Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen

(26.3928)MotionEingereicht
Schweiz19.06.2026
Profile
Type
Motion
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.3928
Start
19.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263928
Contributions(3)
  • Roman BürgiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und notwendige Massnahmen zu ergreifen, damit die gesamten Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig Aufgenommenen kostenneutral ausserhalb der ordentlichen Krankenkassen durch den Bund getragen werden. 

  • BegründungTEXT

    Die heutige Praxis, wonach Gesundheitskosten von Asylsuchenden, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden, belastet die Prämien- und Steuerzahler erheblich. Insbesondere, weil diese Personen zuvor keine Prämien als Vorleistung einbezahlt haben. Die häufig benötigte Prämienverbilligung wird dabei durch die öffentliche Hand getragen. 

     

    Der Bund entscheidet über die Gewährung von Asyl, die Anerkennung als Flüchtling, den Schutzstatus S sowie die vorläufige Aufnahme. Es ist deshalb folgerichtig, dass er mit dem bestehenden Budget auch für die Kosten seiner Entscheide aufkommt, und zwar langfristig sowie kostenneutral. Dies hat zur Folge, dass der Bund an anderer Stelle seine Leistungen und Ausgaben beschränkt, um damit mehr Mittel für die medizinischen Leistungen freizusetzen. Dem Bund soll zudem ermöglicht werden, den Leistungskatalog für diese Personen einzuschränken und auf das Nötigste zu begrenzen, um haushälterisch mit den Bundesmitteln umzugehen. In der Vergangenheit wurden missbräuchliche bzw. aussichtslose Asylgesuche gestellt, beispielsweise von Personen aus Georgien, um in den Genuss unserer medizinischen Leistungen zu kommen. Es reicht nicht aus, Asylgesuche mit diesem Zweck allein zu unterbinden, da dieser kaum als alleinige Motivation nachgewiesen werden kann. Unser hervorragendes Gesundheitssystem darf keine Sogwirkung für aussichtslose Asylgesuche entfalten. 

Data: OpenParlData · CC BY 4.0