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Verantwortlichkeiten für die Bundesverwaltung

(26.7968)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz23.09.2026
Speeches(3)
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3 Results
  • Redetext
    Elisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Merci beaucoup pour votre question complémentaire. En fait, il ne s'agit pas de la question de la responsabilité de 5, 10 ou 12 personnes qui travaillent à l'OFSP. Comme je l'ai indiqué, la base légale demande que l'OFSP contrôle, mais demande aussi que les personnes mettent les données à disposition et que les caisses-maladie contrôlent ces données. Le Contrôle fédéral des finances a estimé que le contrôle, du côté de l'OFSP, était insuffisant et qu'on devait maintenant mettre plus de priorités pour arriver à une situation conforme à la loi, à savoir que les rabais doivent être mis à disposition des assurances et, en particulier, des assurés. Il ne s'agit pas de dire qui est responsable en matière de personnes. Ce que je m'engage à faire, c'est que l'OFSP, désormais, mette la priorité sur la mission qui consiste à mieux ou à plus contrôler par rapport à ces rabais.

    Ich habe Ihre Frage genau verstanden, aber ich werde Ihnen nicht sagen können - ich kann es gar nicht -, ob es zwei, drei oder zehn Personen sind, die verantwortlich sind, denn es geht hier nicht um eine Verantwortung einzelner Personen. Das BAG muss diese Kontrolle von Gesetzes wegen durchführen, und wir werden sie auch durchführen. Aber man kann nicht sagen, bestimmte Personen hätten ihre Aufgabe nicht gemacht oder so; nein, sicher nicht. Wir können darüber noch stundenlang diskutieren. Es gibt keine Verantwortung einzelner Personen.

  • Redetext
    Barbara Steinemann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Meine Frage wurde natürlich nicht beantwortet. Ich habe den Vergleich mit dem Gesetzentwurf des Finanzdepartementes für die Banken gezogen, wonach in Zukunft bei Grossbanken genau die Stelle, die einen bestimmten Entscheid fällt, den Behörden angegeben werden muss.

    Ich möchte nun von Ihnen wissen, welche genaue Stelle im BAG für dieses Versäumnis verantwortlich ist. Sie haben uns allgemein die Gesetzeslage dargelegt, aber welche Stelle genau das Versäumnis begangen hat, wissen wir nicht.

  • Redetext
    Elisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass Leistungserbringer, die beim Medikamentenkauf Vergünstigungen erhalten, diese grundsätzlich an die Versicherer bzw. an die Prämienzahlenden weitergeben müssen. Die Transparenzpflicht gemäss Heilmittelgesetz verlangt zudem, dass gewährte Vergünstigungen auszuweisen und den zuständigen Behörden auf Verlangen offenzulegen sind.

    Für die Aufsicht über die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist seit 2020 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Das BAG muss sicherstellen, dass Vergünstigungen an die Versicherer bzw. die Versicherten weitergegeben werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 2026 die Aufsicht des BAG bezüglich Weitergabepflicht von Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe überprüft und kommt zum Schluss, dass diese noch kaum wirksam ist. Der Bundesrat erwartet von allen beteiligten Akteuren, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Das BAG wird die EFK-Empfehlungen gemäss dem Prüfbericht vom 10. April 2026 zur verbesserten Weitergabe von Vergünstigungen fristgerecht umsetzen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0