Barbara Steinemann
- Parti
- Union démocratique du centre
- Groupe parlementaire
- Groupe V
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Zurich
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 124
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Femme
- Né(e) le
- 18. Juni 1976
- Profession
- Juriste
- Téléphone
- +41 76 440 14 15
- Adresse
- Brünigstrasse 80
8105 Watt-Regensdorf
- Wikidata
- Q21180065
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 05.08.2026
- Enregistrement mis à jour
- 03.10.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- NonSuisseLa durée maximale d'indemnisation du chômage partiel devrait pouvoir être prolongée de douze périodes de décompte au lieu de six (Initiative parlementaire)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 142 Oui · 52 Non · 2 Abst. · 3 Absent
- NonSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 129 Oui · 65 Non · 3 Abst. · 2 Absent
- NonSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 131 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 2 Absent
- NonSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 130 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 3 Absent
- NonSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 109 Oui · 86 Non · 2 Abst. · 2 Absent
- Rémunérée
- Badge d'accèsInvité sans nom30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
- texte du discoursSuisse
Meine Minderheit betrifft Artikel 53 Absatz 5. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass Personen mit Schutzstatus S neu obligatorisch beim RAV gemeldet werden sollen. Das ist in den Kantonen Aargau, Waadt und Zürich heute schon Praxis. In meinem Kanton, dem Kanton Zürich, erfolgt dies in Abweichung von den Voraussetzungen, die für andere gelten. So gilt auch eine Person mit Status S als für die Arbeitsvermittlung geeignet und wird zugelassen, die englisch spricht. Die Erfahrungen sind allerdings im Kanton Zürich gar nicht gut. Mit etwa 180 zu vermittelnden Personen pro Betreuer sind die RAV heute schon überlastet, die Richtzahl wäre etwa 120 Personen pro Betreuer. Diese Entwicklung würde sich weiter verschärfen, wenn obligatorisch neu auch die Personen mit Schutzstatus S hinzukämen. Viele Kantone kritisieren diese Verpflichtung, auch wegen der hohen Bürokratiekosten. Ich verweise auf die von Pascal Schmid erwähnten Vorbehalte im Vernehmlassungsverfahren. Wenn nun noch mehr Personen die Voraussetzungen nicht erfüllen, könnte dies unter Umständen noch mehr Arbeitgeber abschrecken. Ich befürchte, dass diese Änderung keinen Nutzen und bloss hohe Kosten zeitigen würde.
43 000 Personen mit Schutzstatus S sind im erwerbsfähigen Alter in der Schweiz. Die Sozialhilfequote liegt bei über 50 Prozent, und das würde ja dann heissen, dass mehr als 25 000 Personen neu bei den RAV unter dieses Obligatorium fallen würden, zur Vermittlung angemeldet zu werden.
Deshalb beantrage ich Ihnen, dass die Meldung von Personen mit Schutzstatus S weiterhin freiwillig sein muss, d. h., bei Absatz 5 beim geltenden Recht zu bleiben.
- texte du discoursSuisse
Sie haben mehrmals gesagt, dass pro Jahr Tausende von Besuchern abgewiesen werden müssten. Anknüpfend an die Frage von Herrn Walliser: Schauen Sie auf die Tribüne, es ist jetzt halb zehn, und die Tribüne ist zu vier Fünfteln, wie sehr, sehr oft, leer. Woran liegt es, dass pro Jahr angeblich Tausende von Besuchern abgewiesen werden müssen, währenddem auf den Tribünen die meiste Zeit viele Kapazitäten zur Verfügung stehen, hier, wo man die Politik live erleben könnte?
- texte du discoursSuisse
Meine Frage wurde natürlich nicht beantwortet. Ich habe den Vergleich mit dem Gesetzentwurf des Finanzdepartementes für die Banken gezogen, wonach in Zukunft bei Grossbanken genau die Stelle, die einen bestimmten Entscheid fällt, den Behörden angegeben werden muss.
Ich möchte nun von Ihnen wissen, welche genaue Stelle im BAG für dieses Versäumnis verantwortlich ist. Sie haben uns allgemein die Gesetzeslage dargelegt, aber welche Stelle genau das Versäumnis begangen hat, wissen wir nicht.
- texte du discoursSuisse
Der Titel dieses Geschäfts täuscht etwas, wir haben hier nur noch einen Punkt zu klären; dahinter steht eine etwas längere Geschichte.
Am 18. Juni 2023 fanden in mehreren Kantonen Volksabstimmungen statt. In Bern wurde eine Schuldenbremse, in der Waadt ein Klimaartikel und im Kanton Jura ein Amtsenthebungsverfahren für kantonale und kommunale Behördenmitglieder eingeführt. In Genf kamen drei Vorlagen zur Abstimmung; erstens wurde ein Integritätsartikel für die digitale Welt, zweitens ein Recht auf Ernährung und drittens ein neuer Verfassungsartikel eingeführt. Abgesehen von letzterem waren alle diese Punkte unbestritten, und das Parlament hat sie bereits genehmigt, der Ständerat am 10. September 2024 und der Nationalrat am 18. September 2024.
Die dritte Genfer Vorlage war der neu verfasste Artikel 205 der Genfer Kantonsverfassung. Dieser sieht im neuen Absatz 3 vor, dass der Kanton Genf in Ergänzung zur Bundesgesetzgebung eine durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierte Mutterschaftsversicherung von mindestens sechzehn Wochen und einen bezahlten Urlaub von mindestens acht Wochen für den anderen Elternteil gewährleistet. Dies soll gemäss Absatz 4 bei Adoptionen und bei der Aufnahme zur dauerhaften Unterbringung, auf Französisch "accueil avec hébergement à caractère permanent", analog gelten. Was die Erweiterung auf sechzehn Wochen Mutterschaftsversicherung betrifft, war die Revision von Beginn weg mit Bundesrecht konform und gemäss Artikel 51 Absatz 2 der Bundesverfassung zu gewährleisten, der Rest jedoch nicht bzw. damals noch nicht.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2024 beschlossen, mit der Gewährleistung zuzuwarten, bis das sich damals in Revision befindliche Erwerbsersatzgesetz (EOG) in Kraft ist. Auf der Basis von Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung und des EOG wurden einst nicht nur die Mutterschaftsversicherung, sondern in den letzten Jahren auch die Vaterschaftsentschädigung und die Adoptionsentschädigung eingerichtet. Ein Vorbehalt zugunsten der Kantone für eine weitergehende Regelung enthielt das EOG zum Zeitpunkt der Abstimmung in Genf nur im Bereich der Mutterschafts- und der Adoptionsentschädigung, nicht aber im Bereich des Vaterschaftsurlaubs.
Folglich war der Teil über den achtwöchigen Vaterschaftsurlaub bundesrechtswidrig und durfte zum damaligen Zeitpunkt von uns nicht genehmigt werden.
Die Vorlage wurde im Herbst 2024 auf Antrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates gesplittet: Jener Teil, der höchstens teilweise hätte gewährleistet werden können, wurde aus dem Bundesbeschluss gestrichen und in eine Vorlage 2 verschoben, die heute und jetzt Beratungsgegenstand ist.
Der Vaterschaftsurlaub wurde 2021 auf Bundesebene eingeführt. Ab 2023 lief eine Vernehmlassung zu einer Änderung des EOG, die es den Kantonen erlaubt, einen längeren Vaterschaftsurlaub zu gewähren und diesen beispielsweise mit einem kantonalen Zuschlag auf die EO-Beiträge zu finanzieren.
Mit Beschlüssen vom 19. Dezember 2025 haben die beiden Räte das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz revidiert. Die Referendumsfrist lief am 17. April 2026 ungenutzt ab. Artikel 16mbis sieht nun explizit vor, dass Kantone bei der Versicherung für den anderen Elternteil weiter gehen können als der Bund. Diese Regelung gilt gemäss Artikel 16x auch bei Adoptionen. Folglich wurde nur dieser Punkt bundesrechtskonform.
Artikel 205 Absatz 4 der Genfer Kantonsverfassung sieht des Weiteren vor, dass auch für Pflegemütter eine Entschädigungsleistung für mindestens sechzehn Wochen und für Pflegeväter von mindestens acht Wochen auszurichten sei. Für diesen Teil in Artikel 205 der Genfer KV fehlt weiterhin die entsprechende Grundlage im Bundesrecht.
Wir sind Zweitrat. Der Ständerat hat diese Änderung am 15. Juni 2026 genehmigt bzw. eben nicht genehmigt. Ihre Staatspolitische Kommission hat sich am 13. August 2026 mit der Angelegenheit befasst. Sie beantragt einstimmig, Artikel 205 Absätze 3 und 4 der in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 revidierten Genfer KV in den Punkten über die kantonale Versicherung für den anderen Elternteil zu gewährleisten; dies auch bei Adoptionen, nicht aber bei der Aufnahme zur dauerhaften Unterbringung von Pflegekindern. Die Textelemente "ou d'accueil avec hébergement à caractère permanent" und "ou accueillant" dürfen folglich nicht genehmigt werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer SPK zuzustimmen.
- texte du discoursReconnaître et protéger les femmes victimes de violences sexuelles et sexistes relevant de l’asileN° 25.4616Suisse
Durch Ihr Postulat soll unter anderem in Erfahrung gebracht werden, ob und wie Gewalt bei Frauen als Fluchtgrund eine Rolle spielt. Das würde mich eigentlich auch sehr interessieren. Es ist nämlich noch nicht lange her, dass über meine Postulate 25.4259, "Transparenz zu den Gründen, die zu einer vorläufigen Aufnahme führen", und 24.3290, "Transparenz in die Gründe der Asylgewährungen bringen", abgestimmt wurde. Sie wurden grossmehrheitlich überwiesen, aber nicht von Seiten der Postulantin - ausgerechnet Rot-Grün hat nicht für diese Offenlegungen gestimmt. Das ist auch ein Grund, weshalb wir unser bestehendes System ganz grundsätzlich überdenken müssen. Möchten wir möglichst vielen Menschen Schutz bieten, können wir das unmöglich auf Schweizer Boden tun. Die Auslagerung der Asylverfahren würde eine Reduktion der irregulären Migration bewirken und damit präventive Wirkung zeitigen. Und wir würden hier unsere Strukturen entlasten. Und der Franken wäre dort viel besser investiert.
Leider bewegt sich in Bern nichts in diese Richtung. Hingegen sind Linke der Ansicht, dass man unendlich viele Menschen aufnehmen und integrieren kann. Wenn das heutige System uns schon an den Anschlag bringt, dann ist die Ausweitung auf neue Asylgründe nicht unbedingt das passende Rezept. Auf einen neuen Asylgrund "geschlechtsspezifische Gewalt" läuft dieses Postulat jedoch hinaus. Unsere Asylpraxis würde sich noch mehr vom Ursprungsgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention entfernen, und international dürften wir damit Neuland betreten. Legen wir in Zukunft den Fokus auf die Aufnahme von Frauen und Mädchen, werden diese dann auch Familiennachzug machen können, mit allen Folgen. Es ist zu hoffen, dass wir mit unserem teuren und personalintensiven Asylsystem heute schon sicherstellen, dass Frauen und Mädchen angemessen untergebracht werden, damit sie hier keiner Gewalt ausgesetzt sind.
Vor einigen Jahren haben NGO-Aktivisten eine medial gross angelegte Kampagne über angebliche Misshandlungen durch Betreuer in Asylzentren inszeniert, die das SEM durch einen alt Bundesrichter genau untersuchen liess und deren Vorwürfe sich allesamt in Luft aufgelöst haben. Wir müssen uns also kein schlechtes Gewissen einreden lassen.
Bitte lehnen Sie das Postulat ab.
- MotionCosignataire
- MotionAuteur
- Interpellation
- Motion
- Heure des questions. Question
- PermanenteSuisse
- Président(e)depuis 01.12.2025
- Vice-président(e)15.12.2023 – 30.11.2025
- Membre04.12.2023 – 14.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- Membre10.12.2015 – 01.12.2019
- SpécialeCommission des institutions politiques-CN Le Parlement en situation de crise(Le Parlement en situation)Suisse
- Membre04.12.2023 – 10.04.2024
- Membre07.09.2020 – 03.12.2023
- ConseilConseil national(CN)Suisse
- Conseil législatifdepuis 04.12.2023
- Conseil législatif02.12.2019 – 03.12.2023
- Conseil législatif30.11.2015 – 01.12.2019
- Intergroupes parlementaires
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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