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Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 13.4184 (Graber Konrad)

(18.093)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz30.11.2018
Speeches(6)
Sorted by Speech date, Descending
6 Results
  • Redetext
    Irène Kälin(Die Grünen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote [GZ]

    Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen[GZ]

    Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen[GZ]

    (0 Enthaltungen)

  • Redetext
    Alain Berset(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Vous aurez vu qu'il existe déjà un rapport. Il n'y a donc pas seulement tout ce travail qui a été réalisé, il y a en plus un rapport d'une quinzaine de pages pour expliquer tout ce qui a été fait et pour quelles raisons les objectifs de la motion sont remplis. Il y a un moment où il faut quand même se poser la question de l'efficience des travaux.

    Je vais encore rappeler une fois que la motion contient deux éléments. Premièrement, elle charge le Conseil fédéral de proposer une modification des dispositions pour que certains investissements puissent être réalisés; ceci est fait. En effet, les modifications d'ordonnances ont été faites; elles entreront en vigueur le 1er janvier 2022, soit dans trois semaines. On ne voit donc pas ce qu'on pourrait faire de plus si la motion n'était pas classée.

    Le deuxième élément, et là il faut quand même rendre hommage à votre ancien collègue Konrad Graber, n'est pas [PAGE 1216] formulé avec la notion de "charger le Conseil fédéral" de mettre en place un Fonds suisse pour l'avenir à tout prix; en effet, il est mentionné dans la motion que le Conseil fédéral est invité à lancer un Fonds suisse pour l'avenir. C'est donc une invitation et on considère cette notion comme étant moins contraignante que celle de "charger de". Je n'ai pas le souvenir que l'idée de l'auteur de la motion - je ne veux pas parler à sa place, il n'est pas là pour se défendre -, à l'époque, était de le faire coûte que coûte, peu importe la manière.

    Là aussi, cette invitation a été suivie de conséquences, puisque nous sommes en train de travailler - là je parle aussi au nom de mon collègue puisque c'est le DEFR qui est chargé de cet élément - avec l'aide d'un groupe de travail qui se penche sur la question. Ce groupe a conclu qu'il y avait suffisamment de possibilités de capital-risque pour les start-up en Suisse, mais il examine quand même en détail les avantages et inconvénients d'un Fonds pour l'avenir de la Suisse, et il cherche à déterminer si un tel fonds permettrait, et si oui comment, d'élargir le marché du capital-risque en Suisse et de favoriser la croissance des entreprises innovantes. On devrait avoir d'ici mi-2022 les résultats de cet examen.

    Il faut donc considérer que l'invitation faite au Conseil fédéral a été suivie de conséquences. Vous faites ce que vous voulez, je ne suis pas en train de vous dire ce qu'il faut faire avec cette proposition, mais nous avons vraiment l'impression d'avoir atteint les objectifs de la motion.

    J'aimerais donc vous inviter, en considérant tout ce qui a été fait jusque-là, notamment en ce qui concerne l'élément essentiel qu'est une nouvelle catégorie de placements, assortie d'une limite d'environ 5 pour cent de l'ensemble des placements, qui sera en vigueur au 1er janvier de l'année prochaine, à classer cette motion.

  • Redetext
    Peter Hegglin(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich danke dem Bundesrat für die Erstellung des Berichtes. In weiten Teilen kann ich den Ausführungen des Bundesrates, aber auch dem Sprecher der Mehrheit beipflichten. In den Hauptpunkten und in den Schlussfolgerungen komme ich aber zu einem anderen Ergebnis. Die Motion ist noch nicht erfüllt und kann aus diesem einfachen Grund auch nicht abgeschrieben werden.

    Wenn gesagt wird, die Motion sei schon alt und quasi ein Ladenhüter, so kann entgegnet werden, dass sie an Aktualität nichts eingebüsst hat, im Gegenteil: Das Anliegen ist aktueller denn je, denn es werden Chancen verpasst. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups sind kaum verbessert worden. Gerade der steuerliche Verlustvortrag über mehr als sieben Jahre wurde trotz wiederholten Versprechen des Bundesrates noch nicht umgesetzt. Das ist für forschungsintensive Start-ups essenziell. Gerade sie machen einen grossen Teil der Schweizer Start-ups aus. Versprochen heisst nicht umgesetzt. Diesbezüglich ist die Arbeit also noch nicht erledigt.

    Der Bundesrat hat auch keinen privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen Zukunftsfonds Schweiz initiiert, obwohl dies der Auftrag war. Es gibt zwar verschiedene Produkte, in welche Pensionskassen investieren können, aber keinen dedizierten, auf Schweizer Start-ups spezialisierten Fonds, bei dem sich mehr als tausend Pensionskassen auf ein spezialisiertes Team verlassen können. Nur ein solcher Fonds würde es auch den vielen kleineren Kassen ermöglichen, in diese Kategorie zu investieren. Selbst ein spezialisiertes Team aufzubauen, ist den meisten Kassen nicht möglich. Sie müssen sich auf die professionelle Führung eines dedizierten Fonds verlassen können. Das können sie heute nicht. Diesbezüglich wäre ein solcher Fonds, wenn man ihn schaffen würde, eben ein Angebot an sie und kein Zwang.

    Der Bundesrat lässt stattdessen einen staatlichen Innovationsfonds prüfen, wie er am 25. August verlauten liess. Die Lücke in den Finanzierungsmöglichkeiten junger und rasch wachsender Unternehmen ist also erkannt. Aber warum ein staatlicher Innovationsfonds? Warum nicht einfach eine schon lange angenommene Motion auftragsgemäss umsetzen? Es ist doch gerade privates Risikokapital, das viel mehr neue Stellen schafft als andere Finanzierungsquellen und junge Unternehmen rasch wachsen lässt. Es ist auch klar, warum. Wagniskapitalfonds unterstützen junge Unternehmen nicht nur mit Geld, sondern auch mit Marktkenntnis, Know-how und Netzwerken in den entsprechenden Marktbereichen. Deshalb wachsen die von ihnen unterstützten Unternehmen rascher als andere und schaffen mehr Stellen. Das wird ein staatlich geführter Innovationsfonds sicher nicht schaffen.

    Zudem: Warum Steuergelder verwenden, anstatt den Pensionskassen die Möglichkeit zu geben, in einen gemeinsamen Zukunftsfonds zu investieren? Sie haben 1000 Milliarden Franken anzulegen, investieren aber 60 Prozent davon in Obligationen und Immobilien. Kaum etwas geht in die Entwicklung der Schweizer Realwirtschaft. Ein Fonds, der in viele Start-ups investiert, wird die Risiken limitieren, ja in Kombination mit anderen Anlagen sogar senken. So bewegen sich Start-ups viel weniger bei schwankender Konjunktur als andere Anlagen.

    Der Bundesrat hat in der BVV 2 eine neue Kategorie für Start-ups, also für nicht kotierte Aktien, geschaffen. Das ist gut, aber genügt alleine nicht. Weil sie für die Start-up-Auswahl und -Unterstützung meist zu klein sind, müssen sich die Pensionskassen auf einen Zukunftsfonds verlassen können, der ihnen diese Arbeit mit spezialisierten Teams abnimmt. Das können sie heute noch nicht tun.

    Wir tun dies für die Zukunft der Schweizerinnen und Schweizer. Das ist produktiv genutzte Innovation, die auf lange Sicht nachhaltig Wohlstand und gute Stellen schafft. Solche Innovation wird nur mit jungen, rasch wachsenden Unternehmen geschaffen. Andere Länder, insbesondere im rasch wachsenden Asien, tun dies sehr intensiv. Wir müssen auch dahin zurückfinden.

    Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Abschreibung der Motion Graber Konrad zurückzuweisen und den Bundesrat aufzufordern, die fehlenden Elemente umzusetzen. Wenn diese dann umgesetzt sind, können wir die Motion abschreiben.

  • Redetext
    Hannes Germann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Es geht hier, wie im Titel erwähnt, um die Abschreibung der Motion Graber Konrad 13.4184. Sie ist im Jahr 2013 eingereicht worden. Es geht um die Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. [PAGE 1215]

    Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft 18.093, die Motion abzuschreiben, weil sie weitgehend erfüllt ist. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Vorsorgeeinrichtungen in der Lage sind, in zukunftsgerichtete Anlagen zu investieren. Ausserdem wird der Bundesrat eingeladen, einen privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen Zukunftsfonds Schweiz zu initiieren. Dieser soll auf Wunsch der Vorsorgeeinrichtungen deren zukunftsträchtige Anlagen zur Betreuung übernehmen.

    Der Bundesrat hat inzwischen einen gewissen Handlungsbedarf erkannt und auch die Rahmenbedingungen verbessert. Er beauftragte das EDI, den Vorsorgeeinrichtungen in geeigneter Weise die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlich zu den bisherigen Kostenangaben bei Venture-Capital-Investitionen auch die Relation der Kosten im Verhältnis zum Kapital standardmässig auszuweisen. Ferner hat er die Einführung einer neuen Kategorie respektive Subkategorie für nicht kotierte schweizerische Anlagen in den Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge prüfen lassen. Diese neue Anlagenkategorie soll rund 5 Prozent umfassen. Schliesslich steht der Bundesrat einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber. Das hat inzwischen auch Gestalt angenommen, und es zeichnen sich Lösungen ab.

    Ausserdem weist der Bundesrat darauf hin, dass den Versicherten mit einem Einkommen von mindestens 126[NB]900 Franken durch die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes verschiedene Anlagestrategien angeboten werden. Dies erfolgt dann allerdings im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, wo die Risikofähigkeit der Versicherten naturgemäss und häufig grösser ist.

    Schliesslich war auch eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag am Werk, die Vorsorgeeinrichtungen für die Möglichkeiten von Venture-Capital zu sensibilisieren. Umgekehrt dürften die Anbieter von Venture-Capital die Bedürfnisse der Vorsorgeeinrichtungen besser verstehen. Inzwischen ist ein Produkt lanciert worden, und andere sind im Entstehen begriffen. In diesem Sinne könnte man also sagen, eine Initiierung sei erfolgt und die Motion damit erfüllt.

    Es kommt noch etwas dazu: Die Vorsorgeeinrichtungen ihrerseits begrüssen zwar grundsätzlich neue Produkte und sind auch bereit, neue Investitionsmöglichkeiten zu prüfen. Was sie allerdings in aller Deutlichkeit ablehnen, ist politischer Druck, der sie zwingen will, in gewisse Bereiche zu investieren. Es sei hier darauf hingewiesen, und darauf verweisen Bundesrat und Kommission ausdrücklich, dass die Auswahl der Kriterien für Investitionen allein ökonomischen Prinzipien unterliegt und keinesfalls nach politischen Kriterien getroffen werden darf. In diesem Sinn ist auch ein Eingriff in die Tätigkeit und Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen nicht adäquat.

    Wir meinen, der Bundesrat habe hier die richtigen Schritte eingeleitet. Es gibt eine Verbesserung, es kommt zu Erleichterungen, aber wir wollen keine Einmischung.

    Wir beantragen Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion 13.4184 abzuschreiben.

  • Redetext
    Thomas Hefti(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

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