Andreas Zappalà · FDP
Andreas Zappalà (FDP): Kompromisse – und ein solcher stellt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Basel baut Zukunft« dar – haben es ein wenig in sich, weil niemand mit der Lösung so richtig oder ganz zufrieden ist. Man ist aber zufrieden, einen Weg gefunden zu haben, eine strittige Angelegenheit erledigen zu können. So geht es wenigstens mir bei der Nachbetrachtung der Diskussionen in der BRK und der heutigen Grossratsdebatte.
Bei der Kommissionsberatung war es wichtig, eine Lösung zu finden, mit der die Initianten, die Grundeigentümerschaften und die Wirtschaft leben können und die gleichzeitig Investitionen in den Wohnungsbau nicht abwürgen. Ich denke, dass dies der BRK mit diesem Kompromiss gelungen ist. Ob es sich um einen guten Kompromiss mit einer guten Lösung handelt, kann heute allerdings nicht abschliessend beurteilt werden. Die Zukunft wird zeigen müssen, ob das vorliegende Ergebnis mit den entsprechenden Gesetzesänderungen in der Praxis Bestand haben wird und zu einer guten und sinnvollen Bebauung der Areale führen wird.
Auch wenn es heute müssig erscheinen mag und vermutlich auch stark vom Standpunkt der beurteilenden Person abhängig sein dürfte, kommt man nicht darum herum, den Gegenvorschlag im Licht der Initiative zu beurteilen. Kernanliegen der Initiative war, und das haben wir bereits einige Male gehört: «Auf Bahn- Industrie- und Gewerbearealen, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden, werden mittels Bebauungsplänen zukunftsweisende Lösungen für das Leben und Arbeiten im Kanton festgesetzt.» Es wird dann definiert, was als zukunftsweisende Lösungen gilt und dabei insbesondere erwähnt, dass 50% des gesamt Bestandes der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig, dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Ebenso wird gefordert, dass dieser Boden durch Verkauf oder im selbstständigen Baurecht den gemeinnützigen Organisationen weitergegeben wird.
Auf die Punkte der Initiative in Bezug auf die Mitwirkung der Bevölkerung der CO₂-Neutralität gehe nicht, gehe ich nicht weiter ein, nicht weil ich diese Aspekte als untergeordnet anschaue, im Gegenteil, sondern weil diese meines Erachtens auch schon durch die aktuelle Gesetzgebung erfüllt oder erfüllbar sind.
Sollten die Initianten ihre Initiative zurückziehen, was aus Sicht der FDP zwingende Voraussetzung für die Zustimmung zum Gegenvorschlag darstellt, so haben Sie meines Erachtens insbesondere in zwei Punkten wesentliche Konzessionen gemacht: Reduktion ihrer Forderung von 50% gemeinnütziger Wohnungsbau auf einen Drittel sowie das Akzeptieren, dass die vermietende Partei, die nach Kostenmiete gemäss Wohnraumförderungsgesetz vermieten wird, selbst nicht eine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein muss.
Andererseits ist man insbesondere in einem Punkt den Initianten mit dem Gegenvorschlag sehr entgegengekommen, nämlich dort, wo es um die Definition der von der Gesetzgebung betroffenen Gebiete und der Areale geht. Meines Erachtens ist der Initiativtext eindeutig, betroffen sein sollten nur Areale, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden. Dies wird auch untermauert, wenn man die Homepage der Initianten anschaut, wo explizit nur Areale aufgeführt werden, die sich in Transformation befinden, heute also Wohnen nicht möglich ist. In diesem Punkt geht der Gegenvorschlag weiter und weitet die Forderung der Initianten von Transformationsarealen auf andere Zonen aus, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Ich behaupte, dass die Initianten bei der Formulierung ihrer Initiative die Entwicklung des Klybeckareals im Auge hatten, worauf auch die explizite Erwähnung dieses Areals bei der Frage, weshalb überhaupt eine Initiative, hindeutet. Diese begehrte Gesetzesanpassung sollte aber auch für weitere Transformationsareale gelten. Hingegen beanspruchen die Initianten keine Gesetzgeltung für andere Zonen. Die Ausweitung erfolgte in der Kommission und ist ein klares und sehr grosses Zugeständnis an die Initianten zu werten. Ich hoffe, das wird so auch anerkannt.
Es gab auch Punkte in der Kommissionsberatung, welche ich persönlich nicht unterstützen würde, die man aber als Parlamentarier in einer Kommissionsberatung, bei der es um die Erarbeitung eines Gegenvorschlags geht, nicht einfach negieren kann. Neben einigen anderen betrifft ein solchenrPunkt die Mietzinsfrage, also wie hoch die Miete auf den durch die Initiative betroffenen Teile eines Real-Areals sein darf. Für mich war auch klar, dass die Intention der Initianten darin Bestand, dass diese Mieten tiefer sein sollten als Mieten, die nach Marktgesichtspunkten festgelegt werden. Ich glaube, dass man mit der aktuellen Lösung, die vom Regierungsrat vorgeschlagen wurde, dieses Anliegen erfüllt hat. Das schwierige an der Kostenmiete ist nämlich die Tatsache, dass diese per se bei der Neubebauung und Neuvermietung nicht zwingend zu günstigen oder günstigeren Mietzinsen führt. Ihr Vorteil ist, dass sie über die Zeit betrachtet einer anderen Entwicklung unterliegen und somit mittel- und langfristig günstiger Wohnraum entsteht und erhalten bleibt.
Zum Schluss noch eine Klarstellung: Die neue lit. k in § 101 Abs. 2 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes, in welchem 25% preisgünstiger Wohnraum postuliert wird, ist in keiner Weise so zu verstehen, dass jeder Bebauungsplan 25 bis 30 % preisgünstiger Wohnraum enthalten muss. Vielmehr geht es um eine kantonale Ausrichtung, dass nämlich bis 2050 im Kanton 25% des Wohnungsbestandes gemeinnützig sein muss. Und bis zur Erreichung dieses Ziels können in Bebauungsplänen Massnahmen vorgesehen werden, die die Erreichung dieses Ziels unterstützen.
Ganz zum Schluss bleibt es mir, der Regierung und der Verwaltung sowie insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission für die stets faire Diskussion zu danken. Ich bitte Sie, dem Gegenvorschlag ohne Änderung zuzustimmen, dieser der Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen und die Initiative selbst zur Ablehnung zu empfehlen. Ich hoffe, dass sich letzteres erübrigt und bitte die Initianten, ihre Initiative auch tatsächlich zurückzuziehen.