Gewährleistung des Betriebs der Opferhilfe-Nummer 142 in der ganzen Schweiz

(26.3916)InterpellationEingereicht
Schweiz19.06.2026
Profile
Type
Interpellation
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.3916
Start
19.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263916
Contributions(3)
  • Mathilde Crevoisier CrelierUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • StänderatInitialer Rat
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Gewährleistung des Betriebs der Opferhilfe-Nummer 142 in der ganzen Schweiz
  • Eingereichter TextTEXT

    In der Schweiz stehen mehrere Kurznummern für Notfälle zur Verfügung: europäischer Notruf (112), Polizei (117), Feuerwehr (118), Sanität (144), Tox-Zentrum (145), dargebotene Hand (143) sowie die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (147). Seit dem 1. Mai 2026 ist zudem die Opferhilfe-Nummer 142 für Opfer häuslicher Gewalt in Betrieb. Über diese verschiedenen Nummern kann die Bevölkerung kostenlos den jeweils erforderlichen Notruf- oder Beratungsdienst erreichen.

    Die Einführung der Opferhilfe-Nummer 142 ging mit einer Revision der entsprechenden Verordnungen einher, nämlich der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV; SR 784.104). Diese unterscheiden klar zwischen Notdiensten sowie Hilfs- und Beratungsdiensten, denen die Nummer 142 zugeordnet ist (Artikel 28 und 28a AEFV). Die beiden revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.

    In Grenzgebieten ergeben sich beim Betrieb von Kurznummern jedoch technische Herausforderungen im Zusammenhang mit der automatischen Verbindung mit ausländischen Netzen. Während die Weiterleitung von Anrufen an Notrufnummern im engeren Sinne gewährleistet ist, bestehen hinsichtlich der Nummer 142, die einem Hilfs- und Beratungsdienst zugeordnet ist, weiterhin Unsicherheiten.

    Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Weiterleitung von Anrufen an die Opferhilfe-Nummer 142 unabhängig vom jeweils genutzten Netz auch in Grenzgebieten sicherzustellen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0