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FW
lic. rer. soc.

Flavia Wasserfallen

Aktiv
Sozialdemokratische ParteiFraktion S
SchweizBern

Mandat
Partei
Sozialdemokratische ParteiQuelle: SP
Fraktion
Fraktion S
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Bern
Kammer / Bereich
SR
Sitznummer
20
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
7. Februar 1979
Beruf
Politologin
Kontakt
Adresse
Optingenstrasse 54
3013 Bern
Ebenfalls aktiv in
Grosser Rat (BE)
Sozialdemokratische ParteiEhemalig
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q15809769
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
26.06.2026
Datensatz aktualisiert
18.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Interessenbindungen(16)
Zutrittsausweise(2)
  • Lobbyist/in
    Tschirky Erich · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Meerstetter Annina
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Reden(208)
  1. Redetext
    Schweiz

    Nur noch eine kurze Ergänzung; vom Kommissionssprecher und von Kollege Müller wurde schon vieles gesagt.

    Herr Stark, der Antragsteller, hat vielleicht ein Déjà-vu, aber seine "vue", also sein Blick, ist schon sehr getrübt, und seine Hoffnung ist aus meiner Sicht unberechtigt. Sie ist unberechtigt - wir haben uns das Modell sehr lange angeschaut -, denn es gibt keine Evidenz und keinen Grund, zu hoffen, dass die Einführung dieser Gebühr, die nur zu einer Mehrbelastung der Patientinnen und Patienten führen würde, die Notfälle entlasten würde. Das haben auch die Personen, die auf den Notfällen arbeiten, in der Anhörung ganz deutlich gesagt. Im Übrigen haben sich auch die Versicherer sehr deutlich gegen diese Gebühr ausgesprochen.

    Herr Stark, Sie erhoffen sich eine Verhaltensänderung, aber eine solche kann gar nicht eintreten, weil wir mit einer solchen Gebühr das Problem nicht an der Wurzel packen. Es gibt ganz viele Gründe, weshalb die Menschen auf den Notfall gehen. Sie haben den Husten erwähnt, aber ein Grund kann auch sein, dass die Grundversorgung ungenügend ist oder dass die Kenntnisse über das Versorgungssystem ungenügend sind.

    Ich möchte auch noch Ihr Plädoyer für Innovationen aus den Kantonen aufnehmen. Es wäre höchst problematisch, wenn dieser Zuschlag nun in einzelnen Kantonen eingeführt würde und in anderen nicht. Dann würde der Zuschlag nämlich für alle Personen gelten, die in einem solchen Kanton wohnen - egal, wo sie auf den Notfall gehen. Viel Glück an die Notfallaufnahmen und die Versicherer, welche diese Differenzierung mit einer überschaubaren Administration dann auch noch umsetzen müssten. Das würde zu sehr viel Aufwand führen. Immer wieder hören wir, der administrative Aufwand im Gesundheitswesen sei zu hoch. Mit der Einführung einer solchen Gebühr würden wir ihn ganz deutlich erhöhen.

    Weil wir von Innovationen sprechen: Es ist schade, dass Kollege Stark nicht in unserer Kommission ist, denn er hätte als ehemaliger Gesundheitsdirektor sehr viel Kompetenz; das ist gar keine Frage. Frau Bundesrätin Baume-Schneider hat jedoch einen runden Tisch für die Kostendämpfung eingeführt. An diesem runden Tisch ist beispielsweise ein Modell entstanden bzw. entwickelt worden, auch unter Mitarbeit von namhaften grossen Kassen. Das Modell heisst Notfall-Finder und ist im Kanton Bern in Kraft. Wenn Sie einen Notfall haben, gehen Sie auf diese Website. Sie finden sofort heraus, welche Notaufnahmen überlastet sind und wo es noch Kapazitäten hat. So kann man auf ganz einfache Weise nur schon eine bessere Verteilung zwischen den Notaufnahmen erreichen.

    Wenn man das jetzt noch mit einer Symptomerkennung und mit einer Vortriage kombiniert, dann haben wir eine echte Innovation und ein Modell, das wir schweizweit einführen können - wenn, das ist mein Appell, die Versicherungen und eventuell auch die Leistungserbringer ein Commitment für eine bescheidene Finanzierung abgeben. Das sind echte Lösungen und echte Innovationen - statt einer Scheinlösung, die zu einer Mehrbelastung der Patientinnen und Patienten führt und leider die Hoffnungen von Kollege Stark nicht erfüllen wird.

    Ich bitte Sie, den klaren einstimmigen Beschlüssen Ihrer Kommission zu folgen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich stelle Ihnen eine kleine Anpassung im Krankenversicherungsgesetz (KVG), die Sie schon kennen und die in unserer Kommission sehr einhellig diskutiert und beschlossen wurde, vor. Es geht um die Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte. Die Voraussetzungen wurden mit der Revision von Artikel 37 KVG erhöht. Die Bestimmung sieht in Absatz 1 vor, dass Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Diplom mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben müssen. Die Idee hinter dieser Voraussetzung sind Spracherwerb und Kenntnisse des Schweizer Gesundheitssystems.

    Nach Inkrafttreten dieser besonderen Voraussetzungen im Januar 2022 äusserten diverse Kantone die Befürchtung, dass es dadurch in einzelnen Regionen und medizinischen Fachgebieten zu einer unzureichenden medizinischen Versorgung im Bereich der ambulanten Grundversorgung kommen könnte. Deshalb wurde die befristete Ausnahmebestimmung in Absatz 1bis beschlossen. Gestützt auf diese Ausnahmebestimmung können die Kantone im Fall einer Unterversorgung Ärztinnen und Ärzte zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zulassen, auch wenn diese nicht während mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Diese Ausnahmebestimmung gilt nur für die abschliessend festgelegten Fachgebiete: allgemeine innere Medizin als einziger Weiterbildungstitel, praktischer Arzt oder praktische Ärztin als einziger Weiterbildungstitel, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Bestimmung ist bis 31. Dezember 2027 befristet. Mit der Änderung, die von der Schwesterkommission mit einer Kommissionsinitiative initiiert wurde und die Ihnen jetzt vorgeschlagen wird, soll die Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2032 verlängert werden.

    Der Nationalrat hat neben der Verlängerung der Ausnahmeregelung die Ausnahme auf den Weiterbildungstitel "Psychiatrie und Psychotherapie" ausgedehnt, also nicht nur für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, wie es bereits gilt, sondern auf alle, auch auf Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie.

    Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich zweimal mit dieser Frage beschäftigt, auch mit der Notwendigkeit, die Ausnahmeregelung auszuweiten. Wir haben der parlamentarischen Initiative deutlich zugestimmt, aber wir haben entschieden, die Ausdehnung abzulehnen. Wir sind hier, das möchte ich sagen, mit der Haltung des Bundesrates kongruent. Er ist ebenfalls für die Verlängerung der Ausnahmeregelung und gegen die Ausdehnung des Geltungsbereichs.

    Ich weise darauf hin, dass gemäss der FMH-Statistik 2024 in den Kantonen nach dem Fachgebiet der allgemeinen inneren Medizin am meisten Personen im Fachbereich Psychiatrie und Psychotherapie tätig waren. Ausserdem haben wir in der Kommission diskutiert, dass gerade im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie gute Sprachkenntnisse und auch Kenntnisse des Schweizer Gesundheitssystems und der kulturellen Eigenheiten besonders wichtig sind.

    Zudem besteht in den psychiatrischen Institutionen die Gefahr einer Fehlversorgung, wenn die notwendige Weiterbildungszeit gestrichen wird und sich Psychiaterinnen und Psychiater aus dem Ausland schneller mit einer eigenen Praxis niederlassen können.

    Ich fasse zusammen: Der Nationalrat hat die Vorlage am 17. Juni 2026 beraten, ist mit 101 zu 86 Stimmen eingetreten und hat der Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf Psychotherapie und Psychiatrie mit 102 zu 87 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission hat die Vorlage am 26. Juni 2026 abschliessend beraten. Wir sind einstimmig darauf eingetreten und haben mit 10 zu 1 Stimme beschlossen, auf die Ausdehnung auf das erwähnte Fachgebiet zu verzichten. Die Gesamtabstimmung war einstimmig.

  3. Redetext
    Schweiz

    Der Berichterstatter hat seine Ausführungen gemacht, materiell ist eigentlich alles gesagt. Es ist jetzt aber Zeit für eine Schlussbilanz. Die Gründe, welche für ein Importverbot sprechen, hat mein Kollege Zopfi ausgeführt. Ich muss schon sagen, das Endresultat dieses Gegenvorschlags ist Augenwischerei - es ist Augenwischerei. Wir importieren weiterhin, es gibt eine Kennzeichnungspflicht, die bereits heute gilt. Was wir jetzt zusätzlich einführen, sind wirklich sehr allgemein gehaltene, unklare Reduktionsmassnahmen, tierwohlbezogene Massnahmen, Bedingungen, weitere Kennzeichnungspflichten, möglicherweise mengenmässige Einfuhrbeschränkungen, und das ist für mich einfach ein grosser bürokratischer Aufwand. Wir verlangen regelmässige Berichterstattung, wir beschäftigen Menschen in der Verwaltung, ohne befriedigende Wirkung. Ich glaube, das kann man am Ende der Beratung nun feststellen. Ich will die Bemühungen unserer Kommission gar nicht kleinreden, die gab es. Als Schlussresultat überzeugt mich dieser Gegenvorschlag aber nicht. Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich mich in der Kommission bei der Beurteilung der Initiative noch enthalten habe, aber ich werde diesem Gegenvorschlag nicht zustimmen und stattdessen der Initiative den Vorzug geben.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Wir haben gestern das Thema schon anhand der Motion Graf Maya 25.406 beraten, die gefordert hatte, dass wir die Sunset-Klausel im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann aufheben. Unser Rat hat entschieden, diese abzulehnen.

    Ich habe in der Diskussion wiederholt gehört, dass wir trotz einer Zwischenbilanz, die ziemlich deutlich Handlungsbedarf und Mängel bei der heutigen Regelung aufgezeigt hat, noch keine Anpassungen vornehmen und vielmehr die Schlussevaluation dieser Gesetzgebung abwarten wollen, die per Ende 2027 angekündigt und zu erwarten ist. Ich kann diese Haltung respektieren und nachvollziehen. Aber ich muss sagen, ich finde es schon ziemlich störend, wenn auf der anderen Seite nun eine Motion kommt, die die Lohngleichheitsanalyse schwächen möchte.

    Es gibt auch ganz deutliche inhaltliche Gründe, nicht nur prozedurale Gründe gegen diese Motion, ich habe es eingangs erwähnt. Sie will den Lohn enger fassen, obwohl es gemäss Rechtsprechung und Definition eigentlich ganz klar ist, dass Schichtzulagen auch Bestandteil des Lohnes sind, dass sie nicht einfach ausgenommen werden können. Das ist die eine Problematik. Die zweite Problematik ist, dass es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt - das sind bis heute einfach Behauptungen -, dass Schichtzulagen in der Lohngleichheitsanalyse zu Verzerrungen führen, die problematisch sind und nicht von der statistischen Unschärfe aufgefangen werden.

    Und drittens hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann längstens reagiert. Es hat sein Standardanalyse-Tool Logib bereits überarbeitet, indem Schichtzulagen, Nachtdienstzulagen sowie Pikettentschädigungen speziell gekennzeichnet werden und je nach Ermessensspielraum, Relevanz und Aufwand der Analyse auch ausgeschlossen werden können.

    Wir haben für das Anliegen unseres Kollegen Schilliger also bereits eine Lösung, und es gibt, wie ich vorhin erwähnt habe, keine Anhaltspunkte, dass es eine grosse Problematik darstellt.

    Sie wollten das Gesetz nicht verschärfen, das kann ich akzeptieren. Aber es gleichzeitig zu schwächen, fände ich wirklich ein sehr problematisches Zeichen. Meine Vorrednerin, Kollegin Crevoisier Crelier, hat aufgezählt, wie breit die Unterstützung der Frauenallianz gegen diese Motion ist. Ich möchte Sie auch in deren Namen bitten, diese abzulehnen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich bin weder Mitglied der SPK-S noch der APK-S, noch kann ich diesen historischen und juristischen Ausführungen, die gemacht wurden, etwas beifügen, aber ich möchte Sie bitten, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Ich empfinde ihn als grobes Foul gegen unsere Spielregeln, die wir uns in diesem Haus geben, und ich habe ein sehr ungutes Gefühl, wenn ich mir all diese Ausführungen und bisherigen Geschehnisse vor Augen führe. So, wie wir jetzt mit diesen Verfahrensregeln umgehen, machen wir eine schlechte Falle; wir erweisen unseren Institutionen wirklich keinen Dienst.

    Denn angefangen hat die ganze Geschichte - und jetzt möchte ich auf eine übergeordnete Ebene gehen - damit, dass wir uns unterschiedliche Verfahrensregeln gegeben haben. Das ist völlig in Ordnung. Wir haben bei uns das Verfahren der Teilzuweisung in die Sachbereichskommissionen mit erweitertem Mitbericht gewählt; im Nationalrat ist die APK-N zuständig. Das wissen wir ja bereits seit November, das ist nichts Neues. Wir haben also unterschiedliche Verfahren gewählt, und wir müssen doch auch ehrlich sein und das nicht irgendwie mittels Datum, Zuständigkeiten und Artikeln zu verschleiern versuchen. Wir müssen ehrlich sein. Die Beurteilung, ob wir für die Bilateralen III in der Verfassung das Ständemehr vorsehen sollen, fällt je nach Zusammensetzung der Kommissionen bzw. je nach Mehrheiten und Minderheiten unterschiedlich aus. Es gibt in den Kommissionen und den beiden Räten unterschiedliche Meinungen dazu, ob wir die Bilateralen III einem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis unterstellen sollen. Wir müssen einfach ehrlich sein und diese Frage rasch klären. Wir müssen hier Klarheit schaffen.

    Mit diesem Ordnungsantrag verunmöglichen Sie diese rasche Klärung. Sie setzen sich damit über einen Entscheid unseres Schwesterrates hinweg, indem Sie sagen, seine Beurteilung sei falsch. Gemäss Artikel 9 des Geschäftsreglementes des Nationalrates - das wurde von Ihnen bereits zitiert - ist es absolut klar, dass der Entscheid des Büros des Nationalrates richtig ist. Aber ich finde, wir müssen wirklich auch gegenüber der Öffentlichkeit, die sich dafür interessiert, wie wir diese Frage beurteilen, schnell Klarheit schaffen. Und auch wenn es Kompetenzstreitigkeiten gibt, darf kein Organ ein anderes Organ überstimmen. Was wir am Ende machen können, ist, die Räte entscheiden zu lassen. Mit Ihrem Ordnungsantrag verunmöglichen Sie diesen Prozess, der vorsah, dass wir hier im Rat einen Entscheid dazu herbeiführen, und dass noch in der gleichen Session im anderen Rat ebenfalls ein Entscheid dazu herbeigeführt wird. Noch einmal: Ich finde, das ist ein grobes Foul gegen unsere Spielregeln, und ich halte es auch für das Ansehen unserer Institutionen für wirklich schlecht, so vorzugehen und unterschiedliche Meinungen, die man zu dieser Frage haben kann, auf diese Art auszutragen, anstatt einfach die Karten auf den Tisch zu legen und abzustimmen.

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