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KS

Karin Sartorius-Brüschweiler

Ehemaliges Mitglied
FDP.Die LiberalenFreisinnig-Demokratische Partei
Grosser RatGrossbasel West
Mandat
Partei
FDP.Die LiberalenQuelle: FDP
Fraktion
Freisinnig-Demokratische Partei
Wahlkreis
Grossbasel West
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Sprache
Deutsch
Referenzen & Quelle
Quell-Körperschaft
BS
Datensatz aktualisiert
31.07.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten

Keine erfassten Abstimmungen.

Interessenbindungen(3)
Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(60)
  1. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Die Petitionskommission hat die Petition 455 im Oktober überwiesen erhalten und im Dezember die Petentschaft zu einem Hearing eingeladen. Die Petition ist von im St. Johann-Quartier wohnhaften Personen lanciert worden. Es sind 1'400 Unterschriften zusammengekommen. Sie möchten das Quartier grüner, klimafreundlicher und lebenswerter machen. Das St. Johann sei aufgrund des hohen Anteils an versiegelten Flächen eines der vom Klimawandel und der Erderwärmung am stärksten betroffenen Quartiere von Basel und somit ideal für kurzfristige Forderungen der Petentschaft für eine pilotmässige Einrichtung von drei begrünten, verkehrsberuhigten und klimafreundlichen Begegnungszonen. Wir kennen das auch unter dem Begriff Superblocks, und dies in der Verlängerung des St. Johann-Parks bis 2023. Dafür soll die Mülhauserstrasse für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Petentschaft hat ihre sehr konkreten Forderungen präzise dargestellt und der Kommission erläutert. Die Vertreterin des Kantons und der Stadtentwicklung hat gegenüber der Kommission festgehalten, dass aus Fachsicht die Petition mit dem Ziel einer nachhaltigen, integralen und klimaangepassten Stadtentwicklung passt und mit der an den Regierungsrat gerichteten Petition für ein zukunftsfähiges Wettsteinquartier und dem von dem Grossen Rat überwiesenen Anzug Kühne und Hanauer betreffend Superblocks liegen bereits Forderungen auf dem Tisch des Regierungsrats, wie sie auch die vorliegende Petition nun verlangt. Im St. Johann Superblocks zu realisieren stösst bei der Kantons- und Stadtentwicklung deshalb grundsätzlich auf Zustimmung. Weiter hat sie festgehalten, dass auch der Kantons- und Stadtentwicklung eine mögliche baldige Umsetzung wichtig ist. Ganz so ehrgeizig wie die Petentschaft sind sie nicht, aber sie muss sicher unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung erfolgen. Die Kommission stellt fest, dass die Petition bei der Verwaltung auf offene Ohren stösst. Aus ihrer Sicht macht eine gemeinsame Stellungnahme des Regierungsrats zur Petition und zum Anzug Kühne Hanauer betreffend Superblock in Basel Sinn. Die Petitionskommission stuft Wohnumfeldaufwertung als richtig und wichtig ein, einfache Massnahmen, die keine lange Projektierung voraussetzen, können ihres Erachtens kurzfristig umgesetzt werden. Ein Teil der Kommission fordert die Verwaltung dazu auf, mutig zu sein und das zu versuchen, eine Minderheit der Kommission weist aber darauf hin, dass sich in der Bevölkerung gegen die Einrichtung von Begegnungszonen und solcher Superblocks sowie gegen den Abbau von Parkplätzen auch Widerstand rege. Die Bevölkerung soll also wirklich unbedingt von Anfang an miteinbezogen werden. Weitere Punkte, auf die die Petitionskommission vom Regierungsrat eine Antwort bittet, ist, wie sich die Bildung von Superblocks auf das Verkehrsaufkommen auswirkt in den ausserhalb der Blöcke liegenden Strassen und wie sich die Aufwertung des Wohnumfelds auf die Mietpreise der im Superblock liegenden Wohnungen auswirkt. Die Petitionskommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, die Petition an den Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung zu überweisen.

  2. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Die Petitionskommission hat die Petition im Herbst überwiesen erhalten und am 21. November die Petentschaft zu einem Hearing eingeladen. Anwesend waren neben der Petentschaft der Geschäftsführer von Agglo Basel, die Leiterin Verkehrsplanung aus dem Amt für Mobilität, der Senior Projektleiter Infrastruktur aus dem Tiefbauamt und von der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft der Leiter des Geschäftsbereichs Verkehr, Infrastruktur und der Projektleiter Zuba. Die Petentschaft erläuterte am Hearing, dass das Bauprojekt Zuba, also der Zubringer, der Tunnel Bachgraben, die Erschliessung des Industriegebiets Bachgraben durch einen Autotunnel unter dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt mit der Autobahn zu verhindern sei. Sie fordern, dass die Absichtserklärung zwischen den beiden Regierungen revidiert werden müsse, um somit im Kanton Basel-Stadt eine politische Diskussion über den Zuba zu ermöglichen. Ein Projekt, das dazu diene, mehr Autoverkehr abzuwickeln, sei nicht mehr zeitgemäss. Velo-, ÖV- und Fussverkehr müssten gefördert und bevorzugt behandelt werden. Entsprechend soll eine Velovorzugsroute und der Tramausbau zur Erschliessung des Bachgrabengebietes beschleunigt ausgearbeitet werden. Nur so könne das Umweltschutzgesetz eingehalten werden. Die Vertretung der Verwaltung und der Projektleiter Zuba haben gegenüber der Petitionskommission und der Petentschaft das Grossprojekt, das aus verschiedenen Teilen besteht und übergeordnet über zwei Kantone und den Bund durch die KoBa (Koordinationsstelle Verkehrsanbindung Bachgraben), auf die schon heute bestehenden Verkehrsprobleme im Bachgrabengebiet hingewiesen. Es komme dort regelmässig zu Staus, von denen auch der Bus betroffen sei. Das Zusammenspiel aller Verkehrsarten (Fussgängerverkehr, Veloverkehr, ÖV und MIV) müsse dringend verbessert werden. Gemäss einer Modellierung der Verkehrsströme werden künftig vor allem die Anbindung an die S-Bahn und an die Autobahn in Richtung Basel Nord und Kleinbasel von Bedeutung sein. Wir wissen, das Industriegebiet ist rasant am Wachsen. Mit den Erschliessungsprojekten, dem Autobahntunnel Zuba, dem Tram Bachgraben und der Velovorzugsroute Bachgraben-Bahnhof SBB seien drei Ziele verbunden: Förderung des Modal Shift, Sicherstellung der Erreichbarkeit und verkehrliche Entlastung der Wohnquartiere von Lärm und Abgasen. Die Kommission stellt fest, dass es bei den verkehrlichen Erschliessungen des Bachgrabengebietes von diesen drei verschiedenen Projekten die Rede ist, dass es bei der Erschliessung aber grundsätzlich um ein Vorhaben gehe und die Projekte zusammengehören. Die Projekte sind zwar im Agglomerationsprogramm des Bundes separat aufgeführt, die Koordinationsstelle Bachgraben stellt aber eine abgestimmte Planung und Realisierung sicher. Die Kommission stellt weiter fest, dass die Zuständigkeit für den Zuba-Tunnel dem Kanton Basel-Landschaft zugewiesen wurde und jene für das Tram Bachgraben dem Kanton Basel-Stadt übertragen wurde. Von einem partnerschaftlichen Vorgehen wurde abgesehen. Wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist, konnten die Vertreter leider nicht beantworten. Die Mehrheit der Petition deshalb dem Regierungsrat zur Stellungnahme überweisen, um zu eruieren, mit welchen Überlegungen sich dieser gegen eine partnerschaftliche Behandlung des Gesamtprojekts ausgesprochen hat. Die mit der Absichtserklärung verbundene Realteilung hat zur Folge, dass sich Parlament und Stimmvolk im Kanton Basel-Stadt nicht zum Zuba-Tunnel und im Kanton Basel-Landschaft nicht zum Tram Bachgraben äussern können. Eine Kommissionsminderheit empfindet es als effizienter, wenn jeweils ein Kanton für einen definierten Teil des Gesamtprojekts zuständig ist und erkennt keinen Grund, die von den beiden Regierungen abgeschlossene Vereinbarung zu hinterfragen. Weiter weist sie darauf hin, dass für den Bau des Zuba wie für jedes andere Projekt die im Kanton geltenden Gesetze gelten, auch wenn sich der Kanton nicht an der Finanzierung beteiligen muss. Der Zuba muss das übliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Auch der politische Widerstand gegen das Projekt ist für die Kommissionsminderheit nicht nachvollziehbar, werden mit dem Bau des Zuba-Tunnels doch genau jene Strassen entlastet, bei denen dieselben Kreise, die gegen diesen nun opponieren, mangelnde Sicherheit für Velofahrende monieren. Der Zuba ist auch ein Projekt für den Velo- und den öffentlichen Verkehr und entlastet das dichte Wohnquartier in Basel West vom motorisierten Verkehr und den mit diesem verbundenen Emissionen. Eine Verzögerung des Vorhabens gilt es deshalb sowohl im Interesse der Basler Bevölkerung als auch der im Bachgraben angesiedelten Unternehmen und Beschäftigten zu verhindern. Die Mehrheit der Kommission erkennt in der Überweisung der Petition aber keine Gefahr einer Projektverzögerung. Sie geht hingegen davon aus, dass die Verhinderung des demokratischen Prozesses die Gegner des Zuba zu Einsprachen zwingen wird. Die Mehrheit der Kommission hat für die Regierung einen Fragenkatalog zusammengestellt mit der Bitte um Stellungnahme, um ein besseres Verständnis für das Projekt zu erhalten in Bezug auf die Absichtserklärung, der Aufsplittung der Teilprojektverantwortung, Mitspracherecht von Parlament und Stimmbevölkerung, und ob eine Revidierung der Absichtserklärung möglich sei. Zudem interessiert sich die Kommission für weitere Zahlen und Fakten, Planungsstand, flankierende Massnahmen, die Velovorzugsroute, und dafür, ob ein Plan B existiere für den Fall, dass sich der Bund oder deutlich später als erhofft finanziell am Zuba beteiligt. Die Petitionskommission beantragt dem Grossen Rat mit 6 zu 4 Stimmen, die Petition an den Regierungsrat zur Stellungnahme innert einem Jahr zu überweisen.

  3. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Die Kommission hat die Petition 449 am 22. Juni überwiesen erhalten und im Oktober desselben Jahres die Petentschaft zu einem Hearing eingeladen. Anwesend waren neben der Petentschaft die Koordinatorin Umsetzung Behindertengleichstellung an Tram- und Bushaltestellen aus dem BVD. Die Petentschaft erläuterte am Hearing, dass das BVD die Bushaltestellen in der Hegenheimerstrasse hinderungsfrei umbauen gedenke und gleichzeitig den öffentlichen Verkehr um 30 Sekunden beschleunigen möchte. Dafür soll die Bushaltestelle Ensisheimerstrasse aufgehoben und die Bushaltestelle Thomaskirche und Blotzheimerstrasse verschoben werden, was sie verhindern möchten. Sie begrüssen die hinderungsfreie Umgestaltung der Bushaltestelle, fordern dies aber ohne die geplante Aufhebung einer Station und ohne die Verschiebung der anderen erwähnten Bushaltestellen. Während die Petentschaft der Verschiebung der Haltestelle Blotzheimerstrasse noch halbwegs neutral gegenübersteht, obwohl die Station die höchste Passagierfrequenz aufweist, habe das Quartier kein Verständnis für die Aufhebung der Haltestelle Ensisheimerstrasse und die Verschiebung der Haltestelle Thomaskirche. Die Petentschaft hat ihre Argumente sehr ausführlich erläutert, wie im Bericht zu lesen ist. Die Vertreterin des BVD hat gegenüber der Petitionskommission und der Petentschaft bestätigt, dass die Haltekanten der drei Haltestellen an der heutigen Lage so umgebaut werden können, dass künftig hinderungsfrei eingestiegen werden kann. Aus technischen Gründen wäre ein Beibehalt aller Haltestellen an heutiger Lage möglich, jedoch mit einem Abbau von etwa 20 Parkplätzen. Beim Umsetzen des Projektes des Regierungsrats wäre die Parkplatzbilanz neutral. Zudem würde der ÖV um 30 Sekunden beschleunigt und somit attraktiver. Die Kommission stellt fest, dass noch kein definitiver Entscheid über die Verschiebung der Haltestellen gefallen ist und somit noch Handlungsspielraum besteht. Solange die Haltung des Grossen Rats zur Petition nicht geklärt ist, wird das Projekt von Seiten des BVD nicht weiter vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die folgenden Aspekte der ÖV-Beschleunigung, der Fahrplanstabilität und das Projekt an sich in ihre Erwägungen einbezogen, welche im Bericht detailliert erläutert werden. Die Kommission hat das Gefühl, dass die Idee der Aufhebung bzw. der Verschiebung der drei Haltestellen einzig aus der Vorgabe entstanden ist, den ÖV beschleunigen zu müssen. Dazu hat die Regierung auch einen Auftrag. Sie versteht dies nicht als Kritik an die zuständige Stelle in der Verwaltung. Die Bedürfnisse des betroffenen Quartiers scheinen der Petitionskommission allerdings zu kurz gekommen zu sein. Zudem wäre die kürzere Fahrzeit um 30 Sekunden nur für einen kleineren Teil der Buspassagiere von Nutzen, befindet sich die Haltestelle Thomaskirche doch am Anfang bzw. Ende der beiden Buslinien. Insgesamt stuft die Kommission den Mehrwert der mit dem Projekt verbundenen Beschleunigung daher als gering ein. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat ohne Gegenstimme, die Petition dem Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung zu überweisen und dem Anliegen der Petentschaft zu entsprechen, also an den heutigen Haltestellen festzuhalten.

  4. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Ich kann meinen Vorrednerinnen viel abgewinnen, was sie vorhin gesagt haben, auch vor allem der LDP, aber ich war erstaunt über ein paar Worte der SP. Trotzdem, ich spreche hier als Einzelperson, definitiv nicht als meine Fraktion, denn ich denke wirklich, wir brauchen neue Arbeitsmodelle. Frauen sind in Unternehmen und in Führungspositionen, sei es in der Wirtschaft, aber auch in der Politik, nach wie vor stark unterrepräsentiert und ich glaube, es ist auch die Aufgabe der heutigen Gesellschaft, hier Änderungen zuzulassen. Frauen wie Männer sollen wirklich selber bestimmen und selber entscheiden, wo sie ihre Prioritäten setzen, ob sie ein Amt Vollzeit oder Teilzeit oder auch mehr zu Hause Care-Arbeit übernehmen möchten. Es ist einfach ihre eigene Entscheidung und wir brauchen einen Systemwechsel, um die jetzige Situation hier zu ändern. Ich glaube, dass wir am Schluss 14 Regierungsrätinnen und -räte hätten, wäre eine extrem hohe Herausforderung, aber ich glaube trotzdem, unter diesem Aspekt wäre es prüfenswert und man soll auch mal nach den Sternen greifen und einfach weiterdenken, ob die gesetzliche Grundlage nicht irgendwie so verändert werden könnte, dass eine Co-Kandidatur auf Ebene Regierungsrat zulässig wäre. Ich glaube, Basel ist urban, modern und innovativ und wir können auch manchmal wirklich weiterdenken und eine Vorreiterrolle übernehmen.

  5. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Ich danke ganz herzlich für diese breite Unterstützung dieser Motion. Sexualisierte Gewalt geht uns alle etwas an, es greift uns Menschen dort an, wo wir am verletzlichsten sind. Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, trifft es brutal schonungslos, es raubt unsere Würde, es raubt unser Vertrauen in unsere Mitmenschen. Viel zu viele kennen leider diese Art von Gewalt, sei es auch nur die Androhung dieser Gewalt. Es gibt Mitmenschen, die können mit solchen Äusserungen leben, anderen raubt es das Selbstwertgefühl. Sexualisierte Gewalt, psychisch oder physisch, geht oft mit schwerwiegenden Langzeitfolgen für die Betroffenen einher und die bezahlen wir wieder. Ein nationaler Vorstoss sowie eine Studie aus dem Jahr 2022 aus Zürich zeigen das Ausmass. Ich zitiere: "Sämtliche verfügbaren Opferindikatoren weisen auf ein bisher in diesem Umfang nie beobachtetes Niveau sexueller Gewalt hin. Gegenüber 2014 hat der Anteil der von sexueller Gewalt Betroffenen im Dunkelfeld um rund 150 Prozent zugenommen. Jede sechste Jugendliche war bereits mindestens einmal von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung betroffen. Die sexualisierte Gewalt nimmt dabei in allen Kontexten und Formen zu: die sexuelle Belästigung und Bedrängung an der Schule, im öffentlichen Raum, im Internet, und sogar in Paarbeziehungen. Weibliche und LGBTQI+ Jugendliche sind besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen." Im Juni 2022 hat der Bundesrat einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verabschiedet, welcher sich unter anderem auf den Schwerpunkt der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Die Antwort des Bundesrates auf diesen Vorstoss nach dringendem Handlungsbedarf und dass Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden müssen, beinhaltet aber auch den folgenden Satz, ich zitiere: "Die Gewaltprävention liegt in den Verantwortungen der Kantone, Städte und Gemeinden. Mit dem befristeten nationalen Programm "Jugend und Gewalt" 2011 bis 2015 hatte der Bund einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Jugendgewalt geleistet. Der Bundesrat lehnt es daher ab, ein zweites nationales Programm zu starten." Auf Kanton BS-Ebene, wir haben es gehört, das ED kennt die Problematik der sexualisierten Gewalt, sie sind es sich bewusst. Ein Präventionsprogramm ab Primarschulalter ist vorhanden. Mit dem obligatorischen Sensibilisierungsanlass für alle dritten Primarschüler "Mein Körper gehört mir!" steht auch ein ausgezeichneter und sehr wichtiger Baustein in der Prävention von sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Aber leider war es dann auch wieder. Die weiteren Präventionsangebote sind freiwillig und somit Lehrpersonen abhängig. Der Zeitpunkt, wo sich die Jugendlichen mit ihrer eigenen Sexualität auseinandersetzen und dem unbedingt sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen angesprochen werden sollte, wird den Lehrpersonen und Eltern überlassen. Einige können das gut, andere gar nicht. Es ist auch der Zeitpunkt, in welchem junge Erwachsene vermehrt sexuellen anzüglichen Rufen oder sonstigen Lauten im öffentlichen Raum ausgesetzt sind, wie Umfragen zu Catcalling gezeigt haben. Die vielen Unterzeichnenden dieser Motion fordern daher den Regierungsrat auf, innert zwei Jahren ein Konzept auszuarbeiten und ein Präventionsangebot in Bezug auf sexualisierte Gewalt in der Primar- und in der Sekundarschule obligatorisch vorzusehen und welches alle Beteiligten miteinbezieht. Ein einzelner Sensibilisierungsanlass sowie ein freiwilliger Elternabend in der dritten Primarklasse genügen nicht. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Beiträge(7)
Mitgliedschaften(5)

Bilder(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 16.04.2026
  • Version 2
    16.04.2026 – 31.12.2199

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