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Karin Sartorius-Brüschweiler · FDP

de
Grosser Rat (BS)15.12.2022

Ich danke ganz herzlich für diese breite Unterstützung dieser Motion. Sexualisierte Gewalt geht uns alle etwas an, es greift uns Menschen dort an, wo wir am verletzlichsten sind. Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, trifft es brutal schonungslos, es raubt unsere Würde, es raubt unser Vertrauen in unsere Mitmenschen. Viel zu viele kennen leider diese Art von Gewalt, sei es auch nur die Androhung dieser Gewalt. Es gibt Mitmenschen, die können mit solchen Äusserungen leben, anderen raubt es das Selbstwertgefühl. Sexualisierte Gewalt, psychisch oder physisch, geht oft mit schwerwiegenden Langzeitfolgen für die Betroffenen einher und die bezahlen wir wieder. Ein nationaler Vorstoss sowie eine Studie aus dem Jahr 2022 aus Zürich zeigen das Ausmass. Ich zitiere: "Sämtliche verfügbaren Opferindikatoren weisen auf ein bisher in diesem Umfang nie beobachtetes Niveau sexueller Gewalt hin. Gegenüber 2014 hat der Anteil der von sexueller Gewalt Betroffenen im Dunkelfeld um rund 150 Prozent zugenommen. Jede sechste Jugendliche war bereits mindestens einmal von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung betroffen. Die sexualisierte Gewalt nimmt dabei in allen Kontexten und Formen zu: die sexuelle Belästigung und Bedrängung an der Schule, im öffentlichen Raum, im Internet, und sogar in Paarbeziehungen. Weibliche und LGBTQI+ Jugendliche sind besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen." Im Juni 2022 hat der Bundesrat einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verabschiedet, welcher sich unter anderem auf den Schwerpunkt der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Die Antwort des Bundesrates auf diesen Vorstoss nach dringendem Handlungsbedarf und dass Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden müssen, beinhaltet aber auch den folgenden Satz, ich zitiere: "Die Gewaltprävention liegt in den Verantwortungen der Kantone, Städte und Gemeinden. Mit dem befristeten nationalen Programm "Jugend und Gewalt" 2011 bis 2015 hatte der Bund einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Jugendgewalt geleistet. Der Bundesrat lehnt es daher ab, ein zweites nationales Programm zu starten." Auf Kanton BS-Ebene, wir haben es gehört, das ED kennt die Problematik der sexualisierten Gewalt, sie sind es sich bewusst. Ein Präventionsprogramm ab Primarschulalter ist vorhanden. Mit dem obligatorischen Sensibilisierungsanlass für alle dritten Primarschüler "Mein Körper gehört mir!" steht auch ein ausgezeichneter und sehr wichtiger Baustein in der Prävention von sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Aber leider war es dann auch wieder. Die weiteren Präventionsangebote sind freiwillig und somit Lehrpersonen abhängig. Der Zeitpunkt, wo sich die Jugendlichen mit ihrer eigenen Sexualität auseinandersetzen und dem unbedingt sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen angesprochen werden sollte, wird den Lehrpersonen und Eltern überlassen. Einige können das gut, andere gar nicht. Es ist auch der Zeitpunkt, in welchem junge Erwachsene vermehrt sexuellen anzüglichen Rufen oder sonstigen Lauten im öffentlichen Raum ausgesetzt sind, wie Umfragen zu Catcalling gezeigt haben. Die vielen Unterzeichnenden dieser Motion fordern daher den Regierungsrat auf, innert zwei Jahren ein Konzept auszuarbeiten und ein Präventionsangebot in Bezug auf sexualisierte Gewalt in der Primar- und in der Sekundarschule obligatorisch vorzusehen und welches alle Beteiligten miteinbezieht. Ein einzelner Sensibilisierungsanlass sowie ein freiwilliger Elternabend in der dritten Primarklasse genügen nicht. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Wortprotokoll
bs.recapp.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0