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Social Media - effektiver und zukunftsfähiger Jugendschutz

(26.4466)InterpellationDéposé
Suisse1 oct. 2026
Profil
Type
Interpellation
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.4466
Début
1 oct. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20264466
Contributions(14)
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(2)
  • Titre de l'objetTEXT
    Titre suit
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat hat den Vorentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) am 29. Oktober 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Seither ist der Jugendschutz legitimerweise zu einem Hauptthema der Vorlage geworden. Experten und Kinder- und Jugendorganisationen verlangen eine altersgerechte Plattform-Erfahrung für Jugendliche - diese Nutzer sollen nicht vor online Erfahrungen geschützt werden, sondern während online Erfahrungen.

     

    Eine derartige Regulierung muss jedoch praxis- und zielorientiert erfolgen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass plakative Massnahmen wie beispielsweise eine fixe Altersgrenze fehleranfällig sind, leicht umgangen werden können und in die Privatsphäre aller Nutzenden eingreifen. In Australien beispielsweise umgehen Jugendliche das Verbot mittels VPNs. Zudem droht ein solcher Ansatz die Meinungsbildung und -freiheit der Betroffenen ungebührlich einzuschränken und vernachlässigt die Medienbildung der Jugendlichen.

    Die Schweiz kennt einen pragmatischeren Ansatz: Beim Jugendschutzgesetz für Filme und Videospiele (JSFVG) legt der Bund Mindestvorgaben fest, die Branche erarbeitet Jugendschutzregelungen, und der Bundesrat erklärt sie verbindlich. Hält die Branche diese nicht ein, regelt der Bund subsidiär. Dieses Modell wäre auch im KomPG rascher wirksam und kann laufend an künftige technologische Neuerungen angepasst werden. 

     

    Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

    1. Beabsichtigt der Bundesrat einen altersgerechten, risikobasierten und auf nachweislich schädliche Funktionalitäten ausgerichteten Jugendschutz in den Entwurf des KomPG zu integrieren?
    2. Geniesst der Schutz persönlicher Daten (welche bspw. im Rahmen einer Altersfeststellung von Nutzenden erhoben werden müssen) sowie die Meinungsfreiheit der Betroffenen aus Sicht des Bundesrates eine ähnlich hohe Gewichtung, wie der Jugendschutz?
    3. Wie beurteilt er die Koregulierung des JSFVG – Mindestvorgaben des Bundes, Branchenregelung, Verbindlichkeitserklärung, subsidiäre Kompetenz – als Vorbild für das KomPG? 
    4. Wie gedenkt der Bundesrat die Massnahmen gegen schädliche Funktionalitäten für Jugendliche in Games, Streaming und Plattformen zu koordinieren?
    5. Ist er bereit, eine auf Selbstregulierung basierende Branchenlösung in den weiteren Gesetzgebungsarbeiten zu unterstützen?

Données: OpenParlData · CC BY 4.0