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Massnahmen bezüglich drohender Tarifsenkungen für Psychotherapeut*innen

(25.5072)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)03.02.2025 – 27.02.2025
Speeches(5)
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5 Results
  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Grosser Rat

    Balz Herter, Grossratspräsident: Die Interpellantin ist mit der Antwort teilweise zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.

  • Speech
    Maria Ioana Schäfer(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat

    Maria Ioana Schäfer (SP): Tarifkürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung würden sowohl die Qualität als auch den Zugang zu Therapieplätzen und damit die gesamte Gesundheitsversorgung gefährden. Dies ist ein Szenario, welches Vorkehrmassnahmen braucht, denn die Nachfrage nach psychotherapeutischer Hilfe ist seit Jahren hoch und aktuell fehlen ausreichend Therapieplätze, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ich möchte, dass der Berufsstand der Psychotherapeut*innen gestärkt wird und die Gesundheitsversorgung auch über den Kanton gewährleistet wird. Dies bedeutet, die psychotherapeutische Versorgung zu subventionieren und einen konkreten Plan bei möglichen Tarifsenkungen vorlegen zu können.

    Auch wenn der Regierungsrat den Willen zu einer Verbesserung der Lage zeigt, ist es wichtig, dass er auch anerkennt, dass der Beruf der Psychotherapeut*innen noch immer gerade im Vergleich zu den Ärzt*innen nicht entsprechend gewürdigt und anerkannt wird. Denn trotz hoher Ausbildungskosten um die 60’000 scheinen alle damit zufrieden zu sein, dass die hart erkämpften Tarife wieder gesenkt werden sollen. Ja, sie dürfen eigenständig arbeiten, die Therapeut*innen, aber gleichwertig zur Medizin werden sie dann doch nicht betrachtet.

    Ja, im internationalen Vergleich, da stehen wir gut da, das ist löblich, reichen tut es aber nicht. Es muss anerkannt werden, dass wir uns in einer deutlichen Versorgungskrise befinden und dies ist etwas, was der Kanton betrifft. Ich sehe auch in der Praxis, dass Menschen in akuten psychiatrischen Krisen Monate lang auf eine Therapie warten, jedoch zu wenig selbstgefährdend sind, um stationär aufgenommen zu werden, denn auch die Stationen sind stets voll.

    Stellen Sie sich vor, ein 9-jähriges Kind sagt, es kann nicht mehr leben, verspricht aber, sich nichts zu tun. Es weint viel, lange und hat grosse Angst, genau wie die Eltern. In die Schule kann es nur noch gelegentlich. Jetzt ist es aber so, dass die Wartelisten für eine stationäre Aufnahme lange sind, schliesslich tut das Kind sich ja noch nichts an, und es wird empfohlen, sich ambulante Hilfe zu holen, etwas was eigentlich wünschenswert wäre und weniger destabilisierend wirkt auf das Kind. Jedoch sind die Wartezeiten auch hierfür zu lang, alle Therapeut*innen im Verzeichnis auf Rot, das ist Realität und in der Praxis immer wieder gesehen.

    Eine Tarifsenkung beeinflusst uns alle, denn wenn die Psycholog*innen nur noch mit privaten Patient*innen arbeiten, bedeutet dies, dass sich lediglich die Menschen mit genügend Geld und Ressourcen eine Therapie leisten können. Ich begrüsse es daher, dass es ein Monitoring geben wird in Bezug auf soziale Ungleichheiten. Fest steht, die Ausbildungskosten müssen verringert werden und der Kanton muss mehr Assistenzstellen finanzieren als die Stelle an der UPK, namentlich auch solche in privaten Praxen. Ich wünsche mir, dass der Kanton einen guten und genauen Plan ausgearbeitet hat, falls die Tarife gesenkt werden. Ja, die Tarife werden durch die Verhandlungspartner bestimmt, die Folgen trägt aber der Kanton und die Bevölkerung darin. Wir dürfen erwarten, dass der Kanton alles unternimmt, der Weisung ambulant vor stationär gerecht zu werden und hier begrüsse ich auch, dass der Regierungsrat hier auch diese Meinung ist. Der Beruf und die Praxen müssen also stärker subventioniert und gestützt werden. Es darf nicht sein, dass Psychotherapeut*innen und somit auch wir den schwankenden Tarifen ausgesetzt sind, denn psychische Gesundheit betrifft uns alle. Gesundheit für alle statt für wenige.

    Einige dieser Punkte wie das Monitoring für sozial Benachteiligte oder auch die Förderung an der UPK wurden aufgegriffen vom Regierungsrat. Jedoch fehlen mir die von mir aufgezählten zentralen Aspekte. Deswegen bin ich teilweise zufrieden und werde somit dieses Thema weiterverfolgen und bin sehr gespannt auf die Auswertung des Monitorings. Besten Dank für die Antwort.

  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Grosser Rat

    Balz Herter, Grossratspräsident: Die Interpellantin hat nun Gelegenheit zu beantworten, ob sie mit der Antwort zufrieden ist.

  • Speech
    Grosser Rat

    RR Lukas Engelberger, Vorsteher GD: Ich darf Ihnen im Namen des Regierungsrats diese Interpellation wie folgt beantworten:

    Zu Frage 1. Es ist den Tarifpartnern bisher nicht gelungen, eine Tarifstruktur zu entwickeln und einen nationalen Tarif für die psychologische Psychotherapie zu verhandeln. Die Kantone mussten deshalb im Frühjahr 2022 kurzfristig provisorische Tarife erlassen, nur so konnten die Leistungen der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten überhaupt abgerechnet werden. Im Kanton Basel-Stadt gilt seither unverändert ein provisorischer Tarif in Höhe von 2.58 Franken pro Minute. Für die Verhandlung der definitiven Tarife sind die Tarifpartner zuständig. Das Verhandlungsergebnis der Tarifpartner ist grundsätzlich zu akzeptieren, es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Der Bundesrat oder der Regierungsrat ist nur dann für die Festsetzung der Tarife zuständig, falls sich die Tarifpartner nicht einigen können. Zurzeit besteht für den Regierungsrat jedoch kein Anlass für allfällige Spekulationen über ein zukünftiges Verhandlungsergebnis. Sollte dem Regierungsrat künftig ein Tarifvertrag zur Genehmigung unterbreitet werden, ist davon auszugehen, dass dieser auf einem Verhandlungsergebnis beruht, das die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt.

    Zu den Fragen 2 und 3. Die Schweiz verfügt im europäischen Vergleich über eine sehr hohe Dichte an psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachpersonen. Der Kanton Basel-Stadt belegt im nationalen Vergleich mit etwa 1,1 dreifach Personen pro 1'000 Einwohnenden den ersten Platz. Auch die Anzahl der Berufsausübungsbewilligungen für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Kanton Basel-Stadt hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Diese Zahlen lassen darauf schliessen, dass der Beruf der psychologischen Psychotherapeutin respektive des Psychotherapeuten nach wie vor attraktiv ist. Der Kanton fördert bereits heute die psychotherapeutische Weiterbildung in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Die bisherigen Analysen zeigen allerdings, dass bestehende Versorgungsengpässe nicht primär durch fehlende Therapieplätze entstehen, sondern durch den ungleichen Zugang, besonders für sozial benachteiligte Kinder, jugendliche Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Personen mit bestimmten Diagnosen. Um gezielt Massnahmen treffen zu können, soll in einem ersten Schritt ein Monitoring der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung eingeführt werden.

    Zu Frage 4. Im Rahmen seiner Strategie ambulant vor stationär verfolgt der Kanton die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich. Der Kanton und die psychiatrischen Kliniken in der gemeinsamen Gesundheitsregion haben sich im Rahmen der aktuell geltenden Spitalliste im Bereich Psychiatrie zur Durchführung von sogenannten Verlagerungsdialogen verpflichtet. Mit diesen soll eine Verschiebung in den ambulanten Bereich bewirkt werden. Die Stärkung der ambulanten Leistungserbringer, zu welchen auch die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehören, ist dem Regierungsrat unverändert ein zentrales Anliegen. Im Rahmen des genannten Monitorings sollen allfällige Versorgungsengpässe aufgezeigt und anschliessend Massnahmen definiert werden. Aktuell liegen dem Regierungsrat aber keine Daten vor, die eine Verschiebung von der psychotherapeutischen Versorgung vom ambulanten in den stationären Bereich belegen würden.

    Zu Frage 5. Provisorische Tarife gelten immer unpräjudiziell bis zum Vorliegen definitiver Tarife. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Differenz zwischen dem provisorischen und dem dannzumaligen definitiven Tarif es zu Rückforderungen kommt. Die Psychologinnen und Psychologen müssen sich deshalb frühzeitig mit den Krankenversicherern über die Höhe mögliche Rückforderungen informieren und zwingend entsprechende Rückstellungen tätigen. Allfällige Rückforderungen seitens der Krankenversicherer gehören zu den betrieblichen Risiken, welche selbstständig erwerbende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wie andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen auch zu tragen haben. Der Regierungsrat kann für Rückzahlungsforderungen keine Unterstützung des Kantons in Aussicht stellen.

  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Grosser Rat

    Balz Herter, Grossratspräsident: Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Die Interpellantin verzichtet auf eine Begründung. Somit geht das Wort an Lukas Engelberger.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0