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Ausweisung von Aktivisten des politischen Islams (Salafisten, Islamischer Staat usw.)

(17.445)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz06.06.2017
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
17.445
Start
06.06.2017
References & source
Official record
Official profile
External ID
20170445
Contributions(5)
  • Cédric WermuthUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Barbara SteinemannSprecher/inSchweizerische Volkspartei
  • Duri CampellUrheber/inBürgerlich-Demokratische Partei
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Fraktion der Schweizerischen VolksparteiUrheber/in
Timeline(5)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Keine Zustimmung
    Staatspolitische Kommission Ständerat
  • Folge geben (Erstrat)
    Staatspolitische Kommission Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ausweisung von Aktivisten des politischen Islams (Salafisten, Islamischer Staat usw.)
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die SVP-Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein:

    Es ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer wie folgt abzuändern:

    Art. 68bis

    Islamistische Aktivitäten

    Abs. 1

    Ausländer und Ausländerinnen, die zugunsten des "Islamischen Staates" (IS) oder anderer gewaltbereiter fundamentalistisch-muslimischer Gruppierungen oder für die Errichtung einer islamisch ausgerichteten Staatsordnung aktiv werden, werden ausgewiesen.

    Abs. 2

    Als Aktivitäten zählen namentlich die Verbreitung von Propaganda, das Anwerben von Mitgliedern, logistische Vorkehren, wie z. B. Auskundschaften, Planen oder Bereitstellen von operativen Mitteln, insbesondere Beschaffen von Waffen, Fahrzeugen, Kommunikationsmitteln oder Finanzdienstleistungen. Die Aktivität setzt keine massgebliche Funktion innerhalb einer Gruppierung voraus.

    Abs. 3

    Die Ausweisung ist sofort vollstreckbar.

  • BegründungTEXT

    Wir haben die Pflicht, unser Staatswesen gegen jede Unterwanderung durch totalitäre Kräfte zu schützen; denn es darf nicht sein, dass die freiheitlichen Prinzipien des Rechtsstaates unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit dazu verwendet werden, diesen zu zersetzen und letztendlich zu zerstören. Die Gräueltaten des sogenannten Islamischen Staates sind notorisch. Aufgrund von Berichten des Nachrichtendienstes ist davon auszugehen, dass Ausländer in der Schweiz sich als Aktivisten des Islamischen Staates betätigen. Diese Aktivisten bewegen sich in salafistischen Kreisen, die als Nährboden des gewalttätigen islamischen Extremismus gelten. Der Salafismus und andere islamistische Bewegungen gefährden somit die innere Sicherheit der Schweiz. Ausländische Aktivisten des politischen Islams sind deshalb unverzüglich auszuweisen, zumal Attentate nicht auszuschliessen sind. Sind diese Doppelbürger, ist ihnen der Schweizer Pass dringend zu entziehen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0