Simon Weilenmann
GRÜNE
Grosser RatFrauenfeld
Mandat
- Partei
- Die Grünen
- Fraktion
- GRÜNE
- Parlament
- Grosser Rat (TG)
- Wahlkreis
- Frauenfeld
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
Persönliches
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 4. Juli 1980
- Beruf
- Landwirt
Kontakt
- simon.weilenmann@gmx.ch
- Telefon
- 076 505 42 96
- Adresse
- Chalchofen
8254 Basadingen
Referenzen & Quelle
- Quell-Körperschaft
- TG
- Datensatz aktualisiert
- 24.07.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
Abstimmungsverhalten(1108)
- NeinGrosser RatErgebnis: 10 Ja · 112 Nein · 1 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 11 Ja · 89 Nein · 15 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 115 Ja · 0 Nein · 1 Enth. · 0 Abwesend
- Nein
- JaGrosser RatErgebnis: 116 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
Interessenbindungen
Keine Interessenbindungen erfasst.
Zutrittsausweise
Keine Zutrittsausweise vergeben.
Reden(16)
- Kantonsrat
- KantonsratRedeGrosser RatSeit Anfang 2011 sind die Kantone zur Revitalisierung der Gewässer verpflichtet und haben einen Zeitplan für die Umsetzung festzulegen. Die kantonale Revitalisierungsplanung bezieht sich auf einen Zeitraum von 20 Jahren und wird periodisch alle zwölf Jahre überprüft und aktualisiert. Gemäss strategischer Planung befinden sich von den 1933 km Fliessgewässern 758 km in einem schlechten Zustand. Im Zeitraum 2015–2034 sind rund 47 km Fliessgewässer im Rahmen von Revitalisierungsprojekten ökologisch aufzuwerten. Das entspricht 2.4 km pro Jahr. Bis Ende Jahr, also bis Ende 2026, muss die strategische Revitalisierungsplanung gemäss Bundesvorgaben überarbeitet und für die nächsten 20 Jahre aktualisiert werden. Darum meine Frage: Wie ist der Stand der revitalisierten Fliessgewässer im Thurgau in Projekten und Kilometer nach der ersten Planungsperiode?
- KantonsratRedeGrosser RatUm es wieder einmal in Erinnerung zu rufen: 750 Kilometer der Thurgauer Fliessgewässer befinden sich in einem schlechten Zustand. Sie sind verbaut, eingedolt oder ökologisch stark beeinträchtigt. Seit 2011 verpflichtet das Gewässerschutzgesetz die Kantone, Revitalisierungen strategisch zu planen und konsequent umzusetzen. Der Kanton Thurgau ist bei der Umsetzung stark im Verzug. Mit der Massnahme 15 der Biodiversitätsstrategie Thurgau haben wir ein Instrument geschaffen, um dies zu verbessern. Zentral ist dabei der vorsorgliche Landerwerb. Die von der GFK gestrichenen 60 Stellenprozente sind deshalb dringend notwendig. Besonders die Umsetzung des Konzepts Thur3 ist darauf angewiesen, dass der Kanton Land erwerben kann. Solche Fluss- oder Bachprojekte sind bei der Planung und Umsetzung ressourcen- und zeitintensiv und befinden sich in einem laufenden Prozess. Wenn der Kanton Thurgau bei der Revitalisierung seiner Gewässer ernsthaft vorankommen will, dürfen wir jetzt keine Stellen abbauen, sondern müssen die bereits schon bestehenden befristeten Stellenprozente gewähren und dem Antrag der Fraktion Die Mitte/EVP zustimmen.
- Mitglied GRRedeGrosser RatDie Interpellantinnen und Interpellanten stellen insgesamt neun Fragen zum Thema Clan-Strukturen und organisierte Kriminalität im Kanton Thurgau. Die Antwort der Regierung zeigt auf: Familiäre Clan-Strukturen stellen im Thurgau zurzeit kein ernsthaftes Problem dar. Der Kantonspolizei Thurgau ist lediglich eine Person bekannt, die Verbindungen zu einem Clan in Deutschland hat. Das ist erfreulich und zeigt, dass wir im Thurgau ein verschwindend kleines Vorkommen solcher Strukturen haben. Fünf der neun gestellten Fragen erübrigen sich somit und bleiben von der Regierung unbeantwortet. Anders sieht es im Bereich der organisierten Kriminalität insgesamt aus. Die Schweiz, und mit ihr auch der Kanton Thurgau, ist davon betroffen. Die organisierte Kriminalität stellt eine zunehmende Bedrohung dar, sowohl für die öffentliche Sicherheit als auch für unsere demokratischen Institutionen. Eine umfassende Bestandesaufnahme aus dem Jahr 2023 zeigt die Schwachstellen und Lücken in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf. Eine nationale Strategie mit Handlungsfeldern, Zielen und Massnahmen in den Bereichen der Prävention und Repression bildet die Grundlage für eine wirksame Bekämpfung. Das zeigt: Eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Bundesbehörden ist für den Kanton Thurgau zentral. Wir begrüssen, dass die Kantonspolizei Thurgau die Herausforderung erkennt und sich in diesem Bereich engagiert. Dass der Thurgau eine eigene Einheit für Strukturermittlungen schafft wie andere Kantone, ist durch unsere schlechte Finanzlage nicht möglich, da genau die gleichen Stimmen, die jetzt mehr Sicherheit fordern, Steuern gesenkt und das Budget zusammengestrichen haben. Die GRÜNE-Fraktion erkennt den Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Eine gute Prävention trägt zur Stärkung der Gesellschaft bei. Gleichzeitig soll die Kantonspolizei, wo nötig, die notwendigen Mittel für Strukturermittlungen erhalten.
- Mitglied GRRedeGrosser RatWir danken den Motionären für den Vorstoss und der Regierung für ihre Beantwortung. Die GRÜNE-Fraktion zeigt Verständnis für das Anliegen der Motionäre, steht einer Anpassung des Enteignungsgesetzes jedoch in einigen Punkten auch kritisch gegenüber. Nachdem der Bund die Ansätze für die Entschädigung bei der Enteignung von Landwirtschaftsflächen verdreifacht hat, ist es grundsätzlich richtig, dass diese Regelung auch auf kantonaler Ebene übernommen wird. Der Druck auf das Kulturland bleibt hoch, zahlreiche Infrastrukturprojekte und andere raumbeanspruchende Vorhaben werden auch in Zukunft landwirtschaftliche Flächen beanspruchen. Für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist es in vielen Fällen schwierig, wenn nicht unmöglich, vergleichbaren Ersatz für das verlorene Land zu finden. Der Verlust ist nicht nur finanziell, sondern auch emotional belastend. Eine analoge Entschädigung, wie sie der Bund vorsieht, ist daher gerechtfertigt und gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern fair. Eine neue Regelung, die vermehrt zu Enteignungen führen könnte, wäre jedoch im Vergleich zur bisherigen Praxis im Kanton Thurgau ein Rückschritt. Eine einvernehmliche Veräusserung im Rahmen vorgängiger Verhandlungen ist für beide Parteien immer wünschenswert. Wir GRÜNE stimmen mehrheitlich für eine Anpassung des Thurgauer Enteignungsgesetzes.
Beiträge(6)
- InterpellationMitunterzeichnendeBrisante Befunde bei BiozidenNr. 24/IN 33/313
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendePachtflächen, Distanzen und KlimawirkungNr. 24/EA 126/293
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinPestizide im TrinkwasserNr. 24/EA 29/81
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinPestizidbelastung in der LuftNr. 20/EA 32/80
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
Mitgliedschaften(10)
Bilder(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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