Stimmrechtsalter 16
(07.456)- AbstimmungSpeechSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Folgegeben ... 61 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen
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- RedetextYvan Perrin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Comme cela a déjà été dit, la présente initiative parlementaire a été traitée par votre commission la première fois le 30 novembre 2007. Madame Allemann avait à cette occasion motivé son initiative par la nécessité d'intéresser les jeunes à la politique en leur permettant de prendre une part active, donc plus intéressante, à la chose publique. A l'appui de sa proposition, l'auteur de l'initiative relève que la Landsgemeinde du canton de Glaris a franchi ce pas le 6 mai 2007, tandis que plusieurs cantons étudient cette même innovation. Chez nos voisins allemands, cette pratique est déjà introduite dans plusieurs Länder, alors que l'Autriche connaît le droit de vote à 16 ans dans certaines communes et envisage d'élargir cette pratique à tout le pays.
Les arguments avancés ont convaincu une courte majorité de la commission. Cette dernière a en effet décidé, par 11 voix contre 10, de donner suite à l'initiative parlementaire. Le 22 janvier 2008, Monsieur Donzé, porte-parole de la minorité, s'est fait le défenseur de notre position auprès de la commission soeur du Conseil des Etats, qui s'est montrée moins ouverte et a refusé de donner suite, par 9 voix contre 3.
Dès lors que la deuxième commission refuse de donner suite à une initiative parlementaire, il faut l'aval des deux conseils pour aller de l'avant. Le 10 avril 2008, nous avons ainsi repris la discussion sur cette initiative, enrichis par les considérations des sénateurs. Ceux-ci considèrent pour l'essentiel que la limite a déjà été abaissée à 18 ans, âge qui constitue un dénominateur commun dans plusieurs domaines, et qu'il n'est donc pas nécessaire d'aller plus loin. Cette position a été contestée, compte tenu du fait que nous connaissons déjà diverses limites - 14 ans pour le permis de tracteur ou de vélomoteur, 15 ans pour commencer à travailler, 16 ans pour la majorité sexuelle ou pour acheter des boissons fermentées. L'abaissement du droit de vote à 16 ans ne révolutionnerait donc pas le système et, encore une fois, est susceptible d'intéresser une partie de la jeunesse aux affaires de l'Etat.
Il est évident que cette mesure seule ne suffirait sans doute pas à combattre le désintérêt ambiant, mais devrait être accompagnée d'une amélioration des cours d'éducation civique nettement perfectibles. Menées en parallèle, ces propositions permettraient d'attirer la jeunesse vers la politique, tant du point de vue théorique que du point de vue pratique.
Ces arguments ne sont pas parvenus à convaincre les opposants, qui ont repris pour l'essentiel les éléments évoqués lors du premier examen de l'initiative. On a ainsi relevé que cela créerait une incohérence dans notre ordre juridique, avec une majorité civile et pénale à 18 ans, et une presque majorité civique à 16 ans.
Le découplage entre vote et éligibilité a été jugé éminemment contre-productif, produisant en quelque sorte des demi-citoyens entre 16 et 18 ans. Des craintes ont également été émises quant aux conséquences éventuelles sur le travail de nuit, ou sur l'abaissement des majorités civile et pénale qui pourraient suivre dans un deuxième temps.
La commission s'est ainsi ralliée à la position de la commission du Conseil des Etats et vous recommande, par 15 voix contre 8, de ne pas donner suite à cette initiative.
Conformément à la procédure prévue par l'article 127 de la loi sur le Parlement, la commission a encore pris acte, dans le cadre de l'examen préalable de l'initiative parlementaire Allemann Evi, de la pétition 07-24 Session des jeunes 2007, "Droit de vote à 16 ans", qui vise les mêmes objectifs que l'initiative.
- RedetextSpeechSchweiz
Ich bin auch der Meinung, dass Jugendliche an diesen Fragen ein sehr grosses Interesse zeigen. Wir sind alle froh, wenn sie ihre Meinung in Kommissionsarbeiten, in Jugendverbänden usw. einbringen. Aber für uns war es wichtig, dass sie erst dann abstimmen können, wenn sie auch die Möglichkeit haben, die politische Mitverantwortung als Gewählte zu tragen.
- RedetextPascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Jugendliche von ganz vielen Themenbereichen, wie zum Beispiel Gewalt, öffentliche Sicherheit, aber auch Umwelt- und Klimafragen, speziell, ich würde gar sagen überdurchschnittlich betroffen sind und es darum nicht nur demokratisch sinnvoll, sondern auch gesellschaftlich klug wäre, sie bei solchen politischen Entscheidungen mit einzubeziehen?
- RedetextSpeechSchweiz
Die SPK hat sich sehr eingehend und mit grossem Interesse mit diesem wichtigen Vorstoss von Kollegin Allemann befasst. Herr Donzé, wir haben auch nicht kalte Füsse bekommen, nein, wir haben versucht, die richtige Schuhgrösse für unsere Jugendlichen zu suchen. Kurz vor dem Legislaturwechsel hatte sich die SPK unseres Rates mit einer sehr knappen Mehrheit, mit 11 zu 10 Stimmen, für die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Nachdem sich aber die SPK des Ständerates im Januar dieses Jahres mit 9 zu 3 Stimmen ganz deutlich gegen dieses Anliegen ausgesprochen hatte, konnte unsere Kommission leider keine Vorlage ausarbeiten, sondern musste noch einmal über diese Initiative beraten und entscheiden, ob sie das Geschäft trotz dem negativen Beschluss der Kommission des Ständerates dem Nationalrat unterbreiten wolle oder nicht. Nach langer Diskussion ist unsere Kommission zum Schluss gekommen, dass es zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist, auf einer Senkung des Stimmrechtsalters zu beharren. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen deshalb die SPK, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Unsere Kommission hat durchaus Verständnis für das Anliegen, das politische Interesse der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen zu wecken, ihnen eine bessere politische Bildung zukommen zu lassen und ihr Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Wir sind uns auch bewusst, dass heute Jugendliche mit 16 Jahren ihre obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben, dass sie sich durchaus auch für politische Fragen interessieren, eine persönliche Meinung haben, dass sie auch bereits eine politische Reife in jugendspezifischen Fragen haben und dass sie mit 16 Jahren bereits gewisse Rechte haben, wie das Frau Allemann aufgezeigt hat. Die Mehrheit der Kommission ist aber trotzdem [PAGE 1299] klar der Meinung, dass eine Senkung des aktiven Stimmrechtsalters der falsche Weg ist, um das politische Interesse und das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen zu fördern.
Es geht doch bei den politischen Entscheiden an der Urne nicht um eine bessere Motivation, und selbst Frau Allemann erhofft sich hier keine Wunder. Es geht um eine politische Mitverantwortung an der Urne. Man kann nicht den Jugendlichen ab 16 Jahren ein Mitspracherecht einräumen und sie dann von der Mitverantwortung für ihre eigenen Entscheide ausklammern, weil sie eben kein passives Wahlrecht haben und in den Behörden diese Entscheide nicht selber mittragen müssen. Wer sich zu politischen Fragen an der Urne äussert, soll auch fähig und berechtigt sein, ein politisches Amt auszuüben. Diese Kohärenz zwischen aktivem und passivem Stimmrechtsalter ist für die SPK unseres Rates ein wichtiges Argument für die Ablehnung des Vorstosses. Wir wollen keine Unterscheidung zwischen dem Stimmrechtsalter und dem Alter für die Wählbarkeit machen.
Die Mehrheit der Kommission spricht sich des Weiteren dafür aus, dass das Stimmrechtsalter auch weiterhin mit dem zivilrechtlichen Mündigkeitsalter, das ja bekanntlich bei 18 Jahren liegt, übereinstimmen soll. Bis zu diesem Alter haben die Jugendlichen nicht alle Rechte und Pflichten und werden sogar vom Gesetz vor ihrem eigenen Handeln geschützt, indem sie keine Verträge unterzeichnen können, sich somit nicht verschulden können, und indem sie für ihr allfälliges Fehlverhalten strafrechtlich auch nur dem Jugendstrafrecht unterstellt sind.
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene eine Signalwirkung auf die Kantone hätte. Die Frage wurde in den Kantonen nämlich bis heute sehr, sehr kontrovers diskutiert. Es ist nach der Mehrheit unserer Kommission auch nicht sinnvoll, dass der Bund hier eine Vorreiterrolle einnimmt.
Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Allemann hat die Kommission zudem auch im Verfahren gemäss Artikel 127 des Parlamentsgesetzes die Petition "Stimmrechtsalter 16" der Jugendsession 2007, welche die gleiche Forderung enthält, zur Kenntnis genommen.
Die SPK beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, auf die Haltung des Ständerates einzuschwenken und der parlamentarischen Initiative Allemann keine Folge zu geben.
- RedetextWalter Donzé(Evangelische Volkspartei)Schweiz
Sie sehen, es gibt nicht nur Jugendliche, die für das Stimmrechtsalter 16 kämpfen. Ich war Sprecher der SPK des Nationalrates in der Kommission des Ständerates, nachdem unsere Kommission im ersten Anlauf mit 11 zu 10 Stimmen der parlamentarischen Initiative Allemann Folge gegeben hatte. Es geht darum, Artikel 136 Absatz 1 und Artikel 143 der Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen und Schweizer auf 16 Jahre festgelegt wird. Das passive Wahlrecht wird weiterhin bei 18 Jahren liegen. Frau Allemann nimmt hier ein Anliegen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und eine Petition der Jugendsession auf. Politische und zivilrechtliche Mündigkeit sollen deckungsgleich sein, d. h., die Möglichkeit, selber in ein Amt gewählt zu werden, besteht weiterhin ab 18 Jahren. Die parlamentarische Initiative öffnet einen einfachen und sehr günstigen Weg zur Mitbestimmung für junge Leute, welche in der Schule mit staatsbürgerlichem Unterricht in unsere demokratischen Einrichtungen eingeführt werden. Wir haben aktuell Beispiele auf der Tribüne. Heute Nachmittag, der Zufall will es so, wird die Junge EVP unserem Parlament ebenfalls einen Besuch abstatten.
Heute machen die jungen Leute gewissermassen die Fahrschule, d. h., sie bekommen in den oberen Schulklassen den Theorieunterricht, aber sie dürfen noch nicht den Lernfahrausweis lösen, den dürfen sie erst mit 18 Jahren haben. D. h., sie haben eine Lücke von zwei Jahren, in denen die Motivation verlorengeht. Um diese Motivationslücke zu schliessen, gibt es bereits zahlreiche Initiativen: Jugendparlamente, www.politischebildung.ch, www.eigene-meinung.ch vonseiten der Privatwirtschaft, Jugendorganisationen und Parteien bemühen sich, die Karenzfrist zu überbrücken und das Interesse der jungen Leute für unseren Staat und seine Einrichtungen zu wecken oder warmzuhalten.
Die SPK Ihres Rates hat das in ihrem ersten Anlauf auch anerkannt, hat aber dann nach dem negativen Entscheid der SPK des Ständerates wieder kalte Füsse bekommen. Sind Jugendliche mit 16 Jahren politisch reif? Haben sie nicht zahlreiche andere Interessen? Frau Allemann hat Ihnen die Details dazu bereits aufgezeigt: Sie haben die obligatorische Schule abgeschlossen, entscheiden selbstständig über ihre berufliche Laufbahn, über Glaubens- und Kirchenzugehörigkeit, sie sind sexuell volljährig, sie können in verschiedenen Bereichen bereits mitbestimmen. Wollen Jugendliche dieses Recht auch? Die gleiche Frage stellte sich seinerzeit auch beim Frauenstimmrecht. Es geht aber nicht darum, wie viele Sechzehnjährige vom Stimmrecht Gebrauch machen, sondern vielmehr darum, ob sie weiterhin davon ausgeschlossen bleiben sollen. In den Kantonen Glarus und Bern sind Beschlüsse in diese Richtung gefasst worden, Österreich und ebenfalls einige Bundesländer kennen das Stimmrechtsalter 16.
Von den Gegnern des Stimmrechtsalters 16 wird ins Feld geführt, der grosse Teil werde sich nicht dafür interessieren, die Initiative sei parteipolitisch motiviert. Dem widersprechen wissenschaftliche Studien, die auf ungenutzte Potenziale hinweisen. Auch bei den Jungen zwischen 18 und 20 ist die Stimmbeteiligung nicht berauschend, aber immerhin steigend. Bekanntlich wachsen aber Interesse und Motivation entsprechend der gebotenen Mitsprache. Zur Theorie soll auch der praktische Fahrunterricht geboten werden.
Persönlich bin ich dem Anliegen zunächst mit Zurückhaltung begegnet. Als ich aber in der Diskussion die Argumente der bürgerlichen Seite hörte, musste ich sagen: Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen mit jugendlichen Leuten und schon gar nicht mit unserer Jungpartei. Zweifellos ist das Festsetzen einer Altersgrenze letztlich eine willkürliche Sache. Die Entwicklung der Jugendlichen, die Diskrepanz zwischen staatsbürgerlichem Unterricht und Ausübung der Rechte, die Bewegung in den Kantonen und im Ausland und nicht zuletzt der Umstand, dass die Jüngsten von den getroffenen Entscheiden am längsten betroffen sind, sprechen für die Prüfung des Anliegens.
Die Bekämpfung der Jugendgewalt hat wesentlich mit Sinngebung, Herausforderung und Vertrauen zu tun. Wer mitverantwortlich ist, trägt auch Sorge. Das gilt für Sachwerte, aber auch für die demokratische Idee. In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.
- RedetextSpeechSchweiz
Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich das aktive Stimmrechtsalter auf 16 Jahre senken. "Sie wollen das doch gar nicht", höre ich in der Debatte um das Stimmrechtsalter 16 immer wieder. Oder: "Sie sind doch mit 16 Jahren noch gar nicht reif, um politisch mitzuentscheiden." Da muss ich entgegnen: In anderen Bereichen muten wir den Jungen viel Verantwortung zu, fordern von ihnen, dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, dass sie mehr Disziplin und Leistungsbereitschaft an den Tag legen. Das ist alles richtig. Aber dann müssten wir die junge Generation auch in die politische Verantwortung einbinden und sie aktiv mitmachen lassen. Denn nur wer gefragt wird, beginnt zu denken. Nur wer sich angesprochen fühlt, fühlt sich auch betroffen, und nur wer erkennt, was die Politik mit dem eigenen Lebensalltag zu tun hat, engagiert sich.
All jenen, die nun denken: "Das ist alles richtig, aber die Einheitlichkeit der Altersgrenzen ist in Gefahr", muss ich entgegnen: Die Einheitlichkeit der Altersgrenzen in unserer Rechtsordnung ist ein Mythos, denn diese kennt ganz verschiedene Altersgrenzen, die rechtlich nicht oder nur teilweise miteinander verknüpft sind. Ich gebe Ihnen gerne einige Beispiele: Ab 16 können Junge selbstständig über ihre Glaubens- und Kirchenzugehörigkeit entscheiden, sie haben also die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Glaubens- und Gewissensfragen. Dementsprechend kennt auch die Evangelisch-reformierte Landeskirche das aktive Stimmrecht ab 16 Jahren, das passive Stimmrecht ist bei 18 Jahren. Mein Vorschlag geht genau in diese Richtung. Ab 16 gilt beispielsweise auch die sexuelle Volljährigkeit, ab 16 dürfen gegorene alkoholische Getränke gekauft werden, ab 16 dürfen Jugendliche bis 22 Uhr beschäftigt und für Überzeit eingesetzt werden, ab 16 dürfen Roller, leichte Motorräder und gewisse Kleinautos geführt werden. Es gibt auch andere Altersgrenzen, die sogar noch tiefer liegen als bei 16 Jahren. 15 ist das Mindestalter für Arbeit, 14 das Alter für den Erwerb des Töffli- und Traktorausweises, 13 muss man sein, um für Botengänge und leichte Arbeiten herangezogen werden zu dürfen, und ab 10 Jahren sind Junge strafmündig und damit dem Jugendstrafrecht unterstellt. Es gibt also nicht nur [PAGE 1298] eine einzige Altersgrenze. Wir müssen von Fall zu Fall entscheiden, welche Rechte und welche Pflichten ab welchem Lebensjahr sinnvollerweise zu übertragen sind.
Die Frage ist also, ab wann die Jugendlichen politisch reif sind, das aktive Stimmrecht auszuüben. Politische Reife bedeutet, dass man die Tragweite der Entscheide erkennen kann. Das ist juristisch vergleichbar mit der Urteilsfähigkeit, die vernunftgemässes Handeln voraussetzt und in der Rechtswissenschaft ab etwa 14 Jahren anerkannt wird. Das ist natürlich ein bisschen individuell, das ist klar. Daran knüpft auch unsere Verfassung an: "Kinder und Jugendliche üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus." Das heisst, dass das Stimmrecht möglichst an die politische Urteilsfähigkeit anknüpfen muss und nicht an die Volljährigkeit. Die Senkung des Stimmrechtsalters soll jene 16- und 17-Jährigen stärken, welche die Politik interessiert mitverfolgen, welche eigene Ideen haben und mitgestalten möchten. Diese Jungen sind unsere politische Zukunft, sind auch die politische Zukunft unserer Parteien. Sie sind Vorbilder für viele andere, die desinteressiert oder an politischen Fragen nur wenig interessiert sind. Diese Vorbilder können mit ihrem Engagement andere begeistern und motivieren, sich ebenfalls für politische Fragen zu interessieren und sich selber zu engagieren oder zumindest an die Urne zu gehen und sich zu informieren.
Ich mache mir nichts vor. Das Stimmrechtsalter 16 wird das politische Interesse nicht sprunghaft ansteigen lassen. Doch das Interesse darf kein Massstab dafür sein, politische Rechte zu geben oder zu verweigern. Ein geringes Interesse muss im Gegenteil als Aufforderung an die Politik gesehen werden, alles daranzusetzen, das politische Interesse zu erhöhen. Eine von vielen Massnahmen ist die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre. Wenn man das dann noch mit einer besseren politischen Bildung, mit einer stärker praxisorientierten politischen Bildung koppelt, haben wir sehr viel gewonnen.
- SpeechSpeechSchweiz
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Antrag der Minderheit
(Donzé, Gross, Heim, Hodgers, Leuenberger-Genève, Marra, Stöckli, Tschümperlin)
Der Initiative Folge geben
[VS]
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition de la minorité
(Donzé, Gross, Heim, Hodgers, Leuenberger-Genève, Marra, Stöckli, Tschümperlin)
Donner suite à l'initiative
Data: OpenParlData · CC BY 4.0