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Von Dänemark lernen: Wer den Handschlag verweigert, wird nicht eingebürgert

(26.4618)MotionDéposé
Suisse2 oct. 2026
Profil
Type
Motion
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.4618
Début
2 oct. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20264618
Contributions(32)
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(3)
  • Titre de l'objetTEXT
    Titre suit
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) vorzulegen, die sicherstellt, dass nicht mehr eingebürgert wird, wer insbesondere Angehörigen des anderen Geschlechts aus religiösen, kulturellen oder sonstigen Gründen den Handschlag verweigert; sachlich begründete Ausnahmen, namentlich bei gesundheitlichen Gründen, sind vorzusehen.

  • BegründungTEXT

    Wer Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden will, muss erfolgreich integriert sein. Die Einbürgerung bedeutet die Aufnahme in die schweizerische Wertegemeinschaft und vermittelt einzigartige politische Rechte. 

     

    Wer sich einbürgern lassen will, soll nicht nur unsere Grundwerte und unsere Rechtsordnung respektieren, sondern auch unsere grundlegenden Gepflogenheiten respektieren. Das setzt eine gesellschaftliche Integration voraus, welche dazu beiträgt, die Entstehung von Parallelgesellschaften zu verhindern.

     

    Zur gesellschaftlichen Integration gehört der Handschlag. Der Handschlag ist in der Schweiz traditionell ein Zeichen des gegenseitigen Respekts, des Anstands und der Gleichwertigkeit. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass fundamentalistisch geprägte Ausländerinnen und Ausländer immer häufiger den Handschlag und das Gespräch mit dem anderen Geschlecht aus religiösen Gründen verweigern.

     

    Wer der Handschlag insbesondere gegenüber dem anderen Geschlecht verweigert, missachtet die landesüblichen Gepflogenheiten und Umgangsformen. Ein solches Verhalten ist unvereinbar mit der in der Bundesverfassung verankerten Gleichstellung von Mann und Frau und verunmöglicht die berufliche und gesellschaftliche Integration nachhaltig.

     

    In Dänemark werden Einbürgerungskandidaten nicht eingebürgert, wenn sie den Handschlag verweigern (NZZ 20.9.2026). Sie müssen anlässlich eines Einbürgerungsakts per Handschlag bekräftigen, dass sie die dänische Rechtsordnung, Grundwerte und Demokratie respektieren.

     

    In der Schweiz ist derzeit ungeklärt, ob die Verweigerung des Handschlags als mangelnde Integration gewertet werden kann. Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass der Handschlag inbesondere gegenüber dem anderen Geschlecht nicht verweigert wird. Sachlich begründete Ausnahmen, namentlich aus gesundheitlichen Gründen, sind vorzusehen. 

     

    Damit wird gewährleistet, dass die Einbürgerung auch künftig das Ende einer erfolgreichen Integration in die schweizerische Rechts- und Wertegemeinschaft markiert.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0