Cédric Wermuth
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- Fraktion S
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 169
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 19. Februar 1986
- Marital status
- verheiratet
- Phone
- +41 79 783 83 29
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- Theaterplatz 4
3001 Bern - Website
- www.cedricwermuth.ch
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- Q117904
- Source body
- CHE
- Source updated
- 22.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- LobbyistMeier Julia Tonina · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizNGO Brava
- LobbyistLehner Andreas · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizAids-Hilfe Schweiz / Aide Suisse contre le Sida / Aiuto Aids
- RedetextSchweiz
Ich beginne mit einem Satz: Wir können nicht einfach immer weiterfahren mit diesen tiefen Steuern für ausländische Firmen. Wer hat sich in diesem Sinn geäussert? Es war der Herr Kommissionssprecher, der gerade in ein bilaterales Gespräch verwickelt ist, allerdings zugegebenermassen in seiner Funktion als Präsident der Mitte-Partei vergangenen Sonntagabend in der Elefantenrunde auf SRF. Ich bin mit ihm zu 100 Prozent einig, und ich denke, es wäre heute der erste Moment, in dem man dieses politische Versprechen an die eigene Basis auch einlösen könnte.
Ich schlage Ihnen vor, dem Antrag Zybach zu folgen und vor allem zuerst auch der Minderheit Grossen Jürg, und das vor allem aus drei Gründen.
Erstens müssen wir uns schon bewusst sein, wo der Ursprung dieser Massnahme liegt, die wir heute diskutieren. Er liegt in den Neunzigerjahren. Aufgrund von zwei Elementen hat man diesen reduzierten Satz eingeführt: einerseits als Begleitmassnahme zur Einführung der Mehrwertsteuer überhaupt, quasi als Zückerchen, und andererseits in einer realen Krise. Der grosse Unterschied ist: Wir hatten damals eine allgemeine volkswirtschaftliche und eine branchenweite Krise. Unbestreitbar war der Tourismus in einer schwierigen Situation, also hat es auch Sinn ergeben, eine Branche als solche zu entlasten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, trotz der Fragen, die auch vorhin gestellt wurden. Gerade im Vergleich zu anderen Tourismusdestinationen, und das ist eine Stärke, hat der Schweizer Tourismus sowohl den starken Franken wie auch die jetzigen geopolitischen Verwerfungen teilweise überraschend gut überstanden, das muss ich zugeben.
Zweitens, und das ist auch schon erwähnt worden: Wenn wir die verteilungspolitische Wirkung dieser Massnahme anschauen, dann muss man feststellen, dass sie sich wirklich mit keinem Effizienzargument mehr aufrechterhalten lässt. Die Hälfte dieser 300 Millionen Franken geht an 4 Prozent aller Hotels, eine enorme Konzentration der entsprechenden Entlastungswirkung. Es ist ja logisch: Dort, wo mehr Umsätze generiert werden, fällt entsprechend auch die grössere Entlastung an. Und vor allem zeigen alle Studien, die wir zu diesem Thema haben, dass diese Entlastungen eben am Ende nicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommen. Wenn man das machen wollte, müsste man auf andere Instrumente setzen.
Drittens bitte ich Sie auch, ein paar Monate in die Zukunft zu schauen, auf die Debatten, die uns in diesem Saal und auch in der Öffentlichkeit noch erwarten. Ein Grossteil der Personen hier drin, nicht alle, wird in den nächsten Monaten vor der Bevölkerung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine allgemeine Erhöhung der Mehrwertsteuer vertreten, sei es zur Finanzierung der Rüstungsaufgaben, sei es zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Ich bitte Sie schon, sich zu fragen, wie Sie das dann tun wollen, nachdem Sie gerade mit 300 Millionen Franken eine Branche, die von Rekordwert zu Rekordwert eilt, entlastet haben und dann die Bevölkerung bitten, diese Subvention für ausländische Grosskonzern-Hotelketten doch mit einer allgemeinen Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Das in dieser Situation der Bevölkerung zu erklären, finde ich relativ schwierig. Wir werden in den nächsten Jahren finanzpolitisch Prioritäten setzen müssen, und wir wären gut beraten, damit hier entsprechend anzufangen.
Ich möchte noch ein Argument aufnehmen, das vorhin mehrfach genannt wurde, nämlich dass es spezifische und gezielte Unterstützung für die Hotellerie brauche, auch in Zeiten, in denen es der Branche an sich gut geht. Da bin ich zu 100 Prozent einverstanden, und ich möchte hier einfach noch den Eindruck zurückweisen, der Bund würde heute nichts für diese Branche tun. Es gibt vier grosse Instrumente, mit denen der Bund die Hotellerie unterstützt. Da ist einerseits Innotour für entsprechende innovative Projekte. Es gibt Schweiz Tourismus. Ich hatte vor Kurzem die Ehre, mir mit einer Subkommission der Finanzkommission die Arbeit im Detail erklären zu lassen. Es gibt die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, und es gibt die Neue Regionalpolitik (NRP), die es erlaubt, genau dort Entlastungen vorzunehmen, wo es regionalspezifisch entsprechend Sinn ergibt. Das wäre die richtige Art und Weise, auf lokale Bedürfnisse der Hotellerie einzugehen. Da haben Sie jederzeit unsere Unterstützung. Aber eine branchenweite ineffiziente Steuersubvention lässt sich zum heutigen Zeitpunkt definitiv nicht mehr rechtfertigen.
Bitte folgen Sie dem Antrag Grossen Jürg oder dann dem Antrag der Minderheit Zybach, die es erlauben würde, mit dem Ständerat noch über eine präzisere Variante ins Gespräch zu treten, wenn Sie wollen.
- RedetextSchweiz
Herr Kommissionssprecher Bregy, könnten Sie vielleicht für das Protokoll die Frage noch klären, die vorher schon Herr Storni gestellt hat? Können Sie bestätigen, dass auch der Bundesrat in der Botschaft ausführt, dass zwar aus Sicht der Dienstleistung oder von mir aus der Handelsbilanz der Tourismus durchaus ein Exportsektor ist, dass das aber aus steuersystematischer Sicht überhaupt keinen Sinn macht? Oder wie möchten Sie eine Beherbergungsleistung aus der Vierwaldstättersee-Region nach Japan exportieren?
- RedetextOpferhilfegesetz. ÄnderungNo. 25.080Schweiz
Geschätzte Kollegin, Sie haben sich darüber empört, dass ein Tag - ich glaube, ich zitiere Sie richtig - in einer Schutzunterkunft offenbar 330 Franken pro Person koste. Wissen Sie, wie viel Ihr Taggeld die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jeden Tag kostet, wenn Sie hier drin an einer Sitzung anwesend sind?
- RedetextSchweiz
Nun gut, was die Praxiswirkung dieser Motion, wie sie uns - auch in der Version des Ständerats - vorliegt, angeht, so ist dies natürlich eine Einschätzungsfrage, das gebe ich zu. Und ich gebe durchaus auch zu, dass diese Motion - ich glaube, das kann man sagen - die Welt am Ende wahrscheinlich nicht grundlegend verändern wird und es durchaus um Fragen geht, die man sich in der Praxis stellen kann.
Was will der Motionär oder - so muss man es inzwischen korrekterweise sagen - was will der Ständerat mit seiner Version? Es wurde ausgeführt: Es geht erstens um die Einführung von absoluten Verjährungsfristen im Verrechnungssteuergesetz (VStG) und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) sowie um eine zumindest teilweise Harmonisierung dieser zwei Gesetze, was die Verjährungsfristen angeht; zweitens will man einen gewissen Druck auf die Veröffentlichungspraxis und drittens eine Angleichung der Bestrafungsnormen erreichen. Nun, unsere Skepsis rührt vor allem von der Frage nach der Wirkung und der Notwendigkeit dieser drei Massnahmen her.
Zuerst zur Frage der absoluten Verjährungsfristen: Es stimmt, man kann durchaus mit dem Legalitätsprinzip argumentieren, denn absolute Verjährungsfristen ergeben für den Schutz der Rechtsunterworfenen selbstverständlich einen gewissen Sinn. Das mag durchaus eine Argumentationsbasis sein. Aber die erste Frage, die sich hier stellt, ist: Von wie vielen Fällen, bei denen in der Praxis die relativen Verjährungsfristen dann wirklich zum Nachteil eines Betroffenen führen, sprechen wir überhaupt? Und zweitens muss man insbesondere bei der Verrechnungssteuer sehen, dass wir es hier mit einer Spezialsteuer zu tun haben, bei der im Unterschied zu anderen Steuerarten der Sicherungszweck deutlich im Vordergrund steht. Deshalb sind wir nicht sicher, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist. Der Bundesrat hat ausgeführt, dass auch bei einer absoluten Verjährungsfrist von 15 Jahren die Gefahr einer Verzögerung der Verfahren weiterhin besteht, respektive dass man bei der Einführung einer absoluten Verjährungsfrist wahrscheinlich mehr Personal benötigen würde, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Fristen auch eingehalten werden. Die Erfahrung aus den Budgetprozessen der letzten Jahre zeigt aber, dass man in diesem Saal selten bereit ist, entsprechende Personalfolgen dann auch auszufinanzieren; in diesem Fall hätte dies eine Auswirkung auf die Qualität der Arbeit der Steuerbehörden. Wir sind deshalb nicht sicher, ob dies der richtige Weg ist und ob sich eine solche Anpassung unter dem Strich lohnen würde.
Was die zweite Ziffer zur Veröffentlichungspraxis betrifft: Wer kann schon etwas gegen Transparenz einwenden? Damit sind wir im Grundsatz einverstanden. Der Bundesrat hat ja auch gesagt, dass er eine systematischere Zurverfügungstellung der Informationen anstrebt. Wenn dies das Ziel ist, dann ist diese zweite Ziffer nicht wahnsinnig notwendig. Wir befürchten aber offen gestanden eine Dynamik, wie es sie beispielsweise im Bereich der Finma und ihrer Rundschreiben gab und wo die Forderung nach Transparenz längerfristig vor allem dazu benutzt wurde, um in die Praxis der Behörden hineinzuwirken. Wir sind nicht sicher, ob das mit dieser Ziffer ausgeschlossen wäre. Grundsätzlich wäre gegen die zweite Ziffer an sich, so, wie der Bundesrat das vorschlägt, nichts einzuwenden.
Die dritte Ziffer ist dann wiederum problematisch. Hier möchte die Motion eigentlich nach dem Modell der Mehrwertsteuer neu eine Kombination aus bewusster Falschdeklaration, die strafbar ist, und einer Voranzeige, welche die Strafbarkeit dann aufhebt, neu in Gesetzen einführen, in denen diese heute nicht besteht. Sprich, der Motionär will schlicht und ergreifend die Steuerhinterziehung erleichtern. Zudem sollen die Strafbestimmungen nach unten harmonisiert werden. Denn im Moment sieht das Verrechnungssteuergesetz noch die Möglichkeit einer dreifachen Busse vor; im Mehrwertsteuergesetz sind die Strafrahmen hingegen klar gedeckelt bzw. auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Es gibt heute aber bereits genügend Rechtsmittel, die man vorbringen kann, und eine Klärung durch einen Steuervorbescheid, Ruling genannt, stehen natürlich allen Rechtsunterworfenen offen, ebenso die Möglichkeit der Deklaration unter Vorbehalt, der Zahlung unter Vorbehalt und sogar der Selbstanzeige nach unterlassener Deklaration. Wir sehen deshalb die Notwendigkeit einer solchen Anpassung nicht; sie würde eher die abschreckende Wirkung der entsprechenden Strafbestimmungen aufweichen. Aus all diesen kumulierten Gründen empfehlen wir Ihnen, der Minderheit zu folgen.
- RedetextVoranschlag 2026. Nachtrag INo. 26.007Schweiz
Es wurde vorher ausgeführt: Die SP-Fraktion kann sich im Wesentlichen der Position Ihrer Kommission anschliessen. Der Nachtragskredit dieses Jahr wird nicht so viel zu reden geben, wie das letztes Jahr der Fall war. Die Fragen zu den SBB, zu SBB Cargo und zum Autoverlad sowie zur Europäischen Weltraumorganisation erlaube ich mir wegzulassen. Das sind in diesem Kontext quasi Marginalien und sie waren auch nicht weiter bestritten.
Stein des Anstosses waren, wenn überhaupt, wie schon mehrfach erwähnt, die zusätzlichen Beiträge, die von der Schweiz für die EU-Forschungsprogramme zu leisten wären. Eine kleine Erinnerung: Seit dem 10. November 2025 ist die Schweiz wieder bei den EU-Forschungsprogrammen dabei, respektive dann wurde die Unterschrift zur Teilnahme am sogenannten Horizon-Paket gesetzt - rückwirkend auf Beginn des Jahres 2025. Man darf hier nicht den Fehler machen zu glauben - so hat es teilweise geklungen -, das sei nur im ganz engen Sinne ein Universitätsprogramm. Es wäre schon wichtig, darauf hinzuweisen, dass neben Horizon Europe im engeren Sinne auch Euratom, Digital Europe oder Iter dabei sind, eine der grössten Forschungsinfrastrukturen weltweit, die überhaupt zur Verfügung gestellt werden.
Ich glaube, dass man den Nachtrag aus dieser Perspektive betrachten muss. Erstens ist es nicht so, wie es vorher geklungen hat, dass einfach ein paar Brüsseler Bürokraten entschieden haben, die Schweiz sei zu bestrafen, indem die Schweiz mehr zahlen muss, sondern der Finanzierungsschlüssel setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Es wurde vorher bereits erwähnt, dass der Grund dafür, weshalb wir mehr zahlen müssen, zum Teil Ausdruck des relativen, zumindest wirtschaftlichen Erfolges der Schweiz gegenüber anderen Ländern ist. Denn wir haben im Verhältnis zur Kleinheit dieses Landes einen überproportional grossen Anteil am europäischen Inlandprodukt. Deshalb ist es auch richtig, dass wir uns stärker beteiligen. Das Zweite ist auf die Politik der SNB zurückzuführen. Diese Diskussion können wir gerne an anderer Stelle führen, aber wir müssen hier schlicht und ergreifend die Realitäten zur Kenntnis nehmen.
Viel wichtiger finde ich aber für diejenigen, die hier kritisch sind, dass wir uns anschauen, wie die Situation vor der Wiederassoziierung der Schweiz in den Jahren 2021 bis 2024, wenn ich mich richtig erinnere, war. Es gibt eine sehr interessante Studie von Scienceindustries, die das angeschaut hat. Man kann tatsächlich argumentieren, dass es nicht so ist, dass man quasi kurzfristig einen Einbruch des BIP oder direkte wirtschaftliche Folgen gesehen hätte. Es ist auch so, wenn Sie das europaweit auf eine direkte Wirtschafts- oder Wachstumsprognose umschlagen wollen, dass es nicht ganz einfach ist, das festzulegen. Es gibt verschiedene Studien darüber, was der Umrechnungsfaktor ist. Darüber kann man streiten. Aber man sieht, dass einerseits die Ersatzmassnahmen, die die Schweiz in diesen Jahren ergriffen hat, sehr teuer und sehr aufwendig umzusetzen waren und eine zusätzliche Bürokratie und zusätzlichen Aufwand für alle bedeuteten und dass vor allem die langfristige strukturelle Entwicklung entlang der Wertschöpfungskette am meisten darunter leidet. Ich will jetzt nicht behaupten, es gebe hier einen direkten Zusammenhang. Aber schauen Sie sich beispielsweise einmal an, wie die Beschäftigungsentwicklung im Industriesektor, insbesondere bei den MEM-Industrien, ist. Da sehen wir seit 2017, 2018 einen konstanten Verlagerungseffekt ins Ausland. Wir sehen auch, dass die neuen Stellen nicht mehr in der Schweiz geschaffen werden.
Hier geht es um einen Mosaikstein, der dafür sorgt, dass die Schweiz in der gesamten Wertschöpfungskette - von der Grundlagenforschung bis zur Produktinnovation, Start-up-Kreation, Unterstützung - und am Ende bei allen Innovationstätigkeiten in der Volkswirtschaft über die gleichen Infrastrukturen verfügt wie Konkurrenten und Kollaborationspartnerinnen und -partner in der Europäischen Union. In diesem Sinne geht es hier nur darum, die Spiesse für die Schweizer Forschung und am Ende auch für die Schweizer Wirtschaft jenen der anderen europäischen Staaten gleichzusetzen. Deshalb haben wir etwas Mühe zu verstehen, warum es hier überhaupt Gegenstimmen geben sollte.
Natürlich versuchen Sie das aus politischen Gründen, das sei Ihnen unbenommen. Es geht ja vor allem darum, den Mythos aufzubauen, wir würden für die Europäische Union immer nur bezahlen und man würde uns in unfairer Weise zu Nachzahlungen verdammen. Das stimmt nicht, das sei noch einmal zu Protokoll gegeben. Es werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die gleichen Kriterien auferlegt. Wenn die Schweiz hier Nachholbedarf hat, dann ist das, weil sie in den letzten Jahren entsprechende politische Entscheide gefällt hat.
Zusammengefasst kann man sagen, die Standorte, die bereits über einen stark ausgebauten Wissenschafts- und Forschungsstandort verfügen, profitieren sogar überproportional, weil es ihnen logischerweise einfacher fällt, an diesen Programmen teilzunehmen. Es wäre ein unvernünftiger Schuss ins eigene Knie und es ist auch mit Blick auf die finanzielle Lage des Bundes nicht die zentralste Auseinandersetzung. Selbstverständlich folgen wir dem Einzelantrag Gredig, auch wenn das eine minimale Korrektur ist. Aber sie ist sachpolitisch korrekt, deshalb werden wir hier auch zustimmen. Sonst haben wir keine weiteren Anmerkungen zu diesem Nachtrag und bitten Sie, ihn so mitzutragen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
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- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 11.05.2026
- Präsident/in30.11.2015 – 14.12.2015
- Präsident/in10.01.2012 – 29.11.2015
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied19.12.2023 – 10.05.2026
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 15.12.2023
- Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
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