Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen
(2023.BVD.1098)- Speech
- SpeechFrancesco Marco Rappa(Die Mitte)Grosser RatPräsident. Wir kommen zu den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern, wenn es gewünscht ist. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Einzelsprechende? – Das scheint auch nicht der Fall zu sein. Möchte sich der Herr Regierungsrat äussern? – Er verzichtet.
Wir kommen direkt zur Abstimmung: Wer dem Antrag des Regierungsrates zum vorliegenden Kredit zustimmen will, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechStefan Berger(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatStefan Berger, Burgdorf (SP), BaK-Sprecher, Fraktionssprecher. Ich hoffe, Sie haben gut gespeist. So früh kann ich nicht essen, ich bin noch nicht im Altersheim und schlafen gehen will ich auch nicht um 19 Uhr.
Bei diesem Rahmenkredit geht es um den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften, um Investitionen für betriebsspezifische Anpassungen sowie betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte. Dieses Instrument kennen wir seit dem Jahr 1990, und es hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Verfügbarkeit eines solchen Rahmenkredits ist für das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hinsichtlich einer effizienten, agilen und termingerechten Abwicklung sehr vieler Unterhaltsmassnahmen zentral.
Aber was ist er eigentlich? Der Rahmenkredit ist Bestandteil des Gesamtbudgets – wir sprechen also keine zusätzlichen Mittel –, und es erfolgt eine Delegation der Finanzkompetenz nach unten auf Stufe Direktion oder Amt. Ohne diesen Rahmenkredit oder die Delegation hätte sich der Regierungsrat für die Periode 2021–2023 mit zusätzlich 72 Geschäften beschäftigen müssen und wir hier im Grossen Rat mit zusätzlich 36 Geschäften. Mit Geschäften mit meist keinem oder nur sehr beschränktem Handlungsspielraum. Mit der Finanzierung dieser grösseren und kleineren Projekte über den Rahmenkredit können diese vereinfacht und beschleunigt werden, und sie entlasten, wie schon gesagt, den Regierungsrat wie auch uns im Grossen Rat.
Im Vergleich zum letzten Rahmenkredit hat sich der aktuelle Kreditrahmen um 100 Mio. Franken erhöht. Die Erhöhung ist im Vortrag gut begründet, und ich möchte auf die einzelnen Gründe nur kurz eingehen. Bedarf für Mittel für den ordentlichen Unterhalt: Beim ordentlichen Unterhalt – eine nicht abschliessende Liste, was man darunter alles verstehen kann, finden Sie auf Seite 3 des Vortrags – werden die Mittel im Vergleich zum letzten Kredit um 19 Mio. Franken pro Jahr erhöht. Ursache dieser Erhöhung ist einerseits die steigende Komplexität der Infrastrukturen in den Gebäuden, wie beispielsweise eine Heizung, Lüftungs- oder Klimaanlage mit einer grösseren Anfälligkeit und einer kürzeren Lebensdauer, sowie der Zunahme von Sofortmassnahmen, die aufgrund von Umwelteinflüssen getroffen werden müssen.
Dieser Umstand oder diese zusätzlichen Mittel werden mit der Erhöhung der Mittel um 0,1 Prozent auf 1,1 Prozent des Gebäudeversicherungswerts abgedeckt. Zusätzliche Mittel sind aufgrund der Erhöhung von Einzelprojekten, die gegenüber dem Rahmenkredit abgerechnet werden können, bis maximal 5 Mio. Franken notwendig. Die Ausgabenkompetenz bleibt dabei bis 2 Mio. Franken wie bisher in der BVD, bis 5 Mio. Franken liegt sie aber neu beim Regierungsrat, und ab 5 Mio. Franken käme es dann als Investitionsbeschluss wieder zu uns in den Grossen Rat.
Die Mittel, die man hier für den ordentlichen Unterhalt spricht, sind angemessen. Sie ermöglichen einen angemessenen und ordentlichen Unterhalt und dienen dem nötigen Substanzerhalt der kantonalen Gebäude sowie dem Werterhalt des kantonalen Immobilienportfolios.
Dann reden wir über Mittel für betriebsspezifische Anpassungen. Der in diesem Bereich eingeplante Gesamtbetrag basiert auf den Erfahrungswerten aus den letzten Jahren, kann aber auch nur geschätzt werden. Bis anhin wurden diese betriebsspezifischen Anpassungen nur bis zu einem Betrag von 200’000 Franken über den Rahmenkredit abgerechnet. Projekte über diesem Betrag mussten als eigenständige Projekte in der Investitionsrechnung, mit entsprechendem administrativem Aufwand, ohne wirklichen Mehrwert und ohne Handlungsspielraum, abgerechnet werden. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts auf 1 Mio. Franken soll diesem Umstand Rechnung getragen werden, was aber auch eine Erhöhung der Mittel auf 7 Mio. Franken pro Jahr notwendig macht.
Dann der dritte Punkt, der aufgeführt ist: Das sind die Mittel für betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte, «durch Drittmittel finanzierte Forschungsprojekte der Hochschulen». Der Grund für die höhere Bemessung in diesem Bereich basiert auch auf der Erfahrung der letzten Jahre, aber auch auf der geplanten Anzahl von Neuberufungen von Professuren an die Universität, wie auch die Vergabe von mehr Förderprofessuren an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der kommenden Periode. Diese Neuberufungen und diese Vergabungen bedingen oft Anpassungen an der Infrastruktur, die vielfach Voraussetzung dafür waren, dass die Drittmittel überhaupt fliessen und zugesprochen werden oder dass eine Forschungsprofessur nach Bern verlegt wird.
Diese Anpassungen müssen meist in relativ kurzen Zeitfenstern erfolgen, was mit dem ordentlichen Bewilligungsprozess oft nicht vereinbar ist. Der Rahmenkredit trägt diesem Umstand Rechnung. Aber mit dem Dach von 20 Mio. Franken in den nächsten 4 Jahren ist dieser auch nicht unbeschränkt.
Die BaK empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Rahmenkredit 2025–2028 über insgesamt 324 Mio. Franken zuzustimmen.
Jetzt spreche ich als Sprecher der SP-JUSO-Fraktion: Auch wir als Fraktion stimmen diesem Kredit einstimmig zu. – Nun haben wir schon wieder ein bisschen Zeit auf die Verzögerung gewonnen, die wir vorher hatten.
- SpeechSpeechGrosser RatStefan Berger, Burgdorf (SP), BaK-Sprecher, Fraktionssprecher. Ich hoffe, Sie haben gut gespeist. So früh kann ich nicht essen, ich bin noch nicht im Altersheim und schlafen gehen will ich auch nicht um 19 Uhr.
Bei diesem Rahmenkredit geht es um den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften, um Investitionen für betriebsspezifische Anpassungen sowie betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte. Dieses Instrument kennen wir seit dem Jahr 1990, und es hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Verfügbarkeit eines solchen Rahmenkredits ist für das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hinsichtlich einer effizienten, agilen und termingerechten Abwicklung sehr vieler Unterhaltsmassnahmen zentral.
Aber was ist er eigentlich? Der Rahmenkredit ist Bestandteil des Gesamtbudgets – wir sprechen also keine zusätzlichen Mittel –, und es erfolgt eine Delegation der Finanzkompetenz nach unten auf Stufe Direktion oder Amt. Ohne diesen Rahmenkredit oder die Delegation hätte sich der Regierungsrat für die Periode 2021–2023 mit zusätzlich 72 Geschäften beschäftigen müssen und wir hier im Grossen Rat mit zusätzlich 36 Geschäften. Mit Geschäften mit meist keinem oder nur sehr beschränktem Handlungsspielraum. Mit der Finanzierung dieser grösseren und kleineren Projekte über den Rahmenkredit können diese vereinfacht und beschleunigt werden, und sie entlasten, wie schon gesagt, den Regierungsrat wie auch uns im Grossen Rat.
Im Vergleich zum letzten Rahmenkredit hat sich der aktuelle Kreditrahmen um 100 Mio. Franken erhöht. Die Erhöhung ist im Vortrag gut begründet, und ich möchte auf die einzelnen Gründe nur kurz eingehen. Bedarf für Mittel für den ordentlichen Unterhalt: Beim ordentlichen Unterhalt – eine nicht abschliessende Liste, was man darunter alles verstehen kann, finden Sie auf Seite 3 des Vortrags – werden die Mittel im Vergleich zum letzten Kredit um 19 Mio. Franken pro Jahr erhöht. Ursache dieser Erhöhung ist einerseits die steigende Komplexität der Infrastrukturen in den Gebäuden, wie beispielsweise eine Heizung, Lüftungs- oder Klimaanlage mit einer grösseren Anfälligkeit und einer kürzeren Lebensdauer, sowie der Zunahme von Sofortmassnahmen, die aufgrund von Umwelteinflüssen getroffen werden müssen.
Dieser Umstand oder diese zusätzlichen Mittel werden mit der Erhöhung der Mittel um 0,1 Prozent auf 1,1 Prozent des Gebäudeversicherungswerts abgedeckt. Zusätzliche Mittel sind aufgrund der Erhöhung von Einzelprojekten, die gegenüber dem Rahmenkredit abgerechnet werden können, bis maximal 5 Mio. Franken notwendig. Die Ausgabenkompetenz bleibt dabei bis 2 Mio. Franken wie bisher in der BVD, bis 5 Mio. Franken liegt sie aber neu beim Regierungsrat, und ab 5 Mio. Franken käme es dann als Investitionsbeschluss wieder zu uns in den Grossen Rat.
Die Mittel, die man hier für den ordentlichen Unterhalt spricht, sind angemessen. Sie ermöglichen einen angemessenen und ordentlichen Unterhalt und dienen dem nötigen Substanzerhalt der kantonalen Gebäude sowie dem Werterhalt des kantonalen Immobilienportfolios.
Dann reden wir über Mittel für betriebsspezifische Anpassungen. Der in diesem Bereich eingeplante Gesamtbetrag basiert auf den Erfahrungswerten aus den letzten Jahren, kann aber auch nur geschätzt werden. Bis anhin wurden diese betriebsspezifischen Anpassungen nur bis zu einem Betrag von 200’000 Franken über den Rahmenkredit abgerechnet. Projekte über diesem Betrag mussten als eigenständige Projekte in der Investitionsrechnung, mit entsprechendem administrativem Aufwand, ohne wirklichen Mehrwert und ohne Handlungsspielraum, abgerechnet werden. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts auf 1 Mio. Franken soll diesem Umstand Rechnung getragen werden, was aber auch eine Erhöhung der Mittel auf 7 Mio. Franken pro Jahr notwendig macht.
Dann der dritte Punkt, der aufgeführt ist: Das sind die Mittel für betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte, «durch Drittmittel finanzierte Forschungsprojekte der Hochschulen». Der Grund für die höhere Bemessung in diesem Bereich basiert auch auf der Erfahrung der letzten Jahre, aber auch auf der geplanten Anzahl von Neuberufungen von Professuren an die Universität, wie auch die Vergabe von mehr Förderprofessuren an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der kommenden Periode. Diese Neuberufungen und diese Vergabungen bedingen oft Anpassungen an der Infrastruktur, die vielfach Voraussetzung dafür waren, dass die Drittmittel überhaupt fliessen und zugesprochen werden oder dass eine Forschungsprofessur nach Bern verlegt wird.
Diese Anpassungen müssen meist in relativ kurzen Zeitfenstern erfolgen, was mit dem ordentlichen Bewilligungsprozess oft nicht vereinbar ist. Der Rahmenkredit trägt diesem Umstand Rechnung. Aber mit dem Dach von 20 Mio. Franken in den nächsten 4 Jahren ist dieser auch nicht unbeschränkt.
Die BaK empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Rahmenkredit 2025–2028 über insgesamt 324 Mio. Franken zuzustimmen.
Jetzt spreche ich als Sprecher der SP-JUSO-Fraktion: Auch wir als Fraktion stimmen diesem Kredit einstimmig zu. – Nun haben wir schon wieder ein bisschen Zeit auf die Verzögerung gewonnen, die wir vorher hatten.
- SpeechFrancesco Marco Rappa(Die Mitte)Grosser Rat152 Grossrätinnen und Grossräte sind an der Abendsitzung vom 6.3.2024 anwesend. / 152 députées et députés participent à la séance du soir du 6.3.2024.
Entschuldigt abwesend sind / Excusées et excusés : Hebeisen-Christen Annegret, Jost-Morandi Tamara, Lack Stephan, Patzen Seraina, Pichard Alain, Ruch Rahel, Sutter Walter, Walpoth Belinda Nazan
Präsident. (Der Präsident läutet die Glocke. / Le président agite sa cloche.) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, es ist 17 Uhr. Es sitzen noch nicht alle am Platz, und alle sind noch am Plaudern. Nehmen Sie bitte Platz, und diejenigen, die noch Gesprächsbedarf haben, gehen bitte raus.
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht genau um 17 Uhr Platz genommen haben, weil es ein Burgdorfer Bier gab. Für mich mit meinem Hintergrund sicher speziell: Ich habe vorhin gerade an einem Tischchen gesagt, dass ich noch nie um 16.30 Uhr eine Lasagne zu mir genommen habe – ausser am Strand eine kalte vom Vorabend, einfach bei anderen Temperaturen.
Wir legen jetzt los, die Mikrofone und alles funktioniert wieder. Ich begrüsse unter uns die BVD, im Speziellen natürlich Regierungsrat Christoph Neuhaus mit seinen Mitarbeitenden. Wir sind bei Traktandum 31. Da geht es um ein Kreditgeschäft: «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen». – Und jetzt ist definitiv Ruhe! Merci vielmals.
Ich übergebe das Wort für dieses Geschäft der BaK und ihrem Sprecher Grossrat Stefan Berger. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Wir führen eine freie Debatte. Das Mikrofon ist offen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0