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Karin Sartorius-Brüschweiler · FDP

de
Grosser Rat (BS)18.01.2023

Die Kommission hat die Petition 449 am 22. Juni überwiesen erhalten und im Oktober desselben Jahres die Petentschaft zu einem Hearing eingeladen. Anwesend waren neben der Petentschaft die Koordinatorin Umsetzung Behindertengleichstellung an Tram- und Bushaltestellen aus dem BVD. Die Petentschaft erläuterte am Hearing, dass das BVD die Bushaltestellen in der Hegenheimerstrasse hinderungsfrei umbauen gedenke und gleichzeitig den öffentlichen Verkehr um 30 Sekunden beschleunigen möchte. Dafür soll die Bushaltestelle Ensisheimerstrasse aufgehoben und die Bushaltestelle Thomaskirche und Blotzheimerstrasse verschoben werden, was sie verhindern möchten. Sie begrüssen die hinderungsfreie Umgestaltung der Bushaltestelle, fordern dies aber ohne die geplante Aufhebung einer Station und ohne die Verschiebung der anderen erwähnten Bushaltestellen. Während die Petentschaft der Verschiebung der Haltestelle Blotzheimerstrasse noch halbwegs neutral gegenübersteht, obwohl die Station die höchste Passagierfrequenz aufweist, habe das Quartier kein Verständnis für die Aufhebung der Haltestelle Ensisheimerstrasse und die Verschiebung der Haltestelle Thomaskirche. Die Petentschaft hat ihre Argumente sehr ausführlich erläutert, wie im Bericht zu lesen ist. Die Vertreterin des BVD hat gegenüber der Petitionskommission und der Petentschaft bestätigt, dass die Haltekanten der drei Haltestellen an der heutigen Lage so umgebaut werden können, dass künftig hinderungsfrei eingestiegen werden kann. Aus technischen Gründen wäre ein Beibehalt aller Haltestellen an heutiger Lage möglich, jedoch mit einem Abbau von etwa 20 Parkplätzen. Beim Umsetzen des Projektes des Regierungsrats wäre die Parkplatzbilanz neutral. Zudem würde der ÖV um 30 Sekunden beschleunigt und somit attraktiver. Die Kommission stellt fest, dass noch kein definitiver Entscheid über die Verschiebung der Haltestellen gefallen ist und somit noch Handlungsspielraum besteht. Solange die Haltung des Grossen Rats zur Petition nicht geklärt ist, wird das Projekt von Seiten des BVD nicht weiter vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die folgenden Aspekte der ÖV-Beschleunigung, der Fahrplanstabilität und das Projekt an sich in ihre Erwägungen einbezogen, welche im Bericht detailliert erläutert werden. Die Kommission hat das Gefühl, dass die Idee der Aufhebung bzw. der Verschiebung der drei Haltestellen einzig aus der Vorgabe entstanden ist, den ÖV beschleunigen zu müssen. Dazu hat die Regierung auch einen Auftrag. Sie versteht dies nicht als Kritik an die zuständige Stelle in der Verwaltung. Die Bedürfnisse des betroffenen Quartiers scheinen der Petitionskommission allerdings zu kurz gekommen zu sein. Zudem wäre die kürzere Fahrzeit um 30 Sekunden nur für einen kleineren Teil der Buspassagiere von Nutzen, befindet sich die Haltestelle Thomaskirche doch am Anfang bzw. Ende der beiden Buslinien. Insgesamt stuft die Kommission den Mehrwert der mit dem Projekt verbundenen Beschleunigung daher als gering ein. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat ohne Gegenstimme, die Petition dem Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung zu überweisen und dem Anliegen der Petentschaft zu entsprechen, also an den heutigen Haltestellen festzuhalten.

Wortprotokoll
bs.recapp.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0