesrat festgesetzt. Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.

    Die Unterlagen zum Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) können vom 21. November 2025 bis 22. Dezember 2025 auch zu den ordentlichen Bürozeiten beim Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Amt für Raumentwicklung und Energie an der Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen, bei der Gemeindeverwaltung Giswil, Lungern und Sarnen eingesehen werden.

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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    p>Das geltende Polizeigesetz ist 2011 in Kraft getreten und wurde 2015 letztmals geändert. Seither haben sich die Herausforderungen im Bereich der Sicherheit stark gewandelt. Die heutige Gesellschaft ist zunehmend mobiler und die Digitalisierung schreitet in grossen Schritten voran. Dadurch verlieren geografische Grenzen in der Polizeiarbeit zunehmend an Bedeutung und die Täterschaft ist immer stärker vernetzt. Neue Kriminalitätsformen – ausgelöst insbesondere durch die höhere Mobilität und die fortschreitende Digitalisierung – übergeordnete Vorgaben in Bezug auf die Normdichte, sowie ein verändertes öffentliches Bedürfnis nach Sicherheit machen eine Revision des kantonalen Polizeigesetzes notwendig.
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    p>Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Dieser beinhaltet die Aufhebung der Überbrückungsrenten für die Verwaltungsangestellten und die Lehrpersonen des Kantons. Die Abschaffung ist ein Teil der Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage des Kantons.
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    p>Der Regierungsrat hat am 21. Januar 2025 den Entwurf eines totalrevidierten Gesetzes über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und die Staatskanzlei mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
    Ziel der Revision ist die Schaffung eines für alle Bürgerinnen und Bürger kostenloses, leicht zugängliches, jederzeit verfügbares und personalisierbares Informationsangebot über die öffentlichen Bekanntmachungen des Kantons, der Gemeinden und weiterer Körperschaften. Gleichzeitig sollen mit der Einführung des elektronischen Amtsblatts ab 2026 Einsparungen für den Kanton und für weitere publizierende Stellen ermöglicht werden. 
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    p>Mit den vorliegenden Nachträgen soll die Individuelle Prämienverbilligung optimiert werden. Zentrale Revisionspunkte sind die Festlegung des Selbstbehalts durch den Regierungsrat, der Verzicht auf eine fixe Budgetvorgabe sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Digitalisierung der Anträge und zur Übertragung des Vollzugs an die Ausgleichskasse IV-Stelle Obwalden.
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    as Kantonsspital Obwalden leistet gute Arbeit und ist ein wichtiger Pfeiler für die Grundversorgung  im Kanton, steht aber wie alle Spitäler vor grossen Herausforderungen. Mit einem Alleingang wäre  die mittel- und langfristige Gesundheitsversorgung vor Ort gefährdet. Der Regierungsrat hat deshalb  entschieden, zur Sicherung des Spitalstandorts Obwalden eine Verbundlösung mit der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) anzustreben.
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    p>Die aktuelle Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 beinhaltet die Voraussetzungen für die Schaffung neuer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen sowie die Entwicklung des Gebiets Bänklialp / Sprungschanzen in Engelberg, den Kiesabbau Oberwald in Kerns und die Freizeitfischerei in Lungern. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Richtplananpassung zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

    Die Richtplananpassung 2024 liegt vom Donnerstag, 6. Juni bis Montag, 8. Juli 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen zur Anpassung des Richtplans sind unten aufgeführt sowie unter www.vernehmlassung.ow.ch/de/richtplananpassung-2024Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar und können zusätzlich im Amt für Raumentwicklung und Energie, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen und bei den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.

    Alle sind berechtigt, im Rahmen der öffentlichen Auflage Einwendungen und Anmerkungen zur Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 einzureichen. Sie sind mit Begründung direkt über die elektronische Vernehmlassungsplattform unter www.vernehmlassung.ow.ch/de/richtplananpassung-2024Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bis zum 8. Juli 2024 einzugeben. Alternativ können Einwendungen und Anmerkungen zur Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 als Schreiben beim Amt für Raumentwicklung und Energie, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen oder per E-Mail an are@ow.ch eingereicht werden.

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    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Bau- und Raumentwicklungsdepartement zur Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) ein. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 30. September 2024. Das Planungs- und Baugesetz führt das bisherige Baugesetz und die zugehörige Verordnung in einen Erlass zusammen. Die Übersichtlichkeit wird damit erhöht und die Nutzerfreundlichkeit verbessert.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Um mit der Mitwirkung zu starten, aktivieren Sie bitte Ihr Benutzerkonto. Das geht einfach, sicher und schnell.

    E-VernehmlassungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Informieren Sie sich unkompliziert und rasch über das Vorhaben.
    • Erfassen und übermitteln Sie Ihre Stellungnahme effizient und papierlos.
    • Laden Sie andere Team-Mitglieder ein, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung erleichtern Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Für Rückfragen und allfällige Informationen zum Planungs- und Baugesetz wenden Sie sich bitte an das Departementssekretariat des Bau- und Raumentwicklungsdepartements (Tel. 041 666 64 35; brd@ow.ch).

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    Geschäftsart
    Vernehmlassung
    Datum
    15. April 2024
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    Geschäftsart
    Vernehmlassung
    Datum
    6. März 2024
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    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Finanzdepartement zur Vernehmlassung zum Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FiAG; GDB 630.1) ein.

    Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und dem Kantonsrat wie auch den Einwohnergemeinden werden Bericht und Antrag für allfällige Massnahmen unterbreitet. 

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    p>Am 28. November 2021 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten die Volksinitiative „Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)“ an. In einer ersten Etappe – der sogenannten Ausbildungsoffensive – soll die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert werden. Gestützt auf die Verfassungs­bestimmungen wurde das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022 geschaffen. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf eine Dauer von acht Jahren befristet.
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    p>Mit Beschluss der aktuellen Stundentafel vom 1. September 2015 erhielt das Bildungs- und Kulturdepartement vom Regierungsrat den Auftrag, fünf Jahre ab Inkrafttreten eine Wirkungsüberprüfung vorzunehmen und aufzuzeigen, ob Anpassungen an der Stundentafel vorgenommen werden müssen. Ausgehend von Erkenntnissen aus verschiedenen Befragungen, Evaluationen und interkantonalen Vergleichen beauftragte der Regierungsrat das Bildungs- und Kulturdepartement am 30. Mai 2023, die Stundentafel zu überarbeiten. Die Zuständigkeit für den Erlass der Stundentafel liegt beim Regierungsrat.

    Der Regierungsrat beauftragte nach der ersten Lesung das Bildungs- und Kulturdepartement mit Beschluss vom 14. November 2023 mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2024.

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    p>Der Regierungsrat gibt einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz in die Vernehmlassung. Er schlägt darin vor, die Steuerwerte von Liegenschaften und Landwertzonen anzupassen, um einer Gleichbehandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen näherzukommen. Die Steuerwerte von Grundstücken sind zurzeit tiefer als ihre effektiven Verkehrswerte.

    Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 12. Dezember 2023. Anschliessend wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Der Nachtrag soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Finanzdepartement zur Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Schätzungsgebühren ein.

    Im geltenden Recht werden die Schätzungsgebühren sowohl für nichtlandwirtschaftliche als auch für landwirtschaftliche Grundstücke im gleichen Artikel der entsprechenden Verordnung über die Schätzungsgebühren geführt. Die Ausgangslage und Verwendung der beiden Schätzungsarten sind jedoch nicht identisch. Neu sollen die Gebühren für die beiden Schätzungen in zwei separaten Artikeln klarer aufgeteilt und geregelt werden. Hinzu kommen kleinere Präzisierungen und formelle Anpassungen.

    Da die Selbstkosten für den Schätzungsaufwand des Kantons mit den aktuellen Gebühren nicht mehr gedeckt sind, schlägt der Regierungsrat zudem eine moderate Erhöhung der Gebühren vor.

    Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich zu diesen Vorschlägen zu äussern.

    Unterlagen und Fragebogen

    Sie finden den erläuternden Bericht des Regierungsrats inklusive den dazugehörigen Anhängen sowie den Fragebogen auf der Kantonswebseite: www.ow.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen
     

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    p>Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Mai 2023 die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich in erster Lesung zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.

    Wir laden Sie ein, dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden Ihre Stellungnahme wenn möglich elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) innert der Vernehmlassungsfrist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: awl@ow.ch

Data: OpenParlData · CC BY 4.0