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Simon Weilenmann · GRÜNE

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)03.12.2025
Um es wieder einmal in Erinnerung zu rufen: 750 Kilometer der Thurgauer Fliessgewässer befinden sich in einem schlechten Zustand. Sie sind verbaut, eingedolt oder ökologisch stark beeinträchtigt. Seit 2011 verpflichtet das Gewässerschutzgesetz die Kantone, Revitalisierungen strategisch zu planen und konsequent umzusetzen. Der Kanton Thurgau ist bei der Umsetzung stark im Verzug. Mit der Massnahme 15 der Biodiversitätsstrategie Thurgau haben wir ein Instrument geschaffen, um dies zu verbessern. Zentral ist dabei der vorsorgliche Landerwerb. Die von der GFK gestrichenen 60 Stellenprozente sind deshalb dringend notwendig. Besonders die Umsetzung des Konzepts Thur3 ist darauf angewiesen, dass der Kanton Land erwerben kann. Solche Fluss- oder Bachprojekte sind bei der Planung und Umsetzung ressourcen- und zeitintensiv und befinden sich in einem laufenden Prozess. Wenn der Kanton Thurgau bei der Revitalisierung seiner Gewässer ernsthaft vorankommen will, dürfen wir jetzt keine Stellen abbauen, sondern müssen die bereits schon bestehenden befristeten Stellenprozente gewähren und dem Antrag der Fraktion Die Mitte/EVP zustimmen.
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0