Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?
(26.7923)- Type
- Fragestunde. Frage
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.7923
- Start
- 22.09.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20267923
- CHE28.09.2026
- Heinz TheilerFDP.Die Liberalen
- Justiz- und Polizeidepartement
- Nationalrat
- Erledigt
- Schriftliche Beantwortung der FrageNationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesVorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?
- Antwort BR / Büro
Die Einführung des vorgelagerten Zuständigkeitsverfahrens erfordert gesetzliche Anpassungen – auch für die Durchführung der geplanten zweijährigen Testphase. Im Rahmen dieser Testphase wird das neue Verfahren erprobt, damit zuverlässige Entscheidgrundlagen für eine künftige Einführung geschaffen werden können. Der Bundesrat wird das Vernehmlassungsverfahren dazu voraussichtlich noch in diesem Jahr eröffnen. Eine unabdingbare Vorgabe ist dabei, dass das vorgelagerte Zuständigkeitsverfahren verfassungs- und völkerrechtskonform umgesetzt wird.
- Eingereichter Text
Die Beschleunigung der Asylverfahren und die Entlastung des Systems von offensichtlich unbegründeten Gesuchen sind grundsätzlich zu begrüssen.
Der SEM-Direktor hat angekündigt, mit einem vorgelagerten Verfahren solche Gesuche gar nicht erst ins ordentliche Verfahren gelangen zu lassen.
Ist diese Ankündigung rechtlich haltbar und praktisch durchführbar, namentlich mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (individuelle Prüfung, Non-Refoulement)?
Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0