Kantonale Volksinitative "Basel baut Zukunft"
(20.1006)- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Sie empfehlen die Initiative zur Verwerfung mit 46 Ja-Stimmen gegen 44 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Damit ist der Grossratsbeschluss bereinigt und das Geschäft erledigt.
Die BRK beantragt, den Anzug René Brigger und Konsorten betreffend Definition preisgünstiger Wohnungsbau und Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Bebauungspläne als erledigt abzuschreiben. Die BRK verzichtet auf ein Votum. Es wurde kein anderer Antrag gestellt, Sie haben den Anzug als erledigt abgeschrieben.
Wir kommen damit zu den neuen Interpellationen.
Interpellation Nr. 46 Olivier Battaglia betreffend PFAS im Trinkwasser. Der Regierungsrat wird die Interpellation schriftlich beantworten. Will der Interpellant begründen? Er verzichtet.
Interpellation Nr. 47 Joe Vergeat betreffend Was bedeutet das Urteil des EGMR zur Klage der Klima Seniorinnen für Basel-Stadt. Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Will die Interpellantin begründen? Sie verzichtet. Somit geht das Wort an Regierungspräsident Conradin Cramer.
- DiscursoDiscursoGrosser Rat
NEIN heisst Empfehlung auf Verwerfung, JA heisst Empfehlung auf Annahme
Ergebnis der Abstimmung
44 Ja, 46 Nein, 1 Enthaltungen. [Abstimmung # 0003414, 15.05.24 15:24:37]
Der Grosse Rat beschliesst
Empfehlung auf Verwerfung. - DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Wir kommen damit zur Abstimmung.
- DiscursoMichael Hug(Liberal-Demokratische Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Michael Hug (LDP): Vielleicht einfach kurz will ich in dasselbe Horn blasen wie Regierungspräsident Conradin Cramer. Wir hatten diese Diskussion auch in der Kommission geführt und ich finde, jetzt, wo der Gegenvorschlag einstimmig oder fast einstimmig angenommen wurde, ist es ein starkes Zeichen, wenn sich jetzt auch alle bekennen und sich hier nicht für die Initiative aussprechen.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Sie haben den Gegenvorschlag mit 91 Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme angenommen.
Wir fahren fort in der Detailberatung.
2 weitere Behandlung
Die Kommission beantragt, die Initiative den Stimmberechtigten zur Verwerfung zu empfehlen.
Ivo Balmer beantragt, die Initiative den Stimmberechtigten zur Annahme zu empfehlen. Ich eröffne hierfür die Debatte. Der Präsident der BRK hat das Wort.
- DiscursoDiscursoGrosser Rat
JA heisst Gegenvorschlag, NEIN heisst Verzicht auf Gegenvorschlag
Ergebnis der Abstimmung
91 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen. [Abstimmung # 0003412, 15.05.24 15:22:53]
Der Grosse Rat beschliesstI. Gegenvorschlag
Im Sinne eines Gegenvorschlags zu der von 3'973 im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten eingereichten, vom Grossen Rat in einer Sitzung vom 11. November 2020 an den Regierungsrat überwiesenen Volksinitiative «Basel baut Zukunft» mit folgendem Wortlaut:
«Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten folgende formulierte Initiative ein:
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23.3.2005 wird wie folgt ergänzt:
§ 34a Transformationsareale
Auf Bahn-, Industrie- und Gewerbearealen, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden, werden mittels Bebauungsplänen zukunftsweisende Lösungen für das Leben und Arbeiten im Kanton festgesetzt. Als zukunftsweisend gelten Lösungen, die sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig sind sowie partizipativ erarbeitet worden sind.Insbesondere erfüllen sie folgende Anforderungen:
a) Mindestens 50 Prozent des Gesamtbestandes der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan müssen gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (SR 842) dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden beziehungsweise muss der Boden durch Verkauf oder im selbständigen und dauernden Baurecht an eine gemeinnützige Organisation gemäss Art. 4 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz abgegeben werden.
b) Die Zonen- und Bebauungspläne sind gemäss § 55 der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet worden; die Ergebnisse der Mitwirkung sind in der Planung angemessen berücksichtigt.
c) Die Areale erreichen das Ziel der CO2-Neutralität. Übergangsbestimmungen zu § 34a: Mit Annahme der Initiative sind deren Vorgaben auf Bebauungspläne anzuwenden, die gemäss § 105 Bau- und Planungsgesetz noch nicht beschlossen sind.». wird beschlossen:
Das Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) vom 5. Juni 2013 [1]) (Stand 28. Mai 2022) wird wie folgt geändert:Titel nach § 6 (neu)
Ibis. Dauerhaft gemeinnützig vermieteter Wohnraum auf Transformationsarealen
§ 6a (neu)
Vorgaben zum Wohnraum
1 Der Wohnraum im Sinne von § 101a Abs. 2 lit. a des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 gilt als dauerhaft gemeinnützig vermietet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
a) die Vermietung des Wohnraumes erfolgt gemeinnützig gemäss Art. 4 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21. März 2003, wobei die Vermieterin selber keine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein muss;
b) der Nettomietzins des Wohnraumes wird nach dem Kostenmietprinzip berechnet;
c) die Vermietungskriterien werden eingehalten.
§ 6b (neu)
Kostenmietprinzip
1 Der Nettomietzins wird nach dem Kostenmietprinzip berechnet.
2 Die Kostenmiete berechnet sich anhand der Liegenschaftskosten und der Beschränkungen gemäss dem Wohnraumförderungsgesetz sowie den damit zusammenhängenden Verordnungen des Bundes, sofern der Regierungsrat keine abweichenden Regelungen vorsieht. Wird die Liegenschaft in Form eines vom Regierungsrat genehmigten Musterbaurechtsvertrags abgegeben, wird auf den tatsächlichen Baurechtszins abgestellt.
3 Nicht anrechenbar sind diejenigen Kostenteile, die über den im Zeitpunkt des Baubegehrens geltenden Anlagekostenlimiten inklusive allfälliger Erhöhungen und Zuschläge gemäss der Verordnung des BWO über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte vom 27. Januar 2004 liegen. Diese Kostenteile werden bei der Nettomietzinsberechnung nicht berücksichtigt und können nicht auf die Mieterschaft überwälzt werden.
4 Der Regierungsrat kann die Einzelheiten regeln.
§ 6c (neu)
Nettomietzinsanpassung
1 Der Nettomietzins gemäss § 6b kann angepasst werden:
a) auf Grund von Veränderungen des Referenzzinssatzes für Hypotheken oder des Baurechtszinssatzes;
b) infolge wertvermehrender Investitionen;
c) bei Erhöhungen der Unterhaltskosten, der Verwaltungskosten oder der mit der Sache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben.
2 Mietzinsherabsetzungen sind zwingend vorzunehmen. Sie müssen spätestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen.
3 Die Mitteilung von Mietzinserhöhungen richtet sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) vom 30. März 1911.
4 Nettomietzinsanpassungen sind dem zuständigen Departement vorhergehend mit den massgebenden Unterlagen zur Bewilligung vorzulegen.
§ 6d (neu)
Vermietungskriterien
1 Die Eigentümerschaft von dauerhaft gemeinnützig vermietetem Wohnraum hat sicherzustellen, dass folgende Vermietungskriterien eingehalten werden:
a) Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen und Vermögen sind angemessen zu berücksichtigen.
b) Mieterinnen und Mieter müssen während der Mietdauer ihren zivilrechtlichen Wohnsitz an der Adresse des Mietobjekts haben.
c) Der Wohnraum darf bei Mietantritt höchstens ein Zimmer mehr als Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Es darf nur in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden.
2 Der Regierungsrat bestimmt die massgebenden Einkommens- und Vermögensgrenzen der Mieterinnen und Mieter und konkretisiert die Belegungsvorschriften.
§ 6e (neu)
Bewilligung und Kontrolle
1 Die Prüfung der Einhaltung der im jeweiligen Bebauungsplan sowie diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften zum Wohnraum erfolgen durch die zuständigen Departemente.
2 Mit der Bewilligung werden die einzuhaltenden Auflagen festgehalten.
3 Die zuständigen Departemente verfügen die erstmalige Höhe des Nettomietzinses der gesamten Liegenschaft. Die Eigentümerschaft gibt per Selbstdeklaration nach Fertigstellung und Vermietung über die Höhe der Nettomietzinsen der einzelnen Wohnungen Auskunft. Bei Abweichungen greifen die zuständigen Departemente mittels Verfügung korrigierend ein.
4 Die Eigentümerschaft ist zur Mitwirkung bei der Kontrolle verpflichtet und hat sämtliche Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften des Bebauungsplans, der Auflagen der Bewilligung, der Nettomietzinsen und der Vermietungskriterien zur Verfügung zu stellen.
5 Bei einem Verstoss gegen die durch die zuständigen Departemente festgelegten Nettomietzinsvorgaben verfügt das zuständige Departement die einzuhaltenden Nettomietzinsen für jede Wohnung einzeln und kann die Rückzahlung der unrechtmässig zu viel bezahlten Nettomietzinsen an die Mieterschaft inklusive eines Verzugszinses in der Höhe von 5 % anordnen.
II. Änderung anderer Erlasse
Bau- und Planungsgesetz (BPG) vom 17. November 1999 [2]) (Stand 1. August 2022) wird wie folgt geändert:
Titel nach Titel 3.A.IV. (neu)
3.A.IV.1. Allgemeines
§ 101 Abs. 2
2 Bebauungspläne können namentlich festlegen:
j)bis (neu) Massnahmen zur Erreichung des Zielwerts von mindestens 25 % preisgünstigem Wohnraum bis 2050;
Titel nach § 101 (neu)
3.A.IV.2. Transformationsareale
§ 101a (neu)
1 Für Bahnareale, Industrie- und Gewerbezonen sowie überwiegend gewerblich genutzte Areale in anderen Zonen, die einen Planungsperimeter von mehr als 15'000 m² umfassen und für die ein Anteil Wohnen festgelegt wird, sind Bebauungspläne zu erlassen.
2 Bebauungspläne gemäss Abs. 1 haben mindestens Folgendes zu enthalten:
a) die Verpflichtung der Eigentümerschaft, mindestens einen Drittel der neu für Wohnen geplanten Bruttogeschossfläche dauerhaft gemeinnützig gemäss den Vorgaben der §§ 6a - 6e des Gesetzes über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) vom 5. Juni 2013 zu vermieten;
b) die Realisierungsabfolge des dauerhaft gemeinnützig zu vermietenden Wohnraumes;
c) die Verpflichtung der Eigentümerschaft, für den dauerhaft gemeinnützig zu vermietenden Wohnraum die Vorgaben zur Nutzfläche des enthaltenen Wohnraums gemäss § 10 Abs. 2 lit. b der Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) vom 17. Juni 2014 einzuhalten;
d) die Verpflichtung der Eigentümerschaft, das gesamte Areal in städtebaulich und architektonisch guter Qualität zu realisieren;
e) die Verpflichtung der Eigentümerschaft, dass das gesamte Areal im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten klimafreundlich erstellt wird und im Betrieb das Ziel der Klimaneutralität erreicht.
3 Quartierdienliche Nutzungen sind angemessen zu berücksichtigen.
Titel nach § 121 (neu)
3.5.1.bbis Mehrwertabgabe bei dauerhaft gemeinnütziger Vermietung
§ 121a (neu)
1 Wird Wohnraum gemäss den Vorgaben der §§ 6a - 6e WRFG dauerhaft gemeinnützig vermietet und ist dies mit einer Vereinbarung zwischen der Grundeigentümerschaft und dem Kanton verbindlich gesichert, wird der Mehrwertabgabesatz auf dem entsprechenden Anteil auf 20 % reduziert.
2 Entfällt die dauerhaft gemeinnützige Vermietung, wird die Mehrwertabgabe neu festgesetzt und die Differenz zur bereits entrichteten Mehrwertabgabe zur Zahlung fällig.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
V. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
II. Weitere Behandlung
Die Volksinitiative «Basel baut Zukunft» ist, sofern sie nicht zurückgezogen wird, der Gesamtheit der Stimmberechtigten gleichzeitig mit dem unter Ziff I. aufgeführten Gegenvorschlag zum Entscheid vorzulegen.
Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Volksinitiative «Basel baut Zukunft» zu verwerfen und den Gegenvorschlag anzunehmen.
Für den Fall, dass sowohl das Initiativbegehren als auch der Gegenvorschlag angenommen werden, haben die Stimmberechtigten zu entscheiden, welche der beiden Vorlagen sie vorziehen. Der Grosse Rat empfiehlt, bei der Stichfrage den Gegenvorschlag vorzuziehen.
Bei Annahme der Volksinitiative tritt die entsprechende Verfassungsänderung am fünften Tag nach der Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigen in Kraft, sofern im Erlass selbst nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Annahme des Gegenvorschlags bestimmt der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderungen.
Wenn das Initiativbegehren zurückgezogen wird, sind die Änderungen des Gesetzes über die Wohnraumförderung sowie des Bau- und Planungsgesetzes (Gegenvorschlag) nochmals zu publizieren. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum und der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
III. Publikation
Dieser Beschluss ist zu publizieren.
[2]) SG 730.100
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Somit geht das Wort an den Präsidenten der BRK. Er verzichtet. Eintreten ist obligatorisch, Rückweisung wurde nicht beantragt.
Detailberatung des Grossratsbeschlusses, Seite 17 des Berichts.
Titel und Ingress
1 Gegenvorschlag. Text der Initiative: Änderungen des Gesetzes über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz WRFRG).
Titel nach § 6 (neu)
§ 6a, Abs. 1 Lit a bis c
§ 6b neu, Abs. 1 bis 4
§ 6c neu, Abs. lit1 a bis c, Abs. 2 bis 4
§ 6d neu, Abs. 1 lit. a bis c, Abs. 2
§ 6 neu, Abs. 1 bis 52 Änderung Bau- und Raumplanungsgesetz,Titel nach Titel 3 AIV (neu)
§ 101 Abs. 2 lit ibis
Titel nach § 101 (neu)
§ 101a (neu)
Abs. 1,
Abs. 2 lit. a bis e,
Abs. 3Titel nach § 121 (neu)
§ 121a neu
Abs. 1 bis 23 Aufhebung anderer Erlasse.
4 Schlussbestimmungen
Die Kommission beantragt, der Initiative den Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag. Wenn Sie dem Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung zustimmen, wird dieser der Initiative so gegenübergestellt. Wenn Sie den Gegenvorschlag ablehnen, kommt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Wir kommen zur Schlussabstimmung zum Gegenvorschlag.
- DiscursoConradin Cramer(Liberal-Demokratische Partei)Mitglied des RegierungsratesGrosser Rat
Regierungspräsident Conradin Cramer: Vielen Dank für diese Debatte. Wir haben jetzt gehört, wie die Wins sehr stark betont wurden, vielleicht von der einen Seite noch ein bisschen mehr als von der anderen, aber jedenfalls haben wir einen Kompromiss, hinter dem alle stehen können und der, wie das jetzt auch der langjährige Vorkämpfer und letzte Votant René Brigger gesagt hat, die Basis legt für weitere Wohnbauten in diesem Kanton, für die grossen Arealentwicklungen, auf die wir dringend angewiesen sind. Dieser Kanton braucht Wohnraum und zwar in allen Facetten. Und wenn wir jetzt mit diesem Kompromiss es erreichen, dass die Investorinnen und Investoren bereit sind zu investieren in die Transformationsareale, dann ist es ein guter Kompromiss, dann ist es ein Gewinn für den ganzen Kanton
Ich möchte Sie nochmals bitten, dem Gegenvorschlag der BRK so unverändert zuzustimmen. Ich möchte Sie auch bitten, die Initiative, deren Rückzug ja schon angekündigt wurde, abzulehnen mit Empfehlung auf Ablehnung zu verabschieden. Es wäre ja sonderbar, jetzt die Initiative gutzuheissen, wenn man hinter dem Kompromiss steht. Ich habe gehört, dass solche Anträge gestellt wurden. Ich glaube, das passt nicht ganz zur Kompromisslaune des Grossen Rates, sondern dann sollte man auch wirklich klar dazustehen. Wir haben jetzt einen gemeinsam, in viel Arbeit von der BRK erarbeiteten Kompromiss, der sozusagen die Initiative auch wirklich ersetzt und den es jetzt geschlossen auch zu verteidigen gilt.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Die Liste der Sprechenden ist erschöpft. Somit hat Regierungspräsident Conradin Cramer das Wort.
- DiscursoRené Brigger(Sozialdemokratische Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
René Brigger (SP): Ich spreche nur kurz zu Ihnen, weil ich ein Anzugssteller bin. Der Anzug soll abgeschrieben werden. Das ist richtig. Ich kam mir Jahre lang etwas vor wie ein Prediger in der Wüste, ich wollte nämlich diesen preisgünstigen Wohnungsbau richtig definieren und die entsprechende Grundlage im Bau- und Planungsgesetz schaffen. Das ist mit diesem Gegenvorschlag der Fall. Wichtig ist auch, dass wir jetzt eine klare Grösse haben, was Kostenmiete ist. Wir referenzieren uns am Bundesgesetz, nämlich am Wohnraumfördergesetz WFG des Bundes, das viele andere Städte, vor allem auch Zürich und Bern seit Jahren erfolgreich anwenden.
Das war zurückblickend eine lange Geschichte. Ich bin auch Mitinitiant. Seit Start der Initiative bis heute sind praktisch fünf Jahre vergangen. Die Zwischenschritte wurden schon erklärt. Ich finde es aber sehr produktive Arbeit. Ich verweise darauf, was vor drei Jahren passierte beim Wohnschutz. Da haben wir noch zu Coronazeiten in der Messe gut acht Stunden debattiert. Es ging damals um einen Minderheitsantrag der BRK und um einen Mehrheitsantrag. Es waren acht Stunden Debatte, der Minderheitsantrag kam durch, dann kam das Referendum, das erfolgreich war, danach kam die Initiative, die den Mehrheitsantrag aufgenommen hat. Das Gesetz ist schliesslich umgesetzt worden und nun gibt es allseits ein Gejammer. Hier haben wir doch einen anderen Lösungsschritt, was sehr befriedigend ist.
Meines Erachtens ist das sogar eine Win-Win-Win-Situation. Die Initianten und die dahinterr stehenden Kreise und das sind keine kleinen Kreise, das sind einige Grossrätinnen und Grossräte der SP und des Grünen Bündnisses, auch Genossenschaftskreise, diese können gut damit leben. Das ist also ein Win. Die Eigentümerschaften haben auch ein Win, die haben zusammengearbeitet und sind auch zufrieden, sie können da mit arbeiten. Ich stelle fest, wenige Tage nach Publikation dieses Gegenvorschlages hat die CMS endlich nach Jahren den Bebauungsplan aufgelegt. Also das heisst, Sie sind zufrieden, es besteht Planungssicherheit. Wir sind der CMS sehr entgegengekommen. Da wäre meines Erachtens eher ein Dank nötig gewesen. Es ist aber vor allem ein Win für den Kanton, für unsere Bevölkerung, die jetzt in diesen Arealentwicklungen, wo doch unzählige Wohnungen entstehen werden, mindestens einen Drittel preisgünstigen, dauerhaft kostengünstigen Mietzinse hat nach dem Prinzip der Kostenmiete. Auch die Investoren sagen, dass es noch einige Hürden zu übrerschreiten gibt, und die erste Hürde ist heute. Es ist die politisch relevante Hürde, weil eben auch die SP mitgenommen wurde, die Genossenschaften mitgenommen wurden, und die Hürde ist genommen. Es ist ein Markstein in der kantonalen Wohnpolitik, der nicht nur ein paar Jahre hält, sondern Grundlage ist für die weiteren grossen Planungen, die wir machen müssen uns sinnvoll umsetzen müssen. Eine Planung mit 10 bis 15% preisgünstigem Wohnungsbau à la Mattmüller wäre nie mehrheitsfähig gewesen. Das wäre ein Rohrkrepierer gewesen. Daher bin ich überzeugt, dass wir jetzt eine Win-Win-Win-Situation haben. Ich danke allen, die gutwillig und intensiv daran gearbeitet haben. Und die Initiative wird, wie das Ivo Balmer schon gesagt hat, ohne Änderungen zurückgezogen.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Als nächster Einzelsprecher hat sich eingetragen René Brigger.
- DiscursoHeidi Mück(BastA!)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Heidi Mück (GAB): Auch wir von Basta freuen uns, dass es beim bezahlbaren Wohnen in Basel-Stadt einen Schritt vorwärtsgeht. Der Gegenvorschlag zu «Basel baut Zukunft» ist ein wichtiger Grundsatzentscheid. Ab jetzt sollen Arealentwicklungen nicht mehr primär den rendite- und der profitorientierten Investor:innen dienen, sondern wenigstens zum Teil auch der Bevölkerung. Doch halt, die Quote von einem Drittel der Wohnungen, die zur Kostenmiete vermietet werden sollen, ist ja jetzt nicht gerade umwerfend. Sie ist auch nicht revolutionär und sie ist auch nicht radikal. Mit zwei Dritteln der Wohnungen dürfen also noch immer übertriebene Rendite erzielt werden, und wir wissen es ganz genau, dass diese Renditen auf Kosten der Mieterinnen und Mieter realisiert werden. Und wir wissen auch, dass die ständig steigenden Mieten neben den Krankenkassenprämien auf Platz 2 des Sorgenbarometers der Menschen sind. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und in unserem Kanton ist es sogar ein Grundrecht.
Eigentlich sollten wir demzufolge doch 100% Schutz vor überteuerten Mieten beschliessen. Wir bevorzugen daher immer noch die Initiative, welche wenigstens 50%Kostenmiete fordert. Das wäre eine Hälfte für die Bevölkerung und die andere Hälfte für die Rendite. Das ist zwar auch nicht wirklich gerecht, aber zumindest fifty fifty, während beim Gegenvorschlag zwei Drittel Rendite zu einem Drittel bezahlbarem Wohnen für die Bevölkerung stehen.
Wir werden dem Gegenvorschlag natürlich trotzdem zustimmen, da es eben ein Schritt in die richtige Richtung ist. Uns ist aber sehr wichtig, dass im Gegenvorschlag das Wort mindestens steht. Es sind mindestens ein Drittel der Wohnungen dauerhaft gemeinnützig zu vermieten. Der Grosse Rat kann bei jedem Bebauungsplan auch einen grösseren Anteil festlegen und wir werden uns natürlich dafür einsetzen, dass das auch gemacht wird. In Zürich wurde vor knapp zwei Jahren die Neugassinitiative angenommen und damit für die SBB 100% Kostenmiete festgelegt. Eine solche Initiative könnte ja auch in Basel korrigierend wirken, wenn in gewissen Arealen der Anteil bezahlbare Wohnungen zu tief ist.
Wir wollen eigentlich, dass auch bei Arealen unter 15’000 m2 Anteile für Wohnungen in Kostenmiete festgelegt werden. Dass man aus der Lex CMS nun ein allgemeines Schlupfloch für alle Areale unter 15’000 m2 gemacht hat, ist für uns nur schwer zu akzeptieren. Es gibt eigentlich keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb der Anteil bezahlbaren Wohnens von der Grundfläche abhängig gemacht werden soll, egal wie dicht und wie hoch gebaut wird. Aber da die Initiant:innen sich nun auf diesen Kompromiss eingelassen haben, werden wir vorläufig auch diese Kröte schlucken.
Zwei wichtige Elemente der Initiative gingen aber verloren, das Klima und die Mitwirkung. Das Klima wurde schon von unserer Fraktionssprecherin erwähnt. Für mich noch schlimmer ist das Manko bei der Mitwirkung. Die Mitwirkungsverfahren laufen zwar immer aufwendiger und professioneller ab, und wir haben ja auch ein neues Partizipationsgesetz. Die Anliegen der Bevölkerung werden aber weiterhin kaum aufgenommen wie das Beispiel Klybeck plus zeigt. Da wird munter weiter an einem maximal verdichteten Quartier geplant, entgegen den klaren Äusserungen der Bevölkerung in zahlreichen Mitwirkungsveranstaltungen. Minimale Grünflächen sollen zwischen die Bauten gequetscht werden, anstatt endlich grosszügige und für alle zugängliche Grünflächen zu planen, wie es das Kleinbasel so dringend braucht.
Und dann der Einfluss der Transformationsareale auf die umliegenden Quartiere. Ich wohne im Klybeck und ich sehe, was täglich vor meiner Haustüre abgeht. Spekulative Hauskäufe, Luxussanierungen und Mieterhöhungen, da können noch so schöne Handelskammerstudien das Gegenteil behaupten. Die Verdrängung passiert real und sie passiert jetzt. Der Gegenvorschlag zu «Basel baut Zukunft» ist es also ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht nicht nur einen minimalen Anteil an bezahlbarem Wohnraum. Wir bleiben dran und behalten uns deshalb vor, mit weiteren Initiativen oder Referenden dafür zu sorgen, dass bei den Transformationsarealen die Bedürfnisse der Bevölkerung wirklich ernstgenommen werden.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Als erste Einzelsprecherin hat sich gemeldet Heidi-Mück.
- DiscursoAndreas Zappalà(FDP.Die Liberalen)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Andreas Zappalà (FDP): Kompromisse – und ein solcher stellt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Basel baut Zukunft« dar – haben es ein wenig in sich, weil niemand mit der Lösung so richtig oder ganz zufrieden ist. Man ist aber zufrieden, einen Weg gefunden zu haben, eine strittige Angelegenheit erledigen zu können. So geht es wenigstens mir bei der Nachbetrachtung der Diskussionen in der BRK und der heutigen Grossratsdebatte.
Bei der Kommissionsberatung war es wichtig, eine Lösung zu finden, mit der die Initianten, die Grundeigentümerschaften und die Wirtschaft leben können und die gleichzeitig Investitionen in den Wohnungsbau nicht abwürgen. Ich denke, dass dies der BRK mit diesem Kompromiss gelungen ist. Ob es sich um einen guten Kompromiss mit einer guten Lösung handelt, kann heute allerdings nicht abschliessend beurteilt werden. Die Zukunft wird zeigen müssen, ob das vorliegende Ergebnis mit den entsprechenden Gesetzesänderungen in der Praxis Bestand haben wird und zu einer guten und sinnvollen Bebauung der Areale führen wird.
Auch wenn es heute müssig erscheinen mag und vermutlich auch stark vom Standpunkt der beurteilenden Person abhängig sein dürfte, kommt man nicht darum herum, den Gegenvorschlag im Licht der Initiative zu beurteilen. Kernanliegen der Initiative war, und das haben wir bereits einige Male gehört: «Auf Bahn- Industrie- und Gewerbearealen, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden, werden mittels Bebauungsplänen zukunftsweisende Lösungen für das Leben und Arbeiten im Kanton festgesetzt.» Es wird dann definiert, was als zukunftsweisende Lösungen gilt und dabei insbesondere erwähnt, dass 50% des gesamt Bestandes der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig, dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Ebenso wird gefordert, dass dieser Boden durch Verkauf oder im selbstständigen Baurecht den gemeinnützigen Organisationen weitergegeben wird.
Auf die Punkte der Initiative in Bezug auf die Mitwirkung der Bevölkerung der CO₂-Neutralität gehe nicht, gehe ich nicht weiter ein, nicht weil ich diese Aspekte als untergeordnet anschaue, im Gegenteil, sondern weil diese meines Erachtens auch schon durch die aktuelle Gesetzgebung erfüllt oder erfüllbar sind.
Sollten die Initianten ihre Initiative zurückziehen, was aus Sicht der FDP zwingende Voraussetzung für die Zustimmung zum Gegenvorschlag darstellt, so haben Sie meines Erachtens insbesondere in zwei Punkten wesentliche Konzessionen gemacht: Reduktion ihrer Forderung von 50% gemeinnütziger Wohnungsbau auf einen Drittel sowie das Akzeptieren, dass die vermietende Partei, die nach Kostenmiete gemäss Wohnraumförderungsgesetz vermieten wird, selbst nicht eine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein muss.
Andererseits ist man insbesondere in einem Punkt den Initianten mit dem Gegenvorschlag sehr entgegengekommen, nämlich dort, wo es um die Definition der von der Gesetzgebung betroffenen Gebiete und der Areale geht. Meines Erachtens ist der Initiativtext eindeutig, betroffen sein sollten nur Areale, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden. Dies wird auch untermauert, wenn man die Homepage der Initianten anschaut, wo explizit nur Areale aufgeführt werden, die sich in Transformation befinden, heute also Wohnen nicht möglich ist. In diesem Punkt geht der Gegenvorschlag weiter und weitet die Forderung der Initianten von Transformationsarealen auf andere Zonen aus, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Ich behaupte, dass die Initianten bei der Formulierung ihrer Initiative die Entwicklung des Klybeckareals im Auge hatten, worauf auch die explizite Erwähnung dieses Areals bei der Frage, weshalb überhaupt eine Initiative, hindeutet. Diese begehrte Gesetzesanpassung sollte aber auch für weitere Transformationsareale gelten. Hingegen beanspruchen die Initianten keine Gesetzgeltung für andere Zonen. Die Ausweitung erfolgte in der Kommission und ist ein klares und sehr grosses Zugeständnis an die Initianten zu werten. Ich hoffe, das wird so auch anerkannt.
Es gab auch Punkte in der Kommissionsberatung, welche ich persönlich nicht unterstützen würde, die man aber als Parlamentarier in einer Kommissionsberatung, bei der es um die Erarbeitung eines Gegenvorschlags geht, nicht einfach negieren kann. Neben einigen anderen betrifft ein solchenrPunkt die Mietzinsfrage, also wie hoch die Miete auf den durch die Initiative betroffenen Teile eines Real-Areals sein darf. Für mich war auch klar, dass die Intention der Initianten darin Bestand, dass diese Mieten tiefer sein sollten als Mieten, die nach Marktgesichtspunkten festgelegt werden. Ich glaube, dass man mit der aktuellen Lösung, die vom Regierungsrat vorgeschlagen wurde, dieses Anliegen erfüllt hat. Das schwierige an der Kostenmiete ist nämlich die Tatsache, dass diese per se bei der Neubebauung und Neuvermietung nicht zwingend zu günstigen oder günstigeren Mietzinsen führt. Ihr Vorteil ist, dass sie über die Zeit betrachtet einer anderen Entwicklung unterliegen und somit mittel- und langfristig günstiger Wohnraum entsteht und erhalten bleibt.
Zum Schluss noch eine Klarstellung: Die neue lit. k in § 101 Abs. 2 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes, in welchem 25% preisgünstiger Wohnraum postuliert wird, ist in keiner Weise so zu verstehen, dass jeder Bebauungsplan 25 bis 30 % preisgünstiger Wohnraum enthalten muss. Vielmehr geht es um eine kantonale Ausrichtung, dass nämlich bis 2050 im Kanton 25% des Wohnungsbestandes gemeinnützig sein muss. Und bis zur Erreichung dieses Ziels können in Bebauungsplänen Massnahmen vorgesehen werden, die die Erreichung dieses Ziels unterstützen.
Ganz zum Schluss bleibt es mir, der Regierung und der Verwaltung sowie insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission für die stets faire Diskussion zu danken. Ich bitte Sie, dem Gegenvorschlag ohne Änderung zuzustimmen, dieser der Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen und die Initiative selbst zur Ablehnung zu empfehlen. Ich hoffe, dass sich letzteres erübrigt und bitte die Initianten, ihre Initiative auch tatsächlich zurückzuziehen.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Wir fahren fort mit der Behandlung von Traktandum 8. Als nächster Fraktionssprecher hat sich eingetragen Andreas Zappalà.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Wir unterbrechen hier und führen die Beratung des Geschäftes nach der Mittagspause weiter, bevor wir dann in die Interpellationen starten.
- DiscursoPascal Messerli(Schweizerische Volkspartei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Pascal Messerli (SVP): Auch die SVP-Fraktion bittet Sie, diesem Kompromiss nun zuzustimmen, damit wir auf allen Seiten Rechtssicherheit schaffen können. Ja, dieses Geschäft wurde sehr heiss gekocht. Es gab Gerichtsentscheide, es gab Diskussionen im Parlament, aber am Ende des Tages ist es dann so, dass die Suppe trotz des flammenden Votums von Ivo Balmer dann doch nicht so heiss gegessen wird und wir hier wirklich einen guten Kompromiss haben, hinter dem wir alle stehen können, nicht nur die Fraktionen, sondern auch das Initiativkomitee, aber auch die Investoren.
Die SVP-Fraktion hat immer gewusst, dass wir uns eines Tages inhaltlich dieser Initiative stellen müssen und uns auch äussern sollten. Wir haben immer auch diese Ungültigkeit abgelehnt, weil es demokratiepolitisch der falsche Weg ist und weil wir rechtlich nicht gesehen haben, dass diese jetzt ungültig sein sollte. Ich erinnere aber auch insbesondere die Fraktion der SP daran, wenn es dann zukünftig andere Initiativen gibt, die Ihnen vielleicht dann inhaltlich weniger gefallen, dass Sie sich dort auch für das demokratiepolitische einsetzen und nicht rechtlich irgendwelche Initiativen für unzulässig erklären, die dann eigentlich vor Gericht zulässig wären.
Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass in den letzten Jahren die Bevölkerung relativ strengen Wohnschutzgesetzgebungen zugestimmt hat. Wir haben aber auch zur Kenntnis genommen, dass ein Stillstand droht, wenn keine Investoren mehr in Basel bauen wollen. Uns wurde von verschiedenen Seiten klar signalisiert, dass wenn die Initiative durchkommen würde, dass dann der eine oder andere Investor sich aus Basel zurückziehen würde und wie hier auf den Transformationsarealen einen Stopp hätten und nichts mehr gehen würde in den nächsten Jahren. Dementsprechend ist es wichtig, dass wir hier einen Mix gefunden haben und auch sehr schnell Rechtssicherheit für die Investoren schaffen konnten und da hat es sich wirklich auch gelohnt, dass die BRK hier genau hingeschaut hat und ich bedanke mich an dieser Stelle ebenfalls für die Zusammenarbeit mit allen BRK-Mitgliedern, das hat wirklich sehr gut gefruchtet.
Die SVP-Fraktion nimmt erfreut auch zur Kenntnis, dass diese 50 Prozent Kostenmiete auf den Transformationsarealen jetzt vom Tisch sind und wir das auf einen Drittel reduzieren konnten. Auch war uns ganz wichtig, diese 15’000 m2-Grenze als wichtige Linie zu erhalten. Dafür haben wir auf bürgerlicher Seite die sachliche Ausweitung der Transformationsareale hingenommen, so dass die Regelungen nun auch für überwiegend gewerblich genutzte Areale gelten. Dies war im Initiativtext auch nicht ganz so genau formuliert.
Lukas Faesch hat noch die Kann-Formulierung in den Bebauungsplänen bei Arealen unter 15’000 angesprochen, da ist die SVP-Fraktion der gleichen Meinung. Es kann dann nicht sein, dass wir dann aber bei sämtlichen Arealen dann in den Bebauungsplan unbedingt ein Drittel Kostenmiete festlegen müssen. Dann kann es dann auch mal sein, dass es auch investorenfreundlicher zu- und hergehen muss und da muss wirklich auch die BRK situativ in jedem Einzelfall anschauen, was sinnvoll ist und was nicht und dort dürfen wir dann auch die Investoren nicht vergraulen. Das ist auch uns sehr wichtig, wir haben hier diese Kann-Formulierung geschaffen, es kann dann etwas entstehen, es kann aber auch mal etwas nicht entstehen. Diese Kann-Formulierung darf auf keinen Fall zu einer Muss-Formulierung verkommen.
Des Weiteren sind wir zufrieden, dass die Bauträgerschaftsneutralität verankert werden konnte, dass der Mehrwertabgabesatz reduziert wird und auch, dass die Lage des preisgünstigen Wohnraums nicht frühzeitig festgeschrieben werden muss. Das sind alles Punkte, mit denen wir sehr gut leben können. Und auch wenn sich das jetzt mehrheitlich aus unserer Sicht positiv anhört, macht die SVP bei diesem Geschäft trotzdem keinen Freudentanz, weil es sind mehr Regulierungen, die entstehen, und wir sind grundsätzlich gegen regulieren, aber es ist so, dass wir halt jetzt hier diesem Kompromiss zustimmen. Das gehört vielleicht auch zu einem Kompromiss, dass niemand wirklich einen Freudentanz macht. Das ist ja auch ein Teil davon, dass jeder etwas geben musste und dass jeder jetzt schlussendlich dahinterstehen kann.
Dementsprechend bitten wir Sie, diesem Vorschlag zuzustimmen, damit jetzt auch Rechtssicherheit entsteht und damit diese Planungen auf den Arealen auch entstehen können und damit wir für Basel in Zukunft viele Mehrwerte schaffen können.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Als nächster Sprecher Pascal Messerli für die SVP.
- DiscursoBülent Pekerman(Grünliberale Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Bülent Pekerman (GLP): Vor knapp vier Jahren ist die Initiative «Basel baut Zukunft» zustande gekommen. Seither ist viel Wasser den Rhein hinunter geflossen und wir konnten viel davon in den Medien verfolgen. Von der ersten Beratung des regierungsrätlichen Ratschlags in der BRK bis heute hatte das Geschäft das seltene Vergnügen, von nicht weniger als zwei Regierungspräsidenten und einem Regierungspräsidenten ad Interim begleitet zu werden. Dass sich gleich drei Vorsteher des Präsidialdepartements mit demselben Geschäft auseinandersetzen mussten, ist wahrscheinlich ein Novum in Basel. Offenbar war das Geschäft so anspruchsvoll, dass einer der Vorsteher, dass Basler Polit-Parkett verliess, um in den ruhigeren Gewässern von Bern zu segeln und ein anderer beschloss, nicht als Vorsteher des PD zu kandidieren. Und der Dritte, seit zwei Wochen im neuen Amt, ist nun in der glücklichen Lage, das Ganze zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese politische Reise zeigt, dass es manchmal mehr als einen Kapitän braucht, um das Schiff sicher in den Hafen zu steuern. Nun Spass beiseite.
Bevor ich zu den ernsten und wichtigen Aspekten des vorliegenden Geschäfts komme, möchte ich nicht fortfahren, ohne allen Beteiligten zu danken. Mein Dank gilt meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bau- und Raumplanungskommission, dem Regierungsrat, der Verwaltung, den Initianten und Initiantinnen sowie den Vertretern der Investoren. Ihre Kompromissbereitschaft und ihr Engagement haben es möglich gemacht, einen breit abgestützten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der heute hier zur Diskussion steht.
Dieser Gegenvorschlag wurde in der BRK, das ist auch schon erwähnt worden, nach elf intensiven Sitzungen schliesslich einstimmig verabschiedet und setzt klare und verbindliche Spielregeln für die nachhaltige Entwicklung unseres Kantons. Diese Spielregeln garantieren Planungs- und Rechtssicherheit und sind entscheidend für die Schaffung des dringend benötigten Wohnraums. Der Präsident der BRK hat den ganzen Inhalt des Gegenvorschlags beziehungsweise des BRK-Kompromisses ausführlich präsentiert. Darum möchte ich eine Wiederholung vermeiden und gehe kurz nur auf drei Punkte des Gegenvorschlags ein, die aus grünliberaler Sicht wichtig sind.
Zentraler Punkt des Kompromisses ist die Vorgabe an die Bauträgerschaft, auf Transformationsarealen ab 15’000 m2 mindestens einen Drittel der neu entstehenden Wohnflächen gemeinnützig und dauerhaft in Kostenmiete zu vermieten. Das Entgegenkommen der Initiant*innen in diesem Punkt, also von 50 Prozent auf 33, war auch aus grünliberaler Sicht ein wichtiger Schritt, um weiterhin an einem Kompromiss festzuhalten. Zudem wird mit dem Gegenvorschlag die Bauträgerschaftsneutralität im Gesetz verankert, was wir sehr begrüssen. Die Senkung des Mehrwertsteuerabsatzes für gemeinnützige Wohnbauträger von 40 auf 20 Prozent wird die Wirtschaftlichkeit und damit die Realisierung von gemeinnützigem Wohnbau wesentlich fördern.
Mit diesem Gegenvorschlag haben wir den goldenen Mittelweg gefunden. Wir Grünliberale erwarten, dass die Initiant*innen, das wurde auch schon bereits signalisiert, ihre Initiative zurückziehen. Damit wäre der Weg frei für eine umfassende und ausgewogene Umsetzung der Ziele des Gegenvorschlags. Ich bitte Sie deshalb, diesen durchdachten und ausgewogenen Gegenvorschlag im Interesse aller Baslerinnen und Basler zu unterstützen und dem Antrag der BRK zu folgen.
- DiscursoBalz Herter(Die Mitte)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Balz Herter (Mitte-EVP): Als nächstes hat der Sprecher der GLP das Wort Bülent Pekerman.
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