Bundesgesetz über die Raumplanung. Änderung
(05.306)- Type
- Standesinitiative
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 05.306
- Start
- 17.05.2005
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20050306
- CHE07.03.2007
- CHE21.12.2007
- CHE12.06.2008
- Filippo LombardiChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
- Ständerat
- AbschreibungStänderat
- Erledigt
- Von beiden Räten behandelt
- Nicht abschreiben.Nationalrat
- Behandelt vom Ständerat
- Titel des GeschäftesBundesgesetz über die Raumplanung. Änderung
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
1. Das Bundesgesetz über die Raumplanung ist unverzüglich gemäss der in Aussicht gestellten Teilrevision im Interesse der Landwirtschaft (Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft, Bauten und Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Biomasse; gemäss Auftrag des Bundesrates an das Bundesamt für Raumentwicklung) zu ändern.
2. Zudem ist im Bundesgesetz über die Raumplanung vorzusehen, dass alle vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellten Wohnbauten ausserhalb des Baugebietes, namentlich also auch die bis anhin noch landwirtschaftlich genutzten Wohnhäuser, im Rahmen der sonst geltenden gesetzlichen Schranken zeitgemäss geändert, erweitert und insbesondere auch wiederaufgebaut werden können.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0