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Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit Ägypten

(01.042)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz03.07.2001
Speeches(7)
Sorted by Speech date, Descending
7 Results
  • Redetext
    Anton Cottier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Ruth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Der Rechtshilfevertrag mit Ägypten, wie er Ihnen vorliegt, ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die internationale Kriminalität. Der Rechtshilfevertrag mit Ägypten schafft die völkerrechtliche Grundlage dafür, dass schweizerische und ägyptische Justizbehörden künftig bei der Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Bisher funktionierte der Rechtshilfeverkehr nur in die Richtung Schweiz-Ägypten. Gestützt auf das Rechtshilfegesetz konnte die Schweiz Ägypten Rechtshilfe gewähren, sofern Ägypten das Gegenrecht zusicherte. Ägypten hingegen braucht diesen Vertrag, um gegenüber der Schweiz Rechtshilfe leisten zu können, da es bisher keine gesetzliche Grundlage hatte.

    Der Rechtshilfevertrag mit Ägypten ist ein Meilenstein in der schweizerischen Vertragspolitik. Es ist das erste Mal, dass die Schweiz mit einem bedeutenden arabischen Staat eine Rechtshilfevereinbarung abschliesst. Der Vertrag trägt der aktuellen Menschenrechtssituation in Ägypten Rechnung. Er berücksichtigt die schweizerischen Anliegen im Bereich der Menschenrechte. Diese Vorlage könnte andere arabische Staaten zu einem Vertragsabschluss mit der Schweiz bewegen, nachdem Ägypten den Vertrag im letzten Jahr genehmigt hat. Voraussetzung für solche Verträge muss jedoch immer sein, dass im betreffenden Staat die Menschenrechte grundsätzlich eingehalten werden.

    Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.

  • Redetext
    Simon Epiney(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    La Suisse entretient avec l'Egypte des contacts fréquents, notamment dans le domaine touristique. Il existe malheureusement un besoin de collaboration également en matière de criminalité internationale. C'est pour cette raison qu'un traité a été conclu sur le plan de l'entraide judiciaire en matière pénale avec ce pays. Ce traité permet de s'accorder mutuellement un soutien actif dans la recherche et la poursuite des infractions.

    C'est pour cette raison que la commission, à l'unanimité, vous demande d'approuver le présent traité et d'autoriser le Conseil fédéral à le ratifier.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 112 Stimmen

    (Einstimmigkeit)

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Jacques-Simon Eggly(Liberal-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Je ne vais pas vous résumer le message ni le rapport écrit de la commission, mais simplement vous rendre attentifs à ceci: jusqu'ici, avec l'Egypte, la Suisse ne pouvait se baser que sur sa propre loi sur l'entraide pénale internationale. Il était tout à fait important qu'elle pût en effet collaborer avec l'Egypte dans la lutte contre la criminalité. Pour cela, il fallait un traité. Mais la grande question et le point sur lequel je me permets de retenir votre attention, c'est que naturellement, en Egypte, on l'a bien vu, la justice n'est pas totalement et à tous égards celle que nous préconisons. Par conséquent il fallait des précautions. En vertu du présent traité d'entraide judiciaire, la Suisse n'accordera l'entraide que s'il y a des garanties, c'est-à-dire si elle a la certitude que les droits de l'homme sont respectés dans telle ou telle affaire, et si le chef d'accusation est reconnu en Suisse.

    Moyennant ces garanties et cette réciprocité, il n'y a plus que des avantages, par ce traité, à organiser la coopération judiciaire internationale en matière pénale.

    C'est la raison pour laquelle je vous propose d'adopter le projet d'arrêté tel qu'il vous est présenté.

  • Redetext
    Erwin Jutzet(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Justizbehörden müssen sich bekanntlich immer mehr mit internationalen Verbrechen befassen. Dabei sind sie oft auf die Mithilfe des Auslandes angewiesen. Das bedingt Rechtsgrundlagen, die eine effiziente Zusammenarbeit erlauben. Der Rechtshilfevertrag mit Ägypten ist ein Instrument im Kampf gegen die internationale Kriminalität. Die Schweiz und Ägypten bekräftigen damit ihren Willen, einander bei der Verfolgung von Straftaten aktiv zu unterstützen und wirksam gegen das internationale Verbrechen vorzugehen.

    Die Vorlage für diesen Vertrag ist das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Der Vertrag liegt auf der Linie der Rechtshilfeverträge, welche die Schweiz mit anderen aussereuropäischen Staaten in den letzten Jahren abgeschlossen hat. Der Rechtshilfevertrag mit Ägypten schafft die völkerrechtliche Grundlage dafür, dass schweizerische und ägyptische Justizbehörden künftig bei der Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Der Vertrag ermöglicht beiden Staaten, Prozess- oder andere Amtshandlungen für die Strafverfolgungsbehörden der anderen Vertragspartei vorzunehmen und die Ergebnisse zu übermitteln. Eine Vertragspartei kann im Rahmen eines Strafverfahrens insbesondere um folgende Prozess- oder Amtshandlungen ersuchen: um die Einvernahme von Zeugen und Auskunftspersonen, um die Sicherstellung oder Herausgabe von Beweismitteln oder Schriftstücken, um Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen, um die Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder auch um die Zustellung von Vorladungen, Urteilen oder anderen Gerichtsakten.

    Bisher funktionierte der Rechtshilfeverkehr nur von der Schweiz nach Ägypten. Gestützt auf das Rechtshilfegesetz konnte die Schweiz Ägypten bis jetzt Rechtshilfe gewähren, sofern Ägypten das Gegenrecht zusicherte. Der umgekehrte Weg war mit Problemen behaftet möglich, weil Ägypten keine gesetzliche Grundlage besass, um der Schweiz Rechtshilfe zu leisten.

    Neu wurde im vorliegenden Vertrag eine Menschenrechtsklausel eingeführt. Diese verpflichtet die Vertragsparteien, den Rechtshilfevertrag im Lichte der geltenden Menschenrechtsinstrumente anzuwenden. Eine Vertragspartei kann demnach die Rechtshilfe ablehnen, wenn in einem ausländischen Verfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, konkrete Anhaltspunkte für eine Menschenrechtsverletzung vorliegen.

    Der Rechtshilfevertrag mit Ägypten ist ein wichtiger Meilenstein in der schweizerischen Vertragspolitik. Es ist das erste Mal, dass die Schweiz mit einem bedeutenden arabischen Staat eine Rechtshilfevereinbarung abschliesst. Der Vertrag [PAGE 123] trägt der aktuellen Menschenrechtssituation in Ägypten Rechnung. Er berücksichtigt die schweizerischen Anliegen im Bereiche der Menschenrechte, indem er den Rahmen für die Zusammenarbeit absteckt. Die Vertragsparteien haben genügend Ermessensspielraum, um im Einzelfall die Rechtshilfe zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenrechte bestehen. Ägypten hat den Vertrag bereits genehmigt, sodass uns nicht ähnliche Probleme wie beim Rechtshilfevertrag mit Italien bevorstehen. Es liegt nun an der Schweiz nachzuziehen. Es ist möglich, dass dieser Vertrag eine gewisse Signalwirkung auf andere arabische Staaten haben wird, die auch Interesse bekunden, mit der Schweiz in Rechtshilfebeziehung zu treten.

    Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesbeschluss zu diesem Vertrag zuzustimmen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0