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Simon Weilenmann · GRÜNE

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)10.09.2025
Wir danken den Motionären für den Vorstoss und der Regierung für ihre Beantwortung. Die GRÜNE-Fraktion zeigt Verständnis für das Anliegen der Motionäre, steht einer Anpassung des Enteignungsgesetzes jedoch in einigen Punkten auch kritisch gegenüber. Nachdem der Bund die Ansätze für die Entschädigung bei der Enteignung von Landwirtschaftsflächen verdreifacht hat, ist es grundsätzlich richtig, dass diese Regelung auch auf kantonaler Ebene übernommen wird. Der Druck auf das Kulturland bleibt hoch, zahlreiche Infrastrukturprojekte und andere raumbeanspruchende Vorhaben werden auch in Zukunft landwirtschaftliche Flächen beanspruchen. Für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist es in vielen Fällen schwierig, wenn nicht unmöglich, vergleichbaren Ersatz für das verlorene Land zu finden. Der Verlust ist nicht nur finanziell, sondern auch emotional belastend. Eine analoge Entschädigung, wie sie der Bund vorsieht, ist daher gerechtfertigt und gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern fair. Eine neue Regelung, die vermehrt zu Enteignungen führen könnte, wäre jedoch im Vergleich zur bisherigen Praxis im Kanton Thurgau ein Rückschritt. Eine einvernehmliche Veräusserung im Rahmen vorgängiger Verhandlungen ist für beide Parteien immer wünschenswert. Wir GRÜNE stimmen mehrheitlich für eine Anpassung des Thurgauer Enteignungsgesetzes.
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0