Lukas Engelberger · Die Mitte
RR Lukas Engelberger, Vorsteher GD: Ich darf Ihnen im Namen des Regierungsrats diese Interpellation wie folgt beantworten:
Zu Frage 1. Es ist den Tarifpartnern bisher nicht gelungen, eine Tarifstruktur zu entwickeln und einen nationalen Tarif für die psychologische Psychotherapie zu verhandeln. Die Kantone mussten deshalb im Frühjahr 2022 kurzfristig provisorische Tarife erlassen, nur so konnten die Leistungen der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten überhaupt abgerechnet werden. Im Kanton Basel-Stadt gilt seither unverändert ein provisorischer Tarif in Höhe von 2.58 Franken pro Minute. Für die Verhandlung der definitiven Tarife sind die Tarifpartner zuständig. Das Verhandlungsergebnis der Tarifpartner ist grundsätzlich zu akzeptieren, es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Der Bundesrat oder der Regierungsrat ist nur dann für die Festsetzung der Tarife zuständig, falls sich die Tarifpartner nicht einigen können. Zurzeit besteht für den Regierungsrat jedoch kein Anlass für allfällige Spekulationen über ein zukünftiges Verhandlungsergebnis. Sollte dem Regierungsrat künftig ein Tarifvertrag zur Genehmigung unterbreitet werden, ist davon auszugehen, dass dieser auf einem Verhandlungsergebnis beruht, das die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt.
Zu den Fragen 2 und 3. Die Schweiz verfügt im europäischen Vergleich über eine sehr hohe Dichte an psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachpersonen. Der Kanton Basel-Stadt belegt im nationalen Vergleich mit etwa 1,1 dreifach Personen pro 1'000 Einwohnenden den ersten Platz. Auch die Anzahl der Berufsausübungsbewilligungen für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Kanton Basel-Stadt hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Diese Zahlen lassen darauf schliessen, dass der Beruf der psychologischen Psychotherapeutin respektive des Psychotherapeuten nach wie vor attraktiv ist. Der Kanton fördert bereits heute die psychotherapeutische Weiterbildung in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Die bisherigen Analysen zeigen allerdings, dass bestehende Versorgungsengpässe nicht primär durch fehlende Therapieplätze entstehen, sondern durch den ungleichen Zugang, besonders für sozial benachteiligte Kinder, jugendliche Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Personen mit bestimmten Diagnosen. Um gezielt Massnahmen treffen zu können, soll in einem ersten Schritt ein Monitoring der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung eingeführt werden.
Zu Frage 4. Im Rahmen seiner Strategie ambulant vor stationär verfolgt der Kanton die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich. Der Kanton und die psychiatrischen Kliniken in der gemeinsamen Gesundheitsregion haben sich im Rahmen der aktuell geltenden Spitalliste im Bereich Psychiatrie zur Durchführung von sogenannten Verlagerungsdialogen verpflichtet. Mit diesen soll eine Verschiebung in den ambulanten Bereich bewirkt werden. Die Stärkung der ambulanten Leistungserbringer, zu welchen auch die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehören, ist dem Regierungsrat unverändert ein zentrales Anliegen. Im Rahmen des genannten Monitorings sollen allfällige Versorgungsengpässe aufgezeigt und anschliessend Massnahmen definiert werden. Aktuell liegen dem Regierungsrat aber keine Daten vor, die eine Verschiebung von der psychotherapeutischen Versorgung vom ambulanten in den stationären Bereich belegen würden.
Zu Frage 5. Provisorische Tarife gelten immer unpräjudiziell bis zum Vorliegen definitiver Tarife. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Differenz zwischen dem provisorischen und dem dannzumaligen definitiven Tarif es zu Rückforderungen kommt. Die Psychologinnen und Psychologen müssen sich deshalb frühzeitig mit den Krankenversicherern über die Höhe mögliche Rückforderungen informieren und zwingend entsprechende Rückstellungen tätigen. Allfällige Rückforderungen seitens der Krankenversicherer gehören zu den betrieblichen Risiken, welche selbstständig erwerbende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wie andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen auch zu tragen haben. Der Regierungsrat kann für Rückzahlungsforderungen keine Unterstützung des Kantons in Aussicht stellen.