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Geschäftsbericht des Bundesrates 1999

(00.006)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz09.03.2000
Speeches(47)
Sorted by Speech date, Descending
47 Results
  • Redetext
    Carlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Franz Wicki(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Bei dieser Motion Forster 96.3618, die den Titel "Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe" trägt, wird auf eine andere Motion verwiesen, auf die Motion Columberg 95.3024, "Administrative Entlastung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)". In der Begründung des Bundesrates heisst es: "Den Anliegen wurde im Rahmen des Berichtes des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung vom 3. November 1999 Rechnung getragen."

    Die WAK Ihres Rates befasst sich zurzeit mit diesem Bericht und mit diesen Massnahmen zur administrativen Entlastung. Wir haben eine Subkommission eingesetzt; die Subkommission ist an der Arbeit und wird uns bis nach den Sommerferien einen Bericht abgeben. Wir werden uns also in der WAK damit befassen und allenfalls dann auch später der Rat.

    Aufgrund dieser Situation scheint es mir gerechtfertigt, wenn die Motion Forster nicht abgeschrieben wird, wenn [PAGE 326] wir sie aufrechterhalten. Ich bin der Meinung, wir können Frau Forster zustimmen.

  • Redetext
    Carlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Annemarie Huber-Hotz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Auch ich möchte mich dem Dank des Herrn Bundespräsidenten für die gute Aufnahme des Geschäftsberichtes anschliessen und danke vor allem für die interessanten und fruchtbaren Diskussionen in den beiden GPK. Danken möchte ich aber auch für die effiziente Beratung des Geschäftsberichtes in den beiden Räten, die zu einer grossen Entlastung der Mitglieder des Bundesrates geführt hat.

    Frau Forster hat bereits die Berichterstattung über die vergangene Legislaturperiode erwähnt. Im Zentrum der bundesrätlichen Politik standen insbesondere die Stärkung des nationalen Zusammenhaltes, der staatlichen Handlungsfähigkeit sowie der Wohlfahrt. Dabei liess sich der Bundesrat in allen Politikbereichen vom Gedanken der Nachhaltigkeit leiten. Obwohl in der vergangenen Legislaturperiode vieles erreicht wurde, konnte der Bundesrat nicht alle seine Ziele realisieren. Einige Fragen mussten zurückgestellt werden. Frau Leumann hat auf das Sprachengesetz hingewiesen. Ich möchte Sie beruhigen, denn der Bundesrat hat in der Zwischenzeit eine neue paritätische Arbeitsgruppe unter der Leitung von alt Ständerat Andreas Iten eingesetzt. Herr Iten wird sicherstellen, dass das Ziel des Bundesrates, nämlich Ihnen bis Ende Jahr eine Botschaft vorlegen zu können, auch erfüllt werden kann.

    Aber während der vergangenen Legislaturperiode traten eben auch grosse Probleme in den Vordergrund, Herr Bundespräsident Ogi hat bereits den Kosovo-Konflikt erwähnt.

    Zu Beginn der Legislatur wurde die Geschäftsberichterstattung mit der Einführung der Jahresziele auf eine neue Grundlage gestellt. Die Jahresziele bilden einen konkreten Massstab für die bundesrätliche Zielerreichung und erlauben einen Soll-Ist-Vergleich. Diesen Soll-Ist-Vergleich haben wir Ihnen auch im Geschäftsbericht dargelegt. Es ist besonders wichtig, dass diese Kontrolle wahrgenommen wird. Die Kontrollinstrumente müssen aber verbessert werden.

    Damit möchte ich auf einige konkrete Fragen, die Sie angesprochen haben, zu sprechen kommen: Herr Stadler hat die Reformen im Bereich der Krankenversicherung erwähnt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Problemschwerpunkte, insbesondere betreffend Transparenz, Qualitätssicherung, Wirkungsanalyse, Aufsicht und Kontrolle. Reformen im Bereich der Krankenversicherung gehören denn auch zu den Schwerpunktgeschäften der neuen Legislaturperiode. Der Bundesrat plant, die von Herrn Stadler angesprochenen Probleme anzugehen und systemkonforme, kostendämpfende Massnahmen zu stärken. Damit aber die richtigen Massnahmen ergriffen werden können, soll auch eine Wirkungsanalyse vorgenommen werden. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft 00.046 vom 30. Mai 2000 zur Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" darlegt, will er am heutigen System der Kopfprämien mit dem Ausgleich durch Prämienverbilligungen festhalten. Der Vorschlag des Bundesrates zur Teilrevision des KVG, welche schwergewichtig die Neuordnung der Spitalfinanzierung zum Inhalt hat, wurde mehrmals verzögert. Gründe dafür sind die finanziellen Mehrbelastungen, welche von den Kantonen abgelehnt werden. Der Bundesrat versucht, das Gespräch mit den Kantonen weiterzuführen. Zudem überwies das Parlament in der Frühjahrssession 2000 die Motion 00.3003, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Aufhebung des Kontrahierungszwanges zu prüfen und seinen Vorschlag in die Botschaft zur KVG-Revision zu integrieren.

    Es ist vorgesehen, diese Botschaft noch in diesem Jahr zu verabschieden.

    Herr Béguelin hat sich zum Leistungsauftrag der ETH geäussert. Dieser Leistungsauftrag 2000-2003 wurde in einem zähen Verhandlungsprozess ausgehandelt. Während das EDI eine stärkere Vernetzung und eine bessere Integration der ETH in die schweizerische Hochschullandschaft wünscht, war der ETH-Rat auf eine Autonomie der ETH bedacht. Dieser erste Leistungsauftrag stellt eine Übergangslösung dar, weil er sich auf die Verhandlungen und eine Änderung der ETH-Verordnung stützt. Eine endgültige Lösung wird im Rahmen der Revision des ETH-Gesetzes erfolgen müssen. Diese Vorlage steht in den Jahreszielen dieses Jahres und wird Ihnen ebenfalls Ende dieses Jahres zugeleitet werden. Darin wird auch die Frage der Oberaufsicht des Bundesrates und des Parlamentes geregelt werden müssen.

    In der Periode 2000-2003 soll ein Controlling-Instrument geschaffen werden, das es unter Berücksichtigung der Autonomie der ETH dem Parlament und dem Bundesrat erlauben soll, die Leistungen in den wichtigen Bereichen zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden die traditionellen Reporting-Instrumente, insbesondere der Geschäftsbericht, neu auf die Ziele des Leistungsauftrages ausgerichtet werden. Dabei werden klare, messbare Indikatoren geschaffen und das Verfahren vereinfacht. Diese Indikatoren, die auch eine wichtige Diskussionsgrundlage bilden werden, werden den zuständigen Kommissionen des Parlamentes vorgängig zur Konsultation unterbreitet.

    Das Parlament wird sich im Rahmen des Budgetprozesses 2001 mit dem Leistungsauftrag der ETH befassen und sich ebenfalls zu den Indikatoren äussern können.

    Herr Briner hat das Projekt "Nove-it" erwähnt. Mit diesem Projekt einer tiefgreifenden Struktur- und Prozessreform will [PAGE 325] der Bundesrat die Voraussetzungen für die zeitgemässe Führung und den gezielten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie im Bund schaffen.

    Obwohl die Informatik bereits heute gut funktioniert, war sie insgesamt zu wenig wirtschaftlich. Dies ist einerseits auf die organisatorische und technologische Zersplitterung, andererseits auf die mangelnde Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte sowie der ungenügenden Instrumente der finanziellen Führung zurückzuführen.

    Eine Analyse zu Beginn dieses Projektes "Nove-it" hat zusammengefasst hauptsächlich folgende Schwachpunkte der Bundesinformatik aufgezeigt: Es fehlt eine kohärente, übergeordnete Steuerung. Vorhandene Kenntnisse und Vorschriften werden ungenügend in die Praxis umgesetzt. Es bestehen heterogene, unübersichtliche und teure Strukturen. Aber auch viele kleine und kleinste Leistungserbringer haben nicht die nötige Flexibilität und das Potenzial, die Anforderungen der nahen und fernen Zukunft zu erfüllen. Die generellen Zielsetzungen der Regierungs- und Leistungsreform, d. h. Effektivität, Effizienz, Sparsamkeit und Führbarkeit, gelten auch für das Projekt "Nove-it".

    Der Bundesrat hat keine Einheitslösung gewählt, die wirtschaftlich an sich die günstigste wäre. Er hat vielmehr beschlossen, pro Departement einen Leistungserbringer aufzubauen und die Querschnittsleistungen beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation zu konzentrieren, ganz nach dem Motto "So zentral wie nötig, so dezentral wie möglich". Damit hat er zugunsten einer möglichst grossen Benutzernähe bewusst auf ein gewisses Einsparungspotenzial verzichtet.

    Die übrigen Zielsetzungen hat er aufrechterhalten: volle Interoperabilität und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere bei der Entwicklung. Die Massnahmen bei diesem Projekt betreffen vor allem vier Bereiche: Prozessorientierung, Harmonisierung der Infrastruktur, Planung und Controlling und schliesslich finanzielle Führung, insbesondere Einführung der Möglichkeit der Leistungsverrechnung. Eine entsprechende Vorlage, die sich mit diesem Projekt befasst, ist beim Parlament hängig, und Sie werden entscheiden müssen, ob Sie für dieses Projekt einen weiteren Kredit von 230 Millionen Franken bewilligen.

    Herr Bundespräsident Ogi hat bereits das Projekt Flag erwähnt und auf die Fragen von Herrn Béguelin geantwortet. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Evaluation dieses Pilotprojektes zusammen mit dem Parlament zu erfolgen hat; Sie haben selbst eine Evaluation für die Parlamentsbereiche beschlossen.

    Erlauben Sie, dass ich mich noch zu der von Frau Leumann angesprochenen Informations- und Kommunikationspolitik des Bundesrates äussere. Zu dieser Frage fanden immer wieder Gespräche zwischen den GPK und dem Bundesrat statt. Der Bundesrat ist dem Parlament dankbar dafür, dass es der Einführung eines Bundesratssprechers zugestimmt hat. Damit wird nicht nur die departementsübergreifende Koordination, sondern auch die frühzeitige Information besser legitimiert werden können. Es wird für den Bundesrat und den Bundesratssprecher eine Herausforderung sein, einerseits Transparenz in Bezug auf die Gründe für und gegen die verschiedenen Meinungen zu Beginn eines Entscheidungsverfahrens herzustellen und andererseits auch die Kollegialität zu stärken. Es wird aber auch darum gehen, in ordentlichen und ausserordentlichen Lagen der sachgerechten Information rechtzeitig die nötige Beachtung zu schenken.

    Frau Forster beantragt, ihre Motion 96.3618 nicht abzuschreiben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Motion mit dem Bericht, den er am 3. November 1999 verabschiedet hat, erfüllt ist. Sie verlangt nicht nur die Ergänzung der Botschaften an das Parlament um das Kapitel "Volkswirtschaftliche Auswirkungen", sondern auch Auskunft darüber, welche Massnahmen der Bund in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich im Interesse des erleichterten Verkehrs der Unternehmen mit den Behörden getroffen hat.

    Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Motion Forster als erfüllt und beantragt Ihnen, diese abzuschreiben.

  • Redetext
    Adolf Ogi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Im Namen des Bundesrates möchte ich Ihnen zunächst sehr herzlich für die guten Noten danken, die Sie an diesem Dienstagnachmittag nach Pfingsten dem Bundesrat und vor allem der Verwaltung gegeben haben. Dem Bundesrat, vor allem aber der Verwaltung tut das gut. Der Verwaltung gibt das Sicherheit; es fördert ihre Kreativität und stärkt das Vertrauen der Aufsichtsbehörden in die Verwaltung. Nach den vielen PUK, die natürlich wie ein Unwetter über die Verwaltung hinweggefegt sind, hat ein Mitarbeiter meines Departementes einmal geschrieben: "Die Verwaltung braucht bald einmal so viel Zeit, um zu rechtfertigen, was sie tut, dass ihr keine Zeit mehr übrig bleibt, um das zu tun, was sie rechtfertigt." Ich hoffe, dass dieser Zustand mit dem heutigen Tag der Vergangenheit angehört. Es ist wichtig, dass die Verwaltung weiss, dass sie kontrolliert wird, aber auch, dass sie zur Kenntnis nehmen darf, wenn gute Arbeit geleistet wird, und dies entsprechend zum Ausdruck gebracht wird.

    Zu dem, was Sie jetzt zum Ausdruck gebracht haben, wäre vieles zu sagen. Ich möchte allen dafür danken; wir, Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz und ich, haben alles einmal fein säuberlich aufgeschrieben. Selbstverständlich werden wir all das, was Sie gesagt haben, weiterverarbeiten - der Follow-up ist garantiert. Wir werden uns die Arbeit auch aufteilen. Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz wird zum ETH-Leistungsauftrag, zu den Reformen bei der Spitalfinanzierung, den Reformen im Bereich der Krankenversicherung, zum Projekt Nove-it und zu all dem, was Ihr Herz bewegt, Ausführungen machen.

    Gestatten Sie mir, dass ich zum Gesagten hier einiges ausführe:

    Zunächst einmal zu den Ausführungen von Frau Leumann. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die bundesrätlichen Kontroversen in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen. Ich teile Ihre Auffassung vollumfänglich und möchte hier auch gar nichts beschönigen. Vielleicht muss nur noch angefügt werden, dass die Medien auf Differenzen im Bundesrat besonders sensibel reagieren. Das hat erklärbare Gründe - der Titel "Krach im Bundesrat" verkauft sich natürlich besser als die klein gedruckte Zeile "Der Bundesrat ist sich einig". Wir müssen aber auch zugeben, dass nicht alles, was die Medien über den Bundesrat schreiben und senden, über die Differenzen, die Kollegialität, das Klima, den Umgangston und vieles mehr, einfach falsch ist; allfällige Probleme betreffend die Kollegialität können und wollen wir nicht samt und sonders den Medien in die Schuhe schieben. Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Zeit - Sie haben sie alle aufgelistet, wir haben dies zur Kenntnis genommen - ist vielleicht folgende Grundsatzfrage zu klären: Ist es legitim, dass ein Bundesrat zu Geschäften eines anderen Departementes Stellung nimmt, bevor ein Antrag gestellt worden ist?

    Diesbezüglich ist meine persönliche Meinung klar, ich brauche sie nicht noch einmal zu begründen. Der Bundesrat hat bewiesen, dass er sich an seine Entscheide hält, wenn er sie getroffen hat.

    Auf Ihre Bemerkungen zur Expo möchte ich nicht näher eintreten, Sie haben ja im Rahmen des Zusatzkredites letzte Woche intensiv über die Expo gesprochen. Deshalb erübrigt sich eine Erklärung meinerseits.

    In Bezug auf die Bewältigung der Kosovo-Krise, die hier ebenfalls angesprochen worden ist, möchte ich festhalten, dass sie die Schweiz in mehrfacher Hinsicht herausgefordert hat. Diese Herausforderung hat auch verdeutlicht, dass ein Abseitsstehen in einer interdependenten Welt nicht möglich und auch nicht wünschenswert ist. Deshalb hat sich unser Land sehr tatkräftig an den internationalen Anstrengungen zur Bewältigung der Kosovo-Krise beteiligt und hier auch im internationalen Vergleich eine gute Figur gemacht. Ich denke hier auch an den erstmaligen Einsatz der Kosovo-Force, der Swisscoy, der Swisscompany für vorwiegend logistische Aufgaben. Diese Aufgaben wurden bis heute - "touch wood" - doch zur grossen Zufriedenheit der Uno und der OSZE ausgeführt.

    Nach Beendigung des bewaffneten Konfliktes verabschiedete der Bundesrat ein abgestuftes Rückkehrkonzept. Auch hier hat eine Diskussion über dieses Vorgehen stattgefunden. In diesem Rahmen hat der Bundesrat ja den Freiwilligen, die zur Rückkehr bereit waren, eine individuelle Geld- und Materialhilfe sowie materielle Strukturhilfe vor Ort zur Verfügung gestellt.

    An der nationalen Asylkonferenz von Anfang Mai verständigten sich Bund und Kantone auf das weitere Vorgehen bei der Rückführung von Kosovo-Flüchtlingen, Herr Hess hat darauf hingewiesen. Diese Leistung auch im internationalen Vergleich, die Art und Weise, wie dieses Geschäft gehandhabt wurde, hat auch in Ihrem Rat Zufriedenheit ausgelöst.

    In Bezug auf die innere Sicherheit möchte ich festhalten, dass im Rahmen des nationalen Projektes zur Überprüfung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz (Usis) die aktuellen Kompetenzen und Vollzugslasten der mit Sicherheitsaufgaben betrauten Gemeinwesen und Behörden einer Gesamtüberprüfung unterzogen werden sollen, ich betone: einer Gesamtüberprüfung! In einem ersten Schritt soll bis Herbst dieses Jahres ein Bericht über den Ist-Zustand erstellt werden; ein Bericht, der die Stärken und Schwächen zutage fördern soll. Dann soll ein Grobkonzept, ein Strategievergleich mit Varianten, erstellt werden. Es soll auch überprüft werden, ob alles etwas schneller abgewickelt werden kann, so dass der Bericht vor dem Jahr 2002 zur Verfügung stehen wird.

    In einem zweiten Schritt soll bei Usis bis Herbst 2001 ein Detailkonzept über den Soll-Zustand entwickelt werden. In einem dritten Schritt wird bis Frühjahr 2002 ein Realisierungsprogramm vorgestellt werden.

    [PAGE 323] Herr Wicki hat als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation die heiklen Themen der strategischen elektronischen Aufklärung - Stichwort: Satos - angesprochen, auch die AIOS und die Beobachtungsliste des Bundesrates über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Er hat auch Südafrika und den Fall Bellasi angesprochen, das Primat der Politik, die Führung und Kontrolle des Nachrichtendienstes.

    Er hat eine Frage gestellt, und diese möchte ich klar beantworten. Ist "wegen Umbau" der strategische Nachrichtendienst im VBS geschlossen? Ich halte fest, dass dies nicht der Fall ist. Der Interimsleiter, Herr Divisionär von Orelli, hat die Aufgabe, die nicht leichte Aufgabe des strategischen Nachrichtendienstes, übernommen, und er führt sie zur Zufriedenheit des Bundesrates aus.

    Herr Wicki hat aber natürlich Recht mit seinen Fragen, wie es weitergehe: Die Untersuchungen infolge des Falles Bellasi haben zu einer Fülle von Erkenntnissen und Empfehlungen geführt. Herr Wicki hat darauf hingewiesen. Neben der GPDel und den Strafbehörden haben auf Veranlassung meines Departementes auch die Eidgenössische Finanzkontrolle und ein mit einer Administrativuntersuchung Beauftragter den Fall ausgeleuchtet. Mir lag viel daran, dass hier totale Transparenz entsteht, und deshalb hat die "Studienkommission Untergruppe Nachrichtendienst (SUN)", unter der Leitung von alt Botschafter Edouard Brunner, Vorschläge für die Neuausrichtung des Nachrichtendienstes gemacht. Der Bericht, datiert vom Februar 1999, ist bekannt, sein Grundtenor stimmt mit demjenigen der GPDel überein: Mehr politische Führung und Kontrolle des Nachrichtendienstes sind angezeigt. Dies, obwohl Bellasi in dieser Hinsicht eigentlich nicht dem Nachrichtendienst zugeteilt werden kann - Gott sei Dank, sagt der Sprechende.

    Den Grundtenor der Berichte nehmen wir sehr ernst. Eine Projektleitung ist daran, Vorschläge für die Konkretisierung, Umsetzung der Neuausrichtung, zu machen. Diese Projektleitung steht unter der gemeinsamen Aufsicht des Generalsekretärs VBS und des Generalstabschefs. Ihre Arbeiten sind weit fortgeschritten. Die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht dem Geschäftsleitungsausschuss VBS unmittelbar nach der Sommerpause vorlegen.

    Mein Ziel als Vorsteher des VBS ist es, die wichtigen Elemente der Neuausrichtung auf Anfang 2001 zu realisieren. Dazu gehören auch die Herauslösung des Strategischen Nachrichtendienstes aus dem Generalstab und seine Umformung in eine zivile Organisation. Das wird dazu führen, dass wir mehr Personal und mehr Mittel haben müssen. Das ist die Konsequenz des Herausbrechens des Strategischen Nachrichtendienstes. Natürlich muss der Bereich Militär ebenfalls noch einen Nachrichtendienst haben. Es ist vorgesehen, dass dieser Nachrichtendienst weiterhin dem Generalstabschef unterstellt bleiben soll.

    In Bezug auf die Kontrolle der Kriegsmaterialausfuhr möchte ich für die Hinweise von Herrn Briner ebenfalls danken. Seit der Inkraftsetzung des neuen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vom 1. April 1998 ist das Seco für alle Kontrollen der Ausfuhr von Kriegsmaterial und strategischen Gütern zuständig. Das Seco informiert die GPK jährlich über die Kriegsmaterialausfuhr. Entsprechende Informationen über die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und besonderen militärischen Gütern liefert der Aussenwirtschaftsbericht. Die Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterial figurieren in Artikel 22 KMG und in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung; es sind unter anderem die Einhaltung der Menschenrechte, die Aufrechterhaltung des Friedens sowie die Haltung anderer Länder. Diese Kriterien wendet die Schweiz autonom an. International gibt es für den Export von Kriegsmaterial nur minimale Vereinbarungen. Herr Briner hat seriöse Arbeit verlangt. Wir werden alles daransetzen, dass Sie bei der nächsten Kontrolle den Eindruck bekommen, dass hier wirklich seriöse Arbeit geleistet wird.

    In Bezug auf die Geldwäscherei möchte ich nur festhalten, dass die Finanzintermediäre im Parabankensektor seit dem 1. April 2000 einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angehören oder bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ein Gesuch um Direktunterstellung einreichen müssen. Bis heute wurden 450 Gesuche eingereicht. Beim Geldwäschereigesetz handelt es sich um ein völlig neues Gesetz, mit dem wir auch Neuland betreten haben. Betreffend die Finanzintermediäre müssen wir zudem einen Sektor überwachen, der den gesamten Finanzplatz Schweiz überzieht. Anlaufschwierigkeiten sind deshalb völlig normal. Auch international sind die Erfahrungen noch nicht erhärtet. In Bezug auf den Bankensektor und die Finanzmärkte möchte ich lediglich festhalten, dass Ende 1998 die Expertengruppe Finanzmarktaufsicht unter der Leitung von Jean-Baptiste Zufferey, Professor an der Universität von Freiburg, einberufen wurde. Diese Expertengruppe wird bis Mitte Jahr eine Standortbestimmung vornehmen und Empfehlungen ausarbeiten.

    Diese Expertengruppe untersucht die Stärken und Schwächen unserer Finanzmarktgesetzgebung, und sie analysiert auch die Empfehlungen der internationalen Regulierungsgremien sowie die Regelungen und die Organisation der Aufsicht in den wichtigsten Finanzmärkten.

    In Bezug auf das GWK sei lediglich festgehalten: Die Bedürfnisse sind dem Bundesrat bekannt. Das GWK II - Karte rechts herum -: 60 Leute, das sind zu wenig Leute, das ist zuzugeben. Aber wenn Sie mehr Leute wollen, wird das auch mehr kosten.

    Sie wissen auch, dass das VBS dem GWK zusätzlich 100 Leute plus Helikopter zur Verfügung stellt, wobei die Zuteilung auf die verschiedenen Korps Angelegenheit des GWK ist. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und wird zwischen Finanzengpässen und Wünschen nach mehr Kontrollen zu entscheiden haben.

    Bezüglich der Evaluation der Führung mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets - Herr Béguelin hat davon gesprochen - hat der Bundesrat die drei Wünsche zur Kenntnis genommen. Wir werden sie prüfen und Ihnen bei der nächsten Möglichkeit über diese Prüfung Auskunft geben.

    In Bezug auf Swisscom, Post und SBB darf ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat heute Morgen verschiedene Entscheide getroffen hat. Ich gehe nicht in die Details. Ich möchte lediglich festhalten, dass der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt hat, ein politisches Gesamtpaket zur Revision des Telekommunikationsunternehmensgesetzes ausarbeiten zu lassen, mit dem Ziel, die gesetzliche Verankerung der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom aufzuheben und gleichzeitig, nach erfolgter Prüfung, geeignete, befristete Kontrollrechte für eine Minderheitsposition vorzusehen.

    Ebenso ist ein Zeitplan für weitere Liberalisierungsschritte im Postmarkt auszuarbeiten: Senken der Monopolgrenze ist ein Stichwort, und auch die Abklärung, mit welchen Massnahmen der Universaldienst auch bei einer weiteren Marktöffnung sichergestellt werden kann, ist in Auftrag gegeben worden. Schliesslich ist auch die Revision des Postorganisationsgesetzes in Auftrag gegeben worden, mit dem Ziel, die Gründung einer Postbank zu ermöglichen, was unter Einhaltung des Prinzips der gleich langen Spiesse und unter Vorbehalt der Abklärungen erreicht werden soll. Das sind nur einige wenige der Aufträge, die der Bundesrat heute Morgen erteilt hat.

    In Bezug auf die SBB ist festzuhalten, dass die SBB im ersten Jahr nach der Bahnreform erfreulich gut gearbeitet haben. Praktisch alle Ziele sind erreicht, teilweise sogar übertroffen worden.

    In Bezug auf die angesprochene Kommunikationsstrategie des Bundesrates bei den Reformen der Bahn und Post möchte ich lediglich festhalten: Der Inhalt der vor einigen Jahren vom Parlament beschlossenen Reform von Bahn und PTT ist in weiten Kreisen der Öffentlichkeit unbekannt geblieben. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Materie sehr komplex ist und in den Parlamentsdebatten kaum kontrovers behandelt

    worden ist.

    In den GPK ist auch zu Recht darauf hingewiesen worden, dass diese Informationslücke für die erfolgreiche Umsetzung der Reformen ein Hindernis darstellt. Herr Béguelin hat das zu Recht erwähnt. Die GPK-SR hat den Bundesrat mit dem [PAGE 324] erwähnten Schreiben vom 26. Mai aufgefordert, eine Kommunikationsstrategie für die Reform von Bahn, Post und Swisscom zu erarbeiten. Der Bundesrat teilt diese Auffassung der GPK, und das zuständige Departement wird zusammen mit den drei Unternehmungen die notwendigen Arbeiten an die Hand nehmen.

    Ich gehe noch auf die Bemerkungen zu den KMU ein. In einer dynamischen Weltwirtschaft stehen die Pflege attraktiver Rahmenbedingungen und der Strukturwandel in enger Wechselbeziehung. Der internationale Wettbewerb setzt die Unternehmungen einem anhaltenden Anpassungsdruck aus. Wenn sich die Schweiz als Land mit hohem Potenzial an Wertschöpfung behaupten will, muss sie im Rahmen dieses Standortwettbewerbes wirtschaftliche Rahmenbedingungen bieten, welche für die ansässigen oder potenziell aus dem Ausland zuziehenden Unternehmungen attraktiv sind. Am 17. Februar 1999 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulates David 96.3607 einen Bericht verabschiedet, der verschiedene Möglichkeiten der administrativen Entlastung der KMU aufzeigt. Gestützt darauf erliess der Bundesrat im November 1999 eine Verordnung über Ordnungsfristen mit dem Ziel der Beschleunigung der Gesuchsbehandlung in erstinstanzlichen Verfahren. Ferner setzte der Bundesrat am 15. September 1999 Richtlinien für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes in Kraft. Unter Punkt 5 des Geschäftsberichtes sind die Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU dargelegt. Gestützt darauf beurteilt der Bundesrat die Motion Forster 96.3618 als erfüllt. Wir werden uns aber bei der Diskussion über die Legislaturplanung 1999-2003 wieder sehen!

    Ich ziehe ein Fazit und bitte den Präsidenten, noch der Bundeskanzlerin das Wort zu geben. Im Sinne einer summarischen Kurzbilanz lässt sich festhalten, dass von den 31 Jahreszielen des Jahres 1999 knapp zwei Drittel als realisiert oder vorwiegend realisiert zu taxieren sind. Von den 57 wichtigsten Parlamentsgeschäften des vergangenen Jahres konnten 37 verabschiedet werden. Von den Aufgaben, die 1999 nicht realisiert werden konnten, wurden inzwischen die 11. AHV-Revision, die erste BVG-Revision sowie Gesetz und Botschaft für die "Stiftung solidarische Schweiz" verabschiedet und die Arbeiten zum neuen Finanzausgleich weitergeführt. Insgesamt zeichnet sich gegenüber früheren Jahren eine Verbesserung der Situation ab, quoi qu'on en dise et quoi qu'on écrive. Dies lässt sich zumindest teilweise auf die Straffung interner Controlling-Instrumente, Zwischenbilanzen, Informationssysteme usw. zurückführen, die es dem Bundesrat erlaubt haben, seine Führungsaufgabe - ich hoffe es - etwas effizienter wahrzunehmen.

    Namens des Bundesrates danke ich Ihnen nochmals für die gute Note, die Sie heute dem Bundesrat und der Verwaltung ausgesprochen haben.

  • Redetext
    Erika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich stelle den Antrag, die Motion sei nicht abzuschreiben.

  • Redetext
    Carlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Sie stellen keinen Antrag, die Motion 96.3618 nicht abzuschreiben?

  • Redetext
    Erika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Gestatten Sie, dass ich mich zu einem der Schwerpunkte der Geschäftsführung des Bundesrates äussere, und zwar zu Punkt 5 des ersten Abschnittes, "Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU". Darin wird dargelegt, dass der Bericht des Bundesrates vom 3. November 1999 die Motion 96.3618 weitgehend erfülle; dies mit der Begründung, dass die verschiedenen Gesetzesvorhaben angeführt seien, in deren Rahmen dem Gesetzgeber Deregulierungsmassnahmen zur Gutheissung unterbreitet werden sollten. So weit, so gut, nur ist mit der Ankündigung, was wo dereguliert werden soll, das Vorhaben noch nicht erfüllt, sondern erst angekündigt.

    [PAGE 322] Angesichts dieser Tatsache erlaube ich mir folgende Bemerkungen:

    Vorerst danke ich dem Bundesrat ausdrücklich für seine ernsthaften und vielseitigen Bemühungen, den Anliegen der KMU gerecht zu werden. Insbesondere ist es verdienstvoll, dass künftig im Rahmen der Erarbeitung von Botschaften eine Art KMU-Verträglichkeitsprüfung gemacht wird. Dass dem so ist, konnten wir anhand einiger Vorlagen bereits überprüfen. Noch nicht wahrnehmen konnten wir indessen, dass die Regulierungsdichte reduziert worden wäre. Dies wurde uns im Bericht - wie bereits gesagt - vorerst lediglich angekündigt.

    Ich bin mir bewusst, dass Deregulierung oft mit Reregulierung verbunden ist. Wer den Bericht vom 3. November 1999 gelesen hat, hat einen Eindruck davon erhalten, wie komplex die ganze Angelegenheit ist.

    Trotzdem erlaube ich mir die Bemerkung, dass der Bericht kein Lehrstück darüber ist, wie solche Probleme angegangen werden müssen. Er überzeugt auch im Sinne des Votums von Kollege Briner nicht nachhaltig vom ernsten Willen, wirklich Erleichterungen für KMU umzusetzen. Mehr noch, Punkt 3 der Motion verlangt, dass den Räten innert Jahresfrist ein Bericht vorzulegen sei, der aufzeige, welche Verordnungen vereinfacht worden seien, und darlege, wie der Bundesrat vorzugehen gedenke, damit neue Verordnungen die KMU möglichst wenig belasten würden.

    Die jüngsten Verordnungen, geschätzter Herr Bundespräsident, weisen leider in eine ganz andere Richtung, so z. B. die Verordnung zum Arbeitsgesetz, die Mehrwertsteuer-Verordnung oder - wie bereits erwähnt - die Ekas-Richtlinien. Sie sind allesamt alles andere als Zeugen von Erleichterungen im Sinne der Anliegen der KMU.

    Ich möchte deshalb den Bundesrat an dieser Stelle auffordern, das Anliegen der KMU, administrative Aufwendungen zu reduzieren, auch tatsächlich so umzusetzen, dass sich dieser "Schwerpunkt der Geschäftsführung" nachträglich auch tatsächlich als Schwerpunkt ausweist.

  • Redetext
    Michel Béguelin(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Tout d'abord, l'évaluation de la gestion par mandat de prestations et enveloppe budgétaire: treize offices et services fédéraux sont gérés depuis deux ans selon ce nouveau principe. Il s'agit toujours et encore d'un essai dont les conclusions devraient être tirées à la fin de cette année. D'une façon générale, les résultats sont positifs, et ils le sont d'autant plus lorsque le service est petit, facile à maîtriser et que les prestations sont clairement chiffrables. Trois faits sont toutefois à noter:

    1. La comptabilité analytique doit impérativement être appliquée avant d'introduire la nouvelle méthode, ce qui n'a pas été toujours le cas.

    2. Sur le plan de l'informatique, les services doivent être équipés en conséquence et disposer des programmes adéquats. En particulier, en plus des éléments de gestion normale, pour nous parlementaires, il s'agirait, pour les commissions de contrôle, de disposer d'indicateurs informatisés qui allègeraient singulièrement notre travail.

    3. La formation du personnel doit être intégrée dès le début du processus, pour que celui-ci n'apparaisse pas comme un simple exercice d'économies. A ce propos, le Conseil fédéral serait bien inspiré de renoncer au critère supplémentaire systématiquement ajouté au mandat de prestations: économie de 10 pour cent. L'objectif principal du "New Public Management" n'est pas là, et c'est dévaloriser le système que de le biaiser de cette façon. Les expériences faites à ce jour semblent montrer que le "New Public Management" est applicable dans une partie de l'administration fédérale tout au moins, mais qu'il ne peut pas être généralisé aux grands offices. A la fin de cette année, on verra ce que le Conseil fédéral décidera. Les Commissions de gestion ont écrit au Bureau des deux Chambres pour suite utile auprès du Conseil fédéral, mais la décision appartient au Conseil fédéral.

    Autre point, le contrôle parlementaire sur Swisscom, la Poste et les CFF, premier bilan: le nouveau statut juridique des trois entreprises fédérales a transformé le travail des commissions de contrôle. Le Parlement n'a plus qu'un contrôle indirect, la responsabilité opérationnelle appartenant au conseil d'administration et celle du propriétaire au Conseil fédéral. Je vous renvoie au rapport écrit daté du 23 mai 2000. Toutes les questions de principe ne sont évidemment pas encore réglées et nous allons nous en apercevoir à court terme avec Swisscom lors du débat sur la vente d'actions. On mettra à coup sûr en évidence les questions non réglées, en particulier par exemple: qui définit les objectifs stratégiques du Conseil fédéral?

    Le Conseil fédéral fixe des objectifs stratégiques et il examine s'ils ont été atteints. Pour Swisscom, ça a été le cas dans tous les domaines, en particulier des chiffres noirs brillants, sauf un, celui du personnel. Là, l'entreprise Swisscom n'a même pas voulu effectuer l'enquête sur la satisfaction du personnel au travail, enquête pourtant prévue formellement dans les objectifs stratégiques du Conseil fédéral. L'entreprise n'a pas fait cette enquête, tellement elle est sûre du résultat catastrophique.

    Pour la Poste, c'est à peu près la même chose dans deux domaines en tout cas, dont celui des colis. Dans les deux cas, le Conseil fédéral s'est borné à demander aux deux entreprises d'effectuer malgré tout cette enquête sur la satisfaction au travail.

    Pour les CFF, la situation du personnel paraît un peu meilleure, sans doute grâce à la convention collective de travail. Le personnel doit se prononcer d'ailleurs à ce sujet ces prochains jours.

    Ainsi, d'une façon générale, la situation de la grande majorité des agents des entreprises fédérales, en particulier Swisscom et la Poste, se dégrade. Pour Swisscom, par exemple, les agents ne savent pas si, dans 6 mois, ils auront encore du travail ou s'ils seront externalisés, ou bien combien ils gagneront. Il faut reconnaître que pour motiver le personnel, ça n'est pas très brillant.

    Je rappelle poutant qu'en 1999, le bénéfice a été de 2,4 milliards de francs et que, pour le premier trimestre 2000, il est annoncé à 2,1 milliards de francs, je suppose avec la vente de Cablecom. Ce ne sont donc pas les moyens qui manquent pour motiver le personnel.

    Un mot encore en ce qui concerne la Poste. La Commission de gestion n'a eu à sa disposition qu'un rapport partiel sur les résultats financiers de 1999. Le rapport de gestion ne sortira qu'à fin juin, de même que le rapport du Conseil fédéral comparant les objectifs stratégiques avec les résultats obtenus. Cette situation n'est pas du tout satisfaisante, et il faudra la corriger si l'on veut que le Parlement puisse exercer, comme il convient, sa haute surveillance.

    Dernier point. Il s'agit de la stratégie de communication du Conseil fédéral au sujet des réformes des Chemins de fer fédéraux et de la Poste. Lors de la discussion commune sous-commission des finances/sous-commission de gestion, cette question a été abordée. Il a été proposé que la commission de gestion adresse une lettre au Conseil fédéral en constatant que certaines parties de la population perçoivent la réforme des Chemins de fer fédéraux et de la Poste comme aboutissant à une rupture de la solidarité confédérale, par exemple dumping salarial, centralisation des places de travail, etc., et à la destruction d'un certain nombre de symboles nationaux. La commission a l'impression que le Conseil fédéral n'a pas entièrement réussi à mettre au point une stratégie de communication qui rende accessibles à la population les motifs qui ont justifié les réformes et leur raison d'être. D'où la recommandation de la Commission de gestion qui a été adressée par écrit au Conseil fédéral le 26 mai: "Le Conseil fédéral prend les mesures adéquates pour permettre à la population de percevoir l'utilité et les implications des réformes des chemins de fer et de la Poste."

  • Redetext
    Peter Briner(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Mit dem Einverständnis des Ratspräsidenten werde ich die beiden Kapitel, die mir zugeteilt sind, in einem Votum behandeln.

    Im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht hat die GPK den vertraulichen Bericht des Bundesrates über die Kriegsmaterialausfuhr im vergangenen Jahr einer ausführlichen Beratung unterzogen. Es ist dies der erste solche Bericht, der voll auf dem neuen Kriegsmaterialgesetz basiert. Neu ist auch, dass seit 1999 das Seco zu hundert Prozent für den Vollzug verantwortlich ist.

    Die Kriegsmaterialausfuhr erreichte im Berichtsjahr einen Umsatz von 230 Millionen Franken, einen der tiefsten Werte überhaupt. Sie repräsentiert 0,19 Prozent der schweizerischen Warenausfuhr und ist damit beileibe kein wirtschaftliches Schwergewicht, sondern eher ein Teil der "old economy".

    Die politische Komponente dieser Exporte ist hingegen unübersehbar. Unsere Feststellungen gingen dahin, dass wir sowohl in der Gesetzgebung wie in der Praxis eines der restriktivsten Länder sind. Auch wenn die Schweiz die Nato-Staaten beliefern darf, haben wir uns doch versichern können, dass entsprechend der bundesrätlichen Absichtserklärung kein Kriegsmaterial über den Courant normal hinaus bewilligt werden musste. Konkret: Es ist kein Kriegsmaterial exportiert worden, das im Kosovo-Konflikt zur Anwendung gelangt wäre.

    Für die internen Bewilligungsverfahren, sowohl für Kriegsmaterial wie für Dual-Use-Güter, die dem Güterkontrollgesetz unterstehen, gibt es klar festgelegte interdepartementale Entscheidstrukturen, die einwandfrei funktionieren. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage ist aber eine Harmonisierung des Kriegsmaterialgesetzes, des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes nötig, um Doppelspurigkeiten auszumerzen, den Vollzug zu erleichtern und den Rechtsunterworfenen eine bessere Übersichtlichkeit zu ermöglichen. Der Bundesrat soll die entsprechende Botschaft demnächst für die Beratung abliefern.

    Als Fazit dieses sensiblen Traktandums muss gelten, dass wir mehr zu verlieren als zu gewinnen haben, wenn wir im internationalen Geschäft mit Kriegsmaterial nicht absolut seriöse Arbeit leisten. Dieser Maxime haben sich auch die zuständigen Stellen verschrieben.

    Dasselbe gilt für die Aufsichtstätigkeit der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. Sie betrifft einen für unser Land sensiblen Bereich. Wir konnten da sehr bald feststellen, dass wir hier ganz offensichtlich noch am Anfang stehen. Der selbstständige Vollzug durch die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) - von denen Ähnliches zu erwarten ist wie von den Banken die Einhaltung der Sorgfaltspflicht - scheint bei einzelnen SRO nicht oder noch nicht genügend gewährleistet.

    Auch die internationale Zusammenarbeit scheint nicht in allen Teilen über alle Zweifel erhaben zu sein.

    Auch andere Länder haben diesbezüglich noch Hausaufgaben zu machen. Die Schweiz steht jedoch in einem uns bekannten Rampenlicht. Wir wollen gewiss keinen Polizeistaat, der hinter jeder Hotelkasse, jedem Grenzkiosk Fahndungen durchführen muss. Deshalb ist es im bestverstandenen Interesse des Finanzplatzes Schweiz, dass die SRO und die Finanzintermediäre mit der Kontrollstelle zu einer selbstverständlichen und reibungslosen Zusammenarbeit finden. Ob in Zukunft die Gesetzgebung gefordert sein wird, hängt von dieser Entwicklung ab, zu der eine Arbeitsgruppe auch Studien vorlegen wird.

    Die Eidgenössische Bankenkommission ist ihrerseits bestrebt, eine aktive Rolle in der Förderung des guten Ansehens des schweizerischen Finanzplatzes wahrzunehmen. Sie tut dies umsichtig und kompetent im Rahmen ihres Auftrages und ihrer Möglichkeiten. In gewissen Fällen ist sie von der internationalen Amtshilfe abhängig, bei der zum Teil rechtliche und politische "obstacles" zu beobachten sind. Die vom Parlament in der letzten Wintersession verabschiedete Änderung des Korruptionsstrafrechtes, die der OECD-Norm entspricht, wird mithelfen, illegal erlangte Vermögenswerte - sprich: Potentatengelder - fernzuhalten. Erwähnenswert ist vielleicht, dass wir eines der wenigen Länder sind, die diesem Problem à fond und mit System begegnen.

    Wie weit die Finanzmärkteentwicklung - Stichworte Allfinanz und E-Business - neue Aufsichtsformen nötig macht oder den Status der heutigen Eidgenössischen Bankenkommission beeinflusst, werden wir im Auge behalten müssen. Expertisen darüber sind in Arbeit.

    Nachdem sich die schweizerische Bankenwelt einer recht detaillierten Aufsicht erfreut, stellt sich hier noch die Frage, wieweit und per wann sich der "volkseigene Betrieb" Post mit seiner Postfinance punkto Sorgfaltspflicht und Rechnungslegungsvorschriften als neuer Konkurrent unserer Banken nicht auch denselben Vorschriften zu unterziehen haben wird.

    Die Stellung der Schweiz auf den internationalen Finanzmärkten - das zeigt sich in ihrer Position im IWF - droht zu erodieren. Dollar- und Euro-Märkte bzw. -Staaten gewinnen im globalen Weltfinanzsystem. Der ehemalige Exekutivdirektor des IWF, David Käser, forderte daher kürzlich via Presse Massnahmen gegen die Marginalisierung der Schweiz, beispielsweise durch die Schaffung eines interdepartementalen Bretton-Woods-Büros nach dem Muster des Integrationsbüros.

    Die Schweiz ist zwar als Vorsitzstaat einer Ländergruppe im Direktorium vertreten und leistet dort auch gute Arbeit. Dennoch erachten wir eine anhaltend starke Position der Schweiz im IWF als strategisch entscheidend.

    Eine vertiefte Abklärung hat die GPK beim neu formierten Seco vorgenommen. Das Seco versteht sich als Kompetenzzentrum für Wirtschaftsfragen und als Anlaufstelle für alle Akteure, Unternehmungen und Verbände der schweizerischen Wirtschaft.

    Dieses Profil wird im Rahmen seiner kurzen Existenz gut erfüllt.

    Ein besonderes Augenmerk galt dem Schwerpunkt Förderung der KMU. Als Instrument steht - wie könnte es anders sein? - eine Task Force zur Verfügung. Diese bietet praktische Informationen an, mit Links zu Datenbanken für Bewilligungsverfahren und Formularwesen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe befasst sich mit der Vereinfachung administrativer Massnahmen bei Neugründungen. Zu Finanzfragen, Steuerstatus von Risikokapital, Senkung des Nominalwertes von Aktien usw. werden Vorschläge unterbreitet.

    Mit dem Projekt "Regulierungsfolge-Abschätzungen" sollen ab Mai 2000 alle rechtlichen Erlasse auf Wirtschafts- und KMU-Verträglichkeit überprüft werden.

    Dieser Katalog ist bemerkenswert, berücksichtigt aber nach unserem Dafürhalten die wirklichen "K" der KMU, die Klein- und Kleinstbetriebe, zu wenig. Ihre alltäglichen Sorgen, z. B. mit der Administration der Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer, mit der Höhe der Suva-Prämien, mit den Pro-Litteris-Abgaben oder gar den sagenhaften Ekas-Richtlinien, werden nicht gelöst.

    Die Erwartungen dieser Kleinbetriebe liegen nicht in sophistizierten, hochfliegenden Projekten, sondern schlicht im Abbau von Bürokratie und unnötigen Belastungen.

    Um diese Erwartungen zu erfüllen, braucht es Fantasie, eine geringere Regelungsdichte und gelegentlich wohl auch parlamentarische Zurückhaltung bei der Gesetzesproduktion.

    Zwei Feststellungen zum Innenbereich: Verschiedene Dienststellen haben sich bei unseren Prüfungen mit grossen Vorbehalten zur neuen Informatikkonzeption Nove-it ausgesprochen. Dabei ging es um Kompetenzen, Verlust bisheriger Eigenständigkeiten oder auch nur um mangelhafte [PAGE 321] Vernetzung einzelner Arbeitsplätze. Dafür kann man Verständnis haben. Optimierungen müssen möglich sein. Gesamthaft ist dieses Projekt zu unterstützen; es führt zu klaren Verantwortlichkeiten und Strukturen in der Führung, zu mehr Kostenbewusstsein und Transparenz und in der Folge zu einer quantifizierbaren Effizienzsteigerung. Die Umstellung ist bei einer so nötigen wie umfassenden Gesamtlösung überaus anspruchsvoll. Den Verantwortlichen ist im Umgang mit den betroffenen Nutzern das nötige Geschick zu wünschen.

    Dass auch im Grenzwachtkorps (GWK) offene Bedürfnisse bestehen, belegen parlamentarische Vorstösse und diverse persönliche Eingaben. Ich spreche hier von Beständen und Problemen bei der Rekrutierung. Wenn wir hören, dass auf dem langen Grenzabschnitt des GWK II - zwischen Leibstadt und Splügen - von abends 8 Uhr bis morgens 6 Uhr ein Personalbestand von sage und schreibe 60 Mann oder Frau Dienst tut, dann illustriert dies die zu geringe Kontrolldichte. Die Rekrutierungsschwierigkeiten hängen offensichtlich auch mit der Entlöhnung zusammen. Bundesrat Villiger sagte, die Probleme seien erkannt und müssten in grösserem Zusammenhang geprüft werden. Wir wünschen hier eine speditive Lösung mit einem verbindlichen Termin. Persönlich denke ich, dass die Lösung eines so offensichtlich strukturellen Rekrutierungsproblems nicht einen Rattenschwanz weiterer Begehrlichkeiten nach sich ziehen dürfte.

    Wir danken dem Bundesrat für die geleistete Arbeit in den angesprochenen Bereichen und für die Entgegennahme unserer Anliegen.

  • Redetext
    Franz Wicki(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Im Auftrag der GPK Ihres Rates orientiere ich Sie über einige Aktivitäten der Geschäftsprüfungsdelegation in den Jahren 1999/2000.

    Artikel 47quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes regelt die Aufgaben der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Delegation ist einerseits Kontrollbeauftragte des Parlamentes und andererseits Treuhänderin für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Zielbereiche betreffen die innere Sicherheit, die äussere Sicherheit und ebenfalls bzw. allenfalls damit verbundene Verwaltungsbereiche. Das GVG verpflichtet die Geschäftsprüfungsdelegation zur besonderen Geheimhaltungspflicht. Da wir vorab mit Dienststellen konfrontiert sind, die im Geheimbereich tätig sind, sind wir in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet. Das macht die Information nicht einfach. Geheimhaltungspflicht und Information sind zwei Begriffe, die einander an sich diametral gegenüberstehen. Doch in Bezug auf die Information ist unser Prinzip Folgendes: möglichst grosse Transparenz, soweit dem nicht tatsächlich Geheimhaltung entgegensteht. Persönlich bin ich der Auffassung, dass wir den Begriff der Geheimhaltung nicht ängstlich auslegen dürfen. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich im letzten Jahr nebst den regelmässigen Kontrollgeschäften vor allem mit folgenden Angelegenheiten befasst:

    Sie hat sich mit der strategischen elektronischen Aufklärung beschäftigt. Anfang 1999 orientierten die Vertreter des VBS die Delegation über die Planung und den Stand des Projektes "strategische elektronische Aufklärung". Die elektronische Aufklärung der Schweiz beschafft sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen zugunsten der politischen und militärischen Führung unseres Landes sowie für andere Stellen des Bundes durch Erfassen und Auswerten von elektromagnetischen Ausstrahlungen ausländischer Telekommunikationssysteme. Sie haben, Herr Bundespräsident, im Nationalrat inzwischen Erklärungen dazu abgegeben. Unsere Delegation wird sich im Laufe dieses Jahres über den Stand dieses Projektes orientieren lassen. Ich bin mir bewusst, dass die Geschäftsprüfungsdelegation gerade hier in der Funktion als Treuhänderin für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Funktion, eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen hat.

    Im Nachgang zur Angelegenheit Oberst im Generalstab Nyffenegger und zu den damals festgestellten gravierenden Mängeln, welche die GPK bei der Erarbeitung des elektronischen Generalstabsbehelfs festgestellt hatte, wurden in der Bundesverwaltung verschiedene Elemente der Sicherheit verstärkt. Sie wurden dann in der Abteilung Informations- und Objektsicherheit zusammengefasst. Die Abteilung Informations- und Objektsicherheit ist seit Sommer 1998 operativ tätig. Die Delegation besuchte diese neue Abteilung im letzten Jahr. Die Tätigkeit dieser Abteilung ist vor allem auf die präventive Vorgabe und Koordination von Sicherheitsmassnahmen in den Bereichen Sicherheit im Umgang mit Munition und Explosivstoffen sowie Sicherheitsschutz vor kriminellen und subversiven Handlungen ausgerichtet.

    Im Zusammenhang mit der Angelegenheit Bellasi zeigte sich erneut, dass dieser Abteilung grosse Bedeutung zukommen muss.

    Im Übrigen interessierte sich die Geschäftsprüfungsdelegation für die Anwendung des am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). So nahmen wir unter anderem auch Kenntnis von der so genannten Beobachtungsliste des Bundesrates. Diese Liste enthält gemäss Artikel 11 Absatz 2 Litera b BWIS die Namen von Organisationen und Gruppierungen, über deren Tätigkeit und deren Exponenten alle Wahrnehmungen zu melden sind, weil der konkrete Verdacht besteht, dass sie die innere oder äussere Sicherheit gefährden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement unterbreitet dem Bundesrat diese Liste jährlich zur Genehmigung und anschliessend der Delegation zur Kenntnisnahme.

    Zwei Angelegenheiten im VBS beschäftigten die Geschäftsprüfungsdelegation 1999 vor allem: erstens die Beziehungen zu Südafrika und die Rolle des Nachrichtendienstes. Darüber wurde am 30. November 1999 ein separater Bericht abgegeben. Ich verzichte hier darauf, weiter darauf einzugehen. Der Bundesrat muss im Übrigen bis Ende dieses Jahres Stellung nehmen.

    Die zweite zeitraubende Angelegenheit für die Delegation war die Angelegenheit Bellasi, d. h. die Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs. Auch hierzu liegt ein detaillierter schriftlicher Bericht vom 30. November 1999 vor; er ist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

    Im Nachgang zu diesem Bericht sind insbesondere folgende Stichworte wichtig: die Rolle der Politik, d. h. das Primat der Politik im Bereich des Nachrichtendienstes, und dann die Funktion der politischen Kontrolle, die Aufgaben der verwaltungsinternen Kontrollen und die Bedeutung der Eidgenössischen Finanzkontrolle in diesem Bereich.

    Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat auf den verschiedenen Ebenen die Arbeiten aufgenommen hat. Die Vorfälle selbst und die verschiedenen Berichte haben im VBS ganze Schübe von Programmen für Verbesserungen und Qualitätssteigerungen ausgelöst; ich möchte hier nicht auf die einzelnen Vorhaben und Projekte eingehen. Wir haben sicher später Gelegenheit, uns damit auseinander zu setzen. Im Übrigen muss der Bundesrat zum Bericht, [PAGE 320] welchen die GPK abgegeben hat - dort sind Empfehlungen enthalten -, auf Ende des Jahres Stellung nehmen.

    Eine Frage, Herr Bundespräsident, scheint mir aber heute wichtig: Wir wissen, der Nachrichtendienst ist im Umbau. Wie weit ist das Umbauprojekt Nachrichtendienst heute? Kann im Nachrichtendienst trotz des Umbaus weitergearbeitet werden, oder steht vor dem Nachrichtendienst heute die Tafel "Wegen Umbau geschlossen"? - Dies sind meine Fragen.

  • Redetext
    Hans Hess(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Zur Rückführung von Asylsuchenden aus Kosovo: Für das Rückkehrhilfeprogramm, das seit dem 1. Juli 1999 gelaufen ist, haben sich rund 30 000 Personen angemeldet. Diese Zahl wurde aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und insbesondere aufgrund der Rückkehrberatung der Kantone erreicht. Viele Kantone haben zu Einzelgesprächen eingeladen, was vermutlich eine grosse Zahl der Betroffenen überzeugt hat, im Rahmen des freiwilligen Rückkehrprogramms mitzumachen. Nach Abzug der maximal rund 4000 Personen, die von der "Humanitären Aktion 2000" betroffen sind, bleiben schätzungsweise noch gut 16 000 Personen, die zwangsweise zurückreisen müssen. Statistiken des BFF zeigen, dass erfahrungsgemäss bis gegen 50 Prozent der Personen, die zwangsweise ausreisen müssen, in die Heimat abreisen, ohne sich abzumelden, in einen Drittstaat ausweichen oder einfach untertauchen. Um das zu verhindern, müssten die Kantone sämtliche Personen in Ausschaffungshaft nehmen, was nicht praktikabel ist.

    Alle Kantone begrüssen den konsequenten Wegweisungsvollzug nach Ablauf der generellen Ausreisefrist vom 31. Mai. Für die operationelle Umsetzung wurden rund tausend Passagierflugplätze bei Luftfahrtunternehmen gebucht.

    Anlässlich der Asylkonferenz vom 4. Mai 2000 wurde auch die Fristerstreckung für Jugendliche in der Ausbildung behandelt. Es handelt sich dabei um Jugendliche, welche vor dem 31. August 1999 eine Ausbildung begonnen haben; sie sollen diese abschliessen können. Voraussetzung ist aber, dass ein Beziehungsnetz vorhanden ist. Auch werden nicht sämtliche Ausbildungen akzeptiert, sondern nur die von Bund und Kantonen anerkannten Diplome.

    Die Rückführung von Minderheiten ist zurzeit problematisch. Deshalb wurde die Ausreisefrist generell auf den 31. August erstreckt. Anfang August wird eine neue Lagebeurteilung vorgenommen und dann über das weitere Vorgehen entschieden. Es kommt dazu, dass Personen aus Serbien nicht zurückgebracht werden können, weil sich Belgrad weigert, diese Staatsangehörigen aufzunehmen. Bei den Angehörigen der "vulnerable groups" - Betagte, Kranke, allein erziehende Mütter ohne soziales Umfeld usw. - wird jeder Einzelfall für sich beurteilt werden müssen. Frau Bundesrätin Metzler hat heute in Aussicht gestellt, dass sie morgen im Rahmen der Behandlung von persönlichen Vorstössen über die aktuelle Situation im Asylwesen Bericht erstatten wird.

    Zu den bilateralen Verträgen über die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Schengener und Dubliner Abkommen: Die einzelnen Abkommen mit unseren Nachbarstaaten weisen punkto Intensität grosse Unterschiede auf. Mit Österreich, Liechtenstein und insbesondere mit Deutschland konnte der Schengener Standard weitgehend übernommen werden.

    Nicht enthalten sind der Asyl- und Visumbereich, das Informationssystem und die Grenzkontrollen. Es konnten aber teilweise sogar neue Lösungen erarbeitet werden.

    Der Vertrag mit Deutschland sieht etwa die Möglichkeit grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen vor, wobei hier innerstaatlich die gesetzliche Grundlage noch fehlt. Ein automatisierter Austausch von Fahndungsgesuchen mit Deutschland ist möglich, was die Nachteile des Ausschlusses vom Schengener Informationssystem mildert.

    Im Vertrag mit Frankreich konnten Lösungen nahe am Schengener Standard vereinbart werden. Neue Instrumente der polizeilichen Zusammenarbeit, wie verdeckte Ermittlungen, sollen auch in Frankreich eingeführt werden.

    Die italienische Delegation ist in ihren Verhandlungen am wenigsten weit gegangen, weshalb operative grenzüberschreitende Polizeikompetenzen im Vertrag mit Italien nicht vorgesehen sind. Der Vertrag mit Italien beschränkt sich auf den Informationsaustausch und die Koordination gemeinsamer Massnahmen. Zurzeit ist die italienische Regierung scheinbar nicht zu neuen Verhandlungen bereit.

    Sämtliche Verträge sehen bereits jetzt die Möglichkeit vor, die Zusammenarbeit mittels gemeinsamer Zentren der polizeilichen Zusammenarbeit an der Grenze oder dem Austausch von Verbindungsbeamten zu erleichtern, zu fördern oder weiterzuentwickeln.

    Da die Polizeikooperationsverträge einen stark unterschiedlichen Gehalt aufweisen, soll die bereits früher von Deutschland und Österreich eingebrachte Idee einer Sicherheitspartnerschaft zu unseren Nachbarstaaten wieder aufgenommen werden. Erfahrungsgemäss ist die Information die wesentlichste Voraussetzung für eine effiziente Bekämpfung jeglicher Form von Kriminalität, vor allem aber auch von Erscheinungen des organisierten Verbrechens, der illegalen Immigration und der Schlepperei. Es sollte deshalb mit unseren Nachbarstaaten der Aufbau einer besonderen Informationspartnerschaft im Alpenraum geprüft werden, und es [PAGE 319] sollten auch gemeinsame Fahndungsziele definiert werden. Die Anstrengungen der Polizeibehörden sollten strategisch auf grenzüberschreitende Kriminalitätsformen ausgerichtet werden.

    Die Informationspartnerschaft und die Definition von Fahndungszielen werden zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe vertieft. Die nächste Konferenz der Innenminister ist auf Anfang Dezember dieses Jahres vorgesehen.

    Der Bundesrat verfolgt eine Weiterarbeit am Stand der bilateralen Verträge im Polizeibereich, eine laufende Beurteilung der Lage, die Entwicklung von neuen Strukturen sowie das Projekt Usis. Die innen- und aussenpolitischen Entwicklungen sollen frühzeitig wahrgenommen werden, damit, wo nötig, möglichst frühzeitig Gegensteuer gegeben werden kann.

    Damit kommen wir zum System Usis. Im letzten November erteilten Bundesrätin Ruth Metzler und Regierungsrat Jörg Schild, Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, einer Projektorganisation den Auftrag, das System der inneren Sicherheit zu überprüfen.

    Sie hat bis Anfang 2002 Varianten und einen Realisierungsplan für eine herausforderungsadäquate und zukunftstaugliche Aufgabenteilung zwischen den Akteuren der inneren Sicherheit zu erarbeiten. Vier Projektteams werden bis im Herbst 2000 in den Bereichen Strategie, Recht, Ressourcen und Informatik den Ist-Zustand analysieren und erste Grobvarianten vorlegen. Der Projektausschuss hat an seiner zweiten Sitzung, jener vom 16. März, die ersten Erkenntnisse der Projektteams diskutiert und auch die Leitplanken für die Arbeit festgelegt.

    Anlässlich der Frühjahrskonferenz der KKJPD Mitte April wurde seitens der Konferenz ein neues Projekt, das Projekt "Polizei XXI", vorgestellt. Dieses Projekt sieht im Wesentlichen die Schaffung einer vom Bund finanzierten, in die kantonalen Polizeikorps integrierten Polizeireserve vor. Die KKJPD hat von diesem Projekt wohlwollend Kenntnis genommen, aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die politische Führung gewährleistet sein müsse und dass die Vertretung der Kantone im Projekt Usis zu verstärken sei. Die KKJPD hat beschlossen, das Projekt "Polizei XXI" vorzuziehen und eine Verzögerung bei Usis in Kauf zu nehmen.

    Frau Bundesrätin Metzler hat anlässlich der Aussprache vor der GPK ausgeführt, dass das Projekt "Polizei XXI" das Projekt Usis nicht präjudizieren dürfe, weshalb sie mit dem Präsidenten der KKJPD übereingekommen sei, dass trotz des Projektes "Polizei XXI" keine zeitliche Verzögerung eintreten dürfe und der Termin für den Realisierungsplan im Frühjahr 2002 einzuhalten sei.

  • Redetext
    Michel Béguelin(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Mandat de prestations des écoles polytechniques fédérales et contrôle parlementaire du domaine des EPF: il s'agit là d'une mauvaise surprise. En effet, le mandat de prestations confié au Conseil des EPF par le Conseil fédéral le 12 mai 1999 ne correspond pas à la forme voulue à l'origine. Et il ne s'agit pas d'un détail, mais de la base légale, c'est-à-dire de l'intégration du mandat de prestations dans la loi fédérale sur les écoles polytechniques fédérales. Quant au fond, les objectifs du mandat de prestations sont très vagues et les indicateurs qui permettraient de les mesurer sont soit inexistants, soit annoncés pour une date indéterminée. Ainsi, la composante essentielle du mandat de prestations, le contrôle des résultats manque en ce qui concerne le Conseil des EPF. De ce fait, la tâche de la Commission de gestion "de vérifier le degré de réalisation des objectifs du mandat de prestations octroyé au Conseil des EPF, d'examiner les indicateurs convenus et de comparer les résultats" est impossible, et ce n'est pas sérieux.

    Monsieur le Président de la Confédération, il s'agit là d'une lacune grave dans la gestion du Conseil fédéral. Je le dis avec d'autant plus de force que le fait est aussi dénoncé par la Délégation des finances et par le Contrôle fédéral des finances, lui-même organe de l'exécutif. C'est finalement un montant de 2 milliards de francs par an tout compris qui est en jeu, et il n'est pas tolérable qu'il échappe pratiquement à tout contrôle.

  • Redetext
    Hansruedi Stadler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Spitalplanung, Spitalfinanzierung, die Lockerung des Kontrahierungszwanges und die Reformen im Bereich der Krankenversicherung sind Stichworte - für Einzelne Reizworte -, über die man stundenlang diskutieren kann. Gerade auch im Bereich der Krankenversicherung hat die Auseinandersetzung mit dem Geschäftsbericht nicht nur eine rückblickende Funktion im Sinne der Rechenschaftsablage gegenüber dem Parlament; vielmehr sollen die Erkenntnisse aus der Analyse der Vergangenheit unserem Parlament auch den politischen Handlungsbedarf für die Zukunft aufzeigen.

    In diesem Sinne greife ich bei meiner Berichterstattung einige Punkte aus dem Bereich der Krankenversicherung heraus, wo unsere Subkommission, die Subkommission EDI/UVEK, auch in Zukunft kritisch begleitend tätig sein will. Inzwischen haben wir dem Bundesamt für Sozialversicherung auch einen Dienststellenbesuch abgestattet. Dabei haben wir den Vollzug und die Aufsicht im Bereich der Krankenversicherung ins Zentrum unseres Gespräches gestellt. Man gab uns offen und transparent Einblick in die Tätigkeit des Amtes.

    Die Verantwortung für Durchführung und Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes ist zwischen Bund, Kantonen und den übrigen Akteuren im Gesundheitswesen aufgeteilt. Damit man die Kostenexplosion in den Griff bekommt, müssen wirklich alle Akteure im Gesundheitswesen zusammenspannen. Eine gute Koordination und eine enge Zusammenarbeit sind unabdingbar. Das Operationsteam für den Patienten, der an einer Kostenexplosion leidet, arbeitet heute noch nicht optimal zusammen; der heute anwesende Vorsteher des VBS, Herr Bundespräsident Ogi, würde es mit den Worten sagen: "Gerade in diesem Bereich wird häufig geschossen, bevor die Scheiben aufgezogen sind."

    Über die Reform der Spitalfinanzierung und die Reformen im Bereich der Krankenversicherung werden wir im Zusammenhang mit konkreten Vorlagen diskutieren können; ich möchte nicht Bekanntes wiederholen. Zu folgenden Punkten möchte ich kurze Ausführungen machen, die beide Bereiche betreffen und die uns als Kontrollkommission interessieren müssen: Transparenz, Qualitätssicherung, Wirkungsanalyse, Aufsicht und Vollzug im Bereich der Krankenversicherung.

    Zur Transparenz: Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass sich alle Akteure, wie dies an einer Arbeitstagung am 4. April geschehen ist, an einen Tisch setzen und sich bemühen, für die Eindämmung der Kostenentwicklung gemeinsame Spielregeln zu finden. Wie unterschiedlich die Interessen sein können, zeigen beispielsweise die Vorbereitungen zur Verordnung über die Kostenrechnung und die Leistungsstatistik, die der Bundesrat aufgrund von Artikel 49 Absatz 6 KVG zu erlassen hat. Welche Streitpunkte gibt es hier? Fragen sind etwa: Welches soll der Inhalt der bundesrätlichen Kompetenz sein - die Vereinheitlichung alleine, die Definitionen oder auch zusätzliche, flankierende Bestimmungen?

    Wie halten wir es mit den Zielen von Artikel 49 Absatz 6 KVG? Zielen wir auf eine weit gehende oder limitierte Transparenz? Oder wie halten wir es mit der Vergleichbarkeit der Institutionen? Wie steht es mit dem Begriffsstreit zwischen Kostenrechnung, Kostenstellenrechnung oder Kostenträgerrechnung? Wollen wir nur das eine oder alles zusammen? Welches sind die Interessen der Kantone? Welches sind die Interessen der Spitäler und Pflegeheime? Welches sind die Interessen der Kassen? Wollen alle eine weit gehende Transparenz? Wollen alle Benchmarking? Wollen alle eine aufschlussreiche Kostenrechnung? All diese Fragen stehen zum Teil noch im Raum. Eine grosse Transparenz - dies müssen wir als Parlament fordern - ist aber die Grundlage für eine verlässliche Diagnose bei der Kostenexplosion, denn nur so können auch wirksame Massnahmen ergriffen werden.

    Der Qualitätssicherung müssen wir im Sinne einer kostendämpfenden Massnahme in Zukunft ein besonderes Augenmerk schenken. Ein Hauptproblem ist die Definition des Qualitätsbegriffes und der entsprechenden Standards. Die Partner im Gesundheitswesen müssen sich auf nationale Ziele und Prioritäten zur Qualitätsverbesserung einigen. Eine kontinuierliche Messung von geeigneten Qualitätsindikatoren sollte mit der Zeit selbstverständlich sein, auch im Gesundheitswesen. Das EDI hat sich bereit erklärt, in dieser Frage die Koordination zu übernehmen. Das Departement beabsichtigt, im nächsten Jahr zu diesem Thema auch eine entsprechende Arbeitstagung durchzuführen.

    Erlauben Sie mir eine weitere Bemerkung zur KVG-Wirkungsanalyse, wie sie das Gesetz verlangt: Mit dem KVG verfolgen wir drei Hauptziele, die uns bekannt sind. Mit der Wirkungsanalyse wird seit 1997 wissenschaftlich ermittelt, inwiefern bestimmte Massnahmen die Erwartungen erfüllen und die Ziele erreichen. Es geht darum, Stärken und Schwächen des KVG-Vollzuges zu benennen, die Wirkungen zu beurteilen und Empfehlungen für eine Optimierung abzugeben. Inzwischen wurde die Arbeit an rund zwanzig Teilprojekten aufgenommen. Fünf davon sind bereits früher abgeschlossen worden, drei weitere Studien werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Noch in diesem Sommer sind drei weitere Publikationen vorgesehen. Für uns von Interesse ist, dass vorgesehen ist, die Wirkungsanalyse über die Einführungsphase des KVG Mitte 2001 abzuschliessen und die Resultate in einem Synthesepapier zusammenzufassen.

    Noch als Letztes zur Vollzugs- und Aufsichtsstrategie des Bundes: Diese ist im Krankenversicherungsbereich ein Thema, das die Kontrollkommissionen und das Parlament besonders interessieren muss. Im komplexen Geflecht der schweizerischen Gesundheitspolitik nimmt der Bund sowohl eine Aufsichts- als auch eine Vollzugsrolle wahr. Ihm stehen [PAGE 318] zahlreiche Instrumente zur Verfügung, mit denen er direkt oder indirekt auf die drei Ziele des KVG einwirken kann. Das Inkrafttreten des KVG hat tiefgreifende Veränderungen bezüglich Rolle und Organisation der Aufsichtsorgane mit sich gebracht.

    Als wesentliche Funktionen des Bundes bezüglich der Aufsicht über die Versicherer sind zu sehen:

    1. Die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gesetzes - natürlich unter Berücksichtigung der Verantwortung und der Unabhängigkeit der Versicherer.

    2. Die raschestmögliche Intervention, sobald ein Versicherer den bundesrechtlichen Verpflichtungen nicht oder nicht mehr nachkommen kann.

    3. Die Kontrolle und die Genehmigung der Prämientarife.

    4. Die Prüfung der von den Versicherern einzureichenden Jahresrechnungen und Berichte der externen Revisionsstellen.

    Wir konnten feststellen, dass das BSV seine Aufsichtstätigkeit reorganisiert und verstärkt hat. Die gesamte Aufsichtstätigkeit des BSV basiert auf drei Säulen: der retrospektiven Aufsicht, der unmittelbaren und aktuellen Aufsicht und der prospektiven Aufsicht, z. B. durch die erforderliche Prämiengenehmigung.

    Wie bereits einleitend erwähnt, will sich unsere Subkommission der Vollzugs- und Aufsichtsstrategie des Bundes speziell annehmen, dies im Hinblick auf die Wirksamkeit, die Kohärenz und die Vollzugsprobleme. Transparenz, Vergleichbarkeit, Qualitätssicherung, Wirksamkeitsanalyse und eine wirksame Vollzugs- und Aufsichtsstrategie sind eine gute Medizin gegen die chronische Krankheit "Kostenexplosion im Gesundheitswesen".

    So weit eine kurze Berichterstattung aus der Subkommission EDI/UVEK.

  • Redetext
    Christiane Langenberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Je suis censée vous parler de la collaboration entre certains départements en matière de développement et de promotion de la paix. L'importance de la coopération et de l'aide au développement ne cesse de croître. En effet, plusieurs facteurs se conjuguent pour rendre cette aide indispensable. Nous assistons, impuissants, à l'éclatement de foyers de violence liés à une marginalisation de certaines régions, et à des bouffées de revendications nationalistes et religieuses. Ainsi coexistent sur la scène internationale des Etats intégrés dans un vaste réseau d'échanges, développant des solidarités d'intérêts ou de destin, et des pays laissés pour compte, dépérissant sous les insuffisances de leur Etat. Pour bien des populations, notamment africaines, la seule préoccupation est la survie au quotidien. Leur misère, le manque d'avenir sont ainsi une bombe à retardement susceptible d'engendrer des migrations, des conflits importants. Mais d'autres phénomènes participent à l'appauvrissement de certaines régions. Les changements climatiques, les déboisements coupables, la pollution engendrée par nos pays industrialisés sont autant d'éléments pouvant provoquer des catastrophes, des famines et, dès lors, des migrations et des conflits.

    Il ne fait donc aucun doute que l'aide au développement, avec toute la gamme d'actions spécifiques que cela comporte en fonction des situations - pacification, lutte contre la misère, soins, reconstruction, protection de l'environnement -, est non seulement une obligation morale, mais encore un élément fondamental de prévention de conflits et, dès lors, de notre politique de sécurité, ceci de manière durable.

    La Suisse sera donc appelée, comme bien des pays prospères, à intensifier encore son engagement financier et matériel. Il est évident qu'il y aura toujours conflit d'intérêts entre les efforts à réaliser pour défendre nos propres intérêts nationaux à court terme nous permettant de nous affirmer face à une concurrence économique et technologique exacerbée, et notre volonté de mener une politique généreuse, notamment à l'égard du Sud, visant à assurer un développement durable.

    En conséquence, nous devons viser l'excellence et l'efficacité, afin de ne pas dilapider nos moyens tout en répondant à l'attente de la communauté internationale. Ceci implique, d'une part, que nous utilisions au mieux les canaux multilatéraux en menant une politique cohérente touchant au développement - commerce, économie, agriculture, emplois, migration, peacekeeping -, ce qui montre bien entendu à quel point nos départements doivent collaborer et, d'autre part, également que nous harmonisions notre politique à l'interne, de manière à éviter des doublons, des engagements peu judicieux, et que nous utilisions au mieux les qualités de chacun. Nous ne pouvons éliminer tous les maux de cette terre, mais nous pouvons contribuer à les soulager.

    Ainsi, l'aide apportée à la Bosnie-Herzégovine, de nature avant tout humanitaire, s'est muée en une collaboration à long terme destinée à améliorer les conditions de bon fonctionnement d'un Etat de droit et ses infrastructures économiques. L'aide à la Russie a été réévaluée à la lumière du contexte précaire que connaît ce pays, mais elle a aussi été subordonnée à certaines conditions liées à la guerre en Tchétchénie. L'Asie centrale, avec son potentiel de crise reçoit également notre appui afin de permettre l'amorce de réformes politiques et économiques.

    [PAGE 317]

    Ces prestations sont fournies sous la forme d'actions directes ou en coopération avec les organisations internationales et les ONG suisses. Malgré les efforts importants consentis au Kosovo, la Division Aide humanitaire et Corps suisse d'aide en cas de catastrophe est intervenue en 1999 dans de nombreux autres pays. La chaîne suisse de sauvetage a été également fortement mise à contribution lors de différents tremblements de terre. La coopération avec l'Afrique a été réévaluée en regard de l'expérience accumulée par le passé, permettant de développer des instruments de suivi plus adéquats et de les concentrer sur certains pays. La Suisse a également étendu sa participation au Partenariat pour la paix. La coopération avec la Kfor au Kosovo, l'approbation de certaines parties du quatrième programme de partenariat individuel (PPI), permettent de poursuivre les efforts en matière de démocratisation, de santé, de recherche de disparus, de sauvetage, etc.

    D'une manière générale, on souligne l'importance grandissante du rôle de l'armée. Grâce à nos engagements en Albanie et au Kosovo, la Suisse a pu participer aux consultations politiques et a obtenu un gain de crédibilité sur la question de la doctrine du maintien de paix. A l'heure actuelle, plus de 300 organisations internationales, caritatives pour la plupart, sont associées à la reconstruction du Kosovo. Compte tenu de l'effort particulier qu'elle fournit dans le cadre de l'aide au retour, la contribution de la Suisse dépasse un peu sa part habituelle, 2 à 3 pour cent, dans la répartition internationale de fardeaux. Il faut espérer que nous puissions poursuivre cet engagement au Kosovo et que nous ne subissions pas une lassitude comme d'autres organisations, et comme les membres de l'ONU ou certains d'entre eux, qui sont épuisés par l'effort grandissant que demande cette tâche gigantesque et qui ressentent de la déception à accomplir cette tâche, déception qui saisit aussi la population. Il y a donc déception de part et d'autre. Il faut espérer que ceci ne mette pas en danger cette action que nous menons dans ce pays.

    On peut donc toujours faire plus, mais il semble que la Suisse mène aujourd'hui une politique d'aide et de développement cohérente et intelligente. Je n'ai donc pas de remarque à faire, car c'est un vaste sujet qui ne mérite pas que l'on intervienne de manière critique, tant nous essayons de participer par de petits pas et par de petites actions, mais tout à fait en harmonie avec les possibilités de notre pays.

  • Redetext
    Helen Leumann(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Gestatten Sie mir, dass ich zum Geschäftsbericht des Bundesrates wie auch zum Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen (00.039) spreche. So können wir beide Traktanden miteinander behandeln.

    Diejenigen unter Ihnen, die schon länger im Rat sind, erinnern sich an die Debatten über die Geschäftsberichte der vergangenen Jahre, als jeweils ein Departementschef nach dem andern Red und Antwort stand. Dabei wurden oft wichtige, allzu oft aber nur Detailfragen diskutiert. Die Geschäftsprüfungskommission hat deshalb beschlossen, dieses Jahr von dieser Praxis wegzukommen und den Geschäftsbericht fortan nicht mehr departementsweise, sondern nach von ihr gesetzten Schwerpunkten zu beraten. Entsprechend werden erstmals "nur" der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin zur Geschäftsführung des Bundesrates Stellung nehmen. Auf diese Weise können wir uns auf das Wesentliche konzentrieren und die Debatte effizienter gestalten.

    1999 war ein Jahr voller Ereignisse. Dazu gehören - um nur die wichtigsten zu nennen - die Annahme der neuen Bundesverfassung, die Beteiligung der Schweiz an den internationalen Kriseneinsätzen in Kosovo und die Unterzeichnung der bilateralen Verträge mit der EU. Im Berichtsjahr ging auch die Legislatur 1995-1999 zu Ende, die der Bundesrat unter die Leitidee "Den Zusammenhalt stärken - die Zukunft gestalten" gestellt hatte.

    Unsere Kommission ist mit der Geschäftsführung des Bundesrates im letzten Jahr insgesamt zufrieden, wurden doch von den 31 Jahreszielen, die im Geschäftsbericht aufgeführt sind, deren 20 erreicht oder weitgehend erreicht und nur 5 teilweise nicht erreicht. Ich werde hierzu zwei konkrete Beispiele anführen, die Kommissionssprecher werden anschliessend noch auf weitere eingehen.

    Ein Beispiel sind unsere Beziehungen mit der Europäischen Union. Nach mehrjährigen Verhandlungen konnten die bilateralen sektoriellen Abkommen unterzeichnet werden. Dank des unablässigen Einsatzes unserer Unterhändler und unserer Bundesratsmitglieder konnte der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten, die es ermöglicht, der politischen und institutionellen Isolierung unseres Landes entgegenzuwirken.

    Die bilateralen Abkommen fördern auch die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft und die Attraktivität der Schweiz im europäischen Binnenmarkt. Das Ergebnis der Volksabstimmung vom 21. Mai dieses Jahres ist ein Beweis dafür, dass der Bundesrat ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.

    Gibt es eine bessere demokratische Kontrolle als Volksabstimmungen? Im letzten Jahr hatte der Souverän über neun Vorlagen des Bundesrates zu befinden, und sieben Mal schloss sich das Volk den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament an. Ein Blick auf die Legislatur 1995-1999 zeigt, dass Volk und Stände bei über 70 Prozent der Legislaturvorlagen der Regierung und dem Parlament folgten. Daraus können wir schliessen, dass das Volk - ich meine, das ist ein gutes Zeichen - mit der Arbeit seiner Behörden ebenfalls im Grossen und Ganzen zufrieden ist.

    Das zweite erfreuliche Beispiel sind die Massnahmen zur administrativen Entlastung der kleineren und mittleren Unternehmen. Die Geschäftsprüfungskommission wie auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben richten seit langem ein besonderes Augenmerk auf die Massnahmen, welche der Bundesrat zur Einschränkung des staatlichen Einflusses auf die Unternehmen getroffen hat.

    Der Bundesrat verabschiedete am 17. Februar und am 3. November 1999 je einen Bericht über den Stand der Deregulierung in der Schweiz. Im Weitern leitete er verschiedene Massnahmen zur Vereinfachung des Arbeitsbewilligungsverfahrens ein, das von den Unternehmern am häufigsten beansprucht wird.

    Weiter erliess der Bundesrat Richtlinien über die Prüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtserlassen. Demnach soll ab dem 1. Mai 2000 jede Botschaft des Bundesrates ein Kapitel über die Auswirkungen auf die KMU enthalten.

    Ebenfalls erfreulich ist die Einführung eines KMU-Tests. Dieser soll in den nächsten vier Jahren anhand einer bestimmten Anzahl von KMU die administrative Belastung durch neue Erlasse aufzeigen. Am 17. November erliess der Bundesrat eine Verordnung über die Fristensetzung für die erstinstanzliche Gesuchsbehandlung auf Bundesebene.

    Weiter im Gange sind auch die Vorarbeiten zur Vereinfachung der Meldepflicht der Unternehmen gegenüber den Sozialversicherungen. Der Sozialbonus, welcher erhebliche rechtliche Fragen unter anderem in Bezug auf die Gleichbehandlung aufwirft, ist ebenfalls auf dem Weg zur Umsetzung. Die Idee dabei ist, anstelle der Abzüge für jede einzelne Sozialversicherung nur einen einzigen Betrag zu entrichten, der dann unter den verschiedenen Versicherungen aufgeteilt werden soll. Im Übrigen bestehen verschiedene Vorschläge, die darauf abzielen, die Formalitäten im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen abzubauen.

    Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat im Bereich der KMU eine zusammenhängende und pragmatische Politik verfolgt. Seine bisherigen Anstrengungen müssen entschlossen weitergeführt werden.

    Die Kommission möchte es nicht unerwähnt lassen, dass im letzten Jahr sechs Zielsetzungen nicht erreicht worden sind. Es handelt sich um die Schaffung der "Stiftung solidarische Schweiz", die Vernehmlassung über die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die finanzielle Konsolidierung der AHV, die Massnahmen zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und zur Aufwertung des Rätoromanischen, die Schaffung der bestmöglichen [PAGE 315] Bedingungen für den Zutritt zu den ausländischen Märkten sowie das Verhandlungsmandat für die WTO-Ministerkonferenz.

    Einige dieser versäumten Ziele konnten unterdessen realisiert werden. So wurde die Botschaft für die "Stiftung solidarische Schweiz" geschaffen und die 11. AHV-Revision vorgelegt. Ebenfalls unterbreitet wurde inzwischen der Gesetzentwurf über die Exportförderung, den wir in diesem Rat bereits behandelt haben. Dass die neuen multilateralen Wirtschaftsverhandlungen noch nicht aufgenommen wurden, liegt nicht an unserem Bundesrat, sondern daran, dass diese Verhandlungsrunde an der Konferenz in Seattle nicht lanciert worden war.

    Die vom Bundesrat angekündigte Vernehmlassung über die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen soll erst nach der Volksabstimmung über die Energie-Umwelt- und die Solar-Initiative sowie die Gegenvorschläge des Parlamentes eröffnet werden. Der Bericht liegt jedoch bereits vor.

    Keine weiteren Fortschritte wurden einzig bei den Sprachen erzielt, d. h. bei der Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Wir hoffen, dass die Arbeiten auf diesem Gebiet im Hinblick auf die Frühjahrssession 2001 in Lugano vorangetrieben werden.

    Obschon die Bilanz im Gesamten positiv ausfällt, geben gewisse Bereiche zu Sorge Anlass. Hierzu gehört beispielsweise die Kommunikationspraxis des Bundesrates. Die Geschäftsprüfungskommission hat schon verschiedentlich eine kohärentere Politik des Bundesrates gefordert. Obschon diese Kohärenz oft gut spielt, wird sie mehr und mehr durch öffentliche Aussagen einzelner Bundesräte durchbrochen. Verschiedene Beispiele scheinen zu belegen, dass die Mitglieder des Bundesrates offenbar zunehmend über Medienkanäle miteinander zu kommunizieren pflegen. Die Bundesräte scheinen daran Geschmack gefunden zu haben, ihre Meinungsstreitigkeiten öffentlich auszutragen oder der Öffentlichkeit ganz einfach ihre private Meinung kundzutun. Beispiele dafür gibt es genug, sei es im Zusammenhang mit dem flexiblen Altersrücktritt, der Privatisierung der Post, dem Personalabbau bei Swisscom, der Europapolitik oder den künftigen Armeebeständen. Diese Erscheinung tritt oft auch zusammen mit gezielten Indiskretionen auf. Solche Zwistigkeiten und andere via Medien ausgetragene Grabenkämpfe schaden der Glaubwürdigkeit unserer Institutionen. Wir wollen damit nicht sagen, dass das Kollegialitätssystem am Zerfallen ist, ganz im Gegenteil: Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher, die sich neben ihren Departementsgeschäften auch um die Vorlagen anderer Departemente kümmern und dazu eine Meinung haben, sind uns willkommen. Denn das Debakel bei der Eidgenössischen Versicherungskasse lässt sich grösstenteils gerade auf dieses fehlende departementsübergreifende Interesse zurückführen. Die beste Kontrolle ist immer noch die direkte Kontrolle durch seinesgleichen.

    Doch es geht hier um die Art und Weise der Kommunikation. Es ist richtig, dass ein Magistrat öffentlich über seine Absichten spricht und sagt, welche Richtung er bei dieser oder jener Vorlage einzuschlagen gedenkt. Wichtig ist auch, dass der Vorsteher des federführenden Departementes von diesen Argumenten Kenntnis hat. Sobald aber der Bundesrat die Beratung einer Vorlage aufgenommen hat, ist Diskretion angesagt, und sei es nur, um im kollegialen Rahmen in aller Ruhe nach Lösungen suchen zu können. Mit anderen Worten: Kollegialität setzt eine gute Kommunikation innerhalb des Bundesrates voraus. Die erwähnten Verstösse gegen dieses Prinzip dienen uns als Anlass, daran zu erinnern.

    Ebenfalls zu Besorgnis Anlass gibt die Expo.02. Es ist nicht nötig, hier nochmals alle im letzten Jahr aufgetretenen Probleme Revue passieren zu lassen. Ich möchte indessen darauf hinweisen, dass der Bundesrat im Mai 1999 gegenüber der GPK gesagt hat, das Projekt sei auf gutem Weg und es dürfte keine grösseren Schwierigkeiten mehr geben. Grössere Schwierigkeiten hat es aber seither viele gegeben. Die GPK war immer der Meinung, dass der Bundesrat gegenüber der Expo von Anfang an zu wenig Engagement an den Tag gelegt hat und allzu sehr auf die Führungsfähigkeiten der Vereinsorgane vertraute. Dies war der Fall bis im August 1999. Danach nahm der Bundesrat die Angelegenheit ernsthaft an die Hand.

    Wir können uns des Eindruckes nicht erwehren, dass sich viele Probleme der Expo.02 hätten vermeiden lassen, wenn der Bundesrat schon früher Rechenschaft von den Leitungsorganen verlangt und diese aufgefordert hätte, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Mehrere Mitglieder unseres Rates haben bereits verlangt, dass die GPK die Vorfälle untersucht, welche zur Krise von 1999 geführt haben. Die WBK ersuchte uns überdies, die Zweckmässigkeit einer allfälligen Inspektion zu prüfen. Die GPK wird Ende dieses Monats in dieser Frage einen Entscheid fällen. Wie immer sie sich entscheiden wird: Sicher ist, dass bei der Vorbereitung der Expo.02 zahlreiche Fehler begangen wurden und dass der Bundesrat und seine Verwaltung teilweise dafür verantwortlich sind.

    Man mag jetzt vielleicht einwenden, dass die Expo.02 ein privatrechtlicher Verein sei und die Aufsichtsmöglichkeiten des Bundes beschränkt seien. Rein juristisch stimmt das. Allerdings darf man dabei den politischen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Die Expo wurde - welche Rechtsform auch immer sie hat - vom Bundesrat ins Leben gerufen, und ihm obliegt deshalb die politische Verantwortung für dieses Projekt. In einer Demokratie gibt es keine Behörde ohne Verantwortung.

    Der dritte besorgniserregende Punkt ist die Lage des Finanzplatzes Schweiz. Die GPK hat sich wie jedes Jahr mit der Eidgenössischen Bankenkommission zu einem Meinungsaustausch getroffen. Sie unterhielt sich auch mit den Vorstehern des EFD und des EDA über die Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die jüngsten Ergebnisse haben gezeigt, dass die Besonderheiten des Finanzplatzes Schweiz im Ausland mehr denn je auf Unverständnis stossen und gar Verärgerung auslösen.

    Der schweizerische Finanzplatz wird zunehmend kritisiert und angegriffen. Wir wissen noch nicht, wie sich das letztlich auswirken wird. Diese Kritiken beunruhigen uns. Innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erweisen sich die Verhandlung als äusserst zäh, insbesondere im fiskalischen Bereich. Gewisse Gremien, beispielsweise das "financial stability forum", ein von den G7-Staaten gegründeter Ausschuss, hat die Schweiz zudem als Off-shore-Finanzzentrum eingestuft. Die letztjährige Affäre um die Gelder des ehemaligen nigerianischen Diktators Sani Abacha zeigen, dass wir auf diesem Gebiet sehr wachsam sein müssen.

    Wichtig ist, dass der Bundesrat sowie das Parlament und die Wirtschaft klar zu verstehen geben, dass unser Land mit kriminellen oder auch nur zweifelhaften Geschäften kein Geld machen will. Es darf nicht sein, dass wir die Fehler der Vergangenheit wiederholen und beispielsweise Fluchtgelder von ausländischen Gewaltherrschern annehmen, denn solche Vorkommnisse schaden dem gesamten Finanzplatz. Der Bundesrat muss sich vollumfänglich für die moralische Integrität des schweizerischen Finanzplatzes einsetzen. Unser Land kennt Regelungs- und Aufsichtsvorschriften, die jenen anderer grosser Finanzplätze, beispielsweise in den Vereinigten Staaten und in Grossbritannien, in nichts nachstehen. Der Bundesrat muss entschlossen und mit allen Mitteln für eine wirksame Aufsicht unserer Finanzmärkte sorgen.

    Diese Aufgabe ist aber nicht einfach. Mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei stehen ihm zwar die dafür nötigen Instrumente zur Verfügung. Probleme bereitet ihm hingegen die Personalrekrutierung. Es wird für die Verwaltung immer schwieriger, auf diesem Gebiet qualifiziertes Personal anzuwerben oder zu erhalten; dies gilt insbesondere für die Bankenaufsicht.

    Der Bund konkurriert auf dem Arbeitsmarkt direkt mit der Privatwirtschaft, die hier über immense Möglichkeiten verfügt. Wir hoffen daher sehr, dass diese Mängel mit dem neuen Bundespersonalgesetz und der neuen Personalpolitik des Bundes behoben werden können.

    [PAGE 316] Erlauben Sie mir jetzt noch einige Worte über die Tätigkeiten unserer Kommission während des Berichtsjahres. Diese sind im Jahresbericht aufgeführt, den wir Ihnen ausgeteilt haben. Ich möchte dennoch die Arbeiten der Kommission in Bezug auf die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen kurz erläutern, weil diese Angelegenheit angesichts der anstehenden Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes sehr aktuell ist.

    Zu den vorzeitigen Pensionierungen des Bundes hat die Kommission Folgendes festgehalten: Im Laufe der Neunzigerjahre haben die vorzeitigen Abgänge infolge von Restrukturierungen und Personalabbau stark zugenommen. Hauptsächlich betroffen von diesen so genannten administrativen Pensionierungen sind im öffentlichen Sektor die ehemaligen PTT-Betriebe, heute Post und Swisscom, die Schweizerischen Bundesbahnen und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Eine Zunahme lässt sich auch bei den Rücktritten aus medizinischen Gründen beobachten.

    Die Ergebnisse der GPK-Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Kriterien und Leistungen für eine administrative Pensionierung unterscheiden sich je nachdem, ob ein Bundesangestellter in der allgemeinen Bundesverwaltung, bei der Post, bei der Swisscom oder bei den SBB arbeitet. Eine Gleichbehandlung ist auch innerhalb derselben Dienststelle nicht gewährleistet. Die Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen kommt den Arbeitgeber und die Pensionskasse teuer zu stehen: Durchschnittlich bezahlt ein Arbeitgeber für eine administrative Pensionierung 200 000 Franken an die Pensionskasse, in einzelnen Fällen gar bis zu einer Million Franken.

    Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass das Pensionierungsalter abnimmt, was tendenziell zu höheren Kosten führt. Eine entsprechende Entwicklung lässt sich auch bei den medizinisch bedingten Austritten feststellen.

    Bei der Finanzierung wird zudem das Verursacherprinzip nicht konsequent angewendet. Der Arbeitgeber kann nach geltendem Recht vorzeitige Austritte veranlassen, ohne dafür die vollen Kosten übernehmen zu müssen. Dies hat bei der Pensionskasse versicherungstechnische Verluste zur Folge. Es besteht die Gefahr, dass sich der Arbeitgeber teilweise auf Kosten seiner Pensionskasse restrukturiert.

    Eine weitere Inspektion der Kommission betraf die Vorkommnisse an der Spitze der PTT-Generaldirektion zwischen 1997 und 1998, welche zum Rücktritt des PTT-Generaldirektors führten. Die strengen Schlussfolgerungen der Kommission wurden in der Presse ausgiebig kommentiert. So warf die Kommission dem UVEK insbesondere vor, dass es seine Aufsichtspflicht allzu zurückhaltend ausgeübt habe. Zum Beispiel verzichtete das Departement auf eine Disziplinaruntersuchung gegen den Generaldirektor, obschon genügend Anhaltspunkte vorlagen, die auf eine Dienstpflichtverletzung hindeuteten. Die Kommission kritisierte in dem Bericht auch, dass die Informationen, welche das Departement zu den Vorkommnissen geliefert habe, nicht den vom UVEK tatsächlich vorgenommenen Abklärungen entsprechen würden. Hierzu ist zu erwähnen, dass dieser Fall gerichtliche Untersuchungen nach sich gezogen hat, die immer noch im Gang sind.

    Dieses Beispiel zeigt, dass die Beziehungen zwischen dem Bund und seinen Betrieben geklärt und die Verantwortlichkeiten der Direktionsmitglieder dieser Unternehmen von Grund auf überprüft werden müssen. Es stellt sich auch die Frage, ob es zulässig ist, Verwaltungsratsmitglieder gemäss Obligationenrecht für einen Schaden verantwortlich zu machen und dabei Vertreter des Bundes von dieser Regelung auszunehmen, da in solchen Fällen der Bund haftet.

    Nach diesen eher kritischen Anmerkungen, Herr Bundespräsident, möchte ich es aber nicht unterlassen, Ihnen - und der Bundesverwaltung - für die grosse Arbeit zu danken, die Sie im vergangenen Jahr geleistet haben. Es ist die Aufgabe unserer Kommission, da und dort Kritik anzubringen, aber auch der vollbrachten Arbeit die volle Anerkennung zu zollen. Der Einsitz in der GPK ist übrigens ein Privileg, ermöglicht er uns doch, die Verwaltung in ihrer ganzen Vielfalt und Vielschichtigkeit kennen zu lernen.

    Die GPK Ihres Rates hat den Geschäftsbericht 1999 des Bundesrates einstimmig gutgeheissen.

    Wir beantragen, dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 1999 zuzustimmen und acht Vorstösse, entgegen dem Vorschlag des Bundesrates, nicht abzuschreiben. Wir haben Ihnen die entsprechende Liste ausgeteilt.

    Im Weiteren ersuchen wir Sie, den Bericht der GPK über ihre Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.

  • Redetext
    Carlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Entgegen früherer Gepflogenheit haben sich der Bundesrat und die Geschäftsprüfungskommissionen darauf geeinigt, den Geschäftsbericht nicht mehr departementsweise abzuwickeln. Deshalb hoffen wir, den Geschäftsbericht heute im Einmalverfahren mit Herrn Bundespräsident Ogi erledigen zu können.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 105 Stimmen

    (Einstimmigkeit)

    [VS]

  • Redetext
    Hanspeter Seiler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Annemarie Huber-Hotz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich durfte das erste Mal die Arbeit der GPK, die Oberaufsicht, quasi von [PAGE 610] innen mitverfolgen. Ich war von der konstruktiven und interessanten Diskussion unter der kundigen Leitung ihres Präsidenten beeindruckt. Für die Ausrichtung der Oberaufsicht auf den Dialog und das gegenseitige Vertrauen ist der Bundesrat dankbar, ebenso für die effizienten Verfahren, die Sie eingeführt haben. Hier möchte ich Ihnen auch die Meinung einzelner Bundesräte mitteilen, die sich dazu sehr positiv geäussert haben.

    Frau Stephanie Baumann hat den Teil der GPK-Diskussion über die Informations- und Kommunikationspolitik des Bundesrates eindrücklich zusammengefasst. Der Bundesrat befindet sich seit Jahren in einem Dialog mit der GPK betreffend Informations- und Kommunikationspolitik sowie Transparenz dieser Kommunikation.

    Die GPK interessierten sich besonders dafür, ob die Informationsstrukturen des Bundes und die Instrumente der Bundesverwaltung zeitgemäss und angemessen seien und ob im Einzelfall die Möglichkeit einer transparenten Information über die Entscheidfindung des Bundesrates möglich sei.

    Die Informationsarbeit ist dreistufig ausgestaltet: Die erste Stufe ist die proaktive Koordination im Hinblick auf künftige Beschlüsse des Bundesrates. Die zweite Stufe betrifft die Vernehmlassungen und die wichtigen Grundsatzentscheide des Bundesrates. Diese müssen mit der richtigen Information kommuniziert werden. Die dritte Stufe dieser Informationspolitik betrifft schliesslich die eigentlichen Entscheide des Bundesrates. Dem Bundesrat stehen als wichtige Kommunikationsinstrumente die Informationsdienste der Departemente zur Verfügung, welche durch die Bundeskanzlei koordiniert werden. Bald wird es auch einen eigenen Bundesratssprecher geben, so dass die Koordination verbessert und verstärkt werden kann.

    Frau Stephanie Baumann, aber auch Herr Fasel haben auf den notwendigen Kulturwandel und die Bedeutung des angemessenen Umganges mit der neuen Öffentlichkeit hingewiesen. Der Bundesrat diskutiert diese Fragen ebenfalls. Er hat dies bereits, worauf Herr Bundespräsident Ogi hingewiesen hat, in mehreren Klausursitzungen getan, und er wird dieser Frage auch im Rahmen der Staatsleitungsreform die nötige Aufmerksamkeit schenken müssen.

    Wegen des offenen Zuganges zu Informationen funktionieren diese Instrumente, die ich vorher erwähnt habe, im Normalfall eigentlich gut. Schwieriger hingegen ist die Informationsvermittlung in ausserordentlichen Lagen. Deshalb werden mit dem Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen für die Einsetzung des Bundesratssprechers die weiteren Instrumente zur Verfügung stehen.

    Entscheidend für diese Information ist im Normalfall, aber vor allem auch in ausserordentlichen Lagen der Zeitpunkt, zu dem die Information der Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Bundesrates stattfinden soll. Ich glaube, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, wird die Kunst sein, damit diese Information auch richtig sein wird.

    Erlauben Sie mir noch, dass ich auf einen Punkt hinweise. Es ist der Einsatz des Bundesrates im Abstimmungskampf. Die Information durch die Bundesbehörden im Vorfeld von Abstimmungen ist eine logische Konsequenz ihrer Arbeit und unbedingt notwendig. Es wäre eine paradoxe Situation, wenn Regierungsmitglieder während Jahren bei Verbänden, in der Öffentlichkeit, im Parlament und in Ihren Kommissionen für ein Anliegen eintreten würden, um sich dann in der letzten Phase der Entscheidfindung aus der politischen Auseinandersetzung zurückzuziehen. Zudem kommt der Bundesrat mit den Erläuterungen zu den Abstimmungsthemen einer wichtigen Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung nach. Er muss einen einheitlichen Informationsstand sicherstellen. In Kreisschreiben legt der Bundesrat überdies die konkreten administrativen Massnahmen fest und überzeugt sich von der Richtigkeit der Abstimmungsergebnisse. Vorderhand muss der Bundesrat schliesslich auch die Abstimmungsbeschwerden instruieren, was nach Inkrafttreten der Justizreform wegfallen wird.

    Der Bundesrat hat zudem am 19. April das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung in die Vernehmlassung gegeben. Dieses Gesetz bezweckt, der Öffentlichkeit den Zugang zu den amtlichen Dokumenten zu erleichtern und damit die Transparenz der Verwaltung zu fördern.

    Erlauben Sie mir, dass ich noch auf Themen zu sprechen komme, die Ihre Kommission, aber auch einzelne Redner angesprochen haben.

    Zum Projekt Flag und zur Evaluation der Führung mit Leistungsaufträgen und Globalbudget: Mit der Freigabe des Flag-Projektes hat der Bundesrat auch die Rahmenbedingungen festgelegt, welche einen vierjährigen Flag-Pilotbetrieb begleiten.

    Abgestützt auf eine umfassende Projektevaluation, die bis September 2001 vorliegen wird, soll über die Weiterführung des vorliegenden Flag-Konzeptes in der Bundesverwaltung entschieden werden. Die Hauptfrage bei Flag ist, ob ein Amt dafür reif ist. Entscheidend ist vor allem das Rechnungswesen. Aufgrund der ersten Erfahrungen sind die Anforderungen an potenzielle Flag-Ämter erhöht worden. Die Berichterstattung hängt direkt mit den Leistungs- und Wirkungszielen zusammen. Dabei soll sich Flag als Steuerungsinstrument für alle Ebenen - Amt, Departement, Bundesrat und Parlament - eignen. Der Bundesrat wird das Anliegen der Berichtsablage verbessern.

    Der Bund erbringt weniger Leistungen, die direkt messbar sind, als z. B. die Kantone. Aus diesem Grund ist die Konkretisierung von quantitativ messbaren Zielen bzw. Indikatoren schwierig; Frau Fässler hat darauf hingewiesen. Die Projektleitung Flag hat das Problem erkannt und bietet den Ämtern professionelle Unterstützung an. Ich möchte Herrn Beck versichern, dass wir dafür sorgen werden, dass auch das Flag-Handbuch ins Französische übersetzt wird.

    Um dem Anliegen der Oberaufsicht Rechnung zu tragen und den Ergebnissen der Evaluation nicht vorzugreifen, lässt der Bundesrat nur noch eine begrenzte Zahl von Ämtern zu. Er hat also kein Moratorium vorgesehen. Nach der Evaluation wird sich ohnehin die Frage stellen, ob weitere Ämter ermutigt werden sollen, allfällige Umstellungen vorzubereiten. Der Bundesrat wird den Evaluationsbericht mit den Oberaufsichtskommissionen diskutieren. Sie selbst werden ihre eigene Evaluation des Prozesses vornehmen, so dass wir gemeinsam Schlussfolgerungen ziehen können.

    Mit dem Flag-Projekt hängt der ETH-Leistungsauftrag zusammen, der auch ein Schwerpunktthema Ihrer Kommission war. Die Ausarbeitung des Leistungsauftrages 2000-2003 wurde in einem zähen Verhandlungsprozess ausgehandelt. Dabei ist es das EDI, welches die Wissenschaftspolitik der Schweiz festlegt. In diesem Rahmen wünscht es eine stärkere Vernetzung und bessere Integration der ETH in die schweizerische Hochschullandschaft, während der ETH-Rat selbst auf Autonomie bedacht ist.

    Dieser erste Leistungsauftrag stellt eine Übergangslösung dar, weil er sich auf die Verhandlungen und eine Änderung der ETH-Verordnung stützt. Die endgültige Lösung wird im Rahmen der Revision des ETH-Gesetzes erfolgen. Diese Vorlage wird Ihnen vor Ende dieses Jahres zugehen; so steht es in den Jahreszielen des Bundesrates. Darin wird auch die Frage der Oberaufsicht des Bundesrates und des Parlamentes geregelt.

    In der Periode 2000-2003 soll ein Controlling-Instrument geschaffen werden, das es - unter Berücksichtigung der Autonomie der ETH - dem Parlament und dem Bundesrat erlauben soll, die Leistungen dieser Institution in den wichtigen Bereichen zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden die traditionellen Reporting-Instrumente, insbesondere der Geschäftsbericht, neu auf die Ziele des Leistungsauftrages ausgerichtet werden. Dabei werden klare, messbare Indikatoren geschaffen, und das Verfahren wird vereinfacht. Genau diese Indikatoren werden es den zuständigen Kommissionen ermöglichen, die Oberaufsichtsfunktion besser wahrzunehmen. Die zuständigen Kommissionen werden aber auch zu diesen Indikatoren konsultiert.

    Das Parlament wird sich schliesslich im Rahmen des Budgetprozesses 2001 mit dem Leistungsauftrag der ETH zu befassen haben und sich ebenfalls zu diesen Indikatoren äussern können.

    Erlauben Sie, dass ich noch auf eine Frage zu sprechen komme, die von den Fraktionssprechern aufgeworfen wurde: [PAGE 611] Herr Chevrier hat das Reformprojekt Nove-it erwähnt, bei dessen Umsetzung gewisse Schwierigkeiten aufgetaucht sind. Es geht dabei um die Vereinheitlichung der Schlüsselressource Informatik in der Bundesverwaltung.

    Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, stellt aber auch fest, dass der Prozess erst in Gang gekommen ist. Er möchte jedoch daran festhalten, durch eine übergeordnete, kohärente Steuerung die Qualität und Flexibilität der Bundesinformatik zu wirtschaftlichen Bedingungen sicherzustellen. Er möchte aber auch die Transparenz erhöhen. Damit sollen gewisse bisherige Schwachstellen in der Bundesinformatik behoben werden, die auf der mangelnden Kohärenz, aber auch auf der ungenügenden Umsetzung vorhandener Erkenntnisse und Vorschriften beruhen. Zudem ist festzustellen, dass die Informatik, die sektoriell gewachsen ist, sehr heterogen ist und damit bisher sehr teuer war. Es soll also auch ein gewisses Einsparungspotenzial erreicht werden. Sie werden sich mit dem Projekt Nove-it anlässlich der Behandlung eines Kredites für dieses Vorhaben zu befassen haben.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0