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Kosten des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative (26.029)

(26.8041)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz23.09.2026
Speeches(3)
Sorted by Speech date, Descending
3 Results
  • Redetext
    Elisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Merci beaucoup pour votre question, Monsieur le conseiller national Aeschi. Vous savez qu'à chaque fois, le Conseil fédéral arrive avec des propositions et considère que le projet initial est valable et équilibré. Votre chambre, le Conseil national, a décidé de l'enrichir. Il appartiendra au Conseil des États de prendre ses décisions et ses responsabilités, le projet initial étant équilibré.

  • Redetext
    Thomas Aeschi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, der Bundesrat hatte diese Mehrausgaben nicht beantragt. Kann man also zusammenfassend sagen, dass es dem Bundesrat willkommen wäre, wenn der Ständerat hier wieder auf die bundesrätliche Vorlage zurückgehen und diese Mehrausgaben nicht unterstützen würde?

  • Redetext
    Elisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Kosten für die Umsetzung des Inklusionsgesetzes und des vorgeschlagenen Monitorings betragen 730 000 Franken pro Jahr. Was die Invalidenversicherung betrifft, hängen die Kosten für die vom Nationalrat beschlossenen Unterstützungsmassnahmen - insbesondere die Verankerung des Job-Coachings im IVG und die Ausweitung der Dienstleistungen Dritter zur Förderung der sozialen Teilhabe - von der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ab.

    Diese Mehrkosten werden auf 26 bis 127 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Die Annahme, dass die Mehrkosten 500 Millionen Franken pro Jahr betragen, ist wenig wahrscheinlich. Das hiesse anzunehmen, dass alle potenziellen Anspruchsberechtigten von dieser Massnahme Gebrauch machen würden, während die Erfahrung zeigt, dass das nur etwa bei 20 Prozent zutreffen dürfte. Die Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber lassen sich aktuell schwer abschätzen. Die vorgeschlagenen angemessenen Vorkehrungen dürften private Arbeitgebende kaum wesentlich belasten. Das EBGB wird die Berechnungen zu den Kostenfolgen in Hinblick auf die Behandlung im Zweitrat nochmals aktualisieren.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0