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Stefan Berger · SP

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Grosser Rat (BE)06.03.2024
Stefan Berger, Burgdorf (SP), BaK-Sprecher, Fraktionssprecher. Ich hoffe, Sie haben gut gespeist. So früh kann ich nicht essen, ich bin noch nicht im Altersheim und schlafen gehen will ich auch nicht um 19 Uhr.

Bei diesem Rahmenkredit geht es um den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften, um Investitionen für betriebsspezifische Anpassungen sowie betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte. Dieses Instrument kennen wir seit dem Jahr 1990, und es hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Verfügbarkeit eines solchen Rahmenkredits ist für das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hinsichtlich einer effizienten, agilen und termingerechten Abwicklung sehr vieler Unterhaltsmassnahmen zentral.

Aber was ist er eigentlich? Der Rahmenkredit ist Bestandteil des Gesamtbudgets – wir sprechen also keine zusätzlichen Mittel –, und es erfolgt eine Delegation der Finanzkompetenz nach unten auf Stufe Direktion oder Amt. Ohne diesen Rahmenkredit oder die Delegation hätte sich der Regierungsrat für die Periode 2021–2023 mit zusätzlich 72 Geschäften beschäftigen müssen und wir hier im Grossen Rat mit zusätzlich 36 Geschäften. Mit Geschäften mit meist keinem oder nur sehr beschränktem Handlungsspielraum. Mit der Finanzierung dieser grösseren und kleineren Projekte über den Rahmenkredit können diese vereinfacht und beschleunigt werden, und sie entlasten, wie schon gesagt, den Regierungsrat wie auch uns im Grossen Rat.

Im Vergleich zum letzten Rahmenkredit hat sich der aktuelle Kreditrahmen um 100 Mio. Franken erhöht. Die Erhöhung ist im Vortrag gut begründet, und ich möchte auf die einzelnen Gründe nur kurz eingehen. Bedarf für Mittel für den ordentlichen Unterhalt: Beim ordentlichen Unterhalt – eine nicht abschliessende Liste, was man darunter alles verstehen kann, finden Sie auf Seite 3 des Vortrags – werden die Mittel im Vergleich zum letzten Kredit um 19 Mio. Franken pro Jahr erhöht. Ursache dieser Erhöhung ist einerseits die steigende Komplexität der Infrastrukturen in den Gebäuden, wie beispielsweise eine Heizung, Lüftungs- oder Klimaanlage mit einer grösseren Anfälligkeit und einer kürzeren Lebensdauer, sowie der Zunahme von Sofortmassnahmen, die aufgrund von Umwelteinflüssen getroffen werden müssen.

Dieser Umstand oder diese zusätzlichen Mittel werden mit der Erhöhung der Mittel um 0,1 Prozent auf 1,1 Prozent des Gebäudeversicherungswerts abgedeckt. Zusätzliche Mittel sind aufgrund der Erhöhung von Einzelprojekten, die gegenüber dem Rahmenkredit abgerechnet werden können, bis maximal 5 Mio. Franken notwendig. Die Ausgabenkompetenz bleibt dabei bis 2 Mio. Franken wie bisher in der BVD, bis 5 Mio. Franken liegt sie aber neu beim Regierungsrat, und ab 5 Mio. Franken käme es dann als Investitionsbeschluss wieder zu uns in den Grossen Rat.

Die Mittel, die man hier für den ordentlichen Unterhalt spricht, sind angemessen. Sie ermöglichen einen angemessenen und ordentlichen Unterhalt und dienen dem nötigen Substanzerhalt der kantonalen Gebäude sowie dem Werterhalt des kantonalen Immobilienportfolios.

Dann reden wir über Mittel für betriebsspezifische Anpassungen. Der in diesem Bereich eingeplante Gesamtbetrag basiert auf den Erfahrungswerten aus den letzten Jahren, kann aber auch nur geschätzt werden. Bis anhin wurden diese betriebsspezifischen Anpassungen nur bis zu einem Betrag von 200’000 Franken über den Rahmenkredit abgerechnet. Projekte über diesem Betrag mussten als eigenständige Projekte in der Investitionsrechnung, mit entsprechendem administrativem Aufwand, ohne wirklichen Mehrwert und ohne Handlungsspielraum, abgerechnet werden. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts auf 1 Mio. Franken soll diesem Umstand Rechnung getragen werden, was aber auch eine Erhöhung der Mittel auf 7 Mio. Franken pro Jahr notwendig macht.

Dann der dritte Punkt, der aufgeführt ist: Das sind die Mittel für betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte, «durch Drittmittel finanzierte Forschungsprojekte der Hochschulen». Der Grund für die höhere Bemessung in diesem Bereich basiert auch auf der Erfahrung der letzten Jahre, aber auch auf der geplanten Anzahl von Neuberufungen von Professuren an die Universität, wie auch die Vergabe von mehr Förderprofessuren an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der kommenden Periode. Diese Neuberufungen und diese Vergabungen bedingen oft Anpassungen an der Infrastruktur, die vielfach Voraussetzung dafür waren, dass die Drittmittel überhaupt fliessen und zugesprochen werden oder dass eine Forschungsprofessur nach Bern verlegt wird.

Diese Anpassungen müssen meist in relativ kurzen Zeitfenstern erfolgen, was mit dem ordentlichen Bewilligungsprozess oft nicht vereinbar ist. Der Rahmenkredit trägt diesem Umstand Rechnung. Aber mit dem Dach von 20 Mio. Franken in den nächsten 4 Jahren ist dieser auch nicht unbeschränkt.

Die BaK empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Rahmenkredit 2025–2028 über insgesamt 324 Mio. Franken zuzustimmen.

Jetzt spreche ich als Sprecher der SP-JUSO-Fraktion: Auch wir als Fraktion stimmen diesem Kredit einstimmig zu. – Nun haben wir schon wieder ein bisschen Zeit auf die Verzögerung gewonnen, die wir vorher hatten.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0