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Verbindliche Wirkung der Motion

(06.413)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz24.03.2006
Speeches(13)
Sorted by Speech date, Descending
13 Results
  • Redetext
    Peter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Peter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Annemarie Huber-Hotz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Frage der Umsetzung der vom Parlament angenommenen Motionen ist nicht nur angesichts der grossen Zahl, sondern auch angesichts der Bedeutung dieser Vorstösse nicht unwichtig. Mit Motionen werden bedeutende Fragen wie zum Beispiel die Sterbehilfe, die Steueramnestie oder die Presseförderung aufgegriffen. Das sind Vorstösse, die im Bericht der SPK des Nationalrates erwähnt werden.

    Bei der vom Nationalrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision, über die Sie zu bestimmen haben, geht es aber nicht generell um die Umsetzung von angenommenen Motionen, sondern nur um jene Motionen, für welche die Abschreibung beantragt wird. Und diese Zahl ist wesentlich eingeschränkter. Für Motionen, die noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, aber zur Abschreibung beantragt werden, soll im Gegensatz zu heute eine ausführlichere Berichterstattung erfolgen.

    Der Bundesrat hat sich gegen diese ausgeweitete Berichterstattung gewehrt, weil er bereits heute ausführlich Bericht erstattet über die Umsetzung der angenommenen Motionen und Postulate. Er möchte diesem Bericht nicht noch weitere Berichte nachschieben, zumal das Parlament den Bundesrat ja immer wieder zu mehr Sparen und zu effizienterem Handeln auffordert und verpflichtet. Weil es aber nur um Abschreibungsanträge geht, erachte ich das nicht als eine Grundsatzfrage, sondern vielmehr als eine Frage des guten Einvernehmens zwischen Bundesrat und Bundesversammlung. Zudem handelt es sich bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nur um eine Kann-Formulierung.

    Deshalb verzichte ich darauf, am Antrag des Bundesrates auf Nichteintreten festzuhalten - vor allem natürlich auch in der Hoffnung, dass Sie sich im Gegenzug für etwas weniger Vorstösse und auch für schlichtere, effizientere Verfahren bei deren Behandlung einsetzen. Das gilt vor allem für die Behandlung von Vorstössen im Nationalrat.

  • Redetext
    Trix Heberlein(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Nationalrat hat diese parlamentarische Initiative am 4. Juni mit 105 zu 53 Stimmen angenommen. Ihre SPK hat die Vorlage ebenfalls unterstützt. Motionen, verbindliche Aufträge des Parlamentes an den Bundesrat, wurden in den letzten Jahren kaum mehr fristgerecht umgesetzt. Die Folge war eine Inflation der parlamentarischen Initiativen: In dieser Legislatur entstanden rund 20 Prozent der Gesetze aufgrund von parlamentarischen Initiativen. Bei Ablauf der Motionsfristen und bei Schubladisierung von Motionen durch den Bundesrat werden diese in der Folge einfach neu eingereicht.

    Unsere Kommission unterstützt die Zielsetzung des Nationalrates grundsätzlich, sie betont aber auch, dass die Gültigkeitsanforderungen an die Motionen streng eingehalten werden müssten und die Einhaltung in einer nächsten Legislatur auch besser kontrolliert werden müsste. Oftmals handelt es sich bei Motionen inhaltlich lediglich um Postulate.

    Eine von beiden Räten angenommene Motion sollte ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat sein, die Forderung der Motion zu erfüllen. Die Erfüllung ist in letzter Zeit nicht mehr so selbstverständlich, wie es eigentlich sein sollte. Ich erinnere dabei an die Motion unserer eigenen Kommission betreffend die indirekte Presseförderung durch Posttaxenverbilligung. Der Bericht der Kommission des Nationalrates listet einige weitere konkrete Fälle auf, in welchen sich der Bundesrat geweigert hat, von beiden Räten angenommene Motionen zu erfüllen. Natürlich ist der Bundesrat nicht Befehlsempfänger des Parlamentes. Beim Versuch aber, einen Auftrag zu erfüllen, kann es sich ja auch zeigen, dass der Auftrag nicht erfüllbar ist. In diesen seltenen Fällen wäre eine qualifizierte Begründung des Antrages auf Abschreibung erforderlich. In der heutigen Praxis aber erfolgt diese Begründung in der Regel nur sehr summarisch und mit zwei bis drei Sätzen im Rahmen des alljährlichen, umfangreichen und unübersichtlichen Berichtes über den Stand der Arbeiten zu den Motionen und Postulaten.

    Ein echter Dialog zwischen Parlament und Bundesrat ist so nicht möglich. Zuhanden der Materialien und der künftigen Praxis möchte ich festhalten - wie es bereits Frau Moret, die französischsprachige Berichterstatterin im Nationalrat, getan hat -, dass die Inhalte von Absatz 1 und Absatz 2 von Artikel 122 des Parlamentsgesetzes klar zu trennen sind. Der Bundesrat hat dies in seiner Stellungnahme und durch seine Vertreterin in der Kommission nicht ganz klar dargestellt.

    Worum es hier geht, kann wieder am Beispiel der Presseförderung gezeigt werden: Der Bundesrat hat bereits kurz nach Annahme der Motion durch den Zweitrat beschlossen, die Motion nicht zu erfüllen. Er stellte zu diesem Zeitpunkt aber keinen Abschreibungsantrag, sondern ging davon aus, dass er dies erst nach zwei Jahren tun müsse. In Absatz 1 von Artikel 122 ist zwar tatsächlich von einer Frist von zwei Jahren [PAGE 671] die Rede; diese Frist gilt aber bloss für die Berichterstattung über den Stand der Arbeiten an der Umsetzung noch nicht erfüllter Motionen. Es geht dort also um Motionen, deren Auftrag aufrechterhalten bleibt und die nicht zur Abschreibung beantragt werden. Der Bericht geht denn ja auch bloss an die Kommissionen und nicht an die Räte. Die an die Räte gerichteten Abschreibungsanträge werden in Absatz 2 geregelt, dort findet sich keine Frist. Selbstverständlich sollte der Antrag dann gestellt werden, wenn der Bundesrat beschliesst, den Auftrag nicht zu erfüllen. Nach zwei Jahren macht es nämlich in vielen Fällen kaum mehr Sinn, weil die Forderung der Motion dann durch den Zeitablauf obsolet wird, wie es auch beim Beispiel der Presseförderung der Fall ist.

    Die Gesetzesänderung, die wir in der Kommission beschlossen haben, soll den Bundesrat verpflichten, derartige Abschreibungsanträge künftig mit einem besonderen Bericht ausführlicher zu begründen. Die in der Stellungnahme des Bundesrates geäusserte Befürchtung, das hätte erheblich mehr schriftliche Berichte und unerwünschten bürokratischen Aufwand zur Folge, ist unbegründet; es sollte ja eine Ausnahme sein, dass der Bundesrat den Auftrag einer Motion, die von beiden Räten angenommen worden ist, nicht erfüllen will. Eine präzise Regelung des weiteren Verfahrens soll dafür sorgen, dass der Auftrag ohne Weiteres erfüllt wird.

    Die Erfahrungen der letzten Zeit haben aber gezeigt, dass das Parlament die Möglichkeit hat, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative das Ziel ohne Unterstützung des Bundesrates zu erreichen. Das zeigt auch wieder die Vorlage über die indirekte Presseförderung. Wir sind nun aber in der Kommission der Meinung, dass dieses Ausweichen auf parlamentarische Initiativen problematisch ist. Die Vorbereitung der Gesetzentwürfe sollte in der Regel in der Hand des Bundesrates bleiben. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Motion gegenüber der parlamentarischen Initiative wieder aufgewertet werden, was doch eigentlich auch im Interesse des Bundesrates liegen sollte. Wir sind uns bewusst, dass über 600 Vorstösse Bericht erstattet werden musste, dass weitere 1400 Vorstösse hängig sind und 635 Postulate oder Motionen angenommen wurden. Etwas mehr Selbstbeschränkung zu verlangen ist vor den Wahlen wohl eine Utopie. Aber - ich sage das nicht als SPK-Präsidentin, sondern als abtretende Parlamentarierin - dies wäre ein Wunsch an das neu zusammengesetzte Parlament. Denn die Arbeiten, nicht zu reden von den Kosten, die durch eine derartige Flut von Vorstössen von uns produziert werden, müsste man auch einmal in Rechnung ziehen. Ebenso müsste nochmals geprüft werden - auch dies wurde in der Kommission diskutiert -, ob es nicht wieder möglich sein sollte, Motionen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen in Postulate zu verwandeln. Ich denke, dass diese Gesetzesänderung, die wir eingeführt haben, wahrscheinlich wieder aufgehoben werden müsste.

    Ich ersuche Sie im Namen der SPK, die mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage unterstützt hat, zuzustimmen.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 103 Stimmen

    Dagegen .... 53 Stimmen

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir stimmen über den Antrag des Bundesrates auf Nichteintreten ab.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für Eintreten .... 105 Stimmen

    Dagegen .... 53 Stimmen

    [VS]

    [VS]

    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verbindliche Wirkung der Motion)

    Loi sur l'Assemblée fédérale (Caractère contraignant de la motion)

    [VS]

    Detailberatung - Discussion par article

    [VS]

    Titel und Ingress, Ziff. I-III

    Antrag der Kommission: BBl

    [VS]

    Titre et préambule, ch. I-III

    Proposition de la commission: FF

    [VS]

    Angenommen - Adopté

  • Redetext
    Bea Heim(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Es ist sicher sehr begrüssenswert, wenn der Bundesrat erklärt, er wolle mehr Dialog, er wolle bessere Berichterstattungen abliefern. Wir wollen einen besseren Dialog - auch die Kommission will dies -, aber mit einem klar geregelten Verfahren, das schwarz auf weiss festgehalten ist, auf das man auch zurückgreifen kann. Wir wollen klare Strukturen.

    Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative "Verbindliche Wirkung der Motion" zuzustimmen. Sie stärkt den Dialog, das Parlament und auch den Bundesrat.

  • Redetext
    Ruedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Es liegt in der Natur der Gewaltenteilung, dass die Legislative Aufträge an die Exekutive erteilt, welche dieser nicht vorbehaltlos genehm sind: Dann entsteht eben dieser uralte, gewollte Streit zwischen Gesetzgeber und Vollzugsbehörde!

    Die Kommissionssprecherinnen haben im Detail sehr gut ausgeführt, wie Ihre Kommission zu dieser Initiative steht und weshalb eigentlich keine Opposition innerhalb der beiden SPK erwachsen ist. Es ist auch durchaus verständlich, dass sich die Frau Bundeskanzlerin in Vertretung des Bundesrates gegen das Ansinnen des Parlamentes etwas wehrt: Das ist dieser uralte, gewollte Streit zwischen Exekutive und Legislative.

    Nun muss ich Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, in einem Punkt widersprechen: Das bestehende Verfahren wird nicht überlagert, sondern das bestehende Verfahren wird durch ein neueres, präziseres ersetzt. Mit der Initiative stärken wir das Parlament. Es geht ja auch hier nicht um die Menge der Vorstösse, sondern es geht darum, wie wir ein sauberes, ein verbessertes Verfahren einleiten können, wenn der Bundesrat einen Auftrag, den ihm das Parlament - notabene die beiden Kammern in Übereinstimmung - gegeben hat, nicht erfüllen will. Es geht darum, um nicht mehr und nicht weniger.

    Stimmen Sie dieser parlamentsfreundlichen Vorlage zu!

  • Redetext
    Annemarie Huber-Hotz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2007 zur parlamentarischen Initiative der SPK dargelegt, weshalb er eine Änderung des Parlamentsgesetzes ablehnt. Dem Bundesrat geht es in erster Linie darum, bestehende Berichterstattungspflichten nicht durch neue Berichte zu überlagern und damit die bestehenden Verfahren noch zu komplizieren. Aufgrund des erst seit dem Jahr 2003 geltenden neuen Artikels 122 des Parlamentsgesetzes erstattet der Bundesrat jedes Jahr einen umfangreichen Bericht über die vom Parlament angenommenen Motionen und Postulate. Der neue Bericht über die Ende des Jahres 2006 beim Bundesrat hängigen Motionen und Postulate wird zurzeit in allen Ihren Kommissionen, aber auch in beiden Räten diskutiert, und Sie werden in der laufenden Session auch ein entsprechendes Traktandum zu diskutieren haben. Dieser Bericht erwähnt die 635 angenommenen Motionen und Postulate. [PAGE 628] Gemäss dem neuen Artikel 122 des Parlamentsgesetzes berichtet der Bundesrat über diejenigen Vorstösse - Motionen und Postulate -, die älter sind als zwei Jahre, und darüber, weshalb er einen parlamentarischen Auftrag noch nicht erfüllt hat oder wie er gedenkt, diesen Auftrag umzusetzen.

    Für den Bundesrat ist es eine Selbstverständlichkeit, die parlamentarischen Aufträge zu erfüllen, auch wenn es zurzeit über 600 sind und im Parlament weitere 1400 Vorstösse zur Diskussion anstehen und im Parlament nicht alle Gesetze fristgerecht behandelt werden können. Die SPK wirft dem Bundesrat nun anhand von sechs dieser 635 Vorstösse vor, dass er die ihm erteilten Aufträge in der Regel nur dann erfüllen wolle, wenn sie ihm genehm seien. Abgesehen davon, dass es sich um eine verschwindend kleine Menge handelt, nämlich nur um sechs Vorstösse, muss der Bundesrat doch auch darauf hinweisen, dass auch in diesen sechs Fällen bereits ein intensiver Dialog mit dem Parlament geführt wurde, zum Teil auch in den zuständigen Kommissionen. Ich erinnere zum Beispiel an die Frage der Sterbehilfe, aber ebenso an die Frage der Kohäsionszahlungen, die ja in der Zwischenzeit auch erledigt ist.

    Es geht also meines Erachtens hier nicht darum, mehr Berichte zu produzieren, sondern vielmehr geht es darum, im Einzelfall den Dialog über die mögliche Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen zu führen. Ich bin überzeugt, dass mehr Dialog uns alle viel weiter führt als mehr Berichte und noch kompliziertere Verfahren.

    Ich habe allerdings Verständnis dafür, dass der Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate, den ich erwähnt habe, vielleicht nicht genügend übersichtlich und auch nicht genügend detailliert ist. Dem könnten wir aber durchaus auch abhelfen, indem wir zusammen diskutieren, wie diese Berichterstattung verbessert werden kann. Ich bin durchaus dafür, dass wir eine solche Diskussion führen. Neue Berichte aber, für deren Behandlung im Parlament notabene auch noch ein Differenzbereinigungsverfahren vorgesehen ist, sind meines Erachtens nicht das richtige Rezept gegen das Unbehagen des Parlamentes. Eine Verbesserung der bestehenden Berichterstattung führt viel eher zum Ziel.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, die parlamentarische Initiative abzulehnen und mit uns zu diskutieren, wie dieser Bericht, der Ihnen vorgelegt worden ist, verbessert werden kann.

  • Redetext
    Isabelle Moret(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Le présent projet de la Commission des institutions politiques du 12 janvier 2007 vise à mettre en oeuvre l'initiative parlementaire Lustenberger du 24 mars 2006. Il s'agit de renforcer le caractère contraignant d'une motion transmise au Conseil fédéral par les deux conseils, afin d'empêcher que ce dernier puisse éviter d'exécuter les mandats assignés par les motions qui ne lui conviennent pas.

    Concrètement, la commission vous propose de modifier l'article 122 de la loi sur le Parlement sur les points suivants. Le Conseil fédéral devrait désormais motiver sa proposition de classement dans un rapport distinct, pour le cas où il entendrait, à titre exceptionnel, ne pas mettre en oeuvre une motion adoptée par le Parlement. Si le Parlement rejette la proposition de classement, le mandat reste pendant et devra être exécuté dans le délai décidé par les chambres, à défaut dans le délai d'un an.

    Ce projet a été approuvé par la commission, par 13 voix contre 4 et 4 abstentions.

    De son côté, le Conseil fédéral vous propose, dans son avis du 28 février 2007, de ne pas entrer en matière sur ce projet de modification de la loi sur le Parlement, car il estime que la procédure actuelle est satisfaisante et que l'obligation de rendre compte est suffisamment réglée.

    Or, la commission estime que ce n'est pas le cas. En effet, la pratique actuelle du Conseil fédéral interprète l'article 122 de la loi sur le Parlement d'une manière qui ne lui convient pas. Ainsi, l'article 122 alinéa 1 prévoit que, si une motion est pendante depuis plus de deux ans, le Conseil fédéral rend compte dans son rapport annuel des travaux qu'il a entrepris et des mesures qu'il entend prendre pour la mettre en oeuvre. Par contre, s'il entend ne pas la mettre en oeuvre, l'alinéa 2 de cet article devient applicable, à savoir que le Conseil fédéral doit proposer le classement de la motion. Or, de l'avis de la commission, dans la pratique actuelle, la motivation de cette proposition de classement n'est pas suffisante lorsqu'elle intervient par le biais de deux ou trois lignes seulement dans le rapport annuel.

    Le Conseil fédéral estime que préparer à chaque fois un rapport distinct motivant la proposition de classement entraînerait un surcroît de travail, tant pour l'administration fédérale que pour le Parlement.

    Or, la commission estime que lorsque le Conseil fédéral ne veut pas suivre un mandat exprès des deux chambres, ces dernières peuvent attendre une motivation un peu plus circonstanciée que deux ou trois lignes. De plus, il s'agit là plus d'un problème qualitatif que d'un problème quantitatif. En effet, ces dernières années - cela a été relevé par ma collègue tout à l'heure -, il n'y a eu environ que cinq motions par année adoptées contre l'avis du Conseil fédéral.

    Etant donné que le Conseil fédéral ne devrait qu'exceptionnellement ne pas obéir aux mandats des chambres, il ne devrait donc y avoir qu'un rapport au maximum par année.

    Le Conseil fédéral relève également que, parfois, il a déjà de lui-même motivé en bonne et due forme ses propositions de classement dans un rapport distinct. A ceci, nous répondons que ce n'était pas le cas dans la majorité des situations. C'est pourquoi nous estimons nécessaire de l'y obliger par une modification de la loi.

    Je vous remercie de bien vouloir suivre votre commission et de voter la modification de cet article.

  • Redetext
    Bea Heim(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Nach der gängigen staatspolitischen Lehrmeinung ist eine Motion ein verbindlicher Auftrag des Gesetzgebers, den der Bundesrat zu erfüllen hat. Wird eine Motion in beiden Kammern angenommen, hat der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen oder die geforderte Massnahme zu treffen. In den Kantonen scheint dieser Dialog zwischen Parlament und Regierung gut zu funktionieren. Fordert das kantonale Parlament, wie z. B. in Bern, Solothurn oder im Tessin, gesetzliche Grundlagen für Rauchverbote im öffentlichen Raum, legt die Regierung ein Anti-Tabak-Gesetz vor, und die Sache nimmt ihren demokratischen Lauf.

    Auf Bundesebene aber scheint der formal an sich selbstverständliche Ablauf zunehmend zur Illusion zu werden. Die Staatspolitische Kommission stellt fest, dass der Bundesrat in letzter Zeit immer öfter den Auftrag einer Motion nicht erfüllt, ja, dass er ihn nur dann erfüllt, wenn er selber auch dafür ist. Dieses Verhalten des Bundesrates steht im Widerspruch zur verfassungsmässigen Zuständigkeitsordnung - eine Tendenz, die das Parlament bereits in der letzten Legislatur beschäftigte. Die SPK kam damals schon zu ähnlichen Schlussfolgerungen wie heute: "Als Folge der Abwertung der Motion im Nationalrat versteht der Bundesrat überwiesene Motionen .... offensichtlich immer weniger als verbindliche Aufträge, die zeit- und sachgerecht zu erledigen sind." Es ist wohl nicht übertrieben, hier von einer Missachtung des Gesetzgebers Parlament durch den Bundesrat zu sprechen.

    Das Parlament hat die Möglichkeit, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative das gesetzte Ziel ohne Unterstützung [PAGE 627] des Bundesrates zu erreichen. Das tut es auch. In der laufenden Legislaturperiode sind etwa 20 Prozent der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesänderungen auf parlamentarische Initiativen zurückzuführen. Vor zwanzig Jahren aber waren es gerade mal 2 Prozent. Das ist an sich etwas erstaunlich. Würde der Bundesrat nämlich die Motionsaufträge ausführen, hätte er die Federführung und könnte steuernd seinen Einfluss geltend machen. Indem er diese Chance nicht wahrnimmt, schwächt er auch sich selber. Der Bundesrat büsst so an sich beträchtlich an Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren ein.

    Das Beispiel der Motion 04.3433, "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten", zeigte es: Diese wurde im Oktober 2004 vom Ständerat und im März 2005 vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat teilte dann den Medien - nicht den Räten - mit, dass er die Motion nicht erfüllen wolle, und dies, ohne dem Auftraggeber Parlament einen begründeten Abschreibungsantrag zu unterbreiten. Das zeugt weder von Respekt gegenüber den Aufträgen der Legislative, noch entspricht es dem in Artikel 122 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes geregelten Verfahren. Der Bundesrat hat wohl übersehen, was dort steht, nämlich dass er - der Bundesrat - den Räten die Abschreibung einer Motion beantragen kann, und zwar auch dann, wenn er eine angenommene Motion nicht erfüllen will. Dann ist er aber verpflichtet, eine hinreichende Begründung zu präsentieren.

    Die in der Staatspolitischen Kommission unbestrittene parlamentarische Initiative Lustenberger "Verbindliche Wirkung der Motion" will das Motionsrecht stärken und den Dialog zwischen Parlament und Regierung bei der Erfüllung parlamentarischer Aufträge verbessern. Konkret schlägt die SPK vor, die Berichterstattungs- und Begründungspflicht des Bundesrates zu verschärfen, falls dieser angenommene Motionen nicht erfüllen will. In einem solchen Fall soll der Bundesrat seinen Abschreibungsantrag mit einem besonderen Bericht begründen. Lehnen beide Räte den Abschreibungsantrag ab, bleibt der Auftrag bestehen, und er ist innert einem Jahr oder innert der von den Räten gesetzten Frist zu erfüllen.

    Der Bundesrat lehnt nun diese Änderung des Parlamentsgesetzes ab. Er argumentiert, es sei für ihn doch eine Selbstverständlichkeit, die vom Parlament angenommenen Motionen umzusetzen - jedenfalls wenn immer möglich. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, ob es Motionen gibt, die das Parlament trotz ablehnender Haltung des Bundesrates angenommen und die der Bundesrat gemäss dem Willen des Parlamentes auch umgesetzt hat. Der Bundesrat präsentiert kein derartiges Beispiel, wohl deshalb, weil sich auch keines finden lässt. Dies wiederum beweist die These der SPK und die Notwendigkeit der Stärkung des Motionsrechtes.

    Der Bundesrat schreibt, die Berichterstattung sei genügend geregelt. Das ist nicht der Fall, wenn dem Bundesrat für seine Abschreibungsanträge jeweils zwei bis drei Sätze genügen. Separate Berichte zu einzelnen Abschreibungsanträgen brächten einen zu grossen Aufwand, schreibt er in der Stellungnahme. Die Annahme einer Motion durch beide Räte stellt aber einen sehr qualifizierten Akt dar. Wenn der Bundesrat den Auftrag nicht erfüllen will, verdient dies eine hinreichende Begründung und nicht nur zwei bis drei Sätze. Im Übrigen gab es in den letzten Jahren pro Jahr nur etwa fünf gegen den Willen des Bundesrates angenommene Motionen. Und wenn man davon ausgeht, dass der Bundesrat auch die gegen seinen Willen angenommenen Motionen nur ausnahmsweise nicht umsetzt, so kommt man auf höchstens einen zusätzlichen Bericht pro Jahr.

    Wie gesagt, die Staatspolitische Kommission will den Dialog zwischen Parlament und Regierung bei der Erfüllung parlamentarischer Aufträge verbessern. Sie lädt das Parlament ein, ihrem einstimmig verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes zuzustimmen.

  • Speech
    Speech
    Schweiz

    Antrag der Kommission

    Eintreten

    [VS]

    Antrag des Bundesrates

    Nichteintreten

    [VS]

    Proposition de la commission

    Entrer en matière

    [VS]

    Proposition du Conseil fédéral

    Ne pas entrer en matière

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verbindliche Wirkung der Motion)

    Loi sur l'Assemblée fédérale (Caractère contraignant de la motion)

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 195 Stimmen

    (Einstimmigkeit)

    [PAGE 1735]

Data: OpenParlData · CC BY 4.0