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Karin Sartorius-Brüschweiler · FDP

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Grosser Rat (BS)18.01.2023

Die Petitionskommission hat die Petition im Herbst überwiesen erhalten und am 21. November die Petentschaft zu einem Hearing eingeladen. Anwesend waren neben der Petentschaft der Geschäftsführer von Agglo Basel, die Leiterin Verkehrsplanung aus dem Amt für Mobilität, der Senior Projektleiter Infrastruktur aus dem Tiefbauamt und von der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft der Leiter des Geschäftsbereichs Verkehr, Infrastruktur und der Projektleiter Zuba. Die Petentschaft erläuterte am Hearing, dass das Bauprojekt Zuba, also der Zubringer, der Tunnel Bachgraben, die Erschliessung des Industriegebiets Bachgraben durch einen Autotunnel unter dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt mit der Autobahn zu verhindern sei. Sie fordern, dass die Absichtserklärung zwischen den beiden Regierungen revidiert werden müsse, um somit im Kanton Basel-Stadt eine politische Diskussion über den Zuba zu ermöglichen. Ein Projekt, das dazu diene, mehr Autoverkehr abzuwickeln, sei nicht mehr zeitgemäss. Velo-, ÖV- und Fussverkehr müssten gefördert und bevorzugt behandelt werden. Entsprechend soll eine Velovorzugsroute und der Tramausbau zur Erschliessung des Bachgrabengebietes beschleunigt ausgearbeitet werden. Nur so könne das Umweltschutzgesetz eingehalten werden. Die Vertretung der Verwaltung und der Projektleiter Zuba haben gegenüber der Petitionskommission und der Petentschaft das Grossprojekt, das aus verschiedenen Teilen besteht und übergeordnet über zwei Kantone und den Bund durch die KoBa (Koordinationsstelle Verkehrsanbindung Bachgraben), auf die schon heute bestehenden Verkehrsprobleme im Bachgrabengebiet hingewiesen. Es komme dort regelmässig zu Staus, von denen auch der Bus betroffen sei. Das Zusammenspiel aller Verkehrsarten (Fussgängerverkehr, Veloverkehr, ÖV und MIV) müsse dringend verbessert werden. Gemäss einer Modellierung der Verkehrsströme werden künftig vor allem die Anbindung an die S-Bahn und an die Autobahn in Richtung Basel Nord und Kleinbasel von Bedeutung sein. Wir wissen, das Industriegebiet ist rasant am Wachsen. Mit den Erschliessungsprojekten, dem Autobahntunnel Zuba, dem Tram Bachgraben und der Velovorzugsroute Bachgraben-Bahnhof SBB seien drei Ziele verbunden: Förderung des Modal Shift, Sicherstellung der Erreichbarkeit und verkehrliche Entlastung der Wohnquartiere von Lärm und Abgasen. Die Kommission stellt fest, dass es bei den verkehrlichen Erschliessungen des Bachgrabengebietes von diesen drei verschiedenen Projekten die Rede ist, dass es bei der Erschliessung aber grundsätzlich um ein Vorhaben gehe und die Projekte zusammengehören. Die Projekte sind zwar im Agglomerationsprogramm des Bundes separat aufgeführt, die Koordinationsstelle Bachgraben stellt aber eine abgestimmte Planung und Realisierung sicher. Die Kommission stellt weiter fest, dass die Zuständigkeit für den Zuba-Tunnel dem Kanton Basel-Landschaft zugewiesen wurde und jene für das Tram Bachgraben dem Kanton Basel-Stadt übertragen wurde. Von einem partnerschaftlichen Vorgehen wurde abgesehen. Wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist, konnten die Vertreter leider nicht beantworten. Die Mehrheit der Petition deshalb dem Regierungsrat zur Stellungnahme überweisen, um zu eruieren, mit welchen Überlegungen sich dieser gegen eine partnerschaftliche Behandlung des Gesamtprojekts ausgesprochen hat. Die mit der Absichtserklärung verbundene Realteilung hat zur Folge, dass sich Parlament und Stimmvolk im Kanton Basel-Stadt nicht zum Zuba-Tunnel und im Kanton Basel-Landschaft nicht zum Tram Bachgraben äussern können. Eine Kommissionsminderheit empfindet es als effizienter, wenn jeweils ein Kanton für einen definierten Teil des Gesamtprojekts zuständig ist und erkennt keinen Grund, die von den beiden Regierungen abgeschlossene Vereinbarung zu hinterfragen. Weiter weist sie darauf hin, dass für den Bau des Zuba wie für jedes andere Projekt die im Kanton geltenden Gesetze gelten, auch wenn sich der Kanton nicht an der Finanzierung beteiligen muss. Der Zuba muss das übliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Auch der politische Widerstand gegen das Projekt ist für die Kommissionsminderheit nicht nachvollziehbar, werden mit dem Bau des Zuba-Tunnels doch genau jene Strassen entlastet, bei denen dieselben Kreise, die gegen diesen nun opponieren, mangelnde Sicherheit für Velofahrende monieren. Der Zuba ist auch ein Projekt für den Velo- und den öffentlichen Verkehr und entlastet das dichte Wohnquartier in Basel West vom motorisierten Verkehr und den mit diesem verbundenen Emissionen. Eine Verzögerung des Vorhabens gilt es deshalb sowohl im Interesse der Basler Bevölkerung als auch der im Bachgraben angesiedelten Unternehmen und Beschäftigten zu verhindern. Die Mehrheit der Kommission erkennt in der Überweisung der Petition aber keine Gefahr einer Projektverzögerung. Sie geht hingegen davon aus, dass die Verhinderung des demokratischen Prozesses die Gegner des Zuba zu Einsprachen zwingen wird. Die Mehrheit der Kommission hat für die Regierung einen Fragenkatalog zusammengestellt mit der Bitte um Stellungnahme, um ein besseres Verständnis für das Projekt zu erhalten in Bezug auf die Absichtserklärung, der Aufsplittung der Teilprojektverantwortung, Mitspracherecht von Parlament und Stimmbevölkerung, und ob eine Revidierung der Absichtserklärung möglich sei. Zudem interessiert sich die Kommission für weitere Zahlen und Fakten, Planungsstand, flankierende Massnahmen, die Velovorzugsroute, und dafür, ob ein Plan B existiere für den Fall, dass sich der Bund oder deutlich später als erhofft finanziell am Zuba beteiligt. Die Petitionskommission beantragt dem Grossen Rat mit 6 zu 4 Stimmen, die Petition an den Regierungsrat zur Stellungnahme innert einem Jahr zu überweisen.

Wortprotokoll
bs.recapp.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0