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OW

Kantonsrat

Obwalden(OW)KantonWith parliament
SwitzerlandOW37'841 Residents55 Seats
Profile
Type
Kanton
Country
Switzerland
Canton
OW
Has parliament
Yes
Languages
DE
Population
37'841
Seats (legislative)
55
Executive
Regierungsrat
Seats (executive)
5
References & source
Wikidata
Q12573
Consultations
Official profile
Flag
Flag
Body key
OW
Source language
DE
Texts(66)
  • LeadHTML
    p>Seit der Einführung des Schutzstatus S im März 2022 hält sich eine zunehmende Zahl von Schutzbedürftigen seit mehreren Jahren in der Schweiz auf. Personen, die sich nach fünf Jahren weiterhin gestützt auf den Schutzstatus S in der Schweiz aufhalten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

    Mit dem vorliegenden Nachtrag soll der vom Bund eingeräumte Spielraum bei der Festlegung der Höhe der Unterstützungsleistungen genutzt werden, damit Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung weiterhin nach den für den Asylbereich geltenden Ansätzen der wirtschaftlichen Sozialhilfe unterstützt werden können.

     

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Übersicht | E-Mitwirkung Kanton ObwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • LeadHTML
    p>.Die Regierungsräte der Kantone Obwalden und Nidwalden haben die Vernehmlassung für die Teilre­vision der Vereinbarung über das gemeinsame Informatikleistungszentrum (ILZ) eröffnet. 

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1. Juli 2026.

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • LeadHTML
    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur Revision zur kantonalen Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsvermittlungsgesetzgebung ein. 

    Die Kantone Obwalden und Nidwalden arbeiten beim Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) seit über 30 Jahren zusammen und führen in Hergiswil ein gemeinsames Regionales Arbeitsvermittlungszentrum und eine gemeinsame Arbeitslosenkasse. Die Zusammenarbeit der beiden Kantone ist in zwei entsprechenden  Interkantonalen Vereinbarungen geregelt (vgl. Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum [IKV RAV] und Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden [IKV ALK]).

    Auch im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen arbeiten die beiden Kantone seit jeher zusammen und betreiben gemeinsam die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die gemeinsame  LAM-Stelle in den Gesetzgebungen beider Kantone nicht rechtsgenüglich abgebildet und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen nicht explizit geregelt ist. 

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • LeadHTML
    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur To­talrevision zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) ein. Der Bund hat im Bereich der AHV die Aufsicht modernisiert. Aufgrund der Än­derungen des Bundes ergab sich Anpassungsbedarf bei den kantonalen Bestimmungen.

    Mit der Totalrevision sollen als wichtigste Änderungen eine Sozialversicherungsanstalt mit der Be­zeichnung "Sozialversicherungen Obwalden (SVOW)" für den Kanton Obwalden errichtet werden. Gleichzeitig wird eine Verwaltungskommission geschaffen, die für eine vom Kanton unabhängige Auf­sicht sorgt.

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    p>Am 6. Dezember 2024 reichte Kantonsrat Frank Henri Kurer sowie 24 Mitunterzeichnende eine Motion mit dem Titel "Optimierung der Kantonalen Denkmalpflege" ein. Am 20. März 2025 über-wies der Kantonsrat die Motion.

    Das Bildungs- und Kulturdepartement erarbeitete daraufhin einen Nachtrag zur Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung; GDB 451.21), welcher das Anliegen der Motion, die Denkmalschutzverordnung unter Beibehaltung des Obwaldner Systems im Bereich der provisorischen Unterschutzstellungen zu präzisieren, umsetzt. Der Regierungsrat hat den Nachtrag in erster Lesung beraten und das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026.

    Es findet eine Informationsveranstaltung dazu statt am:

    12. Januar 2026 um 17.30 Uhr im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Sarnen

Data: OpenParlData · CC BY 4.0